Verhaltenskodex

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    Re: Verhaltenskodex

    Spacerebell - 10.08.2010, 14:34

    Verhaltenskodex
    Hallo zusammen,

    habe nun endlich den Ehrencodex umgeschrieben.
    Strafen sind weggefallen.
    Der neue Verhaltenskodex wird nun niemandem aufgezwungen er soll eine Einleitung für faires und ehrenhaftes Zusammenspiel untereinander sein. "Der Verhaltenskodex ist als freiwillige Selbstverpflichtung zu einem als „ehrhaft“ definierten Verhalten zu sehen."

    Verhaltenskodex

    1. Herrscherlose Staaten darf nicht der Krieg erklärt werden.

    1a. Ausnahme: In extrem schwach besetzten Spielen stimmen mindestens 50% der aktiven Herrscher einer Übernahme Herrscherloser Staaten zu.

    1b. Ausnahme: Besitzt ein Herrscherloser Staat nur noch 1 Stadt darf sie annektiert werden.

    1c. Ausnahme: Sollte ein Staat von Herrscherlosen Staaten umgeben sein, wird es ihm gestattet einen dieser Staaten anzugreifen, sofern dieser nicht binnen drei Runden wieder besetzt ist. Öffentliche Ankündigung des Angriffes ist dabei erforderlich.

    1d. Sollte ein Herrscher während einer Auseinandersetzung ausscheiden, darf der Krieg gegen den unbesetzten Staat fortgesetzt werden.


    2. Um kriegerische Handlungen durchzuführen ist den eigenen Truppen das überschreiten fremder Landgrenzen, erst nach aktiver Kriegserklärung erlaubt. (Das bedeutet, erst eine Runde nach dem aussprechen der KE)

    2a. Armeen und Karawanen dürfen fremdes Territorium nur mit Erlaubnis des dortigen Herrschers überqueren. Alle Seefelder gelten als neutral und dürfen befahren werden. Ausgenommen sind fremde Häfen, für deren Befahrung die Erlaubnis des jeweiligen Herrschers notwendig ist.

    2b. Herrscherlose Staaten dürfen von Armeen und Karawanen im Friedenszustand durchquert werden.


    3. Wird ein Staat besiegt gehört alles Land und alle Produktionsstätten dem oder den Siegern. Ein Drittstaat hat keinen Anspruch darauf. Die Sieger regeln die Verteilung auf Diplomatischem Weg.


    4. Städte dürfen nur von groß nach klein übergeben, oder 1 zu 1 getauscht werden. Der Tausch muss so Zeitnah wie möglich erfolgen.

    4a. Einem Staat dürfen keine Städte übergeben werden wenn er dadurch nur noch 3 Städte benötigt um die Siegbedingungen zu erfüllen.


    5. Verträge wie Nichtangriffspakte oder Bündnisse beziehen sich auf die beteiligten Länder, nicht auf die Herrscher Persönlich. Ausnahmen müssen explizit in Vertragen (z.B.: NAP) festgehalten werden.

    5a. Nach einem Herrscherwechsel muss der „Neue“ Herrscher Diplomatischen Kontakt aufnehmen um alle Verträge erneut zu bestätigen oder zu kündigen. (Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden, oder man einigt sich auf neue Kündigungsfristen) Dies kann auch pauschal über die Mitteilungen erfolgen.


    Der Verhaltenskodex ist als freiwillige Selbstverpflichtung zu einem als „ehrhaft“ definierten Verhalten zu sehen.

    Strafexpeditionen werden durch „ehrhafte“ Herrscher organisiert und gemeinsam durchgeführt. Die Höhe der Strafe wird von den beteiligten Herrschern nach ihrem ermessen festgelegt die Durchführung richtet sich nach den jeweiligen Möglichkeiten.

    Anmerkung: Neuen Mitspielern soll bei Unkenntnis vergeben werden, wenn Sie Einsichtig sind und den Verstoß rückgängig machen oder Entschädigung zahlen.



    Re: Verhaltenskodex

    gessler - 13.08.2010, 17:33

    Re: Verhaltenskodex
    Spacerebell hat folgendes geschrieben:
    2. Um kriegerische Handlungen durchzuführen ist den eigenen Truppen das überschreiten fremder Landgrenzen, erst nach aktiver Kriegserklärung erlaubt. (Das bedeutet, erst eine Runde nach dem aussprechen der KE)


    Wie schon früher von anderen Spielern bemerkt wurde ist dieser Punkt diskutabel. Während zb zwischen von Paris aus bis in Reichweite von Trier auf normannischem Gebiet aufmarschiert werden kann, könnte Lothringen im Gegenzug seine Truppen nicht gleich schnell in Stellung bringen ohne Punkt 2 zu verletzen. Vergleichbare Beispiele gibt es diverse. Punkt 2 bringt somit das ganze Gleichgewicht der Karte ins Wanken.

    Verletzung des Hoheitsgebietes ist natürlich immer ein Kriegsgrund, ein sehr guter sogar. Man sollte sich das nicht gefallen lassen. Aber das zu einem vergleichbaren Vergehen wie Überfall auf unbesetzte Staaten zu machen scheint mir am Ziel vorbei zu schiessen.

    In TMA1 und wohl auch zu beginn von TMA4 stand auch nie zur Diskussion Grenzüberschreitungen zu ächten. Die Idee kommt wohl aus TMA3 und dem daran angelehnten 1850. Von diesen Spielen habe ich keine grosse Ahnung, ich habe nur die hitzigen Diskussionen über Grenzverletzungen in TMA3 mitbekommen. Man hat sich da schlussendlich darauf geeinigt, dass Grenzverletzungen zu ächten seien. Mit der völlig anderen Spieldynamik von TMA3 und 1850 mag das auch durchaus Sinn machen.

    In TMA4 werde ich mich aber nie daran halten und im Kriegsfall gleichzeitig mit Aussprechen einer KE meine Truppen in Bewegung setzen. Und ich werde es auch niemandem übel nehmen, der genauso gegen mich vorgeht.



    Re: Verhaltenskodex

    Nomis - 15.08.2010, 15:23


    Ich denke bei einem Feld oder so ist das egal, speziell wenn das gerade durch die Karte bedingt ist und sonst ein Ungleichgewicht durch Gebirge, Wälder, ... besteht.
    Allerdings ist es schon nervig, wenn die feindlichen Truppen schon vor der KE auf den Städten stehen und somit die Möglichkeit eines Abfangens vor der Stadt (z.b. mit Lanzenreitern (Kampfwert 30) genommen wird.
    Die KE wird ja nicht ohne Grund nicht sofort wirksam, sondern erst eine Runde später. Eben, dass der Verteidiger eine Runde Reaktionszeit hat.



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