Mehr als 20 kg 40 cm. dann ist der Hund Anzeigepflichtig....

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    Re: Mehr als 20 kg 40 cm. dann ist der Hund Anzeigepflichtig....

    knuddelmutti - 01.02.2010, 01:34

    Mehr als 20 kg 40 cm. dann ist der Hund Anzeigepflichtig....
    So steht es in der Hundeverordnung NRW..

    Was dies bedeutet??

    Wer einen Hund hat der mehr wie 20 Kilo wiegt und oder größer als 40 cm ist.. Muss seinen Hund beim zuständigen Ordnungsamt "anzeigen"

    Das heißt. Jeder geht ja seinen Hund steuerlich anmelden.. danach kann er den direkten Weg zum Ordnungsamt machen, dort melden dass der Hund eben diese Maße hat, seine Hundehaftpflichtversicherung vorzeigen, seinen Sachkundetest vorlegen.. ggf. eben bekannt geben , dass man diesen gerade noch auf dem Hundeplatz oder beim Tierarzt macht und ihn Nachreicht, der Hund muss gechipt sein bzw noch ist es erlaubt ihn anderweitig dauerhaft zu makieren (Tattoo). Dieses wird dann mit vermerkt..

    Und das war es schon... Seinen Hund "anzeigen" hört sich wirklich erschreckend an.. Aber es ist wirklich nur ein kleiner Gang.. und zeigt den Behörden.. das man wirklich nichts zu verbergen hat.. und sich den "Regeln" unterwirft..

    Zahlt man dann noch brav seine Steuern und beißt der Hund nicht mal zu.. wird man nie wieder was hören..

    Macht man dies nicht... kann es einem aber passieren das man mit einer Strafe von bis zu 25.000!!! euro belegt wird..
    Also.... zack zack zum Ordnungsamt wers noch nicht gemacht hat.. denn wie man so schön weiß: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

    Warum ich dieses nun noch mal extra schreibe...???
    Weil sich leider kaum ein Hundehalter die komplette Verordnung durchlist..
    viele immer noch nichts davon wissen...

    Das ist mir nun bei meinen Welpenkäufern wieder bewusst geworden.. die meisten wusste davon nichts.....

    Achso.. wer 3 Jahre oder länger nachweißlich einen großen Hund geführt hat.. hat die nötige Sachkunde auch so und brauch diese nicht durch einen Sachkundenachweis zu belegen!

    Gruß Ilka



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