Schlagen der Ehefrau manchmal angebracht.

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    Re: Schlagen der Ehefrau manchmal angebracht.

    Haimax - 01.04.2010, 14:31

    Schlagen der Ehefrau manchmal angebracht.
    «Auf keinen Fall darf eine schwere Körperverletzung entstehen»

    Der deutsche Islamist Pierre Vogel will Gewalt gegen Frauen, Homosexuelle und Ex-Muslime nicht verurteilen: Sie seien in gewissen Fällen im Koran begründet, sagt er.

    Herr Vogel, Ihr Gefolgsmann Abu Anas spricht im Internet von Schlägen für Ehefrauen und dem Töten von Ex-Muslimen. Distanzieren Sie sich von diesen Äusserungen?
    Es geht hier um eine islamische Regel, die im Koran festgeschrieben ist. Wenn ich mich vom Töten klar distanzieren würde, so würde ich mich vom Propheten distanzieren. Der Schutz der Religion steht an erster Stelle, dem wird alles untergeordnet.

    Also halten Sie Gewalt gegen Frauen und Homosexuelle für ein legitimes Mittel?
    Der Koran lässt das Schlagen als Lösung für Konflikte offen. Ich kann nicht sagen, dass es falsch ist, wenn Gott es erlaubt hat. In ge­wissen Fällen ist Gewalt deshalb legitim. Aber ich rufe ganz klar nicht zur Gewalt auf.

    Schlagen Sie Ihre Frau?
    Nein. Ich lebe nach dem Vorbild des Propheten Mohammed, der das auch nicht getan hat.

    Sie vertreiben aber Bücher mit Anleitungen zum Schlagen von Frauen.
    Das war keinenfalls als Aufruf zu verstehen. Es sollte Nicht-Muslimen erklären, dass das Schlagen der Ehefrau nur in bestimmten Situationen angebracht ist und auf keinen Fall eine schwere Körperverletzung entstehen darf.

    LinK: http://www.20min.ch/news/ostschweiz/story/20111146


    Nun gibt es auch Schweizer und andere die Frauen schlagen, doch dies ist nicht annehmbar, andererseits gibt es nicht wenige Frauen die ihre Männer schlagen!

    Aber ich hoffe doch niemand will diese Gewalt rechtfertigen, Gewalt ist immer abzulehnen.

    Ich hoffe aber ihr alle hier seid meiner Meinung, dass Schlagen nie angebracht ist! oder ??



    Re: Schlagen der Ehefrau manchmal angebracht.

    M.M.Hanel - 01.04.2010, 14:51


    4: 34
    MÄNNER sollen für die Frauen mit ihrer Gabe, die Gott ihnen mehr als den zweiteren gewährte, die volle Versorgungsverantwortung übernehmen, und mit dem, was sie aus ihrem Besitz ausgeben. (1)
    Und die rechtschaffenen Frauen sind wahrhaftig die demütig glaubenden, die ihre Intimsphäre wahren, wie Gott sie zu bewahren [vorgeschrieben hat]. (2)
    Und für jene Frauen, deren Böswilligkeit (3) ihr zu fürchten habt, ermahnt sie [zuerst], dann meidet sie im Bett; dann schlaget sie (4), und wenn sie dann auf euch hören, sucht ihnen nicht weh zu tun. Seht, Gott ist wahrlich der Allerhöchste, Grosse!

    Erläuterungen von Muhammad ASAD:
    (1) Wörtl., "mehr für einige von ihnen, als für andere". – Der Ausdruck qawwam ist eine Steigerungsform von qa'im ("einer der verantwortlich ist, für" oder "für jemanden oder etwas "Sorge trägt", "darauf achtet"). Daher bezeichnet qama ala l-mar'ah, "er über-nahm die Versorgung für die Frau" oder "er sorgte für ihren Unterhalt" (siehe Lane VIII, 2995). Die grammatikalische Form qawwam ist umfassender als qa'im, und verbindet das Konzept physischen Unterhalts und Schutzes, wie auch die moralische Verantwortung: und es ist aufgrund des letztgenannten Faktors, dass ich diese Phrase mit, "Männer sollen die volle Versorgungsverantwortung für die Frauen übernehmen" übertragen habe.

    (2) Wörtl., "die behüten, was nicht wahrgenommen werden kann (al-ghayb), weil Gott [es zu] behüten [wünschte]".

    (3) Der Begriff nushuz (Wörtl., "Rebellion" - hier mit "Böswilligkeit" übertragen) umfasst alle Arten absichtlichen schlechten Benehmens einer Frau gegenüber ihrem Ehemann oder eines Ehe¬manns gegen seine Ehefrau, einschließlich dessen, was heute als "psychische Grausam-keit" beschrieben wird; in Bezug auf den Ehemann bezeichnet es auch "schlechte Behand¬lung" seiner Ehefrau in körperlichem Sinne (vgl. Vers 128 dieser Sure). In diesem Kontext schließt die "Böswilligkeit" einer Frau den vorsätzlichen und andauernden Bruch ihrer ehelichen Verpflichtungen mit ein.

    (4) Aus vielen authentischen Überlieferungen geht hervor, dass der Prophet selbst die Idee zutiefst verabscheute, die Ehefrau zu schlagen und nicht nur einmal sagte: "Könnte denn einer von euch seine Frau wie einen Sklaven schlagen, und sich dann abends zu ihr legen?" (Bukhari und Muslim). Gemäß einer anderen Überlieferung verbot er das Schlagen jeder Frau mit den Worten, "Schlagt nie die Dienerinnen Gottes" (Abu Da'ud, Nasa'i, Ibn Majah, Ahmad ibn Hanbal, Ibn Hibban und Hakim, nach Iyas ibn 'Abd Allah; Ibn Hibban, nach 'Abd Allah ibn 'Abbas; und Bayhaqi, auf Gewähr von Umm Kulthum). Als der obige Qur'anvers offenbart wurde und das Schlagen einer renitenten Ehefrau autorisierte, wird überliefert, dass der Prophet gesagt hat: "Ich wollte das Eine, doch Gott hat das Andere gewünscht – und was Gott wünschte, muss das Beste sein" (siehe Manar V, 74). Weiters hob er in seiner Abschieds¬-predigt kurz vor seinem Tod hervor, dass das Schlagen, nur im Falle einer Frau zur Anwendung kommen dürfe, die "sich erwiesenermaßen des unmoralischen Betragens schul¬dig gemacht habe", und dass es in einer Weise zu geschehen habe, dass es nicht schmerze (ghayr mubarrih)"; Authentische Traditionen dazu finden sich in Muslim, Tirmidhi, Abu Da’ud, Nasa’i und Ibn Majah. Auf Grundlage dieser Überlieferungen betonen alle Gelehrten, dass dieses Schlagen, wenn überhaupt darauf zurückgegriffen wird, mehr oder weniger nur symbolischer Natur sein sollte – "mit einem Zahnholz oder etwas ähnlichem" (Tabari, der Gelehrte aus der Frühzeit zitiert), oder sogar "mit einem gefalteten Taschentuch" (Razi); und einige der größten Gelehrten (z.B. Ash-Shafi) sind der Meinung, dass es gerade noch zulässig ist und besser gar nicht umgesetzt werden sollte: und sie begründen diese Meinung mit des Propheten persönlichen Gefühlen zu dieser Problematik.



    Re: Schlagen der Ehefrau manchmal angebracht.

    Sumaya M.W. - 05.04.2010, 21:42

    Überforderung
    Sinnvoll wäre es auch, die Umstände genauer anzusehen, welche zu Gewalteskalationen in der Ehe sowie in allen anderen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens auch führen. WARUM sind wir denn so gewaltbereit, warum ist Gewalt ein derart aktuelles Thema, was fehlt uns? Aufgrund welcher Umstände muss in so vielen Fällen die Rahma (Barmherzigkeit) in einer Ehe sowie in anderen zwischenmenschlichen Beziehungen durch Zwist und Gewalt weitgehend verdrängt werden? War dies schon immer der Fall oder befinden sich "moderne" Menschen überall auf der Welt etwa in einer Situation der Überforderung?



    Re: Schlagen der Ehefrau manchmal angebracht.

    Haimax - 21.04.2010, 15:44

    300 Peitschenhiebe
    Eine Frau soll in Saudi-Arabien 300 Peitschenhiebe erhalten, weil sie ohne männliche Begleitung zu Gericht ging

    Ihre Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren sitzt sie derzeit ab

    (Institut für Islamfragen, dh, 21.04.2010) Die in Saudi-Arabien wohnhafte Sausan Saleem, die sudanesischer Abstammung ist, sitzt momentan eine eineinhalbjährige Freiheitsstrafe in einem saudischen Gefängnis ab. Sie wurde im Januar 2009 von einem saudischen Gericht zu dieser Freiheitsstrafe und 300 Peitschenhieben verurteilt.

    Grund dieser Strafe ist, dass Sausan Saleem das o. g. Gericht alleine ohne männliche Begleitung betrat, um eine Strafanzeige zu stellen. Da das saudische Gesetz Frauen einen männlichen Bevollmächtigten vorschreibt, der Frauen in allen Angelegenheiten vertritt, hat Frau Saleem gegen das saudische staatliche Gesetz verstoßen und ist verurteilt worden.

    Quelle: arabic.cnn.com/2010/middle_east/3/13/Saudi.lashes/index.html

    Wen ich solches lese, bin ich schon der Meinung, das in islamischen Staaten die Frau nichts gilt. Meiner Meinung nach pures Mittelalter. Man muss natürlich auch berücksichtigen, dass der wahabitische, saudische Islam, meiner Meinung nach, eine Menschenfeindliche Richtung des Islam ist.



    Re: Schlagen der Ehefrau manchmal angebracht.

    Haimax - 27.04.2010, 12:31

    Auch interessant:
    Erläuterungen zum syrischen Gesetz über die Züchtigung der Ehefrauen

    Ist die Züchtigung [gemäß Sure 4,34] erlaubt?



    (Institut für Islamfragen, dh, 22.04.2010) Im Folgenden werden Auszüge aus einem Bericht des Rechtsanwalts Hasem Hussam ad-Deen Alush aus der syrischen Rechtsanwaltsgewerkschaft in Hama wiedergegeben:

    "Das [syrische] Gesetz hat Verhältnisse erlaubt, die normalerweise als strafbar gelten. Darauf gründete sich der syrische Gesetzgeber, als er im Paragraphen 185 des Strafgesetzbuches verfügte:

    '1. Eine Tat, die durch das Gesetz erlaubt ist, wird nicht als Verbrechen betrachtet.

    2. Das Gesetz erlaubt u. a.: verschiedene Methoden zur Züchtigung von Ehefrauen durch ihre Ehemänner, wie es im Allgemeinen üblich ist.'

    ... Das Recht [der Ehemänner] zur Züchtigung ihrer Ehefrauen, welches aus dem islamischen Gesetz [der Sharia] übernommen wurde - es [das islamische Gesetz] ist eine wichtige Quelle der syrischen Gesetzgebung ... – es muss als Grundlage eine Rechtfertigung der Züchtigung haben. Denn dies [die Züchtigung der Frauen] gilt als eine der Anwendungen des Rechts.

    Trotz dieser Tatsachen sehen wir, dass die syrische Gesetzgebung im Strafgesetz dem Ehemann das Recht auf Züchtigung der Ehefrau verweigert. Die Begründung lautet, dass es keinen Paragraphen im Gesetz gibt, der diese Züchtigung erlaubt.

    Im Gegensatz dazu anerkannte die libanesische Gesetzgebung im Strafgesetz das Recht eines muslimischen Ehemannes auf Züchtigung seiner Frau, basierend auf dem Paragraphen 9 des libanesischen Grundgesetzes. Dieser Paragraph besagt: 'Der Staat ermöglicht seinen Bürgern das Einhalten des Gesetzes.' Dies heißt, der Gesetzgeber hat den Muslimen das Recht zur Etablierung des islamischen Gesetzes [arab. Sharia] garantiert. Dieses Gesetz verleiht dem Ehemann das Recht, seine Ehefrau zu züchtigen. Deshalb muss dieses Recht von allen anderen Gesetzen ebenfalls respektiert werden.

    Das ägyptische Berufungsgericht hat ebenfalls im Paragraphen 209 im Religionsgesetz des Personengesetzes vorgeschrieben: 'Der Ehemann darf seine Frau für jeden Verstoß leicht züchtigen, für den keine klare Strafe im Gesetz vorgeschrieben wurde. Er [der Ehemann] darf sie [die Ehefrau] nicht heftig schlagen, selbst wenn er triftige Gründe dafür hat.'

    Dieses Recht ist aus Allahs Gesetz entnommen worden: 'Und jene, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.' (Sure 4,34).

    ... Die Züchtigung der Ehefrauen muss gemäß dieses Koranverses laufen. Als erstes ermahnt er und gibt Ratschläge. Falls das nichts nützt, geht er zu der zweiten Methode über, d. h. er verlässt das gemeinsame Ehebett. Falls diese zwei Methoden nichts bringen, schlägt der Ehemann [seine Ehefrau].

    Die Anwendung [des Schlagens] ist nicht grenzenlos. Im Gegenteil, sie unterliegt strengen Vorschriften. Die muslimischen Gelehrten haben Bedingungen für das Schlagen vorgeschrieben: Das Schlagen darf nicht heftig sein, d. h. es darf nicht stark oder schädlich sein. Das Schlagen darf den Körper nicht beinträchtigen, d. h. es dürfen keine Flecken, Wunden oder Brüche entstehen. Nur der muslimische Ehemann darf seine Frau züchtigen. Weder seine Verwandten noch ihre Verwandten dürfen sie [die Ehefrau] schlagen."

    Quelle: www.syria-news.com/readnews.php?sy_seq=110745



    Re: Schlagen der Ehefrau manchmal angebracht.

    Anonymous - 05.05.2010, 22:07


    es wird so viel über dieses "Recht" des Mannes gesprochen, dass der Eindruck entsteht, es existiere ein allseits grosses Bedürfnis der Männer ihre Frauen zu schlagen. In Wirklichkeit sind es wohl vorwiegend die psychisch kranken und angeschlagenen, auch überforderten Männer (ALLER Ethnien und Religionen) die dies tun - hoffentlich nicht eine Mehrheit der Männer. Die meisten Männer sind wohl froh um eine harmonische Ehe/Beziehung, in der Schläge gar kein Tehma sind oder wenn, dann gewiss nicht "institutionalisiert" werden sollen. Es gibt viele "Rechte" sowie auch Verpflichtungen schönerer Ausprägung in einer (muslimischen) Ehe, die, wenn wahrgenommen, die Möglichkeit des Schlagens - in welcher Form auch immer - völlig in den Hintergrung rücken lassen könnten. Es ist auch völlig kontraproduktiv, immer diese Negativthemen in den Vordergrund von Diskussionen aller Art zu stellen - ganz nach dem Geschmack der Sensationspresse - anstatt sich darauf zu konzentrieren, das Erfreuliche in allen Lebensbereichen, Religionen, menschlichen Beziehungen und sonstigen Erscheinungen des Daseins zu beleuchten. SCHADE! Es gäbe so viel davon!



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