Punkt 6 des Ehrenkodex

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    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    VernissagE - 30.05.2010, 16:07

    Punkt 6 des Ehrenkodex
    In diesem Thread wird der Punkt 6 des Ehrenkodex diskutiert. Zur Erinnerung noch einmal der genaue Vertragslaut:
    ---
    6. Strafen: Nichteinhalten von Verträgen und Angriff vor Ablauf der Kündigungsfrist hat Punkt 6f zur Folge.
    6a. Verstoß gegen Punkt 1, führt zu Punkt 6f.
    6b. Verstoß gegen Punkt 2 und keine freiwillige Rückgabe führt zu Punkt 6f.
    6c. Verstoß gegen Punkt 2b, und dadurch unmittelbarer und unfairer Sieg eines Herrschers. Die beteiligten Herrscher werden in allen Spielen geächtet, ihre Verträge haben keine Gültigkeit mehr.
    6d. Verstoß gegen Punkt 3, die Armeen müssen hinter die Ursprüngliche Grenze zurückgezogen werden, erst danach darf das Feindliche Land betreten werden. Sollte dies nicht passieren tritt Punkt 6f in Kraft.
    6e. Mehrfacher Absichtlicher Verstoß gegen Punkt 3a führt zu Punkt 6f.
    6f. Alle Verträge mit dem Aggressor können in diesem Spiel mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. (eine Erklärung zur sofortigen Kündigung des Vertrages muss in diesem Fall an den Aggressor gehen -öffentliche Mitteilung oder über Diplomatie-) Der Aggressor ist immer noch an die Kündigungsfristen gebunden. Er darf nicht mit Absicht gegen einen Punkt verstoßen, um dadurch lange Kündigungsfristen mit kleineren Staaten zu umgehen.
    (Es ist erwünscht das Kriegserklärungen aller Länder an den Aggressor erteilt werden)
    ---

    Meine Meinung dazu:
    Die beschriebenen Sanktionen sind unverhältnismässig und unterwandern bilaterale Verträge in bedenklichem Masse. Zudem ist nicht definiert, gegen wen diese Sanktionen verhängt werden dürfen.

    Wenn der Ehrenkodex überhaupt Sanktionen enthalten soll, dürfen diese Sanktionen auch nur gegen Länder (bwz. Herrscher) verhängt werden, die den Kodex unterzeichnet haben. Wer den Ehrenkodex nicht ratifiziert hat, der darf ihm auch zuwiderhandeln (jedoch muss er die Konsequenzen tragen; schlechter Ruf, Feinde).

    Mögliche Sanktionen (gegen vertragsbrüchige Kodexzeichner) sind meiner Meinung nach den Ausschluss aus dem Kreise der Kodexzeichner, Ächtung und Kriegserklärungen. Die Kodexzeichner müssen aber immer noch an bilaterale Verträge mit dem Geächteten gebunden sein - ansonsten würde das den Punkt der 'Vertragstreue' verletzen. Die KE darf erst nach der vertraglich geregelten Kündigungsfrist erfolgen. Alles andere würde zu Missbrauch des Kodex und zu Hexenjagden führen.
    Ausserdem erachte ich die Strafe des Ausschlusses und der Ächtung als stark genug. Welcher Spieler könnte fortan noch erfolgreich sein, wenn kein Kodex-Herrscher mehr Verträge mit ihm eingeht?

    Und zum Schluss noch ein Vorschlag für diejenigen, denen die Sofortkündigung in Punkt 6f so wichtig ist: integriert diese Klausel doch in eure bilateralen Verträge! Ergänzt eure NAP- und Bündnisverträge um die folgende Klausel:
    ---
    Sofortige Kündigung
    -Bei nachweisbaren Verstössen eines Vertragspartners gegen den Ehrenkodex erhält der andere Vertragspartner das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrags.
    ---
    Diese bilaterale Klausel ersetzt 6f. Das Gute daran ist aber, dass die Vertragspartner wissen, was sie erwartet, wenn sie gegen den Ehrenkodex verstossen. Zudem würde der Ehrenkodex dann keine bilateralen Verträge mehr verletzen. Ausserdem kann diese Klausel auch in Verträge mit nicht-Kodex-Zeichner eingebaut werden.


    Ich bin gespannt auf weitere Meinungen dazu!

    Hochachtungsvoll;
    VernissagE



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    Spacerebell - 01.06.2010, 20:02


    Mir ist eine einfache Lösung zu den "bilateralen Verträgen" eingefallen

    Für mich ist es ganz einfach, verstößt ein Verbündeter von mir gravierend gegen den Ehrencodex löse ich den Vertrag auf.

    Und das geht ganz einfach, indem wir zu beginn des Vertrages festlegen das ein Sofortiges Kündigungsrecht besteht, sollte jemand gegen den Ehrenkodex verstoßen.

    Vernissage, ich weiß noch von früher da haben wir doch sehr ausführliche Verträge (sogar für NAPs) entworfen. Euch fällt bestimmt eine gute Formulierung dazu ein (ich bin da nicht so gut drin).

    Denn können wir dann ebenso wie die Kündigungsfrist veröffentlichen.

    Glaube damit hat sich das Problem gelöst??



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    Spacerebell - 01.06.2010, 20:05


    Mann sollte lieber den Post vorher genau durchlesen.
    Da hat Vernissage das ja auch schon geschrieben.

    Ist mir nur letztens eingefallen da wollte ich es schnell loswerden.



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    dola - 01.06.2010, 23:19


    Jop. Ich glaube schon sehr einfach lässt sich was in die Richtung einbauen. Und für eigentlich jeden Fall kann man das dann gleich anwenden. Gute Idee!



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    VernissagE - 02.06.2010, 20:47


    @ Spacerebell: wenn zwei auf die gleiche Idee kommen wird sie vermutlich so schlecht nicht sein ;-)

    Ich denke, dass man diesen Weg gehen sollte: wer die Sofortkündigung wünscht, soll sie in die Verträge integrieren. Damit wissen alle Beteiligten, woran sie sind und der Kodex greift nicht in bilaterale Verträge ein.

    Um einen konkreteren Vorschlag zu machen, veröffentliche ich an dieser Stelle meinen Standard-NAP:

    ---

    1. Allgemeine Vertragsbedingungen

    1.1 Der Vertrag besteht zwischen den Parteien .......

    1.2 Die Vertragspartner (VP) verpflichten sich dazu, keine Kriegserklärung (KE) gegen den jeweils anderen VP auszusprechen.

    1.3 Die VP pflegen einen freundlichen Umgang.

    1.4 Informationen werden vertraulich behandelt.



    2. Kündigung

    2.1 Die Kündigungsfrist beträgt 5 Runden.

    2.2 Die Kündigung erfolgt nach dem folgenden System:
    -Kündigungsrunde = Runde 0
    -die Kündigung muss im ersten Tag der Runde erfolgen, ansonsten gilt erst die nächste Runde als Runde 0
    -die auf die Kündigungsrunde folgende Runde ist die erste Runde der Kündigungsfrist.
    -Angriffe dürfen in Runde 6 erfolgen (also gibt es 5 Runden zwischen der Kündigungsrunde und der Angriffsrunde)

    2.3 Beim Verstoss gegen einen zentralen Punkt des Ehrenkodex durch einen der VP erhält der jeweils andere VP das Recht, den NAP mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
    2.3.1 Es gilt dabei der am Anfang der Partie in den öffentlichen Mitteilungen veröffentlichte Vertragslaut. Änderungen, die während der Partie beschlossen werden, werden nicht berücksichtigt.
    2.3.2 Der Verstoss muss entweder für die Spielgemeinschaft sichtbar sein oder belegt werden.

    ---

    Das ist natürlich ein stark gekürzter Standard-NAP, der noch erweitert werden kann. Doch ich denke, dass die Grundidee deutlich wird.

    Ein Problem sehe ich noch: bei welchen Verstössen darf der NAP gekündigt werden? Eine Karawane, die einmal aus Versehen eine Grenze überquert - das kann ja wohl kein Grund für eine Sofortkündigung sein! Da muss die Formulierung im NAP noch verbessert werden. Oder im Vertragstext des Kodex müsste definiert werden, welches zentrale Punkte sind (die das Inkrafttreten von Punkt 2.3 rechtfertigen).
    Vermutlich kann man dieses Problem aber erst lösen, wenn der definitve Kodex formuliert ist. Erst dann kann der obige Vertrag exakt formuliert werden.


    Hoachtungsvoll;
    VernissagE



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    Spacerebell - 04.06.2010, 14:16


    Punkt 6 ist schwierig aber ohne Strafen geht es nicht (zumindest zur Zeit)

    Das Problem mit den Bilateralen Verträgen ist ja ganz gut geklärt worden.
    Ebenso kann man gleich beim Abschluss von Verträgen viele andere Kleinigkeiten klären.
    -----------------

    6. Strafen: Nichteinhalten von Verträgen und Angriff vor Ablauf der Kündigungsfrist hat Punkt 6f zur Folge.

    Das muss Öffentlich Bewiesen werden (z.B. durch Veröffentlichung des Vertrages und der Kündigung)
    ---------

    6a. Verstoß gegen Punkt 1, führt zu Punkt 6f.

    Ganz klar (denn ansonsten unfaires Spiel) die Unterpunkte kommen sowieso meistens erst im laufe des Spiels zu tragen.
    -------

    6b. Verstoß gegen Punkt 2 und keine freiwillige Rückgabe führt zu Punkt 6f.

    Böse Böse Du Du Du Böser Junge, oder wie sollte man da ran gehen?
    6f ist zu stark.
    -----

    6c. Verstoß gegen Punkt 2b, und dadurch unmittelbarer und unfairer Sieg eines Herrschers. Die beteiligten Herrscher werden in allen Spielen geächtet, ihre Verträge haben keine Gültigkeit mehr.

    Absolute Ausnahme, die Härteste Strafe. Denn leider ist so etwas schon vorgekommen.....
    -------

    6d. Verstoß gegen Punkt 3, die Armeen müssen hinter die Ursprüngliche Grenze zurückgezogen werden, erst danach darf das Feindliche Land betreten werden. Sollte dies nicht passieren tritt Punkt 6f in Kraft.

    Gleichberechtigung, Diskussionen vor Inkrafttreten dieser Strafe sind wohl zu erwarten.
    ----

    6e. Mehrfacher Absichtlicher Verstoß gegen Punkt 3a führt zu Punkt 6f.

    Ist ja nun Punkt 4.
    Wenn nicht mit 6f bestraft wird, was gibt es denn für Strafen die dem Punkt angemessen wären?
    Vorschläge Bitte!!
    -----

    6f. Alle Verträge mit dem Aggressor können in diesem Spiel mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. (eine Erklärung zur sofortigen Kündigung des Vertrages muss in diesem Fall an den Aggressor gehen -öffentliche Mitteilung oder über Diplomatie-) Der Aggressor ist immer noch an die Kündigungsfristen gebunden. Er darf nicht mit Absicht gegen einen Punkt verstoßen, um dadurch lange Kündigungsfristen mit kleineren Staaten zu umgehen.
    (Es ist erwünscht das Kriegserklärungen aller Länder an den Aggressor erteilt werden)

    Bilaterale Verträge beachten, das bezieht sich nur auf dieses Speiel.



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    VernissagE - 04.06.2010, 20:08


    Spacerebell schreibt:
    Zitat: Punkt 6 ist schwierig aber ohne Strafen geht es nicht

    Natürlich braucht ein Kodex eine Regelung für den Fall, dass jemand gegen ihn verstösst. Doch man sollte genau bedenken, gegen wen Strafen verhängt werden sollen/dürfen. Folgende Punkte finde ich wichtig:

    1. Nur bei groben Verstössen wie Doppelspiel oder Vertragsbruch darf der Kodex Sanktionen gegen Nicht-Kodex-Unterzeichner vorsehen. Ansonsten darf der Kodex keine Strafen für Nicht-Kodex-Zeichner vorsehen, nur für Herrscher, die den Kodex ratifiziert haben.

    2. Die Vertragstreue darf nur gegenüber Spielern verletzt werden, die ihrerseits Verträge gebrochen haben. Ein Spieler, welcher den Kodex in einer Partie nicht unterzeichnet hat, sich jedoch an alle bilateralen Verträge hält, muss sichergehen können, dass diese bilateralen Verträge nicht mit sofortiger Wirkung (durch Berufung auf den Kodex) gekündigt werden können.

    3. Falls ein Kodex-Herrscher die Sofortkündigung im Falle eines Kodexverstosses durch ein Nicht-Kodex-Land wünscht, so muss er das im betreffenden NAP/Bündnisvertrag klar festhalten. Die Sofortkündigung gehört nicht in den Kode selbst!

    4. Im Falle, dass ein Kodex-Unterzeichner gegen den Ehrenkodex verstösst, halte ich folgende Strafen für sinnvoll: Ächtung (durch Aufnahme in eine Kodex-Brecher-Liste), Zerfall aller Verträge (die Kodex-Unterzeichner mit dem Abtrünnigen haben) und ev. gemeinsames Vorgehen gegen den Kodex-Brecher.


    Hochachtungsvoll;
    VernissagE



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    Nomis - 09.06.2010, 17:27


    Warum wollt ihr hier ein Prinzip aufheben, dass schon aus den Vorgängerversionen von TMA IV besteht? (Verweis auf den Ehrenkodex des alten TMA-Ordens.)
    Natürlich kann der Kodex auch auf (!) Nichtunterzeichner angewandt werden, allerdings logischerweise nur von (!) Unterzeichnern.

    Wir wollen doch ein faires Spiel erreichen - wer unterzeichnet spielt schon fair, bekundet damit also lediglich seine Unterstützung fürs fairspielen.
    Die Konsequenzen müssen damit im Normalfall (!) nur Leute tragen, die nicht fair spielen wollen.
    Doppelspiel ist schon durch die Spielregeln abgedeckt, aber das "Armeen auf fremdem Territorium stellen" und "Verträge einhalten" nicht.
    Gerade der letzte Punkt ist aber für das TMA, wie wir es kennen wichtig und eine Einführung einer systembedingten Kündigungsfrist gibt es vor allem deshalb nicht, weil wir Spieler uns nicht die Möglichkeit der Ausgestaltung der Verträge (Stichwort: "Sonderkündigungsrecht") nehmen lassen wollen oder damit die Chance haben wollen unmittelbar auf andere Punkte, die das System nicht verbietet reagieren zu können. (z.B. Unerlaubetes Betreten meiner Territorien)

    Wir sollten die altbewährten Regelungen (sowohl die damals schriftlich gefassten, als auch das Gewohnheitsrecht) "nur" leichter verständlich und an die heutigen Gegebenheiten angepasst verschriftlichen.

    Dabei gilt natürlich auch, dass wir hier nur die Grundzüge festlegen und keine Kleinigkeiten, die sich genau so gut in Verträgen regeln lassen, reglementieren oder das Rollenspiel zu weit einschränken.



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    Spacerebell - 12.06.2010, 22:23


    Wir sollten uns nicht in Kleinigkeiten zu Tode Diskutieren.
    Die aktuelle Version ist schon von 7-8 sehr aktiven Herrschern (Hauptsächlich in a95) besprochen verbessert und abgesegnet worden.
    Klar ist noch nicht alles super vor allem an der Formulierung und an den Strafen kann man noch einiges machen.
    Grundsätzlich soll der Ehrencodex eine Ergänzung zu den regeln sein und vor allem neuen Spielern den Einstieg erleichtern.

    (Beispiel: vor einigen Tagen hat sich ein Neuling noch gewundert wieso sein Staat den er übernommen hat keine Unterstützung im Kampf erhält, seine Nachbarn hatten NAPs mit seinem Feind aber für ihn war das zuerst nicht zu verstehen, was ist überhaupt ein NAP, wo steht das, es gibt kein Button den man drücken kann usw. Wir müssen auch an die Neueinsteiger denken, erfahrene Leute können sich unendlich lange NAP-Bedingungen schreiben)



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    dola - 13.06.2010, 19:43


    ich möchte hier noch beisteuern, dass es für mich (wie auch für andere) sehr wichtig ist, dass der Kodex eine Instanz zwischen Regelwerk und billateralen Verträgen ist.

    Billaterale Verträge
    Ich sehe durchaus die Möglichkeit exakte billaterale Verträge selbst zu formulieren, jedoch denke ich, dass zumindest der Begriff der Kündigungsfrist durch den Kodex geregelt werden sollte. Andere Erweiterung wie etwa Vertragsbruch und genaue Definitionen dessen sollten wiederum im billateralen Vertrag selbst abgeschlossen werden.

    Ebenfalls in den billateralen Vertrag gehört (nach Wunsch) der Ablauf während der Kündigungsfrist (bsp. Standardvertrag von VernissagE):
    VernissagE @ a96 hat folgendes geschrieben: 2.3 Während der Kündigungsfrist dürfen keine Truppen innerhalb der Landesgrenzen des anderen VP"s positioniert werden, sowie auch keine Flotten innerhalb eines 5-Felderradius der Städte des jeweils anderen VP"s positioniert werden dürfen.
    2.3.1 Als eine Ausnahme von der oben beschriebenen Flottenregelung gilt das positionieren Flotten innerhalb eigener Städte, auch wenn diese innerhalb der 5 Felder liegen sollten.

    Dieser Teil kann durchaus sinvoll sein, sollte aber nicht im Kodex sondern unter den entsprechenden Parteien geklärt werden.

    Ich sehe hingegen die Möglichkeit hier im Forum eine Vorlage für billaterale Verträge zu posten, auf die dann alle Spieler zurückgreifen können. (Auch ohne immer alles zu zitieren sondern mit dem simplen Verweis hierhin.) Evtl. muss dann noch eine Versionsangabe her, damit bei Änderungen die alte Form erhalten bleibt und nach der weitergespielt wird.

    Strafen:
    ich sehe hier halt immer noch die Probleme der Beweiserbringung und vor allem der Ausführung.
    Kein Staat der Meilenweit entfernt oder stark unterlegen ist, wird sich gegen einen Kodexbrecher auflehnen. Und wenn kein eindeutiger Beweis zu erbringen ist, werden manche dem einen andere dem anderen glauben und es bilden sich mehrere Parteien...

    Zudem liegt die Entscheidung über Massnahmen immer noch bei den Staaten die sie dann ausführen müssten. Der Kodex darf keinenfalls zu Massnahmen verpflichten, sonst wären erstens Staaten die nicht die Möglichkeit zu Handlungen haben gleich Kodexbrecher und zweitens Staaten die durch billaterale Verträge gebunden sind und diese nicht aufgeben wollen (auch wenn sie durch den Kodexbruch auf der einen Seite dürften) ebenfalls schuldig bezüglich Kodexbruch...

    Deshalb schliesse ich mich fast vollstädndig dem Post von VernissagE an, jedoch nicht im letzten Punkt:

    Ich finde es nicht erstrebenswert eine "Schwarze-Liste" zu machen. Erstens ist sie zu schwer handzuhaben (könnte sich schnell füllen), zweitens hätte ein Kodexbrecher keine Möglichkeit mehr von der Liste zu kommen und wäre auf ewig geächtet und drittens ist die Ächtung nicht über mehrere Partien sinnvoll.
    Deshalb meine ich, sollte die Ächtung auf eine Partie beschränkt sein, mit der Ausnahme, wenn diese nicht durchführbar ist. (z.b. die Partie zu Ende, der Staat unantastbar etc.)
    Der spezielle Fall gehört aber nicht unbedingt in den Kodex, sondern wäre dann eher eine mögliche und freiwillige Angelegenheit in der nächsten Partie. Schliesslich ist jedem immer noch freigestellt wen er beim nächsten mal angreifen will und neben wem er sich (zufällig oder nicht) einen Startstaat aussucht...

    Grüsse aus der Schweiz
    dola, Herrscher der Berge ;)



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    VernissagE - 15.06.2010, 21:17


    Nomis schrieb Zitat: Warum wollt ihr hier ein Prinzip aufheben, dass schon aus den Vorgängerversionen von TMA IV besteht? (Verweis auf den Ehrenkodex des alten TMA-Ordens.)
    Natürlich kann der Kodex auch auf (!) Nichtunterzeichner angewandt werden, allerdings logischerweise nur von (!) Unterzeichnern.
    Dass eventuelle Strafen nur von Unterzeichnern angewendet werden können, ist wirklich logisch. Keinesfalls logisch finde ich es aber, wenn Unterzeichner Verträge mit Nichtunterzeichner mit sofortiger Wirkung kündigen können, wenn der Nichtunterzeichner gegen etwas verstösst, was er ja gar nicht unterschrieben hat!
    Wie schon gesagt: wenn ein Unterzeichner eine solche Massnahme (Sofortkündigung im Falle eines Kodexverstosses) wünscht, dann gehört eine entsprechende Klausel in den NAP. Unterzeichner sind, ebenso wie alle anderen, an bilaterale Verträge gebunden und müssen diese einhalten. Die Vertragstreue darf nur Herrschern gegenüber verletzt werden, die ihrerseits Verträge gebrochen haben.

    Zu etwas, was Spacerebell geschrieben hat: Zitat: Grundsätzlich soll der Ehrencodex eine Ergänzung zu den regeln sein und vor allem neuen Spielern den Einstieg erleichtern.
    Wenn der Ehrenkodex ungeschriebene Regeln in Worte fasst, dann hilft er Neulingen tatsächlich. Wenn beispielsweise die Funktionsweise eines NAP's erklärt wird oder die Konsequenzen der Vertragsuntreue hervorkommen.
    Wenn der Kodex jedoch zu umfangreich wird und zu viele Vorschriften macht, wird das Neulinge eher verwirren. Wenn neben dem langen Regelwerk auch noch ein langer Verhaltenskodex existiert, welcher Neuling sollte da noch durchblicken?

    Ich schliesse mich desweiteren dola an, der für eine Ächtung innerhalb der Partie plädiert, in der der Kodexbruch begangen wurde. Ist das nicht möglich (weil die Partie beispielsweise durch den Kodexbruch beendet wird), so schlägt dola vor, die Ächtung in eine nachfolgende Partie zu verschieben. Das finde ich ebenfalls sinnvoll. Die Ächtung ist so sinnvoll geregelt, ohne dass die Gefahr von Hexenjagden besteht.

    Ein erneuter Gruss aus der Schweiz ;
    VernissagE :wink:



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    Nomis - 18.06.2010, 17:51


    Wenn ich den Kodex als Vertragswerk sähe würde ich dir zustimmen, allerdings sehe ich den Kodex als Verschriftlichung des ungeschriebenen Gesetzes von TMA, der direkt hinter den Spielregeln folgt.
    Eine Unterschrift zeigt somit nur, dass ich aktiv für diese Regeln eintrete.
    Da es aber eben kein Vertrag ist, oder genauer: Nichts, dem man an sich zustimmen müsste und vor allem kein Rollenspielvertrag, sondern quasi (!) Spielregel, kann ich natürlich Rollenspielverträge mit Personen, die den Kodex brechen, für den Moment ignorieren.

    Sobald der Herrscher seinen Fehler nachträglich korrigiert ist der Vertrag natürlich wieder voll gültig (sofern ich den nicht gekündigt habe und die KF abgelaufen ist).
    Die Bestrafung ist für mich keine Aktion der Charaktere, sondern eine Aktion der Spieler.

    Wichtig allerdings bei aller Diskussion: Die Bestrafung muss angemessen sein. Nur weil jemand unerlaubt 100 Mann ins Hinterland schiebt brauchen wir seinen Staat nicht plätten...



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    markus - 18.06.2010, 21:17


    Was Nomis schreibt ist ein interessanter Ansatz.

    Allerdings gibt es für mich nur 3 Gründe, die es rechtfertigen können einen Vertrag für ungültig zu erklären bzw. ohne Einhaltung einer vereinbarten Frist zu kündigen:

    1. deutliche Beleidigungen von Mitspielern
    2. Verschenken von Städten an einen größeren Verbündeten oder Freund, um diesem zu einem irregulären Sieg zu verhelfen
    3. Vertragsbruch

    Alles andere legitimiert auf keinen Fall, dass man selbst gegen einen solchen Spieler vertragsbrüchig wird.


    Ich halte das betreten fremden Bodens in Vorbereitung eines Angriffs auch nicht für die "feine Art" und handele daher auch nicht so. Es ist aber regeltechnisch möglich und auch nicht so ein großer Tabubruch.

    Auch in anderen Punkten sehe ich das ähnlich. Das Regelwerk ist gut und man sollte die sich daraus ergebenden Möglichkeiten nicht unnötig beschneiden.
    Jetzt auch noch die Bewegungsmöglichkeiten der Schiffe einzuschränken (so wie das teilweise angeklungen ist) hielte ich für das vollkommen falsche Signal.

    Wie auch Nomis geschrieben hat:
    Der Ehrenkodex rangiert hinter den Spielregeln!

    Er ist eindeutig als eine freiwillige Selbstverpflichtung zu einem als "ehrhaft" definierten Verhalten zu sehen.

    Für neue Spieler stellt der Ehrenkodex eine sinnvolle Information (vgl. ebenso Spacerebell) darüber dar, welche Verhaltensweisen potentiell "nicht so gut ankommen". Ob ein Spieler dann aber ein schlechteres Image riskiert oder nicht, dass sollte im Ermessen des Einzelnen bleiben.

    Ich bin nicht dafür den 43 individuell agierenden Herrschern ein ehrhaftes Verhalten aufzuzwingen. Auch mal "good guys" und "bad guys" zu haben ist durchaus interessant. Außerdem ist es auch im Sinne des Rollenspiels realitätsnäher, wenn nicht jeder die Ehre in Person sein muss.


    In den Statements von dola und VernissagE kann ich mich sehr gut wiederfinden.



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    VernissagE - 21.06.2010, 19:57


    Ich schliesse mich Markus an:
    Zitat: Allerdings gibt es für mich nur 3 Gründe, die es rechtfertigen können einen Vertrag für ungültig zu erklären bzw. ohne Einhaltung einer vereinbarten Frist zu kündigen:

    1. deutliche Beleidigungen von Mitspielern
    2. Verschenken von Städten an einen größeren Verbündeten oder Freund, um diesem zu einem irregulären Sieg zu verhelfen
    3. Vertragsbruch
    Eventuell könnte man noch das Doppelspiel oder das Länderhopping dazunehmen. Ansonsten gibt es keine Handlungen, welche die Sofortkündigung rechtfertigen.

    Falls die Sofortkündigung im Kodex verbeiben soll, so müssten alle anderen Klauseln bis auf die oben erwähnten Punkte aus dem Kodex gestrichen werden (u.a. Angriffe auf unbesetzte Staaten, Übertretung der Landesgrenze ohne KE, Überqueren eines Landes mit Karawane).
    Wenn der Kodex tatsächlich ungeschriebene Regeln festhalten soll (wie Nomis schreibt), dann müsste man ihn nocheinmal deutlich überarbeiten und viele Dinge streichen.



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    Nomis - 23.06.2010, 13:15


    Ich stimme da meinem Vorredner zu.
    Aber wenn diese Punkte unbedingt irgendwie verschriftlicht werden sollen kann man ja auch einen Kodex mit den Hauptpunkten verfassen und zusätzlich noch eine Anlage, in denen die übrigen Punkte als "Nicht gern gesehen" aufführt, um Neulingen so einen kleinen Leitfaden an die Hand zu geben, wohin die allgemeine Stimmung tendiert.



    Re: Punkt 6 des Ehrenkodex

    dola - 23.06.2010, 23:49


    Den Vorschlag von Nomis finde ich interessant.

    Ich selbst bin der Meinung, dass der Kodex zwar existieren sollte, aber wirklich so kurz wie möglich und mit nur den wichtigsten Punkten existieren sollte. (Wir sollten uns auch auf die Schreibweise 'c' oder 'k' einigen...)
    Zudem sollte der Kodex keine wirklichen Einschitte unternehmen, sondern nur 'praktisch' logische Verhaltensregeln aufzählen.

    Der Zusatz mit weiteren Anstössen zu einem erfrolgreichen Spiel in dem man sich Freunde macht, finde ich überlegenswert. Man müsste nur bestimmen was jetzt wo hin gehört...



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