Verfassung von BLUTBERG

BLUTBERG
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    Re: Verfassung von BLUTBERG

    iderf16955 - 16.06.2006, 20:01

    Verfassung von BLUTBERG
    Allgemeiner Teil

    § 1 Das Reich ist BÖSER Gesinnung

    § 2 Mitglied kann jeder Einwohner Gold und Glories werden, welcher unserer Gesinnung entspricht.

    § 3 Weibliche und männliche Einwohner sind gleichberechtigt.

    § 4 Anweisungen des König`s sind folge zu leisten.

    § 5 Jeder Einwohner muss im Interesse des Königreiches handeln.

    § 6 Jeder ist selbst für seine Entscheidungen und die daraus evtl. entstehenden Konsequenzen verantwortlich.

    § 7 Jeder Einwohner hat sich dem Reich gegenüber absolut loyal zu verhalten.

    § 8 Reichssmitglieder haben sich gegenseitig verbal wie auch kriegerisch zu unterstützen .

    § 9 Bei Eintritt in das Reich erklärt sich der Krieger mit den hier genannten Regeln einverstanden. Er wird sich den Regeln entsprechend verhalten.

    Aufnahmen / Reichsforum und Verstöße

    § 10 Über Aufnahme von neuen Königreichsmitgliedern entscheidet der König – nur er dürfen das Königreichspasswort weitergeben, Ausnahmen von dieser Regel gelten nur, wenn ein Einwohner nach ausdrücklicher Genehmigung einer des Königs handelt

    § 11 Verstöße gegen die Gesetze BLUTBERG`s werden nicht toleriert. Sollte ein Verstoß bekannt werden, hat jeder Einwohner das Recht, sich seiner Taten zu rechtfertigen. Sollte eine solche Rechtfertigung nicht erfolgen, so ist mit Konsequenzen zu rechnen, die bis zum Ausschluss des Krieger`s führen können.

    § 12 Aus dem Reich ausgeschlossen werden kann man weiterhin, wenn man ein Reichssmitglied, ein befreundetes Reich oder das eigene Reich zutiefst beleidigt und verärgert (Beleidigungen, die im Zusammenhang mit dem Spielbereich „Beleidigung & Satisfaktion“ stehen, sowie solch die aufgrund eines geführten RPG’s ausgesprochen wurden sind von dieser Regel auszuschließen)
    b) Sollte es Probleme mit einem Bündnispartner oder einem Ritter aus diesem Reich geben so ist der König davon sofort zu unterrichten, nach Möglichkeiten direkt mit entsprechendem Beweis.

    § 13 Die Entlassung eines Mitglieds aus dem Reich wird auf Wunsch eines ehrenwerten Krieger`s natürlich immer gewährt (-500 Glorie). Bei Verstoß gegen die Gesetze des Reiches bzw. bei unehrenhaftem Verhalten eines Mitglieds kann der der König den Ritter aus dem Reich (-2000 Glorie) entfernen.

    § 14 Die Botschafter werden vom König ernannt. Sollte sich der ernannte Botschafter nicht in der Lage fühlen, so kann er vor Amtseinnahme zurücktreten. Möchte ein Botschafter sein Amt niederlegen, so ist ihm das, nach vorheriger Absprache mit dem König, gestattet

    a) Der Botschafter ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit des Reiches.
    b) Er ist für die Pflege der Beziehungen zu anderen Königreichen zuständig, er hat sich seinem Amt entsprechend zu benehmen.
    c) Die Botschafter habe die Pflicht die Ideale des Reiches zu vertreten.
    d) Der/Die Aufnahmeverantwortliche/n ist für die Werbung neuer Mitglieder und die Aufnahme zuständig.

    § 15 Fair geht vor.
    Die Ehre ist das höchste Gut unseres Reiches. Deshalb wird von allen Blutberger erwartet, dass sie sich fair gegenüber allen anderen Einwohnern verhalten!

    § 16 Forum
    Jeder Einwohner ist angehalten, sich regelmäßig im Forum aufzuhalten und dort nach Möglichkeit “ritterlich” aufzutreten, bzw. zu schreiben

    § 17 Die Verwaltung seines Ritters durch einen anderen ist nicht gestattet. Betrüger haben bei uns nichts verloren!

    § 18 IDERF ist und bleibt König von Blutberg. Jedwede Versuche, ihn durch einen Aufstand abzusetzen können zur Verbannung aus dem Reich führen. Er kann nur bei freiwilliger Amtsniederlegung abgelöst werden.
    Mögliche Nachfolger werden nach einer Bewerbung vom König ernannt .

    § 19 Iderf ist verpflichtet so lange im Amt zu bleiben, bis ein neuer König/in seinen Platz einnehmen kann.

    § 20 Der König verpflichtet sich das Reich mit guten Gewissen zu führen.

    § 21 Den Anweisungen des König`s ist Folge zu leisten.

    § 22 Rechte
    a) Jedes Mitglied kann frei seine Glaubensrichtung wählen
    b) Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit, solange dies nicht gegen das Reich oder extrem gegen andere Mitglieder geht

    § 23 Pflichten
    a) Jedes Mitglied hat die Pflicht sich ein ehrenwertes Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern an den Tag zu legen.
    b) Jedes Mitglied sollte sich, so oft ihm Möglich einloggen, um so dem Wohle und der Prestige (Glorie) des Reiches zu dienen.
    c) Bei längerer Abwesenheit eines Einwohners (über 2 Tage), sollte sich derjenige im Forum abmelden und in den Urlaubsmodus wechseln, es sei denn es liegt ein trifftiger Grund vor, der dem König bekannt ist und von ihr angenommen wurde.



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