Anwendung der päpstlichen Unfehlbarkeit

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    Re: Anwendung der päpstlichen Unfehlbarkeit

    Fluwe - 14.06.2006, 01:05

    Anwendung der päpstlichen Unfehlbarkeit
    Mit Daphne diskutierte ich über die Päpstliche Unfehlbarkeit. Dieses Dogma des Ersten Vatikanischen Konzils (1869- 1870) besagt:

    Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (= ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er aufgrund des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich.

    Nur einmal wurde die Päpstliche Unfehlbarkeit jedoch angewandt, nämlich im Jahre 1950, als Papst Pius XII. die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel verkündete (tja, ich hab nachgeguck, und hatte doch Recht... *grins*)



    Re: Anwendung der päpstlichen Unfehlbarkeit

    vektorpinguin - 15.06.2006, 10:39


    Da muss ich mich dann wohl beugen.... Das andere war selbst nicht die Jungfräuliche Empfängnis, sondern die UNBEFLECKTE Empfängnis von MARIA. Was uns ja eigentlich auch wieder zum Thema Erbsünde bringen kann. Wie kann ein Mensch nicht diese menschliche Eigenschaft besitzen, die man Erbsünde nennt? Ist man dann noch Mensch, da diese Eigenschaft ja einen Menschen auszeichnet???



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