Verfügbare Informationen zu "Notstandsverordnung"
Qualität des Beitrags: Beteiligte Poster: bigboi Forum: Die Legion der Toten Forenbeschreibung: Das eigene Forum der TotenLegion aus dem Unterforum: Ankündigungen und Allgemeines Antworten: 1 Forum gestartet am: Mittwoch 17.05.2006 Sprache: deutsch Link zum Originaltopic: Notstandsverordnung Letzte Antwort: vor 17 Jahren, 9 Monaten, 27 Tagen, 17 Stunden, 51 Minuten
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Re: Notstandsverordnung
bigboi - 26.06.2006, 15:50Notstandsverordnung
in notzeiten gibts in jeder regierung notstandsverordnungen. also ab nun auch bei uns.
§1: bis auf weiteres wird kein schatzmeister- oder co-leader posten vergeben.
§2: alle makalogs bleiben erhalten und werden vorerst nich gelöscht!
§3: bei ausreise bzw allgemein reisen ist der co-leaderstab bescheitzugeben, das gilt insbesondere für schatzmeister und co-leader
§4: es wird weder ein krieg angefangen noch mitgemacht, solang der "notstand" ausgerufen ist.
§5: massenboten werden untersagt. sinnloses oder einzelne statements finden im forum platz, aber nich im botensystem. bei widerhandlung wird stafgeld eingezogen.
§6: die notstandsverordung hat eine maximaldauer von einer woche und kann durch den leader oder co-leader je um eine woche verlänger werden.
eure meinung. bis mittwoch. dann stell ich diese verordung in unsre news und werde sie "aktivieren"
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