Die "EUROPÄISCHE" ISLAMKONFERENZ

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    Re: Die "EUROPÄISCHE" ISLAMKONFERENZ

    M.M.Hanel - 16.03.2010, 16:02

    Die "EUROPÄISCHE" ISLAMKONFERENZ
    Deutsche Islamkonferenz - Ein Instrument des hegemonialen Diskurses gegenüber Muslimen?

    http://www.igmg.de/nachrichten/artikel/2010/03/16/deutsche-islamkonferenz-ein-instrument-des-hegemonialen-diskurses-gegenueber-muslimen.html

    Der stellvertretende Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG), Mustafa Yeneroğlu, äußert sich in einer Stellungnahme zu Konzeption, Hintergründen und Zielsetzungen der Deutschen Islamkonferenz (DIK).

    M.Hanel hat folgendes geschrieben: Eine beachtenswerte Analyse der Arbeit der Deutschen Islamkonferenz.

    Warum ich im Titel von der "europäischen" Islamkonferenz spreche, liegt in der Tatsache begründet, dass alle, (die meisten? welche wären die Ausnahmen) staatlich ausgerichteten Konferenzen mit Vertretern aus der Gemeinschaft der Muslime nach den, in dieser Arbeit gestrickten Mustern verlaufen.


    Hier einige Themen und Zitate daraus:

    Asymmetrie der Themen- und Teilnehmerbesetzung

    Wertekonsens

    Im politischen Diskurs dient die Leitkultur-Debatte[14] vielmehr der Rhetorik der Ausgrenzung und der utopischen Konstruktion einer autochthonen Bevölkerung,[15] die sich durch ein geschlossenes und homogenes Wertesystem auszeichnet,[16] welches jedoch grundsätzlich undefiniert bleibt, und je nach Nutzen beliebig gewendet wird. Aus dieser Konstruktion wird auch das Bild einer dichotomen Minderheit als Gegenbild hergeleitet.

    Wesentlich bedeutsamer bei der Wertedebatte sind die historisch tradierten Bilder,[17] die einen Gegensatz zwischen dem Islam und der sog. „westlichen“ Werteordnung konstruieren und so beispielsweise die Skepsis gegenüber einer EU-Mitgliedschaft der Türkei versuchen plausibel zu machen oder auch Kopftuchgesetze mit dem Verweis der widersprechenden Werte begründen.

    Aufschlussreich ist, was de Maiziere unter dem „Prozess des gegenseitig aufeinander Zugehens“ versteht: ...
    ...

    Darf man die Frage stellen, ob der Verfassungsminister eines freiheitlichen Verfassungsstaates nicht wissen muss, dass es außerhalb der geschriebenen Verfassung keine Werte geben kann, die zu anderen eine Höherrangigkeit beanspruchen können und der freiheitliche Rechtsstaat sich gerade dadurch bedingt, dass er alle Wert- und Moralvorstellungen frei und gleichrangig im Rahmen der geschriebenen Verfassung entfalten lässt?
    ...
    Hier schreibt der Minister den Islam und die Muslime als das „Andere“ fest, definiert sie sprachlich als Gegenpol zur „christlich-jüdisch-abendländischer“ Identität und teilt mit, wie das „Andere“ sich verhalten muss, will es eine Existenzberechtigung haben.
    ...
    Genauso signifikant ist das Anhängen des Jüdischen in der Formel „christlich-jüdisch-abendländisch“. In der Debatte um Muslime werden Juden (wiederum in einer sehr homogenisierten Form) meistens nur dann genannt, wenn ihre Berücksichtigung nützlich ist, um sich von Muslimen abzugrenzen.
    ...
    Ein weiteres Merkmal des leitkulturellen Diskurses ist, dass de Maiziere deutlich macht, dass das Bekenntnis zur Rechtsordnung für die Akzeptanz als Bürger nicht ausreicht, sondern man darüber hinaus ein Bekenntnis und Vorleben der nicht näher definierten Werte verlangt. Ähnlich argumentierte auch Wolfgang Schäuble im Zusammenhang mit der DIK:
    ...

    Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Auch am Beispiel des Kopftuch-Diskurses entlarven sich vermeintlich emanzipatorische Argumente als kulturrassistische. Immer noch fällt es vielen schwer, den Wunsch kopftuchtragender Frauen, sich ihren eigenen Vorstellungen entsprechend zu kleiden, zu akzeptieren. Ohne deren Sichtweisen wahrnehmen zu wollen und sie als mögliche Ausdrucksformen selbstbestimmter Lebensweisen gelten zu lassen, werden sie auf „westliche“ Körper- und Sexualitätskonzepte als auch Kleiderordnungen verpflichtet.
    ...
    Beim Schwimmunterricht geht es also nicht um die Integration oder Gleichstellung von Mann und Frau, sondern um das Verlangen, muslimische Frauen dem kulturalistisch begründeten symbolischen Herrschaftsanspruch unterzuordnen.
    ...
    Während den islamischen Religionsgemeinschaften die Immunisierung vor Extremismus eine wichtige Aufgabe ist und sie dies schon aus eigenem Selbstverständnis verfolgen, haben sie sich auch während der ersten Phase der DIK vergeblich dafür eingesetzt, dass die Bekämpfung des Extremismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird und insbesondere die zunehmende Islamfeindlichkeit in der Gesellschaft mit Priorität behandelt wird. Dabei wurde von DIK-Seite geflissentlich unterdrückt, dass inzwischen ein nicht unerheblicher Teil der Gesellschaft die Integration von Muslimen in Deutschland grundsätzlich in Frage stellt und dies teilweise mit kulturrassistischen Erwägungen begründet.

    So war es in der ersten Phase der DIK auch nicht möglich, die Begrifflichkeiten, deren Definitionen und die ihnen die zugrundegelegten Szenarien zu diskutieren. Von muslimischer Seite wurde verlangt, sich den behördlichen Vorgaben zu fügen und als Erfüllungsgehilfe der Sicherheitsbehörden tätig zu werden. Offenbar soll es in der zweiten Phase der DIK nun darum gehen, die Umsetzung dieser Vorgaben durchzusetzen.

    Abgrenzung Islam – Islamismus

    Als dritten Schwerpunkt der Islamkonferenz nannte de Maiziere die „Abgrenzung des Islam vom politischen und extremen, extremistischen Islamismus“. Diese Diskussion war auch Schwerpunkt der ersten Phase der DIK[38], wobei der ehemalige Bundesinnenminister Schäuble Wert darauf legte, dass die Diskussion um dieses Thema strukturell nicht den Stellenwert der anderen Themen bekommt. Der neue Bundesinnenminister hat sich offenbar von dieser Position distanziert und die Thematik „Islam/Islamismus“ als einen Schwerpunkt der zweiten Phase der DIK festgelegt.

    Seit Jahren wird die öffentliche Diskussion um Muslime eigentlich von dieser Thematik beherrscht. Während darauf verwiesen wird, dass es hier um die Abgrenzung der Religion vom politischen Missbrauch geht, wird tatsächlich ein „Präventionsansatz“ verfolgt, der Muslime ohne konkreten Anlass als potentiell gefährlich einstuft, um damit Religiosität grundsätzlich als integrationshemmend zu problematisieren und „Präventionsmaßnahmen“ gegenüber ihnen zu rechtfertigen. Angesichts der vermeintlichen Größe der terroristischen Gefahr sei man gezwungen, eine Abwägung der Rechtsgüter vorzunehmen. Daher sei eine „Präventionspolitik“ - auch wenn diese erheblich in Grundrechte eingreife - legitim.

    So wird hauptsächlich mit dem Begriff „Islamismus“ gearbeitet. Der Begriff wird nur sehr vage definiert, so dass schwerwiegende Eingriffe in einem extrem vorgelagerten Stadium ermöglicht werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz versteht unter diesem Begriff die „Stärkung der eigenen religiösen und kulturellen Identität und die Bewahrung vor einer Assimilation in die deutsche Gesellschaft“.[40] Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg sieht ein Erkennungsmerkmal in einem an den „Werten und Lebensweisen des Propheten Muhammad orientierten Islam“[41].

    Weitere Themen der DIK

    Zu den weiteren Themen der DIK sollen insbesondere die schrittweise Etablierung von Religionsunterricht und die Schaffung von islamisch-theologischen Lehrangeboten an Universitäten sowie die Aus- und Fortbildung von Imamen gehören.
    ...
    Interessante Einblicke in die Vorstellungswelt gibt auch die Motivation des Bundesinnenministers zur Einführung von islamischen Religionsunterricht in den Schulen. Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Kühnheit die islamischen Religionsgemeinschaften zum Erfüllungsgehilfe-Dasein zur Diskreditierung ihrer eigenen Strukturen gebeten werden.
    ...

    Konzeptionelle Logik

    Mit Bezug zu postkolonialen und poststrukturalistischen Theorien kann der Islamdiskurs in Deutschland unproblematisch als hegemonialer Diskurs entlarvt werden:
    ...
    Zusammengenommen bilden die antimuslimischen Diskurse ein Set an Stereotypen, dass dem Islam und den Muslimen eine Sündenbockfunktion zuweisen. Die Kulturalisierung gesellschaftlicher Missstände dient der Täter-Opfer-Umkehr: Gesellschaftliche Widersprüche werden entpolitisiert, indem sie ethnisiert werden. Damit wird der politisch gesellschaftliche Kontext von Missständen (im Zusammenhang mit Bildung und Integration beispielsweise) entsorgt und die Ursache in der „Kultur“ von Eingewanderten gesucht.[53]
    ...

    Resümee

    Die konzeptionelle Logik hinter der Strategie der DIK entspricht in keiner Weise einer offenen Dialogplattform, sondern verdeutlicht eine ganz klare Zielsetzung. Zunächst öffnet sie sich den Sachzwängen, die durch die dauerhafte muslimische Präsenz vorgegeben sind, kann sich jedoch nicht von ideologischen Konstruktionen lösen, um einen ausgewogenen Weg im Sinne einer demokratisch-pluralistischen Gesellschaftsordnung zu gehen.

    Um dies jedoch zu maskieren, geht sie konzeptionell den Weg, die Probleme dem „Anderen“ zuzuschreiben. Daher kann sie über ihren Charakter eines hegemonialen Diskurses auch nicht hinwegtäuschen. Die reproduzierten Bilder und Hierarchien zielen auf Selektion und Assimilierung. Sie schreiben die Muslime als „die Anderen“ fest, unterstreichen ihre Defizite und versprechen Anerkennung zum Preis der Veränderung und Anpassung. Das Bild dessen, woran man sich anzupassen hat, ist das dem eigenen Wunschbild entsprechende verklärte Bild des sich Selbst. So wird das das Eigene über die Projektion des Anderen gestärkt.
    ...
    Im Ergebnis kann die DIK als ein konstruktives Projekt nur dann funktionieren, wenn das Konzept auf Grundlage einer postkulturalistischen und postnationalistischen Gesellschaftsordnung neu aufgesetzt und freiheitlich-pluralistisch definiert wird.

    Dem muss eine Politik der Anerkennung zugrundegelegt werden, die den Herausforderungen der pluralistischen Gesellschaft gerecht wird:
    • Die gleichberechtigte Existenz verschiedener Religionen und Lebensformen darf nicht als Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt betrachtet werden, denn dieser wird gerade durch die Freiheitlichkeit der Vielfalt gestärkt.
    • Integration kann nicht Angleichung bedeuten. In einer freiheitlichen Gesellschaft erstreckt sich die Gleichberechtigung nicht auf Gleichartige, sondern gerade auf die Person des Anderen und ihre Andersartigkeit.
    • Integration bezieht sich auf gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Institutionen wie Arbeitsmarkt, Bildungssystem, Medien und politische Gremien. Dazu müssen die Rechte durchgesetzt werden.
    • Der Staat kann zwar Rahmenbedingungen für eine freiwillige Assimilation setzen, muss jedoch auch Alternativen ermöglichen und darf Assimilation nicht durch politische Gestaltung erzwingen.
    • So wie der Staat keinen öffentlichen Diskurs gegen die christlichen Kirchen motivieren und fördern würde, muss sie mit dem gleichen Respekt auch Muslimen begegnen und darf daher auch keinen öffentlichen Diskurs gegen die muslimischen Religionsgemeinschaften fördern. Auseinandersetzungen sollten der Zivilgesellschaft überlassen werden.
    • Diskriminierung muss bekämpft werden: so muss Islamfeindlichkeit genauso problematisiert werden wie jede andere Form von Rassismus und Xenophobie auch.
    • Diskriminierende Kleiderordnungen haben in einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung nichts zu suchen und müssen abgeschafft werden.



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