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Re: Grundgesetz der ~AI~
Tinka - 03.06.2006, 17:59Grundgesetz der ~AI~
Dieses Gesetzbuch umfasst alle Gesetze an die sich die Mitglieder unserer Allianz halten müssen. Jedes Mitglied ist verpfllichtet die Gesetze einzuhalten. Änderungen des Grundgesetzes bedürfen der Zustimmung des Ältestenrats.
§1 Die Grundrechte
(1.1) Gleiches Stimmrecht im "Rat der Allianz" haben Allianzgründer, Ältestenrat, Ratsmitglieder von ~AI~
(1.2) Jeder Stimmberechtigte hat die Pflicht:
(1.3.)die Beendigung seiner Ratsmitgliedschaft 24 Stunden vor dem Austritt im Rat anzukündigen.
(1.4) Bei Nichterfüllung seiner Pflichten als Mitglied kann durch einfache Mehrheit des Rates ein Ausschluß und eine einmonatige Sperre für die Mitglieder erfolgen.
(2) Alle Amtsträger sind vom Ältestenrat zu wählen.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht auf freie Meinungsäußerung.
(4) Jedes Vollmitglied kann jederzeit Anspruch auf ein Amt erheben. Die Ernennung wird durch absolute Mehrheit des Rates beschlossen.
(5) Die Aufnahme neuer Mitglieder in die Allianz erfolgt nur aus den Reihen von ~AI~.
(5.1) Die Aufnahme neuer Mitglieder bedarf der einfachen Mehrheit des Rates. Der Ältestenrat und der Allianzgründer können auch ohne erreichen der benötigten Mehrheit eine Einladung in die Hauptallianz aussprechen.
(5.2) Bei positiven Entscheid des Rates über die Aufnahme, kann das Mitglied ~AI~ beitreten und erhält den Status eines Anwärters. Nach 14 Tägiger Probezeit bekommt der Anwärter den Status Vollmitglied. Er kann sich dann um den Status des Ratsmitglied bewerben.
(6) Zum Ausschluß eines Mitgliedes bedarf es der einfachen Mehrheit des Rates.
§2 Die Pflichten der Mitglieder
(1) Angriffe auf Mitglieder der Allianz sind verboten.
(2) Angriffe auf Bündnispartner oder NAP-Partner sind verboten.
(3)Alle Mitglieder können nach eigenem Ermessen jeden Spieler plündern, angreifen und adeln der nicht Mitglied einer Allianz ist, die sich im Rang über ~AI~ befindet.
Alle aus dem Angriff resultierenden Konsequenzen sollte der Spieler ohne die Unterstützung der Allianz tragen.
Die Allianz kann nach eigener Entscheidung unterstützen.
(4) Wenn ein Allianzmitglied oder ein Mitglied von ~AI~ um Hilfe ersucht, ist diesem Ersuch im Rahmen der eigenen Möglichkeiten folgezuleisten.
(5) Wenn ein Bündnisparter unserer Allianz um Hilfe bittet, ist jedes Mitglied verpflichtet, allles zu tun um unseren Alliierten zu helfen.
(6) Bei der Kommunikation mit anderen Herrschern ist stets eine freundliche Wortwahl zu gebrauchen.
(7) Anwärter und Vollmitglieder haben die Pflicht mindestens 3 x pro Woche das Forum zu besuchen.
(8 ) Sollte ein Mitglied länger als 7 Tage nicht im Spiel oder im Forum sein können, ist dieses im Forum oder bei einem Amtsträger anzumelden. Es muss ein Sitter ernannt werden falls die Abwesenheit vom Spiel länger als 5 Tage andauert.
§3 Beziehungen zu anderen Allianzen
(1) Das Eingehen und Beenden eines Nichtangriffspaktes bedarf der einfachen Mehrheit des Rates.
(2) Das Eingehen und Beenden eines Bündnisses bedarf der absoluten Mehrheit des Rates.
(3) Das Aussprechen einer Kriegserklärung bedarf der absoluten Mehrheit des Rates.
(4) Im Verteidigungsfall reicht die Zustimmung von Allianzgründer und Präsident um die Kriegserklärung auszusprechen.
§4 Strafen
Bei Nichtbeachtung eines der Gesetze wird eine Verhandlung über das Vergehen anberaumt. Als Urteil gilt die absolute Mehrheit. Bei Nichterreichen der absuluten Mehrheit wird der Prozess mit den in Frage kommenden Urteilen als Option wiederholt, bis die absolute Mehrheit erreicht ist.
Es werden fünf mögliche Strafen dem Rat vorgelegt. Die Abstimmung entscheidet über:
Höchststrafe: Ausschluß und Ächtung. (Entfernung aus der Allianz und Kriegserklärung gegen den Herrscher)
Moderate Bestrafung: Nur Ausschluß aus der Allianz.
Wiedergutmachung: Der Beschuldigte muss seine Tat ungeschehen machen. Das Opfer muss die Wiedergutmachung anerkennen. Sonst wird der Straftäter von der Allianz ausgeschlossen.
Verwarnung: Mit der dritten Verwarnung erfolgt die Höchststrafe.
Freispruch: Die Handlungen des Angeklagten entsprechen der Gesetzgebung oder bedürfen keiner Bestrafung.
Erläuterungen:
Einfache Mehrheit:
Mehrheit der abgegebenen Stimmen, das heißt die Zahl der „Ja”-Stimmen übersteigt die der „Nein”-Stimmen, Stimmenthaltungen werden nicht gewertet.
Der Zeitraum bis zum Ende des Wahlentscheids beträgt mindestens 12 Stunden. Es sei denn, es kommt zu einer vorzeitigen absoluten Mehrheit.
Absolute Mehrheit:
Mehrheit aller Stimmberechtigten
Qualifizierte Zweidrittelmehrheit:
Zweidrittel aller Stimmberechtigten
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