Punkt 3 des Ehrenkodex

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    Re: Punkt 3 des Ehrenkodex

    VernissagE - 05.06.2010, 12:20

    Punkt 3 des Ehrenkodex
    Hier soll Punkt 3 des Kodexvertrags diskutiert werden. Zur Erinnerung:
    ---
    3. Überschreiten der Landgrenzen ist erst nach aktiver Kriegserklärung erlaubt.
    3a. Armeen und Karawanen dürfen fremdes Territorium nur mit Erlaubnis des Herrschers überqueren. Ebenso das einlaufen von Schiffen in Häfen.
    3b. Herrscherlose Staaten dürfen von Armeen und Karawanen im Friedenszustand durchquert werden.
    ---

    Ich frage mich einfach, ob das Spiel wirklich dazugewinnt, wenn das Überschreiten von Landesgrenzen vor aktiver Kriegserklärung untersagt wird. Ich persönlich erachte die Überschreitung von Landesgrenzen ohne aktive KE als strategisch und diplomatisch interessant. Das Spiel ist so vielseitiger und überraschender. Zudem zwingt es die Herrscher dazu, diplomatisch aktiv zu sein und sich gegen solche Fälle abzusichern.

    In den meisten meiner NAP's integriere ich eine Klausel, welche das Überschreiten der Landesgrenzen während der Kündigungsfrist untersagt. Das ist für mich persönlich eine genug grosse Absicherung. Ansonsten rechne ich damit, dass meine Grenzen ohne KE überschritten werden und stelle mich darauf ein.

    Solange durch die Überschreitung der Landesgrenzen kein bilateraler Vertrag gebrochen wird, sehe ich darin kein Problem. Wer Angst davor hat, soll diplomatisch aktiv werden und diesen Fall so zu verhindern versuchen.

    3a finde ich ebenfalls fragwürdig. Wenn ein Herrscher nicht wünscht, dass ein anderes Land sein eigenes mit Karawanen durchquert, dann soll er das auch selbst durchsetzen. Entweder sollte er das in einem Vertrag festhalten, ansonsten muss er seine Grenzen eben durch die Androhung des Krieges verteidigen.

    Wenn 3a im Kodex verbleibt, sollte aber zumindest der Kriegsfall ausgenommen werden. Im Kriegsfall dürfen gegnerische Städte und Felder mit Schiffen und Karawanen befahren werden.


    Hochachtungsvoll;
    VernissagE



    Re: Punkt 3 des Ehrenkodex

    markus - 06.06.2010, 22:04


    Ich würde Punkt 3a auch streichen.

    Es stellt eine sehr interessante Möglichkeit dar, im Schutz eines Hafens zu liegen um irgendeine andere Stadt von einem Dritten Staat überaschend anzugreifen. Diese Möglichkeit würde ich nicht durch einen Ehrenkodex verbieten wollen.



    Re: Punkt 3 des Ehrenkodex

    Nomis - 09.06.2010, 17:33


    Ist es ja auch nicht, wenn der Hafenbesitzer es dir erlaubt.

    Wobei ich dazu tendiere diesen Punkt zu streichen, da das für mich in einen gewissen diplomatischen Spielraum fällt.
    Entweder man toleriert das oder wenn nicht gibt es Diplomatie oder KE...

    Den Aufenthalt im Hafen oder direkt vor der Stadt, bevor die schon ausgesprochene KE wirksam wird empfinde ich da eher als Schweinerei, da damit jegliche Küstenverteidigung unsinnig wird und man die Feinde im Hafen nicht einmal mehr auf der Karte sieht.
    Was meint ihr dazu?



    Re: Punkt 3 des Ehrenkodex

    Hannibal - 10.06.2010, 00:57

    Stellung des KODEX
    Der Kodex stellt aus meiner Sicht ein Grundgesetz da, der somit direkt unter den Regeln angesiedelt ist. Bilaterale Verträge können somit nicht einzelne Punkte des Kodex aus-hebeln.
    Wünschenswert ist, das viele an der Erstellung mitwirken, dieser von den meisten dann akzeptiert werden, denn er sollte für Alle dann gültig sein.

    Gruß
    Hannibal



    Re: Punkt 3 des Ehrenkodex

    VernissagE - 15.06.2010, 20:59


    Nomis hat geschrieben
    Zitat: Wobei ich dazu tendiere diesen Punkt zu streichen, da das für mich in einen gewissen diplomatischen Spielraum fällt.
    Entweder man toleriert das oder wenn nicht gibt es Diplomatie oder KE... [/b]
    Finde ich auch. Solche Dinge sollte man mit Diplomatie oder militärischer Machtdemonstration regeln.

    Nomis schreibt weiter:
    Zitat: Den Aufenthalt im Hafen oder direkt vor der Stadt, bevor die schon ausgesprochene KE wirksam wird empfinde ich da eher als Schweinerei, da damit jegliche Küstenverteidigung unsinnig wird und man die Feinde im Hafen nicht einmal mehr auf der Karte sieht.
    Was meint ihr dazu?
    Das ist natürlich ärgerlich. Doch die Seeblockaden, die Nomis anspricht, sind in der Anfangsphase noch nicht realistisch. Und im späteren Spiel sollte man sich eben diplomatisch absichern - wer da mit einem Land in Schiffreichweite noch keinen NAP mit einer entsrpechenden Regelung hat, ist selbst Schuld. Meine Meinung dazu!

    Nun noch kurz zu einer Bemerkung von Hannibal: Zitat: Der Kodex stellt aus meiner Sicht ein Grundgesetz da, der somit direkt unter den Regeln angesiedelt ist. Bilaterale Verträge können somit nicht einzelne Punkte des Kodex aus-hebeln.
    Damit bin ich nicht einverstanden. Meiner Auffassung nach ist der Kodex eine Grundsatzerklärung, die keinesfalls über bilateralen Verträgen steht. Ich denke sogar darüber nach, in meine Standard-NAP's Klauseln einzubauen, welche explizit die Anwendung von strittigen Punkten (beispielsweise 6f) auf den NAP untersagen.
    Der Kodex sollte nicht aufgezwungen werden und nicht zum Druckmittel verkommen. Er soll Spielern eine Möglichkeit geben, sich zu fairem Spiel zu bekennen!



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