Liegegebühren

Regierungsbereich
Verfügbare Informationen zu "Liegegebühren"

  • Qualität des Beitrags: 0 Sterne
  • Beteiligte Poster: Gadeiros - Bergzausel - Blaue*Fee
  • Forum: Regierungsbereich
  • Forenbeschreibung: Erzherzogtum Österreich
  • aus dem Unterforum: Amt des Hafenmeisters
  • Antworten: 5
  • Forum gestartet am: Dienstag 03.07.2007
  • Sprache: deutsch
  • Link zum Originaltopic: Liegegebühren
  • Letzte Antwort: vor 14 Jahren, 1 Monat, 27 Tagen, 11 Stunden, 14 Minuten
  • Alle Beiträge und Antworten zu "Liegegebühren"

    Re: Liegegebühren

    Gadeiros - 27.02.2010, 18:56

    Liegegebühren
    Ingolstadt

    Dekret ab 01.03.1458
    "Hafen Regeln und Liegeplatzgebühr in Ingolstadt"

    § 1
    Grundsatz

    (1) Jeder Kapitän eines ankommenden Schiffes hat um Anlegegenehmigung beim Hafenmeister (Stellvertreter) zu ersuchen.

    (2) Der Kapitän hat dem Hafenmeister (Stellvertreter) innerhalb von 2 Tagen die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts mitzuteilen.

    (3) Der Hafenmeister hat bei Platzmangel das Recht, das Anlegen zu befristen bzw. ein Schiff aufzufordern, den Anlegeplatz freizumachen.

    (4) Der Hafenmeister ist zur ordnungsgemäßen Buchführung über Anleger, Grund des Anlegens, Dauer des Aufenthalts, Zahlungen (evtl. Sondergenehmigungen) verpflichtet.

    (5) Die Einnahmen werden gesammelt und nur hafengebunden eingesetzt.


    § 2
    Gebühren

    (1) Die Schiffsliegeplatzgebühren sind vor Eintritt der Gebührenpflicht zu leisten. Die Zahlungsart ist mit dem Hafenmeister (Stellvertreter) abzustimmen.

    a) 1. Tag bis inkl. 4. Tag kostenlos
    b) 5. Tag bis inkl. 11 Tag 2 Taler pro Tag
    c) ab dem 12. Tag 5 Taler pro Tag
    d) nach Abwesenheit bis zu 10 Tagen 5 Taler pro Tag
    e) nach Abwesenheit ab 11. Tag Berechnung a) bis c)

    (2) Es erfolgt keine Gebührenerstattung bei früherem Ablegen als angegeben.

    (3) Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist möglich (bei im Voraus zu entrichtenden Gebühren)

    (4) Sondergenehmigungen sind gestattet und zwischen Hafenmeister (Stellvertreter) und Bürgermeister abzusprechen.

    (5) Es besteht eine Gebührenobergrenze von 100 Taler im Monat.



    Re: Liegegebühren

    Bergzausel - 27.02.2010, 19:36


    Übernehmen wir das hier in Linz auch? Oder kommen da andere Preise bzw Sekrete



    Re: Liegegebühren

    Gadeiros - 27.02.2010, 20:40


    Ka was bei dir für Sekrete kommen Zauselchen :lol:



    Re: Liegegebühren

    Bergzausel - 27.02.2010, 21:08


    Warum passiert das immer mir? :oops: :oops: :lol:



    Re: Liegegebühren

    Blaue*Fee - 27.02.2010, 22:13


    lol, ich hab das Dekret gefunden..



    Mit folgendem Code, können Sie den Beitrag ganz bequem auf ihrer Homepage verlinken



    Weitere Beiträge aus dem Forum Regierungsbereich

    VII. Rat des Erzherzogtums Österreich - gepostet von echton am Mittwoch 30.07.2008
    XIII/2 - Befreiung Genehmigungspflicht bei Lanzengründung/ö - gepostet von echton am Samstag 01.08.2009
    Botschafterin des Périgord-Angoumois - gepostet von Carminian am Mittwoch 30.04.2008



    Ähnliche Beiträge wie "Liegegebühren"

    KASSEN - gepostet von Billy am Donnerstag 13.07.2006
    Radtour - gepostet von Jule am Freitag 04.08.2006
    jo - gepostet von smakdeluxe am Donnerstag 24.08.2006