Notstandsverordnung

Die Legion der Toten
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    Re: Notstandsverordnung

    bigboi - 26.06.2006, 15:50

    Notstandsverordnung
    in notzeiten gibts in jeder regierung notstandsverordnungen. also ab nun auch bei uns.

    §1: bis auf weiteres wird kein schatzmeister- oder co-leader posten vergeben.
    §2: alle makalogs bleiben erhalten und werden vorerst nich gelöscht!
    §3: bei ausreise bzw allgemein reisen ist der co-leaderstab bescheitzugeben, das gilt insbesondere für schatzmeister und co-leader
    §4: es wird weder ein krieg angefangen noch mitgemacht, solang der "notstand" ausgerufen ist.
    §5: massenboten werden untersagt. sinnloses oder einzelne statements finden im forum platz, aber nich im botensystem. bei widerhandlung wird stafgeld eingezogen.
    §6: die notstandsverordung hat eine maximaldauer von einer woche und kann durch den leader oder co-leader je um eine woche verlänger werden.


    eure meinung. bis mittwoch. dann stell ich diese verordung in unsre news und werde sie "aktivieren"



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