A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

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    Re: A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

    Gordon - 21.06.2006, 21:52

    A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test
    Hallo Leuts,

    Meine Frau hat sich eine Schraube in den Reifen gefahren.

    Als ich letztes Jahr welche hab draufmachen lassen, hab ich mir auch

    gleich eine Reifenversicherung anschnacken lassen.

    Nun werde ich morgen mal hinfahren und erkunden, was die bei A.T.U. so

    sagen. Ich hab vor 2 Monaten ca. 2 weitere Reifen mit Versicherung

    gekauft (Gleiche Reifen) und hab mal nachgesehen, danach haben sich

    die Richtlinien der Versicherung dahin geändert, das da nun die Klausel

    enthalten ist, das wenn man sich einen Nagel o.ä. reinfährt, der Reifen

    auch "geflickt" werden kann (kenn ich aus der Lehrzeit in den 90èrn auch

    noch so). Nun sagte mir ein KFZ - Meister von Peugeot, das das nicht

    mehr für "H" Reifen gillt wg. den Geschwindigkeiten, naja mal sehn

    was die morgen zu mir sagen. Ist übrigens ein "H"-Reifen (mein Passat).

    Man kann ja über A.T.U. sagen was man will, ich allerdings habe bis heute

    immer gute Erfahrungen gemacht. Es liegt wahrscheinlich daran, das von

    Ort zu Ort unterschiedlich gute Gesellen und Meister dort Arbeiten.

    Einige haben überhaupt kein plan andere schon, aber sowas hab ich auch

    schon bei Mercedes und VW- Werkstätten erlebt.

    Wie gesagt, mal sehn was mich morgen erwartet!

    So long... 8)



    Re: A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

    tegger - 21.06.2006, 22:06


    Na, da drück Ich alle Daumen!

    Das hat man überall, das die Kompetenz sehr unterschiedlich verteilt ist!

    Allerdings stelle Ich immer wieder fest, das die Verkäufer bei Alles Teurer Unsinn durch die Bank keinen Plan haben, und ich war schon in vielen A.T.U-Läden drin (weils nicht anders geht, wenn man um 19:30 unbedingt noch ein Ersatzteil braucht!)



    Re: A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

    Gordon - 21.06.2006, 22:15


    JO! Dito (das mit den Arbeitszeiten) naja, wenn die sich rausreden wollen

    werd ich da mal ne Achterbahn aus dem Laden machen müssen :twisted:

    naja mal sehn ich werde morgen berichten!



    Re: A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

    Lemmy - 21.06.2006, 23:19


    Eine Reifenreparatur ist laut §36 der StVZO nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

    "Die Reifeninstandsetzung muß fachgerecht durchgeführt sein.

    Warmvulkanisation:
    Laufflächenverletzungen, die bis zum Reifenzwischenaufbau bzw. Gürtel reichen oder hindurchgehen sowie Schäden an den Seitenwänden müssen durch Warmvulkanisation instandgesetzt werden.

    Kaltvulkanisation:
    Eine Instandsetzung durch Kaltvulkanisation ist nur bei Stichverletzungen im Bereich der Lauffläche und nur bis 6 mm Schadensausdehnung - an der Reifeninnenseite gemessen - zulässig. Dabei muß der Stichkanal ausgefüllt und die Verletzung an der Innenseite mittels Deckenpflaster verschlossen sein.

    Nagelstichverletzungen an schlauchlosen PKW-Diagonalreifen dürfen auch durch einvulkanisierte Gummipropfen im montierten Zustand des Reifens instandgesetzt sein.

    Das Einlegen eines Schlauches ohne Behebung des Schadens ist nicht zulässig.

    Abdichtungen mittels Pannenspray sind nur als Notbehelf anzusehen."

    Das Hochgeschwindigkeitsreifen generell nicht repariert werden dürfen ist schlicht gesagt Blödsinn... Bei einer Reifeninstandsetzung ubernimmt der instandsetzende Betrieb die Haftung für sein Werk, er kann die Arbeit aber einfach ablehnen und 2 Neureifen verkaufen. Macht er auch viel lieber, weil er erstens daran verdient und zweitens nicht für den Reifen an sich haften muß.
    SOLLTE DER HERSTELLER DES REIFENS ALLERDINGS EINE REPARATUR UNTERSAGEN DARF DIESER REIFEN NICHT INSTANDGESETZT WERDEN!

    Also gilt: Instandsetzung generell ja, in Einzelfällen nein.



    Re: A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

    Gordon - 22.06.2006, 19:39

    Test Bestanden !
    100 Punkte für A.T.U.

    Hab heute morgen das Rad abgegeben und zusammen mit dem

    Kundendienstfuppel die Profiltiefe des Reifens "Großzügig" gemessen,

    dabei kam raus, das ich den Neuen Reifen 55% Billiger bekomme!

    Das ist doch mal was!

    Weiter so A.T.U !



    Re: A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

    Lemmy - 22.06.2006, 19:51


    Ein zufriedener Kunde.. Schöööön!

    Hat ja prima geklappt soweit..

    Aber war der Sinn dieser Reifenversicherung nicht kostenloser Ersatz bei Beschädigung( oder hat das nur Michelin angeboten)??



    Re: A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

    Gordon - 22.06.2006, 20:35


    Hallo Lemmy!

    ATU sagt folgendes: Der ursprüngliche Kaufpreis des beschädigten Reifens

    und die Profiltiefe zum Schadenszeitpunkt sind die Grundlage für die

    Errechnung des materiellen Anspruchs.

    So wird die Ersatzleistung der Reifen berechnet:

    Restprofiltiefe in mm: -3,5 =10% / 3,6-4,5 =20% / 4,6-5,5 =35% /

    5,6-6,5 =55% / 6,6-7,5 =75% / 7,6 und mehr= 100% des Kaufpreises[/list]



    Re: A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

    Lemmy - 22.06.2006, 20:40


    Ah ja.... wieder was gelernt :D

    Ist die Profiltiefe in mm für alle Reifen gleich oder gibts da je nach Reifen andere Werte?



    Re: A.T.U. Reifenversicherung: morgen der Test

    Gordon - 22.06.2006, 21:05


    Die o.g. Werte gelten für PKW Reifen, wie es mit anderen Reifen aussieht

    kann ich hier aus den Unterlagen leider nicht ersehen.



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