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Re: beleidigungen in gästebüchern
Internetpolizei - 03.07.2006, 12:25beleidigungen in gästebüchern
Artikel: Missbrauch von Gästebüchern
Immer mehr Menschen gehen in das Internet. Dadurch bedingt steigt auch leider die Zahl derer, die versuchen, Internetdienste für ihre eigenen Zwecke zu missbrauchen.
Es geht hier vielmehr um Einträge, die Beleidigungen, Gewaltverherrlichung, Volksverhetzung und/oder Drohungen zum Inhalt haben.
Was tun, wenn trotz aller Filter ein solcher Eintrag in Ihrem Gästebuch zu finden ist?
Zunächst einmal sollte man sich den Eintrag genauer ansehen. Ist es wirklich ein beleidigender Eintrag? Greift er mich persönlich an oder nur das Werk bzw. die Internetseite. Sprüche, wie 'Deine Seite ist scheiße' hört man zwar nicht gerne, eine wirkliche Beleidung stellt dies uE aber nicht dar. Im Prinzip eine - wenn auch nicht gerade konstruktive - Kritik an Ihrer Webseite, vielleicht aber auch einfach ein Neider. Unternehmen kann man dagegen nichts, höchstens den Eintrag löschen oder deaktivieren.
Etwas anders sieht es aus, wenn man Sie persönlich angreift, sie beleidigt. Sätze, wie 'Du dummes Arschloch' oder 'Du bist eine schwule Sau' sind beleidigend und können durchaus zur Anzeige gebracht werden. Das Problem dabei ist, dass viele Surfer sich nicht darüber im Klaren sind, dass sie eine Straftat nach StGB §185 bzw. StGB §186 begehen. Für diese Taten steht nach dem Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe aus.
Sollte man den oder die Täter kennen, dann bringt zumeist ein klärendes Gespräch etwas. Sind der oder die Täter unbekannt, dann hilft evtl. ein Eintrag im Gästebuch etwas, mit dem Hinweis, dass die IP und die Uhrzeit gesichert wird und damit eindeutig Rückschlüsse auf der Provider möglich sind. Dieser widerum kann die exakten Personen- daten herausbekommen.
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