Dekret der Gemeinde Ternitz

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    Re: Dekret der Gemeinde Ternitz

    Herour - 25.02.2010, 00:39

    Dekret der Gemeinde Ternitz
    Zitat: Dekrete von Ternitz








    gültig ab 12.02.1458 00:00 Uhr


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    Hier in Ternitz gelten laut EGFÖ $11 folgende Mindestlöhne:
    16 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
    18 Taler bei geforderten 8 -17 Attributspunkten
    20 Taler bei geforderten 18+ Attributspunkten





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    Dekret nach EGFÖ $12 der Gemeinde Ternitz. gültig ab 12.02.1458 00:00

    Es ist allen Buergern, gleich welcher Herkunft, generell untersagt,
    am Markt Waren zu erwerben, die am Markt gehandelt werden mit
    1.00 bzw. 2.00 Taler, oder es besteht eine Vereinbarung mit dem Bürgermeister und der Ternitzer Tafel.

    Für in Not geratene Bürger und bedürftige Neubürger steht im Ternitzer Forum die "Ternitzer Tafel" offen.
    Bitte meldet euch dort, wenn ihr Hilfe benötigt.
    Ansprechpartner dort ist Zauberi & Pius_von_Hohenlohe

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    Speziell gekennzeichnete Waren mit speziellem Preis xx,x9 ,
    dürfen nur von Ternitzer Bürgern erworben werden.

    Waren zum Mindestpreis plus 5 Heller sind für Transaktionen von Mandatsbesitzern und
    dürfen nur durch Jene erworben werden.


    Ausgenommen sind hiervon Handelsgeschaefte, welche unter
    gesonderten Vereinbarungen zwischen dem Kaeufer und dem Rathaus getätigt werden.
    Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt

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    Re: Dekret der Gemeinde Ternitz

    Herour - 25.02.2010, 01:46


    Dekret gültig seit: 12.02.1458

    unter Bürgermeister/in: Maryann

    geändert wurde: altes Dekret wurde neu aufgesetzt und aktualisiert



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