[Anleitung] Mandat

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    Re: [Anleitung] Mandat

    Kisya - 22.04.2010, 11:10

    [Anleitung] Mandat
    Hier ist die Anleitung, wie ein Mandat des Rathauses oder der Provinz zu handhaben ist.

    Bitte beachten: Man kann immer nur 1 Mandat haben !
    Ebenso kosten Vergabe und Rückgabe Staatspunkte und sind nur möglich, sofern diese auch vorhanden sind !
    Bei einem Überfall können Waren und Geld, die in einem Mandat gelagert sind, nicht gestohlen werden. Ein Mandat ist also die sicherste Methode, Waren von einem Ort zum anderen zu transportieren !

    Wenn man vom Rathaus oder der Provinz mit einem Mandat beauftragt wird, erhält man in Menupunkt „Zuhause“ einen neuen Punkt:



    Wenn man diesen anklickt, erscheint Folgendes :



    Nun ist man im Mandat und sieht, was das Mandat an Waren oder Geld enthält und zu welchen Bedingungen das Mandat abzuwickeln ist. Waren aus dem Mandat kann man einfach verkaufen, wie im ganz normalen Inventar auch. Um für das Mandat zu kaufen, muß man den „Wechseln“ Button klicken:



    Alle Käufe und Verkäufe unterliegen den normalen Marktregeln, wenn einem das Zeug vor der Nase weggekauft wird, hat man auch hier Pech gehabt, das Mandat verleiht KEIN Sonderrecht !

    Wenn man fertig mit dem Kauf für das Mandat ist, unbedingt den „Wechseln“ Button wieder drücken, sonst kauft man weiter auf Rechnung des Mandates.


    Ist das Ganze abgeschlossen und der Auftrag erfüllt, klickt man auf „Abschließen“ und beendet das Mandat, man gibt es zurück :



    Waren aus dem Mandat in das normale Inventar bringen oder umgekehrt:

    Um Waren aus dem Mandat in das normale Inventar zu holen, muß man die Waren direkt aus dem Mandat verkaufen und dann mit dem eigenen Geld auf dem Markt aufkaufen.
    Um Waren aus dem normalen Inventar in das Mandat zu bekommen, muß man erst wechseln (wie oben beschrieben), damit man mit dem Geld aus dem Mandat einkauft. Dann stellt man wie gewohnt die Waren aus dem normalen Inventar auf den Markt und kauft sie mit dem Mandat auf.
    Um Geld aus dem Mandat zu holen oder hinein zu bekommen, muß man so lange zwischen Mandat und Inventar hin- und herhandeln, bis man den gewünschten Betrag im Zielinventar hat.

    Dabei darf nicht vergessen werden, daß die normalen Marktregeln gelten und jemand anderes einem Waren auch vor der Nase wegkaufen kann!
    Man hat keine Sonderrechte auf dem Markt, wenn man mit dem Mandat handelt!

    Eine direkte Übertragung aus dem Mandat in das Inventar oder umgekehrt ist nicht möglich!

    Wird der Mandatsträger gelöscht, verschwindet das Mandat im Nichts und löst sich samt Inhalt in Luft auf. Es wird nicht automatisch ans Rathaus zurückgegeben, dort aber weiterhin angezeigt. Daher sollte ein Mandatsträger immer vor seiner Löschung versuchen, es zurückzugeben.



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