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Re: Ablösekosten
Henning Neu - 07.05.2010, 19:38Ablösekosten
Wir haben einen Spieler, der nächste Saison gerne zum USC wechseln möchte. Jetzt kam aber eine Ablösforderung von dem alten Verein. Laut den Regeln scheint für einen Wechsel innerhalb von SA man Geld verlangen zu dürfen. Ist dies in SA wirklich gang und gäbe? Ich finde diese Regel für den Hobbybereich jedenfalls absolut beschämend.
(glaube, 125€ wurden gefordert)
Re: Ablösekosten
Henning - 07.05.2010, 19:45
9. Kostenerstattung an den bisherigen Verein (B 6 der WO)
a) Im Bereich des TTVSA ist bei einem Wechsel der Spielberechtigung eine pauschalierte Kostenerstattung vom neuen Verein an den alten Verein vorzunehmen. Die Höhe des Erstattungsbetrages errechnet sich aus der
Zugehörigkeit des Spielers zu einer bestimmten Spielklasse.
Die Kostenerstattung entfällt, wenn der Spieler zum Zeitpunkt der
Erteilung der Spielberechtigung das 26. Lebensjahr vollendet hat oder
nach Vollendung des 21. Lebensjahres zum zweiten Mal wechselt.
b) Zusammen mit dem Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung ist vom
neuen Verein entweder ein Nachweis über die vorgenommene
Kostenerstattung oder eine Verzichtserklärung des bisherigen Vereins
vorzulegen. Auf Antrag oder in Zweifelsfällen wird über die Höhe der
Kostenerstattung durch die Geschäftsstelle des TTVSA entschieden.
c) Die Kostenerstattung für die Spielklassenzugehörigkeit beträgt für
Spieler der Regionalliga EUR 325,-
Spieler der Oberliga EUR 250,-
Spieler der Verbandsliga EUR 200,-
Spieler der Landesliga EUR 150,-
Spieler der Bezirksliga/-klasse EUR 125,-
Jugendliche (ohne Freigabe) EUR 75,-
Schüler (ohne Freigabe) EUR 50,-
Maßgebend ist die Spielklassenzugehörigkeit (als Stammspieler) des
wechselnden Spielers zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das gilt analog
auch für Jugendliche und Schüler, die mit einer Freigabe als Stammspieler
in Herren/Damenmannschaften zum Einsatz kommen.
d) Für Spieler, die eine mindestens zweijährige Ausbildung an der
Sportschule bzw. am Sportgymnasium erhalten haben, gehen 50% der
Kostenerstattung an den bisherigen Verein und 50% der Kostenerstattung
an den TTVSA.
e) Bei Anträgen auf Wechsel der Spielberechtigung, die über das Gebiet des TTVSA hinausgehen, gelten die Vereinbarungen, die der TTVSA mit dem jeweiligen Landesverband getroffen hat.
Re: Ablösekosten
Henning Neu - 07.05.2010, 19:58
Danke für das Regelwerk. Werden in der Praxis in SA nun wirklich diese Gelder für Spieler gefordert? Kostenerstattung an den alten Verein wofür?
Re: Ablösekosten
Henning - 08.05.2010, 00:50
Das geht ja nur bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und soll sowas wie ne Ausbildungserstattung sein. Die Ausbildung von Jugendlichen kostet den Verein nunmal Geld ( Trainer, Bälle,Lehrgänge etc. ), das soll damit ein wenig honoriert werden.
Re: Ablösekosten
Stefan942 - 08.05.2010, 01:17
Wenn der abgebende Verein das Geld einfordert, dann ist das die Praxis
Re: Ablösekosten
Henning Neu - 08.05.2010, 01:56
Dachte eigentlich, dass der Vereinsbeitrag dafür da ist, den Ausbildungsaufwand zu entschädigen. Wie man schon raus hören kann, halte ich von dieser Regel im Hobbybereich nicht viel. Zumal ich bei einem Spieler der sich ca. von der Stärke her im Durchschnitt der Stadtliga ansiedeln dürfte, den großen Ausbildungsaufwand nicht erkennen kann.
Leider war er wohl in der letzten Saison als Ersatz für die Bezirksliga gemeldet.
"Maßgebend ist die Spielklassenzugehörigkeit (als Stammspieler) des
wechselnden Spielers..."
Das könnte noch interessant sein. Ab wann zählt man als Stammspieler?
Re: Ablösekosten
Christian Bochmann - 08.05.2010, 09:58
Mehr als vier Einsätze würde ich pauschal sagen
Aber das is Gang und Gebe Henning, damit müsst ihr leben.
Ihr könnt euch aber auch mit dem Verein irgendwie anders einigen...versuchen kann man es mal ;)
(auf ein freundschaftsspiel einladen...bierkasten hinstellen, irgendwas)
ansonsten sind die 125 euro pflicht, die so verkehrt eigentlich gar nicht sind.
Re: Ablösekosten
Michael72 - 09.05.2010, 14:57
Die Kostenerstattung ist ein echter Lacher. Deshalb hat ja unserer Verein für das jahrelange Training von Victoria Reimann (später Regionalliga) und Erik Reimann (Oberliga) auch so "enorme" Summen erhalten. Das motiviert die Verantwortlichen ungemein und lässt die Vereinskasse so richtig aufleben. Noch besser sind nur die Gebühren fürs Nichtantreten von Mannschaften bei Punktspielen. Da kommen manche Teams vor Lachen nicht in den Schlaf, wenn sie z.B. in der Landesliga mal nur mit vier Spielern anreisen.
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