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Re: Grundgesetz der Ehe
lisbonlioness - 25.06.2006, 13:23Grundgesetz der Ehe
Das Grundgesetz der Ehe
§ 1
Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft.
§ 2
Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner Art.
§ 3
Der Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermögen.
§ 4
Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatische 3. in Kraft.
§ 5
Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere.
§ 6
Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.
§ 7
Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit
kindlicher Freude entgegenzunehmen.
§ 8
Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
§ 9
Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der
Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
§ 10
Dem Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.
§ 11
Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau.
§ 12
Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
§ 13
Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen - vom Mann nur gedacht werden.
§ 14
Der Mann gibt nie zu, dass sie auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten durch.
§ 15
Unterhaltungen sollen laut und deutlich geführt werden. Der Nachbar hat sicherlich auch Interesse
an ehelichen Auseinandersetzungen.
§ 16
Worte haben nur in den ersten Wochen Zweck. Später sind härtere Argumente wie z.B. Teller, Tassen
und Pfannen zu empfehlen.
§ 17
Mitarbeit des Mannes im Haushalt ist streng verboten. Klare Befehle an die Frau ersetzen diese Mühe.
§ 18
Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.
§ 19
Der Mann hat zu essen, was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.
§ 20
Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er soll aber niemals sagen:
"Du kannst mich gern haben".
Zusammenfassend kann man sagen: Eine harmonische Ehe ist gewährleistet, wenn der Mann gesund ist
und die Frau Arbeit hat.
Re: Grundgesetz der Ehe
Maike - 25.06.2006, 13:30
:lol: :lol: :lol:
Nicht schlecht Steffi,nicht schlecht !
Re: Grundgesetz der Ehe
Imp - 25.06.2006, 13:33
§ 7 gefällt mir am Besten. *fg*
Re: Grundgesetz der Ehe
lisbonlioness - 25.06.2006, 13:52
*g*
Stammt ja leider nicht von mir, aber cool isses, gelle?
Re: Grundgesetz der Ehe
Anonymous - 25.06.2006, 15:15
Datt iss richtig cool :respekt: :dafür:
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