Punkt 4 des Ehrenkodex: Seefelder

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    Re: Punkt 4 des Ehrenkodex: Seefelder

    VernissagE - 30.05.2010, 16:38

    Punkt 4 des Ehrenkodex: Seefelder
    In diesem Thread soll Punkt 4 diskutiert werden. Zur Erinnerung:
    ---
    4. Seefelder sind neutrale Felder.
    4a. Einzelne komplett beherrschte Meere (z.B. das Schwarze Meer) dürfen nicht zum Staatsgebiet integriert werden. Solange keine aktive Kriegserklärung besteht hat jeder das Recht auf freie Fahrt. (auch mit kriegerischer Absicht) Bei einer aktiven Kriegserklärung können natürlich Schiffe durch Blockaden an der Weiterfahrt gehindert werden.
    ---

    Wie ich bereits gesagt habe, finde ich, dass man den gesamten Punkt streichen könnte. Er ist selbstverständlich. Allenfalls könnte man, um den Sinn von 4 zu erhalten, Punkt 3a wie folgt modifizieren (Vorschlag):
    ‚3a. Armeen und Karawanen dürfen fremdes Territorium nur mit Erlaubnis des Herrschers überqueren. Alle Seefelder gelten als neutral und dürfen befahren werden. Ausgenommen sind fremde Häfen, für deren Befahrung die Erlaubnis des jeweiligen Herrschers notwendig ist.’

    Spacerebell schreib zwar: Zitat: Die Nichtbeanspruchung von Seegebieten kann gewisse Schwierigkeiten birgen, insbesondere die des Schwarzen Meeres. Sind dann sog. Blockaden oder Sperren aus Schiffen nicht mehr erlaubt?
    Aber ich denke, dass das kein Problem ist. Wenn Land A Land B am Befahren eines Meeres hindern will, kann es das sowieso nur durch eine Blockade und eine aktive KE. Und damit nimmt Land A das Meer ja nicht in Besitz, es hindert B ja nur daran, diese neutralen Felder zu erreichen. Land B darf das gesperrte Meer ja nach wie vor befahren, es kann bloss nicht!

    Abgesehen davon erachte ich Punkt 3 ebenfalls als unnötig und bin dafür, sowohl 3 als auch 4 zu streichen.


    Hochachtungsvoll;
    VernissagE



    Re: Punkt 4 des Ehrenkodex: Seefelder

    Nomis - 30.05.2010, 18:40


    Nunja, ich halte es durchaus für eine legitime Rollenspielmöglichkeit eine Meerenge oder ein Meer zu annektieren und zu sagen, man werde jedem den Krieg erklären, der die Meerenge ohne Erlaubnis durchquert. Ob und wie man seine Ankündigung dann wahr macht ist wieder eine andere Geschichte...
    Man sollte solche eine Rollenspielfacette nicht per Kodex verbieten.
    Es geht hier nicht darum schwächeren Staaten das Überleben zu sichern, sondern ein faires Spiel zu ermöglichen!



    Re: Punkt 4 des Ehrenkodex: Seefelder

    VernissagE - 30.05.2010, 19:20


    Nun, da bin ich eigentlich ganz eurer Meinung. Punkt 4 halte ich eigentlich für überflüssig. Auch ansonsten finde ich, dass der Kodex zu viele interessante Möglichkeiten einschränkt.

    Die Annexion eines Meeres per Depesche wird durch den Punkt 4 ja nicht verboten. Ich denke, dass dieser Punkt eher so zu verstehen ist: man verstösst nicht gegen den Kodex, wenn man ein Seegebiet durchqueert, welches von einem anderen Herrscher zu seinem Besitz erklärt wurde. Das ist aber eigentlich selbstverständlich.

    Die Androhung einer KE bei der Befahrung von bestimmten Gewässern widerspricht dem Kodex ebenfalls nicht, sofern dabei Rücksicht auf bestehende Verträge (NAP's, Bündnisse) genommen wird. Der Kodex verbietet es ja nicht, Staaten, mit denen keine entsprechenden Verträge bestehen, den Krieg zu erklären - was der Grund auch sein mag.


    Hochachtungsvoll;
    VernissagE



    Re: Punkt 4 des Ehrenkodex: Seefelder

    Spacerebell - 04.06.2010, 13:46


    Kurze Erklärung wieso ich diese Punkte eingebracht haben:

    3. Überschreiten der Landgrenzen ist erst nach aktiver Kriegserklärung erlaubt.
    3a. Armeen und Karawanen dürfen fremdes Territorium nur mit Erlaubnis des Herrschers überqueren. Ebenso das einlaufen von Schiffen in Häfen.
    3b. Herrscherlose Staaten dürfen von Armeen und Karawanen im Friedenszustand durchquert werden.
    -----

    Punkt 3 ergab in der Vergangenheit die meisten Streitigkeiten. Die einen spielen so die anderen so. Oftmals haben sich verteidigende Staaten darauf verlassen das ihre Grenzen erst nach aktiver KE überschritten werden (so wie sie es auch machen würden) also erst dann wenn auch Land erobert wird
    somit haben sie auch ihre Verteidigung danach aufgebaut. Das Geschrei war dann groß als der Gegner dann doch schneller in der Stadt war als gedacht.
    Dieser Punkt sollte auf jeden Fall für jeden sichtbar drin stehen bleiben damit alle nach dem gleichen Prinzip handeln können.

    Punkt 3a und b, dient eigentlich auch nur zum gemeinschaftlichen fairen Spielen miteinander. Es ist hierbei zu überlegen ob eine "Strafe" einfach nur mit einer Gold oder Waren Lieferung an den "geschädigten" zu erledigen ist.

    -------

    4. Seefelder sind neutrale Felder.
    4a. Einzelne komplett beherrschte Meere (z.B. das Schwarze Meer) dürfen nicht zum Staatsgebiet integriert werden. Solange keine aktive Kriegserklärung besteht hat jeder das Recht auf freie Fahrt. (auch mit kriegerischer Absicht) Bei einer aktiven Kriegserklärung können natürlich Schiffe durch Blockaden an der Weiterfahrt gehindert werden.

    Punkt 4 ist zustande gekommen weil manche Spieler glaubten es gibt hier auch eine Hoheitszone und fremde dürfen diese nicht befahren.
    Deshalb nur die Klarstellung.

    Punkt 4a- ja ist etwas umständlich formuliert....

    Aber was für den einen klar und Logisch ist kann der andere komplett anders sehen!!
    Im NAP oder besser bei der Kündigung des NAPs kann man ja noch festhalten das Schiffe fremde Städte oder Küsten erst nach aktiver KE anfahren dürfen, vorher müssen sie mind. 3 Seefelder entfernt bleiben. Das trifft natürlich nur in bestimmten Situationen ein und wenn es die Lage überhaupt erlaubt. Solche Sachen sind durch NAPs oder Abmachungen ganz leicht immer der aktuellen Situation angepasst recht einfach zu regeln.

    Punkt 4 könnte man ganz gut wie vorgeschlagen ändern:
    "Armeen und Karawanen dürfen fremdes Territorium nur mit Erlaubnis des Herrschers überqueren. Alle Seefelder gelten als neutral und dürfen befahren werden. Ausgenommen sind fremde Häfen, für deren Befahrung die Erlaubnis des jeweiligen Herrschers notwendig ist."

    ---------------

    Daraus würde sich dann folgendes ergeben:

    3. Überschreiten der Landgrenzen ist erst nach aktiver Kriegserklärung erlaubt.

    4.Armeen und Karawanen dürfen fremdes Territorium nur mit Erlaubnis des dortigen Herrschers überqueren. Alle Seefelder gelten als neutral und dürfen befahren werden. Ausgenommen sind fremde Häfen, für deren Befahrung die Erlaubnis des jeweiligen Herrschers notwendig ist.



    Re: Punkt 4 des Ehrenkodex: Seefelder

    Spacerebell - 04.06.2010, 13:52


    Strafen zu den neuen Punkten 3 und 4.

    Punkt 3 würde ich bei der härtesten Strafe bleiben:
    sollte sich der Aggressor nicht zurückziehen darf ihm jeder den NAP kündigen..... (Verbündete müssen das intern regeln) aber alles muss öffentlich angekündigt werden damit der Aggressor noch die Möglichkeit hat sein Fehlverhalten einzusehen und sich zurück zu ziehen...

    Punkt 4 der Geschädigte soll die Taten Öffentlich anprangern so das jeder sehen kann was der Aggressor für ein Typ ist. Dann kann jeder entscheiden ob er eventuelle NAPs normal kündigt und für den Ehrencodex eintritt und den Aggressor bekämpft.

    Tja jetzt fehlt es noch an der Richtigen Formulierung



    Re: Punkt 4 des Ehrenkodex: Seefelder

    VernissagE - 05.06.2010, 12:07


    Ich denke, für die Diskussion von Punkt 3 sollten wir einen neuen Thread eröffnen. Ansonsten wird die Sache wieder unübersichtlich.

    Punkt 4 stellt einfach klar, dass Seefelder neutral sind. Da sie aber nicht in Besitz genommen werden können, sollte das allen Spielern klar sein.
    Punkt 4 schadet dem Kodex nicht, und falls er für hilfreich gehalten wird, so kann er meiner Ansicht nach auch beibehalten werden.


    Hochachtungsvoll;
    VernissagE



    Re: Punkt 4 des Ehrenkodex: Seefelder

    markus - 06.06.2010, 22:11


    Ich halte Punkt 4 auch für evident.



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