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Re: Liegegebühren
Gadeiros - 27.02.2010, 18:56Liegegebühren
Ingolstadt
Dekret ab 01.03.1458
"Hafen Regeln und Liegeplatzgebühr in Ingolstadt"
§ 1
Grundsatz
(1) Jeder Kapitän eines ankommenden Schiffes hat um Anlegegenehmigung beim Hafenmeister (Stellvertreter) zu ersuchen.
(2) Der Kapitän hat dem Hafenmeister (Stellvertreter) innerhalb von 2 Tagen die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts mitzuteilen.
(3) Der Hafenmeister hat bei Platzmangel das Recht, das Anlegen zu befristen bzw. ein Schiff aufzufordern, den Anlegeplatz freizumachen.
(4) Der Hafenmeister ist zur ordnungsgemäßen Buchführung über Anleger, Grund des Anlegens, Dauer des Aufenthalts, Zahlungen (evtl. Sondergenehmigungen) verpflichtet.
(5) Die Einnahmen werden gesammelt und nur hafengebunden eingesetzt.
§ 2
Gebühren
(1) Die Schiffsliegeplatzgebühren sind vor Eintritt der Gebührenpflicht zu leisten. Die Zahlungsart ist mit dem Hafenmeister (Stellvertreter) abzustimmen.
a) 1. Tag bis inkl. 4. Tag kostenlos
b) 5. Tag bis inkl. 11 Tag 2 Taler pro Tag
c) ab dem 12. Tag 5 Taler pro Tag
d) nach Abwesenheit bis zu 10 Tagen 5 Taler pro Tag
e) nach Abwesenheit ab 11. Tag Berechnung a) bis c)
(2) Es erfolgt keine Gebührenerstattung bei früherem Ablegen als angegeben.
(3) Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist möglich (bei im Voraus zu entrichtenden Gebühren)
(4) Sondergenehmigungen sind gestattet und zwischen Hafenmeister (Stellvertreter) und Bürgermeister abzusprechen.
(5) Es besteht eine Gebührenobergrenze von 100 Taler im Monat.
Re: Liegegebühren
Bergzausel - 27.02.2010, 19:36
Übernehmen wir das hier in Linz auch? Oder kommen da andere Preise bzw Sekrete
Re: Liegegebühren
Gadeiros - 27.02.2010, 20:40
Ka was bei dir für Sekrete kommen Zauselchen :lol:
Re: Liegegebühren
Bergzausel - 27.02.2010, 21:08
Warum passiert das immer mir? :oops: :oops: :lol:
Re: Liegegebühren
Blaue*Fee - 27.02.2010, 22:13
lol, ich hab das Dekret gefunden..
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