Keine STILLE NACHT in Schulen?

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    Re: Keine STILLE NACHT in Schulen?

    M.M.Hanel - 19.12.2009, 11:06

    Keine STILLE NACHT in Schulen?
    «Stille Nacht, heilige Nacht» ist den Schulen nicht genehm

    Das Volksschulamt will keine religiösen Gefühle verletzen. Deshalb wollen Richtlinien nicht, dass muslimische Kinder Weihnachtslieder über Gottes Sohn Jesus singen müssen.

    http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Stille-Nacht-heilige-Nacht-ist-den-Schulen-nicht-genehm/story/13856516

    Im Online-Tagesanzeiger von heute 18. Dezember und im Landboten finden sich Artikel, die Richtlinien des Volkschulamtes thematisieren, welche dazu aufrufen, nicht christliche Kinder nicht zur Teilnahme an religiösen Feiern und dem Singen von Weihnachtsliedern zu zwingen. Natürlich wird das einmal mehr so dargestellt, dass es scheinen muss, als würden Muslime die Teilnahme und das Abhalten von religiösen Feiern untersagen wollen.

    Dazu möchte ich folgende Information geben: Ich bin Muslimin und arbeite seit 15 Jahre als Hortleiterin für das Schulamt der Stadt Zürich. Im Hort sind von rund zwanzig Kindern etwa die Hälfte christlicher Herkunft. Die Andern sind Muslime und Hindus. Es hat keine Kinder mit nur Schweizer Herkunft in unserm Hort, welcher einem Schulhaus mit überwiegend Kindern aus Migrantenfamilien angegliedert ist. Wir machen jedes Jahr einen Adventskalender und organisieren eine Besuch des Samichlaus. Zu diesem Besuch werden auch Weihnachtslieder gesungen, deren Auswahl nicht ich bestimme. Es hatte immer auch Lieder darunter, die Jesus und seine Geburt thematisieren. Zu keinem Zeitpunkt haben sich muslimische Eltern dagegen verwahrt. Die Schulklassen singen in Altersheimen und an anderen öffentlichen Anlässen Weihnachtslieder. Es nehmen auch die muslimischen Kinder an diesen Anlässen teil. Es ist vorgekommen, dass ein muslimisches Kind während eines Liedes nicht mitgesungen hat, weil er/sie den Text nicht mittragen konnte, das ist aber wohl ausser mir niemandem aufgefallen. Jedes Jahr thematisiere ich die Weihnachtsgeschichte, zum Wohle der rund 10 katholischen Kinder. Meine beiden Kolleginnen finden das nicht so wichtig, die Kinder schätzen es aber. Als ich vor 2 Jahren die Kinder nach der Geschichte um Jesus Geburt fragte, wusste nur eines, eine mazedonische Muslime zu antworten und erzählte die ganze Geschichte vom Aufruf zur Volkszählung bis zur Flucht nach Ägypten fehlerfrei. Dieses Kind besucht die bosnische Moschee in Dietikon, liebt den Diin und erzählt gerne davon. Sämtliche Eltern kommen an die Feier zum Samichlaus. Einige muslimische Kinder besuchten das Freifach biblische Geschichte, wo die Propheten thematisiert werden in Einvernehmen mit ihren Eltern. Ein pakistanisches Mädchen einer gläubigen Familie besuchte nicht nur ohne Probleme (aber mit bedeckendem Badeanzug) den Schwimmunterricht sondern darüber hinaus von der Schule angebotene zusätzliche Schwimmstunden am Abend.

    In unserem Hort werden Religionen und deren Unterschiede thematisiert auf kindgerechte Weise. Es ist für die Kinder klar, dass ich Muslime bin, weil ich ja auch kein Schweinefleisch esse und im Ramadan faste. Ich und meine Kolleginnen gehen mit den Religionen aller Kinder wertschätzend um, und das wird wiederum geschätzt. Die älteren Kinder zeigen untereinander Interesse an der jeweils anderen Religion und sind völlig in der Lage, mit dieser pluralen Situation umzugehen. Wir haben islamische Bilderbücher im Hort und ich würde den 'Id feiern, was aber nicht geht, weil die Kinder ja dann zu Hause bleiben. So gibt es halt nachher ein Dessert für alle.

    Meiner Erfahrung nach existiert das Problem der muslimischen Kinder an den Zürcher Schulen nicht, seltene Ausnahmen abgesehen. Unangenehm fällt allerdings das allgemein (nicht auf religiöse Dinge bezogen) fordernde Auftreten einiger Väter aus muslimischen Familien auf. Ich erlebe das jedoch als kulturbedingt.

    Tatsache ist allerdings, dass sich atheistische Eltern an der Thematisierung von Religion stören können.

    Der Umstand, dass eine Hortleiterin eine der ihren ist, hilft glaube ich den muslimischen Kindern sehr bei der Integration, und ich hoffe, dass zunehmend junge Muslime und Musliminnen den Weg in die Betreuungs- und Schularbeit finden.

    Mit warmen Grüssen in kalten Zeiten,

    Chadischa Linda Leuenberger
    8405 Winterthur



    Re: Keine STILLE NACHT in Schulen?

    M.M.Hanel - 23.12.2009, 00:09


    Immerhin etwas ausgewogener:

    Nicht die Muslime fordern die meisten Ausnahmeregelungen!

    http://www.20min.ch/news/schweiz/story/10122480
    http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/156712.schuldispensationen-aus-christlichen-kreisen.html



    Re: Keine STILLE NACHT in Schulen?

    M.M.Hanel - 29.12.2009, 14:49


    VIOZ GRUSSBOTSCHAFT

    Am 24.12.2009 22:59 Uhr schrieb "vioz@gmx.ch" unter <vioz@gmx.ch:

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Die VIOZ wünscht allen Christen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest im Gedenken an den Messias, Jesus, dem Sohn der Maria, Friede sei mit ihm.

    In diesen Tagen ist leider das Verhältnis zwischen Muslimen und der Mehrheitsgesellschaft durch das Minarettverbot in der Schweiz und die unselige Diskussion darüber getrübt. Es muss allen Versuchen Zwietracht zu säen eine deutliche Grenze gesetzt werden. Es ist den Muslimen wohl bewusst, dass gerade die Kirchen und die jüdischen Gemeinden in der Schweiz sich in aller Deutlichkeit gegen das Minarettverbot ausgesprochen haben. Für uns ist auch nicht wirklich nachvollziehbar, warum man immer wieder versucht, manche Themen wie "Singen von Weihnachtsliedern" zu einem Problem emporzuheben, wo es doch keines gibt. VIOZ hat schon vor drei Jahren, am 18.12.2006 zu diesem Thema eindeutig Stellung genommen und für das Singen von Weihnachtslieder in den Schulen plädiert.

    Mögen diese kommenden Tage der Besinnung dem Frieden aller dienen und wir uns auf unsere gemeinsamen abrahamitischen Werte besinnen, ob in der Kirche, Moschee oder Synagoge.

    Beachten Sie bitte dazu die Information in der Beilage.

    Wir freuen uns über Ihre Berichterstattung.

    Weitere Angaben unter: http://www.vioz.ch

    Mit besten Grüssen

    Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ)
    http://www.vioz.ch info@vioz.ch

    Ein Zürcher Professor hat folgendes geschrieben: -------- Original-Nachricht --------
    Datum: Sun, 27 Dec 2009 20:05:02 +0100
    Von: W. K. <k.w@bluewin.ch
    An: vioz@gmx.ch
    Betreff: Re: Pressemitteilung: VIOZ wünscht allen Christen frohe Festtage

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Herzlichen Dank für Ihre Grussbotschaft und das Communiqué zum
    christlichen Traditionsgut in Schweizer Schulen.

    Natürlich gehöre ich zu denjenigen, die Ihre früheren Stellungnahmen in
    dieser Sache, wie auch die übrigen Absprachen zwischen Bildungsdirektion
    und den Verantwortlichen der muslimischen Gemeinschaft i.S. Dispensation vom
    Unterricht oder Teilnahme und Rücksichtsnahme von muslimischen Kindern an
    Schullagern etc. sowie auch die Stellungnahme z.B. zu den Terroranschlägen
    in London kenne und empört sind, dass muslimfeindliche Schweizer immer
    wieder so tun, als existiere dies alles nicht. Ich finde es gut, dass Sie
    Ihre Stimme erheben und nicht schweigen und werde meinerseits versuchen,
    Ihrer Stimme, wo ich kann, Resonanz zu geben.

    Ihnen und den muslimischen Gemeinschaften in der Schweiz wünsche ich ein
    besseres und freundschaftlicheres Jahr 2010!

    Herzlich
    Prof. Dr. Dr. W. K.
    Zürich

    VIOZ hat folgendes geschrieben: Sehr geehrter Herr K.

    Im Namen des VIOZ-Vorstandes danke ich Ihnen herzlich für Ihr positives Feedback. Wir haben uns sehr darüber gefreut.

    Trotz der schwierigen Situation sehen wir uns weiterhin der konstruktiven Zusammenarbeit mit allen Bevölkerungsgruppen und auf allen Ebenen verpflichtet. Es ist ein steiniger Weg, doch sind wir überzeugt, dass der Weg des offenen Dialoges und der persönlichen Begegnungen seine Früchte am Ende zeigen wird und zum Wohl aller Gesellschaften beitragen wird.

    Besten Dank für die Wünsche. Wir hoffen und wünschen, dass sowohl die Minderheits- wie auch die Mehrheitsgesellschaft im neuen Jahr lösungsorientiert diskutieren und handeln wird.

    In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Gelassenheit, Gesundheit, Geduld und Zufriedenheit im neuen Jahr.

    Freundliche Grüsse
    Fatih Dursun



    Re: Keine STILLE NACHT in Schulen?

    M.M.Hanel - 29.12.2009, 15:21


    Al-Qaradawi als „the Grinch“

    Kommentar von Tarafa BAGHAJATI,

    Analyse zur Berichterstattung über Qaradawi und Weihnachten
    Die Geschichte vom Muslim, der Weihnachten stehlen wollte

    Eingehend ist festzuhalten, dass jeder jeden kritisieren kann und soll. Das ist in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Muslimische Persönlichkeiten sind davon natürlich nicht ausgenommen. Allerdings sollte eine kritische Meldung, insbesondere wenn sie von Qualitätsmedien kolportiert wird, auf überprüften Quellen basieren. Insbesondere was Islam und Muslime betrifft, gehören falsche Übersetzungen und aus dem Zusammenhang gerissene Zitate zu den beliebtesten Instrumenten, um Muslime und ihre Religion zu diffamieren. Der Übersetzungsdienst MEMRI ist in diesem Zusammenhang bereits auffällig geworden und kann nicht als seriöse und objektive Quelle angesehen werden. Darauf hat Brian Whitaker bereits im August 2002 in seinem im Guardian veröffentlichten Artikel „Selective MEMRI“ aufmerksam gemacht. http://www.guardian.co.uk/world/2002/aug/12/worlddispatch.brianwhitaker

    Ausgerechnet zur besinnlichen Weihnachtszeit haben nun zahlreiche Medien die Meldung verbreitet, dass der islamische Gelehrte Yussuf Al-Qaradawi ein Verbot des Weihnachtsfestes fordere.
    Ursprungsquelle dieser Zeitungsente ist der Übersetzungsdienst MEMRI. Die Welt beispielsweise schreibt: „Der einflussreiche islamische Gelehrte Yussuf al-Qaradawi hetzt gegen die Christen. In der islamischen Welt müsse das Weihnachtsfest verboten werden, fordert der 83-Jährige in einer Fatwa, einem islamischen Rechtsgutachten. Die Hassrede des Predigers ist in einem Video auf YouTube zu sehen.“ http://www.welt.de/politik/ausland/article5622952/Islam-Gelehrter-fordert-Verbot-von-Weihnachten.html

    APA, Standard (inzwischen am 27.12.2009 korrigiert), ORF IN Österreich und viele andere Medien haben ungefähr den gleichen Inhalt wiedergegeben. Der Spiegel titelte mit „Heiligabend-Attacke“, Bild wusste von einem „Angriff auf Heiligabend“ zu berichten. Wer die Originalrede auf Arabisch hört, findet allerdings keinerlei Hinweis darauf, dass Qaradawi Christen das Weihnachtsfest verbieten möchte. Scheich Qaradawi kritisiert in seiner Predigt die lokalen muslimischen Geschäftsleute, die „die Geburt Jesu, Friede sei mit ihm, genannt Christmas zelebrieren [...] mit ihren vier bis fünf Meter hohen Weihnachtsbäumen“ nur um des Kommerzes willen („nur für den Gewinn, für Geld“). Dies sei für Muslime unstatthaft und unpassend („ein Fest einer Religion zu feiern, die nicht die Eure ist, währenddessen andernorts der Bau von Minaretten Muslimen verboten wird.“). Der Zusammenhang von Minarettverbot in der Schweiz und der Kritik an der Verbreitung von kommerziellem Weihnachtskitsch in der muslimischen Gesellschaft, erschließt sich auch mir nicht recht. Von einer „Hassrede“ kann allerdings keine Rede sein, irgendwelche verbale Attacken gegen Christen fehlen gänzlich. Qaradawis Kritik ähnelt der Kritik an Halloween oder Santa Clause (im Gegensatz zum Christkind), wie sie bei uns immer wieder laut werden. Interessant ist, daß in der MEMRI- Widergabe das Lob Jesus mit den Worten „Friede sei mit ihm“ durch Qaradawi zur Gänze fehlt, warum wohl?

    Beim Nachrichtenmagazin Spiegel ist einem Redakteur die Phantasie gänzlich durchgegangen. Dort heißt es: „Und auch jenseits von Weihnachten sähe der einflussreiche Prediger die Rechte der Christen gern beschnitten: `Kirchen dürfen keine Kreuze mehr tragen. Kirchenglocken dürfen auch nicht mehr läuten´, forderte er weiter.“ Das ist eine reine Erfindung und findet sich nicht in der MEMRI-Übersetzung und schon gar nicht in der Originalrede. http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,668258,00.html

    Es ist äußerst bedauerlich immer wieder feststellen zu müssen, dass negative Schlagzeilen zum Islam sich von Medium zu Medium wie ein Lauffeuer verbreiten, ohne dass die vielen beteiligten verantwortlichen Redakteure auf die Idee kommen würden, ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Stattdessen wird die Geschichte auch noch ausgeschmückt und angereichert. Es gibt auch im deutschsprachigen Raum genügend arabischkundige Menschen und Experten ohne ideologische Mission, für die es ein leichtes wäre, derartige Meldungen zu verifizieren bzw. zu falsifizieren.

    Zum Schluß möchte ich noch anmerken, dass ich Scheich Qaradawis Ansicht nicht teile. Der Islam wird durch ein paar Weihnachtsbäume nicht gefährdet. Im Gegenteil; die Länder mit muslimischer Mehrheitsgesellschaft können bei aller berechtigten Kritik an der Kommerzialisierung religiöser Anlässe stolz darauf sein, dass christliche Feste sich in ihrem Straßenbild widerspiegeln. Das Fernsehprogramm vieler arabischer Sender liefert ein spezielles Weihnachtsprogramm. Es ist ein Zeichen dafür, dass religiöse Gruppen nicht nur friedlich nebeneinander existieren können, sondern darüber hinaus auch in der Lage sind, ein harmonisches Miteinander zu finden. So überflüssig die „Islamisierungsdebatte“ in Europa ist; so unnötig wäre es vice versa eine „Christianisierungsdebatte“ in der muslimischen Welt vom Zaun zu brechen.

    In diesem Sinne besinnliche Feiertage und ein schönes neues Jahr 2010, aber auch ein schönes Jahr 1431 nach Islamischem Kalender, das am 18.12.2009 begann.

    Tarafa Baghajati, Wien 26.12.2009

    Obmann der Initiative muslimischer ÖsterreicherInnen http://www.islaminitiative.at

    Vorstandsmitglied “Platform for Intercultural Europe PIE”
    http://www.intercultural-europe.org/
    Member of ENAR's Advisory Council of Eminent Experts,
    ENAR - European Network against Racism www.enar-eu.org
    baghajati@aon.at

    M.Hanel hat folgendes geschrieben: Diese Vorkommnisse sind nicht nur bedenklich, wie Baghajati sich vornehm auszudrückt - sie sind gefährlich!

    Entweder weil diese "Unverschämtheiten" überwichtiger Journalisten schließlich und endlich HASS zwischen den muslimischen und nichtmuslimischen Gesellschaften säen oder noch viel schlimmer - weil sie sichtbarer Ausdruck einer GEZIELTEN MEDIENKAMPAGNE sind.

    Eine von wenigen erdachte Medienkampagne, welche sich die menschlichen Schwächen aller Beteiligten und den Druck "news relevante" Publikationen unter Zeitdruck "rauszuschießen" zunutze machen - um die Menschheit auf DIABOLISCHE Weise in (letztlich irrationale) Feindlager zu spalten und den Teufel, den sie in Gestalt der Muslime ständig an die Wand malen und in den Medien nachzeichnen, herabsteigen zu lassen.

    Ist die MENSCHHEIT (oder in einer direkten Demokratie - mehr wie 50%) schon so weit, dies zu erkennen?
    Um ehrlich zu sein, müssen es allerdings mind. 66% sein, wollen wir eine absolut feindselige Spaltung der Gesellschaft vermeiden. Und das wollen WIR!



    Re: Keine STILLE NACHT in Schulen?

    M.M.Hanel - 02.01.2010, 21:22


    As-salamu alaikum

    Diese Motion wurde 2007 eingereicht, die BD hat zusammen mit dem RR im Jan. 2008 eine Stellungnahme zhd des Kantonsrates eingereicht, wo sie empfehlen, die Motion zurückzuweisen. Ich nehme an, dass am 4.1. darüber abgestimmt wird.

    Beigefügt die Stellungnahme, hoffen wir, inschAllah, das dieser Stellungnahme Folge geleistet wird….



    Auszug aus dem Protokoll
    des Regierungsrates des Kantons Zürich
    Sitzung vom 23. Januar 2008

    88. Motion (Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler)
    Kantonsrätin Barbara Steinemann, Regensdorf, Kantonsrat Matthias
    Hauser, Hüntwangen, und Kantonsrätin Natalie Simone Rickli,Winterthur,
    haben am 1. Oktober 2007 folgende Motion eingereicht:

    Es ist gesetzlich festzulegen, dass innerhalb der Volksschule gleiche
    Rechte und Pflichten für alle Schülerinnen und Schüler gelten, unabhängig
    von Religion und Geschlecht. Ebenso festzulegen sind Sanktionen
    gegen die gesetzlichen Vertreter von Schülerinnen und Schülern,
    die sich nicht an diese Rechte und Pflichten halten.

    Begründung:
    Die Tatsache, dass heute muslimische Schülerinnen und Schüler sich
    zum Beispiel während der Fastenzeit vom Turnunterricht oder von
    Schülerreisen dispensieren lassen, den Schwimmunterricht nicht besuchen,
    dass schulhausinterne Regeln betreffend Kopfbedeckungen (Käppli
    während dem Unterricht abnehmen) im Fall eines Kopftuchs nicht
    durchgesetzt werden, führt mitunter zur Ausgrenzung einzelner Kinder
    aus dem Klassenverband und erschwert die Integration dieser Kinder in
    unsere Gesellschaft. Dies, obwohl die Klassenlehrpersonen die Umstände
    thematisieren, um die fehlende Integration besorgt sind und den betroffenen
    Schülerinnen und Schülern in der sozialen Führung spezielles
    Augenmerk widmen. Nicht ohne Grund werden daher das Tragen des
    Kopftuchs, das Tolerieren von Schulabsenzen aus kulturellen/religiösen
    Gründen von Islamkritikern, auch muslimischen, ausnahmslos abgelehnt.
    Selbst in laizistischen islamischen Staaten (Türkei) gilt ein Kopftuchverbot
    in der Schule. Die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und
    Schüler ist mit dem Islam vereinbar; nicht aber mit dessen fundamentalistischen
    Strömungen, welche in unserem Land nicht zu tolerieren
    sind. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Eine neu zu
    schaffende ausdrückliche gesetzliche Grundlage bietet die Pflicht, unsere
    Regeln und Werteordnung durchzusetzen.
    KR-Nr. 290/2007

    Auf Antrag der Bildungsdirektion
    b e s c h l i e s s t d e r R e g i e r u n g s r a t :

    I. Zur Motion Barbara Steinemann, Regensdorf, Matthias Hauser,
    Hüntwangen, und Natalie Simone Rickli, Winterthur, wird wie folgt
    Stellung genommen:

    Das Recht und die Pflicht, die obligatorische Schule zu besuchen, gelten
    für alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und Religion. Für
    den Kanton Zürich ergibt sich dies aus Art. 62 Abs. 2 der Bundesverfassung
    vom 18. April 1999 (BV, SR 101) und § 3 des Volksschulgesetzes
    vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100), die das Recht auf Schulbesuch
    und die Schulpflicht regeln, sowie aus Art. 8 Abs. 2 BV und Art. 11 Abs. 2
    der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 (LS 101), die eine Ungleichbehandlung
    auf Grund der religiösen Überzeugung verbieten.
    Art. 15 Abs. 4 BV und § 2 Abs. 1 VSG schreiben vor, dass die Volksschule
    die Glaubens- und Gewissensfreiheit ihrer Schülerinnen und
    Schüler wahren muss. Das heisst, die Volksschule soll es Schülerinnen
    und Schülern auf Begehren ermöglichen, den Geboten ihrer Religion
    ausserhalb des Unterrichts nachzukommen. Dies gilt für Angehörige aller
    Religionsgemeinschaften. Konkretisiert wird diese Rücksichtnahme
    beispielsweise in § 29 Abs. 2 der Volksschulverordnung vom 28. Juni
    2006 (LS 412.101), wonach hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser
    oder konfessioneller Art einen Dispensationsgrund darstellen,
    sofern sie nicht als staatliche Feiertage vorgesehen sind. Diese Bestimmung
    hat für alle Schülerinnen und Schüler Gültigkeit, nicht nur für
    Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens.

    Die Volksschulgesetzgebung kennt keine allgemeinen Kleidervorschriften
    oder -verbote für Schülerinnen und Schüler.Vor dem Hintergrund
    der gebotenen Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit
    besteht deshalb kein Anlass, Schülerinnen und Schülern Kopfbedeckungen
    wie eine Kippa oder ein Kopftuch zu verbieten.

    Der Lehrplan für die Volksschule des Kantons Zürich gibt für alle
    Schülerinnen und Schüler gleiche Rechte und Pflichten vor. So sind
    beispielsweise allgemeine Dispensationen vom Sportunterricht oder von
    Lehrzielen und Lerninhalten im Fach Mensch und Umwelt ausgeschlossen.
    Empfehlungen des Volksschulamtes geben Auskunft darüber, was
    bei streng gläubigen Angehörigen des Islams im Lichte der Glaubensund
    Gewissensfreiheit zu beachten ist. Darin wird beispielsweise erwähnt,
    dass den Schülerinnen und Schülern im Turn- und Schwimmunterricht
    die Möglichkeit eingeräumt werden soll, den Körper zu bedecken bzw.
    in leichten Kleidern zu schwimmen, soweit dies die Eltern wünschen.

    Eine Freistellung vom Schwimmunterricht bedingt ein schriftlich begründetes
    Gesuch der Eltern an die Schulpflege. Dabei ist zu berücksichtigen,
    dass die Dispensation vom Schwimmunterricht nicht aus pädagogischen
    Gründen erfolgt, sondern in Beachtung eines Bundesgerichtsurteils
    (BGE 119 Ia 178, bestätigt in BGE 123 I 296), wonach Dispensationen
    vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen zu gewähren
    sind.Weitere Empfehlungen betreffen etwa die Teilnahme an Klassenlagern
    oder die Dispensation von einzelnen Lektionen (z.B. Turnen
    oder Kochunterricht) während des Ramadans. Die Regelungen haben
    sich in der Praxis bewährt.

    Zu den grundlegenden Werten, die Kindern und Jugendlichen in der
    Volksschule vermittelt werden, gehört auch, dass Schülerinnen und
    Schüler unterschiedlicher Herkunft und Kulturen lernen, mit Unterschieden
    umzugehen und sich darüber zu verständigen. Bei einer
    zunehmend multireligiösen Zusammensetzung der Bevölkerung ist dies
    ein wichtiger Beitrag der Schule zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.
    Dazu soll auch das neue Fach «Religion und Kultur» beitragen. Dieses
    wird als obligatorisches Fach so gestaltet, dass alle Schülerinnen und
    Schüler mit ihren unterschiedlichen kulturellen, religiösen und weltanschaulichen
    Hintergründen daran teilnehmen können, aber auch müssen.
    Die Schulgemeinden können das Fach Religion und Kultur ab dem
    Schuljahr 2008/09 einführen, sofern in allen Klassen eines Jahrgangs der
    Unterricht von Lehrpersonen mit der dazu notwendigen Aus- bzw.
    Weiterbildung erteilt werden kann. Spätestens im Schuljahr 2011/12
    müssen die Schulgemeinden mit der Einführung begonnen haben.
    Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat,
    die Motion KR-Nr. 290/2007 nicht zu überweisen.
    II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates
    sowie an die Bildungsdirektion.

    Vor dem Regierungsrat
    Der Staatsschreiber:
    Husi

    Kopftuch-Verbot im Kanton Zürich wurde (deutlich) abgelehnt.

    VIOZ Präsident Hasan HATIPOGLU war im Kantonsrat und hat die Debatte verfolgt:
    http://videoportal.sf.tv/video?id=eba18c07-29f7-428c-9562-8babe25e1465

    Es folgen noch Gemeinderatswahlen (2010) und Nationalratswahlen (2011):
    http://www.parlament.ch



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