Lärmbelästigung

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    Re: Lärmbelästigung

    Anonymous - 08.09.2010, 12:46

    Lärmbelästigung
    Ich habe eine Frage zur Lärmbelästigung. In wieweit darf ich auf dem Hof oder im Keller eines Mehrfamilieenhauses Lärm verursachen? Darf ich bspw. gelegentlich (z.B. 1x in 3 Monaten) handwerkliche Tätigkeiten mit Hilfe von el. Maschinen (Handkreissäge, Winkelschleifer, Schweißgerät etc.) ausführen, sofern ich dafür nicht den Haus-Strom nutze?
    In wieweit gilt in diesem Zusammenhang der Grundsatz "gleiches Recht für Alle"?



    Re: Lärmbelästigung

    Matthias Blunert - 09.09.2010, 10:47


    Verehrter Gast,

    es wäre hilfreich zu wissen, was Sie unter Lärm verstehen wollen. Sind es Geräuschemmissionen, die die vorgeschriebenen Grenzen des jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetzes überschreiten, dann dürfen Sie gar nicht. Handelt es sich um den Betrieb üblicher Heimwerkermaschienen, dann werden Sie sicherlich die Vorschriften Ihrer Hausordnung und die allgemeinen Ruhezeiten (13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis 07.00 Uhr - davon Nachtruhe von 22.00 bis 07.00 Uhr) zu beachten haben. In deiser zeit ist störender Lärm zu unterlassen.

    Einen speziellen Gleichbehandlungsgrundsatz kennt das Mietrecht insoweit nicht. Es gelten die Regeln des jeweiligen Mietvertrages, soweit die nicht zwingenden gesetzlichen Vorschriften zuwider laufen. Diese gelten natürlich für alle Mietverhältnisse.

    Dr. Blunert



    Re: Lärmbelästigung

    Anonymous - 09.09.2010, 15:24


    Vielen Dank für die Rückmeldung. Währen der von Ihnen aufgeführten Ruhezeiten ist selbstverständlich Lärm durch handwerkliche Tätigkeiten mit Hilfe von elektrischen Heimwerker-Maschinen (Handkreissäge, Winkelschleifer, Schweißgerät etc.) selbstverständlich ausgeschlossen.
    Mich interessiert, ob ich als Mieter generell derartige Heimwerker-Tätigkeiten im Keller oder auf dem Hof (gelegentlich) ausführen darf.

    Bezügl. Landesimmissionsschutzgesetz:
    Kann ich bei Heimwerkergeräten aus dem Baumarkt davon ausgehen, dass diese entsprechende Vorschriften einhalten? (Bei Benutzung in einem normales Wohngebiet, kein Landschaftsschutzgebiet o.ä.)

    Hintergrund der Frage nach zur Gleichbehandlung:
    Sofern mehrere Personen einer Hausgemeinschaft unabhängig voneinander Lärm durch Heimwerkertätigkeiten verursachen, jedoch nur ein Teil dieser Personen für ihr (angebliches?) Fehlverhalten ermahnt/angefeindet werden, drängt sich der Verdacht auf, dass es sich entweder um selektive Wahrnehmung, wahrscheinlicher jedoch um Mobbing handelt.



    Re: Lärmbelästigung

    Matthias Blunert - 09.09.2010, 18:37


    Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass der Betrieb von handelsüblichen Heimwerkermaschinen von vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt ist - selbstverständlich unter der Bedingung, dass Mietvetrag oder Hausordnung nichts anderes regeln.

    Ob handelsübliche Heimwerkergeräte immer die Schallschutzanforderungen erfüllen, kann ich nicht einschätzen; hier dürfte eine Nachfrage beim Händler erforderlich oder wenigstens erfolgversprechend sein.

    Jeder Mieter hat mit seinem Vermieter einen eigenen Mietvertrag. Ob sich die Regelungen immer gleichen, müsste hinterfragt werden. Ansonsten steht es dem Vermieter frei, Vertragsverletzungen seines Vertragspartners - sofern solche tatsächlich bestehen - zu verfolgen oder darüber hinweg zu sehen. Mobbing ist keine juristische Kategorie im Mietverhältnis.



    Re: Lärmbelästigung

    Anonymous - 10.09.2010, 17:32


    Weder im Mietvertrag noch in der Hausordnung werden handwerkliche Tätigkeiten erwähnt/eingeschränkt. Lediglich die üblichen Ruhezeiten 22:00-7:00 / 13:00-15:00 sowie Sonn- und Feiertags sind aufgeführt. Auch Einschränkungen/konkrete Nutzungsbedingungen für Hof/Keller liegen nicht vor.

    Demnach stellt die Benutzung der beschriebenen Elektrowerkzeuge sowie die Heimwwerkertätigkeit keine Pflichtverletzung dar.

    Diesbezügliche Beschwerden der Nachbarn ggü. dem Vermieter dürften also keinen berchtigten Grund für eine Abmahnung/Kündigung darstellen?



    Re: Lärmbelästigung

    Matthias Blunert - 13.09.2010, 09:38


    Verehrter Gast,

    Sie sehen es mir bitte nach, dass ich zu Ihrer Annahme keine weitere Stellungnahme abgeben kann. Mit einer juristischen Bewertung der Kündigungsmöglichkeiten eines Vermieters wäre von mir eine Rechtsberatung zu leisten, die nach dem geltenden Rechtsdienstleistungsgesetz den Mitgliedern des Vereins vorbehalten ist.



    Re: Lärmbelästigung

    Anonymous - 13.09.2010, 12:01


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen/Informationen. [Weiterer Text gelöscht]

    Nachricht vom Admin:
    Dieser Thread wird hiermit geschlossen.
    Individuelle Rechtsprobleme können an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen nicht ausreichend erörtert werden.
    Bitte wenden Sie sich direkt an unseren oder einen anderen Mieterverein.



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