Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

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    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 22.09.2010, 07:14

    Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien
    PolitikerInnen verklagen sich ja dauernd gegenseitig.
    Oder sie werden wegen irgendwelcher "Kavaliersdelikte" verurteilt und machen dann unverblümt weiter wie bisher.
    Oder sie legen sich mit Medien an, weil irgendwer irgendwas irgendwie falsch wiedergegeben haben soll.
    Damit das nicht auch den Polithread verstopft, hier ein eigener Thread nur dafür. (Bloße Widerrufe aber weiterhin in den Widerrufsbereich)

    Wie bei allen anderen diesen Threads sei erwähnt, dass hier nicht systematisch gesucht wird, sondern dass nur jene hier stehen, welche wem von der Community auffallen und dann gepostet werden.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 22.09.2010, 07:18


    http://derstandard.at/1285042318721/Kaltenegger-wegen-Strache-Disco-Sager-verurteilt

    Zitat: m Rechtsstreit zwischen VP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger und FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache ist Kaltenegger wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt worden. Zitat: Verfahrensgegenstand war ein Interview, das Kaltenegger der Tageszeitung "Österreich" im September 2009 gegeben hatte. Darin ließ sich der ÖVP-Generalsekretär über eine frühere Firmen-Beteiligung Straches aus. Kaltenegger sagte in diesem Zusammenhang wörtlich: "Herr Strache klaubt auf seinen Disco-Touren offenbar Jugendliche auf, um sie dann als Söldner ausbilden zu lassen." Zitat: Strache klagte wegen übler Nachrede und bekam in erster Instanz recht, woraufhin Kaltenegger Berufung einlegte. In der gestrigen Verhandlung wurde dieser Berufung nicht Folge erteilt. Das Strafausmaß beläuft sich auf 12.000 Euro (60 Tagsätze zu je 200 Euro), welches Kaltenegger auf drei Jahre Bewährung nachgesehen wurde.

    "Ich gehe davon aus, dass er mit sofortiger Wirkung sein Parteiamt zurücklegt und künftig auch kein Mandat mehr in einem Vertretungskörper anstrebt", forderte FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky in einer Aussendung am Dienstag. In dieser verlangt er zudem eine offizielle Entschuldigung von Kaltenegger bzw. der ÖVP beim FP-Obmann. Kaltenegger will jetzt den EGMR anrufen.


    Somebody Someone hat folgendes geschrieben: 1. Meint die Fekter konsequenter Weise nun auch dass der Kaltenegger das System ausnutzt und missbraucht, weil er ja sogar nachdem er die nationalen Rechtsinstanzen ausgeschöpft hat auf europäischer Ebene weitermachen will?

    2. Warum fordert die FPÖ, dass Kaltenegger sein Parteiamt niederlegt, aber die Fr. Winter -- die ja immerhin wegen Volksverhetzung verurteilt wurde und nicht wegen übler Nachrede -- ist noch aktiv; ja sogar erst in den NR geholt worden!



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 24.09.2010, 18:51


    orf.at hat folgendes geschrieben: Eine Klage des grünen Abgeordneten Karl Öllinger wegen übler Nachrede gegen den freiheitlichen Abgeordneten Werner Herbert und die FPÖ ist heute abgewiesen worden. Grund für die Klage war eine Presseaussendung der FPÖ nach dem Ball des Wiener Korporationsrings im Jänner, in der Öllinger gewalttätiges Vorgehen vorgeworfen wurde.

    Wegen des Burschenschaftlerballs hatte am 29. Jänner in Wien eine - behördlich untersagte - Demonstration stattgefunden. Im Zuge der Protestveranstaltung waren laut Polizei rund 700 Anzeigen erstattet sowie 15 Exekutivbeamte und eine Demonstrantin leicht verletzt worden. Öllinger war nach eigenen Angaben als Beobachter dort.
    Öllinger will in Berufung gehen

    Die FPÖ kritisierte in mehreren Aussendungen, dass der grüne Abgeordnete bei der „hemmungslosen Gewaltorgie“ dabei gewesen sei. Öllinger klagte wegen übler Nachrede sowie auf Widerruf und Unterlassung. Der Richter am Straflandesgericht Wien habe nun entschieden, dass die FPÖ mit den Vorwürfen nicht ihn gemeint habe, sondern eine allgemeine Wertung vorgenommen habe, so Öllinger.

    Der Grüne sieht das nach wie vor anders und will berufen. Die FPÖ freute sich in einer Aussendung über die „schwere Schlappe“ und meinte, man werde „die Querverbindungen zwischen den Grünen und gewaltbereiten Linksextremisten weiterhin konsequent aufzeigen“, „gerade Herr Öllinger ist hier ein wesentliches Bindeglied“.

    Was ich mich bei solchen Sachen schon frag, ist, ob diese ganzen Klagen eigentlich irgendeinen Effekt puncto Wählerstimmen haben.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 02.10.2010, 14:03


    orf.at hat folgendes geschrieben: Eine Klage des FPÖ-EU-Abgeordneten Andreas Mölzer gegen ÖVP-General Fritz Kaltenegger hat sich als Bumerang erwiesen. Mölzer klagte, weil er in einer Kaltenegger-Aussendung mit dem Untertitel „Blau-Orange ist Sammelbecken krimineller Machenschaften“ namentlich genannt wurde.

    Das Oberlandesgericht Wien stellte im Berufungsverfahren allerdings fest, dass Mölzer darin nur „als faulster EU-Abgeordneter Österreichs“ bezeichnet wird, ihm aber keine kriminellen Handlungen vorgeworfen werden. Und „Faulheit wird gemeiniglich nicht als kriminell angesehen“, heißt es im Urteil des Oberlandesgerichts, das der APA vorliegt und über das auch die Tageszeitung „Österreich“ heute berichtete.

    Kaltenegger kann Mölzer damit sanktionslos „faulsten EU-Abgeordneten“ nennen. Neben Mölzer haben auch der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ), den Kaltenegger als „Gagenkaiser in Seibersdorf“ bezeichnet hat, sowie Ewald Stadler (BZÖ), dem der ÖVP-General ständiges „Anstreifen an NS-Gedankengut“ vorwarf, geklagt. Die Urteile stehen noch aus.

    Was aus dem Artikel leider nicht hervorgeht, ob Mölzer auch (auf irgendeiner halbwegs objektiven Skala) der faulste Abgeordnete ist oder nur, ob er derart bezeichnet werden darf.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 14.10.2010, 19:51


    orf.at hat folgendes geschrieben: Landesrat Werner Falb-Meixner (ÖVP) ist heute in Eisenstadt zu einer Strafe von sieben Monaten bedingt verurteilt worden. Ihm wurde Amtsmissbrauchs wegen Scheinanmeldungen ungarischer Schüler vorgeworfen.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 17.12.2010, 13:30


    http://derstandard.at/1292462033432/FPOe-schaeumt-wegen-OGH-Urteils

    Zitat: ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger freut sich über eine Serie an Gerichtserfolgen in der Auseinandersetzung mit Spitzenfunktionären von FPÖ und BZÖ. Dem dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf hatte Kaltenegger vorgeworfen ein "Gagenkaiser" zu sein. Graf hatte geklagt und verloren. Der BZÖ-Abgeordnete Ewald Stadler ging wegen des Vorwurfs "Anstreifen am rechten Rand" gerichtlich gegen den VP-Generalsekretär vor und verlor ebenfalls. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer musste das Prädikat "faulster EU-Abgeordneter" auf sich sitzen lassen, auch vor Gericht.

    Geklagt wurde Kaltenegger auch von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, dem er vorwarf, "Jugendliche in Discos aufzuklauben, um sie als Söldner auszubilden". In erster Instanz hatte Kaltenegger das Verfahren verloren, er ging allerdings in Berufung. Der Oberste Gerichtshof hat nun als letzte Instanz und Berufungsbehörde sämtliche vorinstanzlichen Urteile im Verfahren Strache gegen Kaltenegger aufgehoben und die Klage des FP-Chefs abgewiesen. Im Urteil heißt es wörtlich: "Auf derartige massive Vorwürfe muss ein Politiker wie der Beklagte in der politischen Diskussion reagieren können."

    Zitat: Kaltenegger erklärte dazu: "Für seine Feigheit hat Strache jetzt die Rechnung bekommen. Weil er sich lieber hinter Anwälten versteckt, als sich sachpolitisch zu stellen. Dass die gesamte Klagsflut der Blau-Orangen gegen mich abgeblitzt ist, bestärkt mich."

    FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky ist dagegen empört: Das vom OGH umgekrempelte Urteil sei "ein Skandal der Sonderklasse" und führe das Rechtssystem in weiten Bereichen ins Absurde. Kaltenegger habe unglaubliche Anschuldigungen völlig frei erfunden und sei dafür im Strafverfahren wegen übler Nachrede rechtskräftig verurteilt worden. Auch zivilrechtlich habe Strache in zwei Instanzen gewonnen. Nun stelle der OGH als dritte Instanz im Zivilverfahren damit "höchstgerichtlich quasi fest, dass auch freie Erfindungen offenbar zulässig seien, solange sie noch irgendwie als politische Wertung durchgehen", ärgert sich Vilimsky.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 24.03.2011, 09:11


    Katzav (israelischer Präsident ~2000-2007) ist jetzt wegen Vergewaltigung und anderer Delikte zu 7 Jahren Haft verurteilt worden. Rechtskräftig noch nicht und es scheint auch noch höher werden zu können.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 04.05.2011, 07:24


    http://derstandard.at/1304428412806/FPOe-Klub-verlor-gegen-Report-Chef

    Zitat: Kampagnenbildung gegen die FPÖ warf der Parlamentarier Walter Rosenkranz "Report"-Chef Robert Wiesner in einer Presseaussendung vor.

    Wiesner klagte wegen übler Nachrede gegen den freiheitlichen Parlamentsklub und bekam nun vom Wiener Landesgericht recht.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 30.06.2011, 15:03


    http://burgenland.orf.at/stories/523493/

    Wahlmanipulation: Ex-Ortschef verurteilt
    Zitat: Sechs Monate bedingt und 7.200 Euro Geldstrafe - so lautet das Urteil gegen den Ex-Bürgermeister von Unterrabnitz-Schwendgraben, Wilhelm Heißenberger (ÖVP). Er wurde am Donnerstag wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen.
    Zitat: Im Verfahren hatte sich Heißenberger nach Auffassung des Gerichts "reumütig geständig" gezeigt, was ihm als mildernd angerechnet wurde. Als erschwerend wertete der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Karin Knöchl das "Zusammentreffen mehrerer Verbrechen". Zitat: Der Staatsanwalt forderte eine strenge, exemplarische Bestrafung. Immerhin gehe es bei dieser Wahlfälschung um die Reputation des Burgenlandes und der Republik.
    Zitat: Heißenberger sagte nach dem Prozess in einem Interview gegenüber dem ORF Burgenland: "Man muss zufrieden sein, und ich muss damit leben." Er werde keinen Einspruch gegen das Urteil erheben. Es tue ihm leid, was er getan hatte, warum er es gemacht hat, wisse er immer noch nicht, so der Ex-Bürgermeister.
    Also, dass er nicht weiß, wieso, glaube ich ihm echt nicht.

    Zitat: Die FPÖ, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen. FPÖ-Chef Johann Tschürtz sprach in einer Aussendung von einem Skandalurteil. Das Gericht degradiere Wahlbetrug zum Kavaliersdelikt.

    Die Botschaft sei skandalös: "Liebe Bürgermeister, ihr könnt ruhig betrügen. Wenn ihr erwischt werdet, dann gesteht, und es wird nicht wirklich etwas passieren", so Tschürtz.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 02.08.2011, 12:31


    Scheuch zu 18 Monate, davon 6 unbedingt nicht rechtskräftig verurteilt.

    Das Posting dazu gibt es hier.

    Hierher kommt folgendes:
    http://derstandard.at/1311802512404/Hintergrund-Haftstrafen-fuer-Politiker-selten

    Zitat: Die erstinstanzliche Verurteilung von FPK-Chef Uwe Scheuch zu einer teilbedingten 18-monatigen Haftstrafe ist nicht der erste Prozess in Österreich, der einen Politiker hinter Gitter bringen könnte. Mit Franz Olah musste ein ehemalige Innenminister hinter Schloss und Riegel, mit Peter Rosenstingl ein Abgeordneter des Nationalrats. Und selbst ehemalige Kanzler wie Bruno Kreisky (SPÖund Fred Sinowatz (SPÖ) erlitten vor Gericht Niederlagen. Im Folgenden ein Überblick über Verurteilungen prominenter österreichischer Politiker.

    1969 musste Franz Olah, der ehemals starke Mann der SPÖ, ins Gefängnis: Weil er Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet hatte, wurde er zu einem Jahr "schwerem Kerker" verurteilt. Der Innenminister und ÖGB-Präsident hatte die "Kronen Zeitung" und die FPÖ finanziell unterstützt, sah seine Verurteilung aber als Folge einer parteiinternen Intrige.

    1989 wurden gleich drei prominente Ex-Politiker verurteilt: Altkanzler Bruno Kreisky (S) erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (S) musste wegen falscher Zeugenaussage in Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und der frühere steirische Landeshauptmann Friedrich Niederl (V) erhielt wegen Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit der "Bundesländer"-Affäre zwei Jahre bedingte Haft.

    1992 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung von Ex-Kanzler Fred Sinowatz (S) wegen falscher Zeugenaussage. Sinowatz hatte 1985 im burgenländischen SP-Vorstand angekündigt, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die "braune Vergangenheit" von VP-Präsidentschaftskandidat Kurt Waldheim aufmerksam machen. Als die Geschichte veröffentlicht wurde, strengte Sinowatz einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm an und leugnete dort die Aussage. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe.

    1993 bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen den früheren Außenminister Leopold Gratz (S) wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugunsten seines zwischenzeitlich wegen sechsfachen Mordes verurteilten Freundes Udo Proksch ausgesagt und musste 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen.

    Im selben Jahr wurde auch das Urteil gegen Ex-Innenminister Karl Blecha (S) rechtskräftig: Neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre. Fred Sinowatz und Leopold Gratz wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

    1998 wird die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger wegen Abgabenhinterziehung in der "FC Tirol"-Causa nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig. Meischberger wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Schilling (36.336 Euro) verurteilt.

    2001 nahm die "Rosenstingl-Affäre" ihr endgültiges Ende: Der OGH bestätigte die Verurteilung des früheren FP-Abgeordneten Peter Rosenstingl zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue. Der Niederösterreicher hatte unter anderem Parteigelder veruntreut, um die Firma seines Bruders vor der Pleite zu retten. Bevor der Fall aufflog, setzte sich Rosenstingl 1998 nach Brasilien ab, von wo er 1999 nach Österreich ausgeliefert wurde.

    2006 wurde der frühere FP-Politiker John Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen". Die Geschworenen werteten das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und verurteilten den pensionierten Offizier zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

    2008 erhielt der ehemalige BZÖ-Chef Peter Westenthaler neun Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage. Im Berufungsverfahren wurde der Schuldspruch am 18. Juni 2009 bestätigt, die Strafe aber auf sechs Monate reduziert. Sein Leibwächter hatte am Abend nach der Nationalratswahl 2006 den Sprecher der damaligen Justizministerin verprügelt. Westenthaler hatte im Prozess gegen den Bodyguard behauptet, von der Attacke nichts mitbekommen zu haben.

    2009 wurde die FP-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie war im Grazer Gemeinderatswahlkampf mit beleidigenden Aussagen über den Islam und den Propheten Mohammed aufgefallen.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 12.10.2011, 10:53


    http://wien.orf.at/news/stories/2505184/

    Posthum muss Jörg Haider nicht auf die Anklagebank.

    Zitat: Wäre er nicht vor drei Jahren bei einem Autounfall ums Leben gekommen, müsste bei dem Prozess heute wohl auch Haider auf der Anklagebank Platz nehmen. Konkret soll er zwei russische Geschäftsmänner dazu gebracht haben, sich am Sponsoring des Kärntners Patrick Friesacher zu beteiligen. Ihnen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft versprochen.

    Im Juli 2005 überwiesen diese laut Strafantrag „auf Einladung des Dr. Jörg Haider“ eine Mio. US-Dollar auf ein Konto der Hypo Alpe Adria, im Jänner 2007 schossen sie weitere 900.000 Euro nach. Zitat: Der Anklage zufolge transferierte sein Ex-Protokollchef Koloini das saldierte, noch verbliebene Guthaben von 197.032,8 Euro auf ein anderes Bankkonto, von wo er zunächst einen Teil der Summe bar behoben und Haider in einem Kuvert übergeben haben soll.

    Den anderen Teil soll der Angeklagte laut Strafantrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) auf mehrere Sparbücher verteilt und dabei gezielt jeweils 14.990 Euro angelegt haben, um die Bücher nicht legitimieren zu müssen. Zitat: Dem Strafantrag zufolge soll weiters Haider bei Spitzenvertretern der schwarz-orangen Regierung interveniert und nach Kontakten mit dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP), Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) und der verstorbenen Innenministerin (ÖVP) Liese Prokop einen positiven Ministerratsbeschluss hinsichtlich des staatsbürgerschaftlichen Begehrens der Russen erwirkt haben. Dieser Beschluss fiel am 11. Jänner 2007. Es war die letzte Ministerratssitzung, der das von Haider gegründete BZÖ noch angehörte. Noch am selben Tag wurde die neue Bundesregierung angelobt.

    Zum Angeklagten Koloini hieß es im Strafantrag: „beabsichtigte mit der Überweisung, Behebung und Anlegung auf anonymen Sparbüchern, die Spuren der Geldflüsse zu verwischen und die spätere Auffindbarkeit der Vermögenswerte, von denen er zudem wusste, dass sie dem Dr. Haider für die parteiliche Vornahme von Amtsgeschäften zugewendet worden waren, für die Strafverfolgungsbehörden zu unterbinden“, hieß es in dem Strafantrag.

    Für die KStA steht außer Frage, dass der Ex-Protokollchef wusste oder es zumindest für ernstlich möglich hielt und sich damit abfand, dass das Geld „einen Vermögensbestandteil darstellte, der [...] aus dem von Dr. Haider begangenen Vergehen der Geschenkannahme durch Beamte [...] herrührte“.

    Die Geschäftsleute sitzen mit Koloini auf der Anklagebank, Jörg Haiders Platz bleibt leer. Urteil soll bald kommen.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 29.10.2011, 10:41


    Die Vorgeschichte gibt es hier oder im zitierten Artikel.

    Zitat: Nach der Aufregung um einen im ÖVP-Parlamentsklub gelandeten Brief der Justiz an den BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz hat dieser jetzt Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Als Verdächtige führt er Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), ÖVP-Mandatar Johann Singer sowie unbekannte Täter an, nicht aber Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek. Der Vorwurf lautet auf Verletzung des Brief- und Amtsgeheimnisses.
    Zitat: Grosz schenkt in seiner Sachverhaltsdarstellung - die am 27. Oktober von jener Anwaltskanzlei eingebracht wurde, in der BZÖ-Justizsprecher Ewald Stadler als Konzipient tätig ist - lediglich Pilnacek glauben. Für ihn besteht der Verdacht, dass Karl bzw. politische Gewährsleute aus ihrem Kabinett die Weitergabe in die Wege leitete, Unbekannte im Ministerium diese durchführten und Singer die Übergabe veranlasste. Grosz sieht sich als Opfer dieser Vorgänge, hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und behält sich die Bezifferung seiner Schadenersatzansprüche vor.

    Die Frage ist, welche StA ist bei einer Ermittlung gegen die - weisungsgebende - Justizministerin nicht befangen?



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 23.03.2012, 08:35


    http://derstandard.at/1332323565994/Kurt-Scheuch-Gericht-Spiritus-Rector-ist-kein-Schimpfwort

    Zitat: Ein "Spiritus Rector" ist kein Schimpfwort, sondern bezeichnet vielmehr eine Person, von der sich eine Gemeinschaft, allenfalls sogar ein Individuum geistig leiten lässt. Zu diesem Schluss kam nun das Landesgericht für Strafsachen in Wien. FPK-Klubobmann und Aufsichtsratschef der Kärntner Landesspitäler (Kabeg) Kurt Scheuch hatte die Standard Verlagsgesellschaft mbH und die derStandard.at GmbH geklagt, weil er im Zusammenhang mit der Bespitzelung einer Ärztebetriebsversammlung im Klinikum Klagenfurt als "Spiritus Rector" dieser Aktion bezeichnet worden war. Scheuch sah sich dadurch geschmäht und verächtlich gemacht. Das Landesgericht für Strafsachen in Wien wies Scheuchs Klage ab und stellte das Verfahren ein.

    Rahoul hat folgendes geschrieben: Darf ich von einer "Qualitätszeitung" bittschön verlangen, Sachverhalte klar und konkret darzustellen?
    Was hat Hr. Scheuch da versucht einzuklagen?
    Eine Unterlassung? Eine Gegendarstellung? Beleidigtseinschmerzengeld?...Was?
    Wäre übrigens auch nett gewesen, auch gleich den betreffenden Original-Artikel zu verlinken http://derstandard.at/131918385... g-Vorstand -ich würd mir gerne selbst ein Bild machen (und such so ungern ;-)
    Oder hat der gar dagegen geklagt, daß der Standard schreibt, er habe Journalisten unter Druck gesetzt (und das mit dem Spiritus Rector ist nur ein "Nebenprodukt" der Klage)?
    mattk hat folgendes geschrieben: Wenn jemand als "Anführer einer Gaunerbande" bezeichnet wird, ist das ja nicht wegen dem "Anführer" sondern wegen der "Gaunerbande" beleidigend.

    Genauso ist bei "Spiritus Rector einer Bespitzelungsaktion" nicht der "Spiritus Rector" sondern die Bespitzelungsaktion verwerflich.

    Ich gönn ihm das Urteil natürlich trotzdem...



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 26.03.2012, 12:12


    http://ooe.orf.at/news/stories/2526456/

    Zitat: Am Landesgericht Linz geht am Montag der Prozess Ernst Strasser gegen die „Oberösterreichischen Nachrichten“ („OÖN“) in die zweite Runde. Der ehemalige ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete wirft der Zeitung üble Nachrede und Verletzung der Unschuldsvermutung vor. Zitat:
    Am ersten Verhandlungstag im Februar war Strasser ebenfalls anwesend. Er gab damals zu Protokoll, dass er hinter den falschen Lobbyisten einen „amerikanischen oder englischen Geheimdienst“ vermutet habe - dem wollte er nachgehen. Der Anwalt der Zeitung bezweifelt dies, Strasser hätte vor dem Auffliegen der Affäre ausreichend Zeit gehabt, die Polizei einzuschalten.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 14.06.2012, 12:42


    Es ist zwar ein Ex-Politiker, aber dafür gleich UKHG:

    Zu schön, um wahr zu sein: Grasser wegen Ehrenbeleidigung verurteilt
    http://wien.orf.at/news/stories/2537148/

    Zitat: Ramprecht tritt in der BUWOG-Causa als Belastungszeuge gegen Grasser auf, laut Ramprechts Anwalt Michael Pilz ist das zivilrechtliche Urteil des Handelsgerichts Wien rechtskräftig. Grasser hatte am 26. November 2011 in einem Interview im Onlinemedium Money.at behauptet, dass Ramprecht „psychisch labil“ sei und „dringend psychische Hilfe benötigen würde“.

    Derartige Behauptungen habe Grasser außerdem im Korruptions-U-Ausschuss im April wiederholt - nach Rechtskraft des Unterlassungsurteils. Grasser müsse nun eine Geldstrafe von 1.000 Euro an die Republik zahlen und die Anwaltskosten ersetzen. Dafür liege mittlerweile eine Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichts Wien-Innere Stadt vor.
    Zitat: Da Grassers Anwalt nunmehr eine Wiedereinsetzung des Verfahrens beantrage, weil nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei, habe die Richterin am Handelsgericht den Zusteller für Grassers Wohnung und Büro in der Babenbergerstraße in Wien einvernommen, so der Anwalt.

    Laut dem der APA vorliegenden Protokoll der Aussage schildert der Zusteller, er habe die Klage in Grassers Brieffach hinterlegt. Die Zustellung des Versäumnisurteils sei an eine Bürobeschäftigte in Grassers Büro in der Babenbergerstraße erfolgt. Über die von Grassers Anwalt beantragte Wiedereinsetzung sei noch nicht entschieden, so Ramprechts Anwalt Pilz.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    harald - 14.06.2012, 13:59


    Warum wird das bitte dem Grasser und nicht dem Anwalt zugestellt? Hat er keine Zustellvollmacht an den Anwalt erteilt? :roll:



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 23.06.2012, 09:16


    harald hat folgendes geschrieben: Warum wird das bitte dem Grasser und nicht dem Anwalt zugestellt? Hat er keine Zustellvollmacht an den Anwalt erteilt? :roll:
    Bei einem Versäumnisurteil würde ich vermuten, dass sich UKHG in dieser Sache überhaupt nicht geäußert hat - und daher auch nie einen Anwalt namhaft gemacht hat.

    Dass man einen Antwalt für mehrere Verfahren beim Gericht bevollmächtigen kann, wäre mir neu, der verfahrenseinleitende Schriftsatz müsste - soweit ich mich erinnern kann - immer an den Beklagten zugestellt werden.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 12.07.2012, 14:30


    http://tirol.orf.at/news/stories/2541085

    Lhtpm Platter hat wohl einen Rekord eines aktiven Politikers bei Verstößen gegen neue Bestimmungen aufgestellt:
    3 Tage nach in Kraftreten hat er schon das Gesetz übertreten.
    Und dann gleich nochmal.

    Zitat: Seit 1. Juli ist das neue Medientransparenzgesetz in Kraft, das unter anderem auch Schleichwerbung für Regierungsmitglieder auf Steuerzahlerkosten verhindern soll. Zitat: Die Werbeeinschaltung für das Kaunertal-Kraftwerk, die in der Bezirksblätter-Beilage „Tirols schönste Seiten“ am 4. Juli 2012 an alle Haushalte ging, zeigt den Landeshauptmann im Rahmen eines TIWAG-Inserats vor einem Stolleneingang. Das ist der erste dokumentierte Verstoß gegen das im Medientransparenzgesetz verankerte Fotoverbot für Regierungsmitglieder.

    Wir wären nicht in Österreich, wenn erstens das ganze Folgen hätte Zitat: „Die Regeln über die inhaltliche Gestaltung von Inseraten, also das sogenannte Kopfverbot, werden von keiner Behörde oder einer sonstigen Organisation durchgesetzt.“ und zweitens ein Politiker schuld wäre Zitat: [TIWAG-Chef ]Wallnöfer habe sich für den Fehler beim Landeshauptmann schon „ausgiebig“ entschuldigt, so Landesrat Tratter.

    Zitat: Zweiter Stein des Anstoßes ist ein doppelseitiges Inserat mit einem Foto von Platter vom 6. Juli im Tiroler „Weekend Magazin“. Unter dem Titel „Familienland Tirol“ wurden die Leistungen der Regierung herausgehoben. Genau diese Art der Inserate hat letztlich zum Medientransparenzgesetz geführt. Das ganze hat aber - auch wenn es nicht ersichtlich ist - die ÖVP bezahlt und nicht das Land, daher ist das natürlich ok. (Nur zur Erinnerung, es wurde ja die Förderung für Parteien auf Bundesebene erst kürzlich massiv erhöht, auch um mit der gleichzeitigen Abschaffung der Wahlkampfkostenrückerstattung neuen Parteien neue Hürden in den Weg zu legen).



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 14.08.2012, 08:33


    http://orf.at/stories/2135522/

    Zitat: Die Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser muss ihre Behauptungen zurücknehmen, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wäre in seiner Amtszeit „der Schutzpatron der Steuersünder“ gewesen und habe Steuerprüfungen zugunsten des Glaskristallherstellers Swarovski sowie befreundeter Unternehmer niedergeschlagen. Nicht rechtskräftig.
    Zitat: Konkret hat ein Widerruf dem am Wochenende zugestellten Urteil 41 Cg 24/11d zufolge unter anderem „durch Verlesung des Textes durch die Beklagte (...) im Fernsehprogramm ORF2 in oder unmittelbar vor oder nach der Sendung Zeit im Bild 2“ zu erfolgen. Daneben wurden Moser Veröffentlichungen auf ihrem persönlichen Facebook-Profil sowie auf den Websites der Grünen und der Austria Presse Agentur (APA) aufgetragen, wobei diese jeweils für die Dauer von sechs Monaten abrufbar sein müssen.

    „Eine so spektakuläre Widerrufsveröffentlichung wurde noch nie von einem Gericht aufgetragen“, stellte dazu Grasser-Anwalt Rami gegenüber der APA fest. Immer noch nicht rechtskräftig.

    Zitat: Moser hatte am 12. Jänner 2011 unter Berufung auf namentlich nicht genannte Insider erklärt, Grasser habe dafür gesorgt, dass die Firma Swarovski wiederholt von Steuerprüfungen verschont blieb, während Grasser-kritische Unternehmen jährlich überprüft worden seien. Außerdem habe der Ex-Finanzminister beim Filmproduzenten Carl Spiehs und dem Waffenfabrikanten Gaston Glock für besonders schonende Prüfungen gesorgt. Daher für sie zulässiges Werturteil.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 26.11.2012, 17:20


    Nicht jede (Ex-)Politiker, der angeklagt wird, kriegt so eine Medienaufmerksamkeit wie derzeit Strasser.

    Von diesem Fall zB habe ich zuvor überhaupt erst 1, 2 mal gehört:

    http://ooe.orf.at/news/stories/2560610/

    Zitat: Der ehemalige ÖVP-Landtagsabgeordnete Otto Gumpinger ist am Montag von einem Richtersenat am Oberlandesgericht Linz zu 16 Monaten unbedingter Haft wegen Schlepperei und Veruntreuung verurteilt worden.

    Die Berufungsrichter setzten damit das Urteil des Erstgerichts - 14 Monate, zehn davon bedingt - deutlich hinauf

    Zitat: Gumpinger hatte als Obmann von „Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe“ 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengen-Raum verholfen und pro Geschleppten 450 Euro kassiert. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Personen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreute.

    Der Richtersenat begründete das strenge Urteil mit generalpräventiven Überlegungen, die eine bedingte Nachsicht „völlig ausgeschlossen“ machten. Der Öffentlichkeit würde durch Schlepperei großer Schaden entstehen. Erschwerend wertete er auch, dass Gumpinger seinen politischen Einfluss genutzt habe, um etwa die Ausstellung von Visa zu erreichen. Mildernd wurden hingegen der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, die lange Verfahrensdauer und die Nachteile, die Gumpinger aus der Causa entstanden, gesehen.
    Zitat: Gumpinger legte nach der Anklageerhebung 2007 sein Landtagsmandat zurück und war als Landesbeamter suspendiert. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist nun auch der Verlust seines Amtes verbunden.

    Der Ex-Politiker war bereits im September 2007 zu zwei Jahren unbedingt verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Linz gab in zweiter Instanz seiner Berufung teilweise statt und spielte den Ball zurück an das Erstgericht. Daraufhin wurde der Prozess 2009 im zweiten Rechtsgang neu aufgerollt. Diesmal war das Urteil - vor allem wegen der langen Verfahrensdauer - milder: 14 Monate Haft, davon vier unbedingt, wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ergriffen erneut Rechtsmittel.
    Rechtskräftig!

    Und was sagt der Veurteilte?
    Zitat: Die Reaktion eines sichtlich schockierten Gumpinger nach dem Prozess: „Ich habe das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren.“



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 14.01.2013, 19:53


    http://derstandard.at/1356427553749/Sunday-Times-Journalisten-sagen-aus
    Zitat:
    Der frühere ÖVP-Innenminister und Europaabgeordnete Ernst Strasser ist am Montag wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zitat: Strasser hatte verdeckt agierenden Journalisten der britischen Zeitung "Sunday Times" die Veränderung von EU-Gesetzesentwürfen für 100.000 Euro im Jahr angeboten. Videoaufzeichnungen der Journalisten belegten das.

    Richter Georg Olschak sagte in seiner Begründung, es bestehe kein Zweifel, dass Strasser "eine monetäre Leistung dafür gefordert hat, dass er Einfluss auf den Gesetzgebungsvorgang nimmt". Zitat: Zu Strassers Behauptung, er habe einen Geheimdienst hinter den Journalisten vermutet und diesen aufdecken wollen, sagte Olschak: "Es gehört zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Laufbahn untergekommen ist." Das Schöffengericht habe den Aussagen keinen Glauben geschenkt.
    Ich glaube ja nicht, dass er wirklich einsitzen muss, aber das ist mal ein deutliches Signal. (Und die Agentengeschichte - egal wie real sich Strasser nun vor Agenten gefürchtet hat oder nicht - einfach nur peinlich.)

    Orf liefert eine schöne Übersicht über verurteilte Politiker der 2. Republik:

    Zitat: 1969 musste Franz Olah, der ehemals starke Mann der SPÖ, ins Gefängnis: Weil er Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet hatte, wurde er zu einem Jahr „schwerem Kerker“ verurteilt. Der Innenminister und ÖGB-Präsident hatte die „Kronen Zeitung“ und die FPÖ finanziell unterstützt, sah seine Verurteilung aber als Folge einer parteiinternen Intrige.

    1989 wurden gleich drei prominente Ex-Politiker verurteilt: Altkanzler Bruno Kreisky (SPÖ) erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) musste wegen falscher Zeugenaussage in Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und der frühere steirische Landeshauptmann Friedrich Niederl (ÖVP) erhielt wegen Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit der „Bundesländer“-Affäre zwei Jahre bedingte Haft.

    1992 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung von Ex-Kanzler Fred Sinowatz (SPÖ) wegen falscher Zeugenaussage. Sinowatz hatte 1985 im burgenländischen SPÖ-Vorstand angekündigt, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die „braune Vergangenheit“ von ÖVP-Präsidentschaftskandidat Kurt Waldheim aufmerksam machen. Als die Geschichte veröffentlicht wurde, strengte Sinowatz einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm an und leugnete dort die Aussage. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe.

    1993 bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen den früheren Außenminister Leopold Gratz (SPÖ) wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugunsten seines zwischenzeitlich wegen sechsfachen Mordes verurteilten Freundes Udo Proksch ausgesagt und musste 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen.

    1993 wurde auch das Urteil gegen Ex-Innenminister Karl Blecha (SPÖ) rechtskräftig: Neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre. Fred Sinowatz und Leopold Gratz wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

    1998 wurde die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger wegen Abgabenhinterziehung in der „FC Tirol“-Causa nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig. Meischberger wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Schilling (36.336 Euro) verurteilt.

    2001 nahm die „Rosenstingl-Affäre“ ihr endgültiges Ende: Der OGH bestätigte die Verurteilung des früheren FPÖ-Abgeordneten Peter Rosenstingl zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue. Der Niederösterreicher hatte unter anderem Parteigelder veruntreut, um die Firma seines Bruders vor der Pleite zu retten. Bevor der Fall aufflog, setzte sich Rosenstingl 1998 nach Brasilien ab, von wo er 1999 nach Österreich ausgeliefert wurde.

    2006 wurde der frühere FPÖ-Politiker John Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben „aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen“. Die Geschworenen werteten das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und verurteilten den pensionierten Offizier zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

    2008 erhielt der ehemalige BZÖ-Chef Peter Westenthaler neun Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage. Im Berufungsverfahren wurde der Schuldspruch am 18. Juni 2009 bestätigt, die Strafe aber auf sechs Monate reduziert. Sein Leibwächter hatte am Abend nach der Nationalratswahl 2006 den Sprecher der damaligen Justizministerin verprügelt. Westenthaler hatte im Prozess gegen den Bodyguard behauptet, von der Attacke nichts mitbekommen zu haben.

    2009 wurde die FPÖ-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie war im Grazer Gemeinderatswahlkampf mit beleidigenden Aussagen über den Islam und den Propheten Mohammed aufgefallen.

    2012 fasste der frühere Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz wegen Untreue ein durchaus als hart interpretiertes Urteil von 5,5 Jahren im sogenannten Birnbacher-Prozess aus. Sowohl sein Anwalt als auch der Ankläger legten Berufung ein.

    2012 wurde schließlich Ex-FPK-Obmann Uwe Scheuch in der sogenannten „Part of the game“-Affäre wegen Korruption rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft und 270 Tagsätzen zu je 250 Euro, insgesamt also 67.500 Euro, verurteilt. Die Geldstrafe ist unbedingt.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 24.01.2013, 16:27


    http://derstandard.at/1358304017600/Scheuch-kam-nach-Kroeten-Sager-mit-Diversion-davon

    Kurt Scheuch wurde nicht verurteilt.
    Zitat: Er hatte 2011 Christian Liebhauser-Karl, den Richter, der seinen Bruder Uwe Scheuch in der Part-of-the-game-Affäre erstinstanzlich zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt hatte, eine "Kröte" und einen "wild gewordenen Rambo-Richter" genannt.
    Zitat: Man habe mit Freispruch gerechnet, doch "die Freimaurer" hätten das Urteil schon "fix-fertig geschrieben" gehabt.
    Diversion nach Zahlung von 6600 und schriftlicher Entschuldigung. (noch nicht rechtskräftig, aber was soll passieren?)

    Ich finde das ganze eher unnötig, verfolgen hätte man das meiner Meinung nach nicht müssen. Auch der Richter hat den Paragraph sinngemäß als entbehrlich bezeichnet.

    Wäre ich der Richter gewesen, hätte ich öffentlich geäußert:
    "Wenn mich irgendso ein präpotenter, korrupter, unterdurchschnittlich intelligenter, rechtsextremer Volltrottel beleidigt, perlt dass an mir ab wie Christianisierungsversuche an den Freimauern."
    Und hätte dann Scheuch geklagt (was er gerne tut, sie gleich weiter unten), hätte ich gesagt "Ich kann nicht verstehen, wieso der Herr Uwe Scheuch... achso, Kurt Scheuch... sich dabei angesprochen fühlt."

    Aber so geht's auch.


    http://derstandard.at/1358304530569/Scheuch-abgewiesen-derStandardat-muss-Posterdaten-nicht-herausgeben

    FPK vs Meinungsfreiheit

    Zitat: Das Oberlandesgericht Wien hat die Klage von FPK-Chef Kurt Scheuch gegen derStandard.at abgewiesen, die Daten von zwei Usern bekanntzugeben, die ihn in Postings kritisiert hatten. Es revidierte die Entscheidung zugunsten Scheuchs aus der ersten Instanz - und betont die Freiheit der Meinungsäußerung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig, aber nur noch mit einer Zulässigkeitsrevision bekämpfbar.
    Zitat: Anlass 1 zum Kröten-Sager Scheuchs: "Tiervergleich: Da gibt es bedenkliche historische Kontinuitäten zur Sprache der Nazis. Sehr bezeichnend! Man weiß ja, aus welcher Ecke die Scheuchs kommen (jetzt hätte ich beinahe geschrieben, 'aus welchem Stall' - aber das wäre ja auch ein Tiervergleich gewesen)"
    Zitat: In der Entscheidung heißt es: "Der erste Teil des Postings von 'Christian Eder' beruht auf einer ausreichenden Sachverhaltsgrundlage: Es ist eine notorische historische Tatsache, dass ein Charakteristikum der Propagandasprache der Nationalsozialisten der Gebrauch einer 'Rhetorik der Gewalt' war. Insbesondere die Reden Hitlers waren gespickt mit außerordentlich aggressiven, diffamierenden und unflätigen Angriffen gegen politischer Gegner. Diese wurden als übelste Kriminelle beschimpft und ihnen wurde Betrug, Sabotage, Gaunertum, Schwindel und sogar Mord zur Last gelegt. Insbesondere die Juden wurden rhetorisch dämonisiert, gleichzeitig moralisch entwertet und durch einen bestimmten Sprachgebrauch - zum Beispiel durch Tiervergleiche - entmenschlicht. Schimpfwörter wie 'Parasit', 'Wanze', 'Spulwurm' und 'Ungeziefer' sollten bewirken, dass die Empathie mit ihnen verloren ging und sich beim Hören kein Mitgefühl mit den Angegriffenen einstellte." Zitat: Im zweiten Teil des Postings dieses Users sieht das Oberlandesgericht "keine Abstempelung des Klägers als Nationalsozialist, sondern lediglich eine Bezugnahme auf die (bekannte) rechtsnationale Einstellung des Klägers und seines Bruders".
    Zitat: Scheuchs Klagsziel 2 von "Andreas W": "Am besten beide Scheuchs wegsperren und dann abschieben! In irgendeinen Urwald, aus dem sie hervorgekrochen zu sein scheinen. Und in welchen ist völlig egal, die armen Tiere dort werden sich schon zu wehren wissen." Zitat: Auch Poster "Andreas W" "hält sich im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung", heißt es im Urteil: "Die prononcierte Position des Klägers und der politischen Partei, der er angehört, in Angelegenheiten des Fremdenwesens ist notorisch. Das Posting hat einen erkennbar satirischen Gehalt und stellt einen kritischen Beitrag zur zitierten politischen Position des Klägers in der Fremdenpolitik dar."

    Fazit des Gerichts: "Insgesamt fehlt es daher an der Bescheinigung eines rechtswidrigen Sachverhalts durch den Kläger."

    Wegen dieses Befundes musste sich das Gericht nicht mehr mit der Frage befassen, ob hier das Redaktionsgeheimnis anzuwenden ist, auf das sich Medienanwältin Windhager berief: "Hier besteht potenziell ein akutes Spannungsverhältnis zwischen den Bekanntgabepflichten im E-Commerce-Gesetz und dem verfassungsrechtlich verbürgten Redaktionsgeheimnis, etwa wenn ein Posting nicht mehr den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit genießen würde."
    ein Lob an den Standard.

    LightCurves hat folgendes geschrieben: Ein neuerlicher Beweis für die Unterwanderung der Justiz durch die Freimaurer!
    schlitzohrlinksi hat folgendes geschrieben: so kennt man die blauen: austeilen ohne ende und bei postings gleich mit dem gericht vorgehen. war bei haider jörg schon so.

    da werden von den scheuchs politiker und auch richter schon mal übel beschimpft, aber kaum wird es dem hr. kurt scheuch einmal mit gleicher oder ähnlicher münze zurückgezahlt, sollen die kritiker per gerichtsurteil mundtot gemacht werden.

    und das sollen dann auch bitte alle forumsuser/innen mitbekommen, zwecks der abschreckung.

    als nächstes wird sicher der hr. böhmdorfer, der ja alle anklagen von haider gg. unliebige journalisten etc. in den 90ern als anwalt vorgebracht hat, im orf, atv, puls4 ausrücken und uns erklären, dass das schon richtig sei was der hr. scheuch kurt so macht.

    alles bekannt und erschreckend gleichzeitig.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 05.02.2013, 22:49


    Der Kärntner Wahlkampf beschäftigt auch die Zivilgerichte:

    http://www.orf.at/stories/2165170/
    Zitat: Mit einer einstweiligen Verfügung bekämpft FPK-Chef Kurt Scheuch den Wahlkampf des BZÖ um die Landtagswahl in Kärnten am 3. März. Stein des Anstoßes für Scheuch ist die Behauptung, er stünde „im Visier der Justiz“, hätte „Ermittlungen wegen Straftaten am Hals“ und sei „korrupt“, die durch das BZÖ-Wahlkampfmaterial verbreitet werde.

    Laut der Verfügung darf das BZÖ nun entsprechende Wahlplakate, Inseratvorlagen, Folder etc. nicht mehr verwenden. Bereits geklebte Plakate müssen entfernt werden, genauso wie die entsprechenden Inhalte von der Website genommen werden müssen.



    Re: Politiker(in) vs Politiker oder vs StA oder vs Medien

    dejost - 24.10.2013, 10:06


    http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/1467072/Eindeutig-Korruption_Kaerntner-FPOePolitiker-verurteilt?_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/index.do

    Zitat: Ein FPÖ-Vizebürgermeister einer Gemeinde aus dem Bezirk Klagenfurt Land ist am Montag wegen Bestechung und Amtsmissbrauch zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Laut Korruptionsstaatsanwalt Bernhard Weratschnig hatte der 67-Jährige im Vorjahr für ein privates Grundstücksprojekt einen Amtssachverständigen herangezogen und zudem die Rechnung eines Vermessungsbüros unter Ausnutzung seiner Funktion um zwei Drittel drücken wollen. Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

    "Es geht eindeutig um Korruption", sagte Weratschnig gegenüber dem Schöffensenat um Richter Norbert Jenny.
    Zitat: Der Schöffensenat folgt nach relativ kurzer Beratung der Rechtsmeinung der Korruptionsstaatsanwaltschaft und verurteilte den Politiker. "Es soll nach außen deutlich gezeigt werden: wenn man als öffentlicher Mandatar solche Dinge macht, muss man mit Konsequenzen rechnen", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.

    Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Ob er nun als Politiker zurücktreten werde, ließ er offen.

    Bei solchen Nachrichten könnte man doch echt die 3 Tage warten und dann schreiben, ob's rechtskräftig wurde... (oder wenigstens ein Update, der artikel ist ja schon ein paar Tage alt).



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