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Re: Dekret der Gemeinde Amstetten
Herour - 25.02.2010, 00:25Dekret der Gemeinde Amstetten
Zitat: Dieses Dekret hat ab Dienstag den 09.März 1458 6:00Uhr Gültigkeit.
Dekrete der Gemeinde Amstetten
A: Mindestlöhne:
16,00 Taler bei geforderten 0 - 7 Attributspunkten
18,00 Taler bei geforderten 8 -17 Attributspunkten
20,00 Taler bei geforderten 18-20 Attributspunkten [/color]
B: Handel und Lizenzen
(1) Es besteht in Amstetten keine Lizenzpflicht. Waren können am Markt frei unter Beachtung der geltenden Höchstpreise angeboten werden.
(2)Höchstpreise:
Mais: 3,35Taler
Fisch: 18,10Taler
Milch: 9,30Taler
Gemüse: 10,00Taler
Schweinegerippe: 15,00 Taler
(3)Speziell gekennzeichnete Waren mit der Preisendung x,x1, sind Eisenerz und Holz,
welche vom Rathaus für Schmiede, Bäcker und Zimmerer von Amstetten reserviert sind.
Weiterhin ist Mais zum Preis von 3,01 Talern ausschließlich für den Erwerb der in Amstetten ansässigen Schweinezüchter vorgesehen.
Alle zuvor angeführten Waren dürfen nur durch jene Personengruppen erworben werden welche aufgeführt sind.
(4)Waren zu 2.00 Taler, dienen zur Entlohnung von Armeeangehörigen,
oder für Transaktionen von Mandatsbesitzern, und dürfen nur durch
jene erworben werden.
(5) Markteingriffe durch Kauf oder Verkauf von Waren, die auf spekulative Gewinnerzielung ausgerichtet sind und das wirtschaftliche Gleichgewicht schädigen, sind verboten.
(6) Zuwiderhandeln ist als Verstoß gegen dieses Dekret und ein geordnetes Wirtschaftsleben strafbar und wird bei Erstvergehen mit einem Verwarngeld in Höhe von 5,00 Talern geahndet.
Jeder Wiederholungsfall wird umgehend zur Anzeige gebracht.
Jeremias_Noel
~Bürgermeister von Amstetten
Dieses Dekret hat ab Dienstag den 09.März 1458 6:00Uhr Gültigkeit.
Re: Dekret der Gemeinde Amstetten
Herour - 12.03.2010, 19:21Re: Dekret der Gemeinde Amstetten
Dekret gültig ab: 09.3.1458
unter Bürgermeister/in: Jeremias_noel
geändert wurde: Höchstpreise für Schweinegeripppe
Mais zum Preis von 3,01 nur für Schweinezüchter bestimmt
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