Kupplungsschaden Garantiefall?

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    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    ppaachen - 04.03.2010, 18:12

    Kupplungsschaden Garantiefall?
    Hallo
    Bei meinem 2007er C1 68 PS mit Garantieverlängerung wurde jüngst ein Werkstattaufenthalt fällig, weil die Kupplung beim Treten ein lautes knarzendes Geräusch machte, Wirkung der Kupplung war einwandfrei.
    In der Werkstatt wurde nun die komplette Kupplung ausgetauscht und ich soll 1000 Euro bezahlen, Diagnose: Kupplungsdruckplatte defekt, keine Garantie!
    Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall? Tatsächlich keine Garantie, obwohl die Kupplung, - deren Verschleißteile von der Garantie ausgenommen sind - einwandfrei funktionierte?

    Danke und Gruß



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    Der Mika - 04.03.2010, 19:29


    die Kupplungsdruckplatte ist kein verschleißteil, definitiv nicht.

    die reibscheiben,ja vielleicht
    die Kupplungsbeläge auf jedefall

    aber die druckplatte?



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    Fred - 04.03.2010, 19:37


    Lies dir diesen Thread durch. http://www.iphpbb.com/board/viewtopic.php?nxu=41641860nx17322&t=2798&highlight=kupplung

    Da gibt es einige Fälle, in denen die Kupplung auf Garantie getauscht wurde.



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    Catch22 - 05.03.2010, 08:53


    1000 Euro für den Kupplungstausch? Das geht doch sicherlich günstiger.

    Frank



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    bikedidi - 06.03.2010, 20:35


    Der Mika hat folgendes geschrieben: die Kupplungsdruckplatte ist kein verschleißteil, definitiv nicht.


    Definitiv doch: Sowohl die Federn als auch die Lauffläche verschleißen. Dauert normalerweise zwar ewig, aber ist (leider) ein Verschleißteil.

    Ich würde mir mal die defekte Druckplatte zeigen lassen... .
    Na klar können die Federn beim Betätigen quietschen, aber damit sind sie nicht defekt. Der einzig mögliche Defekt ist der Bruch einer oder mehrerer Federn.
    Das Teil überlebt normalerweise ein Autoleben. Konstruktions- und Fertigungsmängel an diesem Bauteil sind recht selten.

    1.000,- € ist natürlich viel, aber dafür muß die Vordeachse runter, damit damit dann der Motor raus kann.
    Ich würde das aber nicht bezahlen, wenn nach Auskunft der Werkstatt ein Garantiefall vorliegt und Du nur deshalb einer Reperatur zugestimmt hast. Oder hast Du pauschal einen Reparaturauftrag gegeben? Dann sieht es leider nicht so toll für Dich aus.



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    Catch22 - 07.03.2010, 09:36


    bikedidi hat folgendes geschrieben:

    1.000,- € ist natürlich viel, aber dafür muß die Vordeachse runter, damit damit dann der Motor raus kann.
    Ich würde das aber nicht bezahlen, wenn nach Auskunft der Werkstatt ein Garantiefall vorliegt und Du nur deshalb einer Reperatur zugestimmt hast. Oder hast Du pauschal einen Reparaturauftrag gegeben? Dann sieht es leider nicht so toll für Dich aus.


    Mich würde wundern, wenn man das Getriebe nicht vom Motor abflanschen könnte und daher separat ausbauen kann. Hast Du die Reparatur schon mal selber durchgeführt oder hast Du einen Leitfaden?

    Frank



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    Catch22 - 07.03.2010, 09:36


    bikedidi hat folgendes geschrieben:

    1.000,- € ist natürlich viel, aber dafür muß die Vordeachse runter, damit damit dann der Motor raus kann.
    Ich würde das aber nicht bezahlen, wenn nach Auskunft der Werkstatt ein Garantiefall vorliegt und Du nur deshalb einer Reperatur zugestimmt hast. Oder hast Du pauschal einen Reparaturauftrag gegeben? Dann sieht es leider nicht so toll für Dich aus.


    Mich würde wundern, wenn man das Getriebe nicht vom Motor abflanschen könnte und daher separat ausbauen kann. Hast Du die Reparatur schon mal selber durchgeführt oder hast Du einen Leitfaden?

    Trotzdem 1000 EUR sind für mich nicht nachvollziehbar.

    Frank



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    bikedidi - 14.04.2010, 13:59


    Hallo Frank,
    es war meine Vermutung, daß der Motor aufgrund der Enge rauß muß. Nach der Reparatur weiß ich aber, daß es reicht, den linken Achsschemel zu lösen.

    Mangels Bühne habe ich die Reparatur nicht selbst durchgeführt.



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    ppaachen - 26.04.2010, 16:52


    Der Fall liegt jetzt beim Rechtsanwalt.

    Argumentation:

    1. Die Garantiebedingungen der Garantieverlängerung benennen Verschleißteile, die von der Garantie ausgenommen sind. Die Kupplung ist dabei nicht genannt! (=>nix bezahlen!)

    2. Ein Verschleißteil ist nur von der Garantie ausgenommen, wenn es sich um normalen Verschleiß handelt. Die 3. Kupplung innerhalb von 85.000km ist aber keine normaler Verschleiß, sondern außergewöhnlicher Verschleiß. Da das Fahrzeug völlig normal eingesetzt wurde, kann ein solcher übermäßiger Verschleiß nicht mir angelastet werden, sondern es muss ein technischer Defekt/eine Fehlkonstruktion vorliegen!
    (=>nix bezahlen!)

    3. Wenn die Druckplatte verschlissen ist, heißt das nicht, dass automatisch auch die restliche Kupplung gewechselt werden muss.
    (=>weniger bezahlen!)

    Ich werde über den Ausgang nachberichten!



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    Fred - 05.10.2010, 14:36


    ppaachen hat folgendes geschrieben: Ich werde über den Ausgang nachberichten!


    .......



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    Anonymous - 14.10.2010, 07:47


    Hallo,
    gibt es etwas neues?
    In dem Zeitraum sollte sich doch etwas getan haben.



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    Aygon@ut - 14.10.2010, 09:46


    Da bin ich auch gespannt, wie das ausgeht.
    Ansonsten einige Anmerkungen aus meiner eigenen Berufserfahrung als KFZ-Meister...
    Eine Kupplung ist sehr wohl ein klassisches Verschleißteil, und zwar alle beteiligten Komponenten : Schwungscheibe, Mitnehmerscheibe, Druckplatte,Ausrücklager, Pilotlager,Druckstange ( teilweise VW Golfgetriebe ) Ausrückgabel/hebel,Kupplungsseil, bzw
    Kupplungsgeber und -nehmerzylinder. ( es sind nicht immer alle der angeführten Bauelemente verbaut.
    Beim Austausch der Mitnehmerscheibe ist eine ( äußerst kritische ! ) Prüfung
    der Reibflächen von Schwungscheibe und Druckplatte vorzunehmen, daß der Handel in der Regel nur Komplettsets anbietet hat gute Gründe!
    Besonders beliebt bei Vertragshändermeistern ist der vorzeitige ( ? ! ) Verschleiß. Ich habe in meiner gesamten beruflichen Zeit ( bisher 30 Jahre )
    noch N I E einen Kunden erlebt der zugegeben hätte:
    Ich kann nicht gut anfahren.
    Einfacher sind die Fälle von Geräuschen, meistens Rost oder Gewaltbruchschäden , meistens einfache Garantieentscheidung.
    Weiterhin zu berücksichtigen ist das Garantiemodell der Hersteller die den
    Werkstätten nur und allein das defekte Teil ersetzen, die hat öfters mal
    nichts mit den Regeln der Mechanik zu tun.
    Eine Werkstatt die bei einem Kupplungstausch den der Kunde BEZAHLT kein Komplettset verbaut macht in der Regel einen Fehler den sie innerhalb der Garantiefrist nochmal auf eigene Kappe nachbessern darf.



    Re: Kupplungsschaden Garantiefall?

    ppaachen - 11.01.2011, 21:57


    :oops:
    Jetzt endlich ein Zwischenbericht, der aber in der Sache wohl nicht viel weiterhilft:

    Die Fa. wurde zur Übernahme der Kosten verdonnert :D , weil sie mich nicht wie verabredet benachrichtigt hat, wie hoch die Kosten sein werden. Dagegen hat sie allerdings Berufung (?) eingelegt :( , Ausgang steht noch aus .
    Erst wenn dies zu meinen Ungunsten entschieden würde, kommt eine Klage gegen die Versicherung aus den weiter oben angegebenen Gründen in Betracht.

    Ich werde nachberichten :wink:



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