NCBI zur Genderfrage

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    Re: NCBI zur Genderfrage

    M.M.Hanel - 07.10.2010, 16:21

    NCBI zur Genderfrage
    Kein Zwang gegen Frauen

    Einige Gedanken von NCBI zur Diskussion des Burkaverbots in der Schweiz (1. Juli 2010)

    Unabhängig von ihrer Religion sollen Frauen nicht von Männern unter Druck gesetzt werden…
    … eine Burka, ein Kopftuch, eine Perücke, eine andere oder keine Kopfbedeckung zu tragen.
    … verhüllende oder freizügige Kleidung zu tragen.
    … ihren Beruf aufzugeben, weil bezahlbare Krippenplätze und familienfreundliche Arbeitsstellen fehlen oder der Vater seine Verantwortung für die Kinderbetreuung nicht wahrnimmt.
    … sich zwangsverheiraten zu lassen, um nicht von der Familie verstossen zu werden.
    … für weniger Lohn die gleiche Arbeit wie ein Mann auszuüben.
    … eine für sie unbefriedigende Sexualität zu erdulden, weil der Mann nicht auf ihre Bedürfnisse eingeht.
    … an einem Arbeitsort zu bleiben, an dem sie nicht ernst genommen oder ihre Ideen ohne Anerkennung von Männern übernommen werden.
    … zusätzlich zu einer Vollzeitberufstätigkeit mehr Haushaltarbeit als der Partner zu übernehmen.
    … sich zu prostituieren oder als erotische Tänzerin zu arbeiten.
    … schwanger zu werden.
    … eine Abtreibung zu haben.
    … Schönheitsoperationen machen zu lassen.
    … zu flirten, um einen Job zu bekommen, oder mit einem Vorgesetzten zu schlafen, um den Job zu behalten.
    … sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit zu erdulden.
    … in einer Beziehung zu bleiben, in der sie Gewalt erleben, oder aus Angst vor Armut in einer unglücklichen Ehe zu bleiben.
    … zu lächeln, wenn sie frauenfeindliche Bemerkungen erleben.

    Frauen erleben das alles.
    Viele der aufgezählten Erfahrungen machen Frauen leider häufig. Viele davon sind nicht verboten. Wo immer das Gesetz Grenzen setzt, ist es nicht die Frau, die kriminalisiert wird - sondern selbstverständlich der Täter. Einzig beim Tragen der Burka wird nun eine Ausnahme diskutiert: hier soll nun plötzlich die Frau bestraft werden – zumindest falls der Vorschlag des Aargauer Grossrats und mancher plötzlich neu für Frauenrechte Engagierter angenommen würde. Doch dient so ein Verbot wirklich der Selbstbestimmung der Frau? Oder möchte der Grossrat damit behaupten, dass Frauen neben dem Thema Kopfbedeckung in der Schweiz keine wesentliche Diskriminierung erleben? Ist die Burka wirklich ein so wichtiges und weit verbreitetes Problem in der Schweiz? Oder wird damit Angst vor einer kleinen Splittergruppe der muslimischen Gemeinschaft in der Schweiz geschürt, einer extremen Gruppierung, die erst durch diesen Verbotsvorschlag so viel Medieninteresse erhielt?

    Es scheint, dass manche Frauen sich freiwillig verschleiern. Sie sagen, sie fühlen sich wohler so.
    Aussenstehende können das kaum nachvollziehen. Soll eine Frau jetzt unter Androhung von Bussen gezwungen werden, keine Burka zu tragen, wenn sie das wirklich möchte? Und wie können andere wissen, ob sich eine Frau wirklich verschleiern will?

    Wer Selbstbestimmung fördern möchte, sollte berücksichtigen, dass Menschen manchmal unbewusst bei ihrer eigenen Unterdrückung mitmachen und vielleicht sogar von ganzem Herzen glauben, dass sie etwas freiwillig tun. Erst wenn sie gestärkt werden und einen möglichen Ausweg sehen, können sie wirklich frei wählen. Ein Verbot würde aber noch lange nicht bedeuten, dass die betroffenen Frauen effektiv frei entscheiden können.

    Keine Frau soll von einem Mann gezwungen werden, eine Burka zu tragen. Keine Frau soll von einem Mann gezwungen werden, zu Hause zu bleiben, weil das Tragen einer Burka kriminalisiert wird.

    Verurteilen wir also die Unterdrückung von Frauen, stärken wir die Gleichstellungsgesetze, schaffen wir mehr Krippenplätze, schützen wir Sexarbeiterinnen und unterstützen wir Frauen, Auswege aus erniedrigenden Situationen zu finden.

    Wenn Zwang oder Gewalt vorkommen, sollen die Täter, nicht die Opfer bestraft werden. Bis vor 20 Jahren durfte in der Schweiz beispielsweise ein Mann seine Ehefrau vergewaltigen. Heute ist das illegal.
    Dabei wird richtigerweise nicht die Frau, sondern der Mann strafffällig.

    Machen wir es also illegal, die Frau unter Druck zu setzen, eine Burka zu tragen. Oder sie sonst zu zwingen, die Wünsche des Ehemanns, des Vaters oder sonst eines Mannes hinsichtlich ihrer Kleidung oder ganz allgemein ihres Lebens zu erfüllen. Setzen wir uns ein, dass unter Zwang leidende Frauen gestärkt - und nicht kriminalisiert - werden.

    Im Namen jeder Religion passieren Ungerechtigkeiten. Es gibt Praktiken, die befremdend oder unterdrückend wirken können. Eine eigene Meinung dazu kann sich jede Person selber bilden, jedoch sollte unseres Erachtens in einer der Religionsfreiheit verpflichteten Demokratie die Staatsmacht nur bei ernsthafter Gefahr über die Praktiken einer Religion bestimmen. Um Unterdrückung entgegenzuwirken, müssen Gesetze gegen Nötigung greifen und Opfer über ihre Rechte informiert und in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden.

    Integration wird über Extremismus siegen, wenn unsere Nachbarinnen und Nachbarn (gleich welcher Religion) wissen, dass sie willkommen sind; wenn es ihnen möglich ist, in einer Atmosphäre des gegenseitigen Respekts in der Schweiz zu leben, zu lernen, zu arbeiten und ihren vielfältigen religiösen und säkularen Interessen nachzugehen. Setzen wir uns gemeinsam für ein respektvolles Zusammenleben verschiedener Lebensweisen, Kulturen und Religionen ein!

    Ron Halbright, Ko-Präsident NCBI Schweiz
    Margrit Geu, Nina Hössli, Salman Naqvi, Projektteam „Miteinander oder Nebeneinander?“, NCBI Schweiz

    www.ncbi.ch, schweiz@ncbi.ch



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