Verfügbare Informationen zu "Novellierung des RettAssG"
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Re: Novellierung des RettAssG
Rettungsassistent - 03.06.2006, 19:20Novellierung des RettAssG
Was haltet ihr von der Novellierung des RettAssG??
Bitte voten und eine kurze Stellungnahme abgeben...
thx..
Re: Novellierung des RettAssG
Rettungsassistent - 08.06.2006, 21:09
same shit different Vote....
Ich pack ja schon nie nie wieder ein vote in einen Beitrag von mir....versprochen....
17 hits und 3 Leutz die gevotet haben....
Re: Novellierung des RettAssG
Illuminati - 09.06.2006, 16:19Notkompetenz - Was ist das?
Zitat: same shit different Vote....
Ich pack ja schon nie nie wieder ein vote in einen Beitrag von mir....versprochen....
17 hits und 3 Leutz die gevotet haben....
das alte Leid... was soll ich sagen?
Also,
ich bin für eine Novellierung und zwar zügig.
Arbeitsbedingungen und Vorraussetzungen sind in jedem Handwerksberuf besser beschrieben und geregelt als bei uns im Rettungsdienst...
Wenn dann die sogenannte "Notkompetenz" zur Regelkompetenz wird MUSS man die vorgegebenen Maßnahmen auch anwenden. Das ist meiner Meinung auch gut so. Man muss Verantwortung übernehmen.
"Rettungsrambos" würden sich vermutlich sehr schnell selbst aus dem Verkehr ziehen, da sie dann ja auch für ihre Maßnahmen besser zur Verantwortung gezogen werden können.
Ich würde mich und meine Familie bei schweren Erkrankungen teilweise lieber vom Rettungsdienst als vom Hausarzt behandeln lassen...
Gruß
Re: Novellierung des RettAssG
Rettungsassistent - 12.06.2006, 11:29Re: Notkompetenz - Was ist das?
Zitat: Wenn dann die sogenannte "Notkompetenz" zur Regelkompetenz wird MUSS man die vorgegebenen Maßnahmen auch anwenden. Das ist meiner Meinung auch gut so.
Ja das stimmt, aber um das zu ermöglichen muss man erstmal in Absprache mit der Bundesärztekammer und div. anderen Behörden ein einheitliches Konzept entwickeln, wer soll entscheiden was für Maßnahmen ( sei es Invasive ) durchgeführt werden sollen? z.B. Gabe von Medi´s...und dann WAS für Medi´s...(da einige ja bekanntermaßen nen ziemlichen Rattenschwanz hinter sich herziehen, bsp. HI, darf das RD-Personal BTM´s verabreichen, wie in der Schweiz? Wenn ja, was ist bei einer überdosierung?? Nehmen wir z.B. Mo, was bei HI gern genommen wird, wenn ich zuviel geb vergisst der Pat. das schnaufen und fällt wohlmöglich in einen Intubationswürdigen Zustand, wie dann weiter?? Intubation mit Relax??Also würde ich dann wohlmöglich die ganze Zeit von einem Medi zum anderen Springen...worauf läufts dann hinaus?? Der evtl. Nachgeforderte Doc bekommt nen Herzriss und Antagonisiert wie wild...oder auch nicht..
Zumal auch vieles an den Leuten selber liegt, wenn ich an meinen Kurs denke, fällt mir spontan einer ein;
Ausbildungsbeginn, jeder stellt sich vor mit den üblichen Beweggründen warum RA werden. Dieser jenige ist nun dran und stellt sich folgendermaßen vor;
Guten Tag, mein Name ist Max Mustermann, und ich mach das nur weil meine Kollegen und Verwandte mich für nen Versager halten!!
HALLO?? Das sind Menschen die da später liegen....und dabei überlege ich mir dann, solche Leute am Pat. um Gottes Willen.....
In dieser Hinsicht überlege ich dann, auch wenn man div. invasive maßnahmen erlernt hat, die bei solchen Leuten/einstellungen auch anwenden lassen muss...
Nunja...
Re: Novellierung des RettAssG
FTF - 13.06.2006, 12:29
Also, ich sehe es auch als sehr bedenklich, wenn Leute die von dem was sie da tun keine Ahnung haben. Gerade in einem solchem Bereich wie im Rettungsdienst.
Deshalb sollten erst einmal Vernünftige Mindestanforderungen für eine solche Spezialisierung erstellt werden.
Es kann z.B. nicht jeder einfach Medis. geben ohne zu wissen was er/sie da tut.
Auch ich erinnere mich an einen RS der immer sagte eigentlich bin ich ja RA und wenn es dann darauf ankam sagte er zu einem RH geh du bitte zum Patienten du has mehr Ahnung als ich.
Das passt nicht.
Wer z.B. Medis. geben soll der muss aus meiner sicht einen Nachweis erbringen das er mit Medis. auch bescheid weiss und das nicht nur einmal sondern mindestens alle 2 Jahre.
Dafür müssen die Rettungsdienstgesetze einheitlich sein egal wo.
Das müsste beispielsweise so aussehen, dass man sagt auf einem RTW muss ein RA + ein RS mit 200 Notfalleinsätzen sein auf dem KTW 1 RS mit 200 Notfalleinsätzen und ein RS sein auf dem NAW 2 RA und 1 NA RTH 1 Na und 1 RA.
Und nicht wie es in einigen Ländern ist geeignetes Personal
Auch mit denn Fortbildungen muss es einheitliche Regelungen geben und nicht das jeder Kreis oder jede Stadt sagen kann was sie fordert.
Sondern z.B. 30 Std. davon mindestens 8 Std. ACLS
Und auch die Themen der Fortbildungen müssen entsprechend festgelegt sein.
Ich habe Fortbildungen erlebt da geht man hin trägt sich in eine Liste ein erhält seine Bescheinigung z.B. zum Thema Kindernotfälle 4 Std. und dann gehen die Leute wieder weil es merkt ja eh keiner oder auch der Vortragende erzählt dinge die man machen könnte und sagt dann nach 4 Std. aber das alles dürfen Rettungsdienstler eh nicht das sind alles Ärztliche Maßnahmen sie dürfen nur Transportieren.
Ich habe seit ich im RD bin mal abgesehen von denn ACLS Fortbildungen lediglich eine Fortbildung erlebt bei der ich als Teilnehmer gefragt war und nicht nur rumgesessen habe und zugehört habe.
Also, erst einmal gut durchdachte Regelungen und Forderungen eh man hingeht und sagt jetzt dürfen Rettungsdienstler dieses und jenes noch durchführen.
Und das ganze muss Deutschlandweit gleich sein. (Bundesgesetz, Bundesrettungsdienstgesetz)
Gruss FTF
Re: Novellierung des RettAssG
Illuminati - 13.06.2006, 16:06Stellungnahme
Ich denke mal, dass es sich jeder Durchführer des Rettungsdienstes ganz genau überlegen würde, welche Leute er wo einsetzt und welche Fortbildungen er anbietet.
Warum sind soviele Fortbildungen so wie sie sind? Seien wir ehrlich, die meisten Fortbildungen die ich so erlebt habe waren stinklangweilig und die Mitarbeit sämtlicher Teilnehmer ließ doch sehr zu wünschen übrig...
Hauptsache Stunden absitzen... Ich denke mal sowas würde sich ändern, wenn jedem bewusst ist welche Verantwortung er übernommen hat und welche Konsequenzen es nach sich ziehen könnte, wenn man in der Praxis später falsch handelt.
Dem Arbeitgeber wäre vermutlich ebenfalls doch sehr an einem rechtskonformen Handeln seiner Mitarbeiter gelegen, da es ja auch bei Nicht- rechtskonformen Handeln zu einem nicht außer Acht zu lassendem Imageschaden kommen kann.
Das für eine Novellierung des RettAssG noch ne Menge Diskussionsbedarf besteht steht hier glaube ich ausser Frage.
ICH bin für eine Novellierung, es ist an der Zeit mal geregelte Richtlinen zu entwerfen und danach zu handeln.
Wenn man beispielsweise nur einige Medikamente "freigibt", dann kann man sich ja auch mit deren Neben- und Wechselwirkungen vertraut machen. Eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung ist hierbei natürlich Vorrausetzung.
Falls ein Mitarbeiter in das Schema eines "Rettungsrambos" fällt, dann liegt es an der Geschäftsführung und natürlich letztendlich auch an dem jeweiligen Teampartner personalrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
Teampartener => Personalabteilung => Abmahnung...usw...
Gruß
Re: Novellierung des RettAssG
FTF - 13.06.2006, 21:32
Also, hierbei muss ich sagen was die Verantwortung angeht die der Geschäftsführer hat dem interessiert doch nur eines das dass Geld kommt.
Ich habe da einen der auch bei uns arbeitet, dem sagst du wir müssen zu Einsatzort nach A Dorf und er fährt nach B Dorf.
Oder aber auch hat er mal zu einem Patienten gesagt, Krebs kann man in ihrem alter nicht mehr kriegen.
Und auch die Aussage eine Altenpflegerin meldet eine nicht ansprechbare Person, lies ihn die Aussage tätigen das solle sie nicht sagen. Wir denken dann immer an eine Rea.
Oder auf Einsatzfahrt fährt er auf einer Bundesstr. mit Tempo 50 Km/h, ohne Einsatz im Ort hingegen fährt er mit 80 – 90 Km/h. Im Sommer bei Tageslicht und kaum Verkehr auf trockener Fahrbahn.
All das hat bereits mehrfach Beschwerden von Kollegen gegeben. Und ist etwas geschehen? Nein warum auch er macht so weiter.
Oder ein anderer Steht bei einem VU, auf der Straße und regelt den Verkehr. Wehrend du das Polytrauma im Wagen alleine versorgst weil der Notarzt noch nicht da ist. Auch hier ist nichts passiert!
Gruss
Re: Novellierung des RettAssG
Bluelight - 14.06.2006, 12:11
Übernahmeverschulden ist das Stichwort!!!! :lol:
Jeder Arbeitgeber / Auftraggeber muss alles tun damit alle den Gesetzen entsprechend arbeiten (Fortbildung... etc.).
Sollte die Befugnisse der Rettungsassistenten gesetzlich geregelt werden steht auch der Arbeitgeber in der Pflicht tätig zu werden. Er muss dann nachweisen dass seine Mitarbeiter die geforderten Maßnahmen beherrschen (z.B. durch regelmäßige Überprüfungen und Fortbildungen).
Wer sich ein wenig mit QM beschäftigt sieht das auch in den Qm-Normen. :n83:
Ich glaube das die Einführung der DIN EN ISO 9001:2000 nicht zufällig geschieht sondern das sie ein Vorbote ist und die Grundlage schafft die Kompetenzen in medizinischen Berufen zu erweitern. :verdacht
Jeder der in solchen Berufen arbeitet weis das die Eigenverantwortung in den nächsten Jahren steigen wird, grade in den Berufen die ärztliche Assistenzberufe sind.
Man wird sich in Zukunft keinen Arzt mehr bei jedem kleinem Aua leisten können und es werden auch nicht genügend Ärzte vorhanden sein. Man braucht sich doch nur mal in den Praxen umschauen, die sind völlig überlastet. Bei uns im Ort macht grade eine Praxis zu. Der Arzt geht in Ruhestand und findet keinen Nachfolger. Jetzt suchen ca. 1200 Pat. ein neuen Hausarzt. :n121: Die anderen Praxen sind aber so überlastete das sie keine neuen Pat. nehmen!
NICHTMAL WENN SIE PRIVAT VERSICHERT SIND!!!
:krass
:n27:
Re: Novellierung des RettAssG
FTF - 14.06.2006, 15:11
Was das Thema QM und somit auch die DIN EN ISO 9001:2000 angeht, sind hiervon lediglich dinge betroffen die der Beantragende selber festlegt.
Außerdem bei dieser Prüfung wird vorher festgelegt, wann und wo geprüft wird. Somit kann der Arbeitgeber auch Leute im Betrieb haben die mit der Sache vertraut sind.
Und die, die nicht oder nicht so gut damit vertraut sind haben dann eben gerade mal frei rein zufällig natürlich.
Außerdem wird in einem QM Handbuch alles festgelegt und was heißt das dann? Der Mitarbeiter soll sich möglichst danach richten.
Es hat aber auch keine Folgen wenn nicht, es gibt ja auch dinge die nur der Chef oder Geschäftsführer beheben kann.
Bei uns gibt es so genante Problemlaufzettel die man Ausfüllen muss.
Aber das Problem wird vielleicht irgendwann mal beseitigt oder auch nicht weil ja kein Geld da ist.
Beispiel bei uns QM nach DIN EN ISO 9001:2000 geregelt wird das Parken der Privaten PKW´s der Mitarbeiter. (Die PKW´s der Mitarbeiter dürfen nicht in einer Öffentlichen Straße abgestellt werden.)
Aber die von KTW und RTW Wochedesi wird abgeschafft und durch eine Grundreinigung ersetzt.
Einen Desinfektor gibt es auch nicht das Desimittel bleibt über Jahre hin weg das Gleiche.
Motorvorwärmung beim RTW warum das denn der RTW steht doch nur die ganze Zeit draußen keine Halle kein Carport oder so.
Helme ohne Gesichtsschutz kein ausreichender Nackenschutz.
Und so weiter und so weiter.
Aber man hat die DIN EN ISO 9001:2000
Re: Novellierung des RettAssG
Bluelight - 15.06.2006, 12:29
Stichwort Übernahmeverschulden!!!
Wenn etwas schief geht kann der Arbeitgeber mit belangt werden (In manchen fällen sogar der Auftraggeber also die Landkreise). Bei groben Verletzungen von z.B. UVV hat sich der Arbeitnehmer mit dem "Problemzettel" abgesichert und es gemeldet der Arbeitgeber kann nicht mehr sagen er wurde nicht dareau hingewiesen.
Manchmal hilft dann auch ein Schreiben an die Zuständiege Behörde ( In NS meist das Ordnungsamt), sie müssen dann handeln. Sonst Übernahmeverschulden. Oder??? Was sagten unser Jurist dazu?! :n198:
Re: Novellierung des RettAssG
Illuminati - 12.07.2006, 09:49
FTF hat folgendes geschrieben:
Aber die von KTW und RTW Wochedesi wird abgeschafft und durch eine Grundreinigung ersetzt.
Einen Desinfektor gibt es auch nicht das Desimittel bleibt über Jahre hin weg das Gleiche.
Motorvorwärmung beim RTW warum das denn der RTW steht doch nur die ganze Zeit draußen keine Halle kein Carport oder so.
Helme ohne Gesichtsschutz kein ausreichender Nackenschutz.
Und so weiter und so weiter.
Aber man hat die DIN EN ISO 9001:2000
Vielleicht einfach mal an den Betriebsrat wenden?
Mit einem Verweis auf von der BG geforderte Vorraussetzungen. Da muss dann drauf reagiert werden...
Re: Novellierung des RettAssG
FTF - 12.07.2006, 12:43
BR oh ja sehr gut ha ha ha unseren kannst du echt vergessen sieh it mods.
Re: Novellierung des RettAssG
Bluelight - 13.07.2006, 13:48
BR!!!??? :lol:
Re: Novellierung des RettAssG
Illuminati - 13.07.2006, 14:20
Zitat: BR!!!???
BetriebsRat... :roll:
Re: Novellierung des RettAssG
Bluelight - 13.07.2006, 18:10
JAJA schon klar.
Aber ich kann mich nur wiederholen.
BR!!!??? :lol:
Meine Erfahrungen!!! :-(
Re: Novellierung des RettAssG
lotti - 17.12.2006, 00:07Novellierung RettAssG Stand 14/12/06
Ich hab gestern die Reden im Bundestag verfolgt und heut mal das Protokoll hinausgefischt mit dem Tagesordnungspunkt 18 "Dem Beruf Rettungsassistent eine Zukunft geben"... ...lang aber interessant!!!
Hier das Protokoll:
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Dem Beruf des Rettungsassistenten
eine Zukunftsperspektive geben
– Das Rettungsassistentengesetz novellieren
(Tagesordnungspunkt 18)
Dr. Rolf Koschorrek (CDU/CSU): Das 1989 in Kraft
getretene Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin
und des Rettungsassistenten, RettAssG, regelt sowohl die
Ausbildung als auch die Aufgaben der Rettungsassistenten: die Notfallversorgung von (Schwer-)Verletzten
am Ort des Unfallgeschehens bis zum Eintreffen des
Notarztes und die Assistenz bei Maßnahmen des Arztes
sowie die qualifizierte Betreuung von Schwerkranken
beim Transport in eine Klinik. Es ist unbestritten, dass die
Aufgaben der Rettungsassistenten im Zuge des medizinischen
Fortschritts, insbesondere des technischen Fortschritts
in der Gerätemedizin, zunehmend anspruchsvoller
und verantwortungsvoller wurden.
Der Beruf des Rettungsassistenten ist ein reglementierter
Heilberuf, der nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG in
die Zuständigkeit des Bundes fällt. Das Rettungsassistentengesetz
ist damit von dem derzeit laufenden Verfahren
zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie
betroffen und wird zurzeit ebenso wie andere
Gesetze, die unter diese Richtlinie fallen, zunächst bis
zum 20. Oktober 2007 im Hinblick auf die Anforderungen
der EU geändert. Hierzu wird das BMG ein Gesamtpaket
vorlegen, in dem alle reglementierten Heilberufe
des Bundes enthalten sind.
Das Rettungsassistentengesetz wurde von 1989 bis
heute insgesamt 13-mal geändert. Seitens der CDU/
CSU-Fraktion sehen wir ebenso wie die Bundesregierung
die Notwendigkeit, dass das Rettungsassistentengesetz
nach der Vielzahl von Änderungen und Anpassungen
jetzt zeitnah in dieser Legislaturperiode novelliert
wird. Dies teilte die Bundesregierung im Juli dieses Jahres
auch bereits auf eine entsprechende Anfrage der
FDP-Fraktion mit. Im Vorfeld der Novellierung hat die
Bundesregierung bei den Bundesländern Daten zur Organisation
ihrer jeweiligen Rettungsdienste und zur Finanzierung
der Rettungsassistentenausbildung erhoben.
Diese Angaben sind eine wichtige Grundlage für die
konkrete Ausgestaltung praxistauglicher neuer Regelungen.
Die Neuformulierung und Aktualisierung des Gesetzes
bedarf dieser umfangreichen Vorarbeiten, die unter
anderem sowohl die Strukturen der Rettungsdienste
als auch die zu veranschlagenden Kosten betreffen. Die
unterschiedlichen Strukturen der Rettungsdienste in den
einzelnen Bundesländern müssen zum Beispiel bei der
Entscheidung berücksichtigt werden, inwieweit die Ausbildung
stärker intensivmedizinisch oder praxisorientiert
auszurichten ist.
Wir sind uns darin einig, dass die Vielfalt unterschiedlichster
Notfälle ebenso wie die mitunter sehr hohe psychische
Belastung im Einsatz von den Rettungsassistenten
eine umfassende und qualifizierte Ausbildung
verlangen. Sie müssen in der Lage sein, am Unfallort bis
zum Eintreffen des Notarztes eigenständige und eigenverantwortliche
Entscheidungen zu treffen und selbstständig
zu handeln. Wir werden im Rahmen der Novellierung
des RettAssG durch eine diesen Anforderungen
angemessene, solide Ausbildungs- und Prüfungsordnung
dafür sorgen, dass die Rettungsassistenten auch künftig
über ein fundiertes Fach- und Sachwissen verfügen, das
sie dazu befähigt, selbst unter dem oft erheblichen Zeitdruck
am Unfallort kompetente und verantwortungsvolle
Entscheidungen zu treffen.
Wir wissen, dass die Rettungsassistenten zunehmend
Anfahrtszeiten der Notärzte überbrücken müssen. Die
inhaltliche Ausbildung muss sie optimal auf diese Situationen
vorbereiten. Deshalb werden ärztliche Experten
wie auch Rettungsassistenten, die über eine entsprechende
Praxiserfahrung verfügen, bei der Erstellung des
Gesetzentwurfs gehört und einbezogen. Nach jetziger
Kenntnis spricht fachlich und inhaltlich vieles dafür, die
Ausbildungszeit für den Beruf des Rettungsassistenten
zu verlängern – auch wenn dies erhebliche Mehrkosten
bedeutet. Es geht bei der Novellierung aber nicht allein
um die Ausbildungszeit und -inhalte, sondern auch ganz
wesentlich darum, die Kompetenzen und Aufgaben des
Rettungsassistenten sowie die von ihm zu erfüllenden
Anforderungen zu konkretisieren. Nicht zuletzt muss das
neue Gesetz den Rettungsassistenten wesentlich mehr
Rechtsklarheit bieten. Als diejenigen, die als Erste am
Unfallort eintreffen, müssen sie klar und eindeutig wissen,
was in schwierigen Situationen für sie zu tun und zu
verantworten ist. Nach derzeitiger Rechtslage läuft die
Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten am Einsatzort
unter dem Aspekt „rechtfertigender Notstand“ und es
wird oft unter der so genannten Notkompetenz gehandelt,
die rechtlich nicht eindeutig geregelt und unter Experten
umstritten ist. Dies bedeutet, dass sich die Rettungsassistenten
oft juristisch in einer nicht eindeutig
geregelten „Grauzone“ befinden, indem sie vor die
Frage gestellt sind: Helfe ich jetzt – und überschreite ich
damit möglicherweise meine Kompetenzen – oder warte
ich noch auf den Arzt? Dies hat beispielsweise die Bundesärztekammer
bereits vor einigen Jahren veranlasst,
eine Liste von Maßnahmen vorzulegen und zu empfehlen,
die nach ihrer Überzeugung von Rettungssanitätern
vor Ort ergriffen werden sollten.
Die Ständige Konferenz für den Rettungsdienst hat
unter dem Vorsitz von Professor Karl-Heinz Altemeyer,
Klinikum Saarbrücken, Anfang 2005 ein Eckpunktepapier
zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes
vorgelegt, an dem auch die Bundesländer, Berufsvereinigungen
und andere Betroffene mitgewirkt haben. Darin
wurden für die Ausbildung Strukturen und Vorschläge
erarbeitet, die sehr sinnvoll und sicherlich auch gut geeignet
dafür sind, als eine maßgebliche Grundlage für
die anstehende Novellierung des RettAssG zu dienen.
Ebenfalls in diesen Eckpunkten findet sich der Vorschlag,
mit der Novellierung auch eine neue Berufsbezeichnung
einzuführen. Insbesondere vor dem Hintergrund,
dass sich die Bezeichnung „Rettungsassistent“
nicht recht eingebürgert hat, ist es sinnvoll, eine neue
Berufsbezeichnung einzuführen, die den neuen Kompetenzen
und Qualifikationen des Berufs entspricht und
eine stärkere Signalwirkung hat.
Die Bundesregierung erledigt die erforderlichen Vorarbeiten
zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes,
die insbesondere deshalb notwendig sind, weil die
Organisation der Rettungsdienste den Bundesländern
obliegt, sehr sorgfältig und wird das neue Gesetz in dieser
Legislaturperiode dem Bundestag zur Beratung und
Entscheidung vorlegen. Wir lassen uns auch durch den
heute von der FDP-Fraktion eingebrachten Antrag nicht
unter Zeitdruck setzen; denn es geht darum, bundesweit
einheitliche Grundlagen zu sichern, die bundesweit eine hohe Qualität und Wirksamkeit der medizinischen Erstversorgung
am Unfallort gewährleisten.
Dr. Margrit Spielmann (SPD): Mit dem vorliegenden
Antrag der FDP werden Missstände im Bereich des Rettungsdienstes,
die sich aus der derzeitigen Regelung der
Ausbildung zum Rettungsassistenten ergeben, dargestellt.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch Novellierung
der Ausbildung Abhilfe zu schaffen.
Von der Arbeit der Rettungsassistenten und -assistentinnen
hängen oft Menschenleben ab. Sie sind rund um
die Uhr im Einsatz, leisten Hilfe und spenden Trost. Wer
sich für diesen Beruf entscheidet, muss mit Schmerz,
Krankheit und Tod umgehen können und bereit sein,
Verantwortung zu übernehmen.
Nach Angaben von Verdi befinden sich zurzeit
3 600 Rettungsassistenten und -assistentinnen in der
Ausbildung; vor fünf Jahren waren es nur 2 200. Nach
ihrer Ausbildung arbeiten sie bei Hilfsorganisationen
wie dem Arbeiter-Samariter-Bund und dem DRK, bei
Feuerwehren, Rettungsflugdiensten, an Flughäfen und
bei privaten Krankentransportunternehmen. In vielen
Bundesländern muss in jedem Rettungswagen oder -hubschrauber
mindestens ein Rettungsassistent bzw. eine Rettungsassistentin
an Bord sein.
Wenn sie gerade nicht im Notfalleinsatz sind, befördern
sie Kranke und Hilfsbedürftige. Sie arbeiten in
Schichten und müssen Bereitschaftsdienste leisten. Im
Einsatz versorgen sie Notfallpatienten bis zum Eintreffen
des Notarztes. Sie assistieren dem Notarzt und sind
gleichzeitig Vorgesetzte von Rettungssanitätern und
Rettungshelfern. Rettungsassistenten sind zunehmend
gefordert, längere Anfahrtszeiten für Notärzte zu überbrücken,
und müssen deshalb mit besser definierten
Kompetenzen ausgestattet werden, zu denen sie entsprechend
ausgebildet sind. Das derzeitige Berufsbild wird
den tatsächlichen Anforderungen an die Arbeit im
Rettungsdienst nicht gerecht.
Die Aussage der FDP, dass das Berufsbild des Rettungsassistenten
schlecht definiert und die Berufsbezeichnung
missverständlich sei, ist hingegen zurückzuweisen. Das
Rettungsassistentengesetz regelt eine Ausbildung und
definiert nicht einen Beruf. Die Berufsdefinition erfolgt
im Rettungsdienst vielmehr durch die Länder, die hier die
alleinige Zuständigkeit haben und in ihren Rettungsdienstgesetzen
dem Personal im Rettungswesen die entsprechenden
Aufgaben zuweisen. Auch ist die Berufsbezeichnung
„Rettungsassistent“ nicht missverständlich. Sie hat sich
allerdings in der Öffentlichkeit nicht gegen die gängigere
Bezeichnung „Rettungssanitäter“ durchgesetzt, was im
Ergebnis zu Missverständnissen führt. Diese haben ihre
Ursache jedoch nicht in den gesetzlichen Regelungen.
Die Tatsache, dass die Schüler und Schülerinnen die
Kosten des Lehrgangs tragen, ist in den Berufsgesetzen,
die die Ausbildungen zu den Heilberufen regeln, üblich.
Bei dem Beruf des Rettungsassistenten handelt es sich
im Übrigen schon jetzt um einen Heilberuf im Sinne von
Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz.
Das BMG hat bereits wiederholt deutlich gemacht,
dass das Eckpunktepapier der Ständigen Konferenz für
den Rettungsdienst als geeignetes Material für die Novellierung
der Ausbildung der Rettungsassistenten angesehen
wird. Bevor es jedoch zu einem Entwurf eines Gesetzes
zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes kommt,
wie Sie von der FDP es in Ihrem Antrag fordern, müssen
die offenen Fragen geklärt werden.
So hängt die Struktur der Ausbildung, also das Verhältnis
von Unterricht und praktischer Ausbildung, ganz wesentlich
von der Ausgestaltung der Kompetenzen ab. Eine
Ausbildung, die zum Beispiel die eigenständige Notfallversorgung
am Einsatzort ermöglichen soll, bedarf eines
vergleichsweise umfangreichen Ausbildungsanteils in den
intensivmedizinischen Bereichen des Krankenhauses, um
die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sicher zu
erlernen.
Für den Fall der Zahlung einer Ausbildungsvergütung
ist die Finanzierung zu klären. Da sich der Rettungsdienst
aus Gebühren, Beiträgen und Entgelten finanziert, die
zwischen den Trägern des Rettungsdienstes und den
Krankenkassen verhandelt werden, gibt es keine Möglichkeit
der Finanzierung über die GKV. Um zur Klärung
dieser Fragen beizutragen, wurde eine Umfrage bei den
Ländern initiiert.
Unabhängig von der Ausbildungsvergütung entstehen
auch sonstige Kosten durch eine Verlängerung der Ausbildung
auf drei Jahre, zum Beispiel durch steigende Anforderungen
an die Qualifikation der Lehrer. Die Erfahrungen
mit dem neuen Krankenpflegegesetz zeigen, dass eine
sorgfältige Befassung mit der Kostenfrage unabdingbar ist.
Neben den im Antrag angesprochenen Punkten ist aus
Sicht des BMG außerdem die Frage der Übergangsvorschriften
klärungsbedürftig, weil die angestrebte Ausbildung
eine Überleitung der bisherigen Rettungsassistenten
ohne zusätzliche Nachqualifikation nicht zulassen dürfte.
Ungeklärt ist außerdem die Einbindung der Feuerwehren,
die insbesondere in den Städten in nicht unerheblichem
Umfang am Rettungsdienst beteiligt sind. Außerdem stellt
sich die Frage der Anrechnung der bisherigen Ausbildungen
auf die neu geregelte Ausbildung.
Wir lehnen den Antrag deshalb ab. Nach Klärung dieser
Fragen soll die Novellierung des Gesetzes noch in
dieser Legislaturperiode erfolgen.
Jens Ackermann (FDP): Die Rettungskräfte in
Deutschland leisten eine hervorragende Arbeit, eine Arbeit,
die angesichts der Bedeutung der schnellstmöglichen
Erstversorgung bei Notfällen nicht ausgiebig genug
gewürdigt werden kann. Für die FDP-Fraktion möchte
ich allen Rettungskräften den ihnen gebührenden Dank
für ihre Arbeit aussprechen. Weil die Arbeit der Rettungsassistenten
so wichtig ist, haben sie auch Recht auf ein
Gesetz, welches ihren Leistungen und Möglichkeiten
entspricht, ein Gesetz, das ihnen einen verbindlichen
Rahmen gibt.
Der Antrag, den meine Fraktion eingebracht hat, ist
dringend notwendig, die Umsetzung noch viel dringlicher.
Bei all der guten Arbeit und dem Einsatz der Rettungskräfte ist es unsere Pflicht, diesen Rettungsassistenten
durch zeitgemäße Rahmenbedingungen ihre
Arbeit auf höchstem technischen und praktischen Niveau
zu ermöglichen, im Interesse der Rettungsassistenten,
aber vor allem auch im Interesse der Patienten.
Das Rettungsassistentengesetz stammt aus dem Jahr
1989. Seit dieser Zeit hat sich viel geändert, was Diagnose-
und Therapiemöglichkeiten in der Notfallmedizin
angeht. Wir brauchen ein Gesetz auf Höhe der Zeit, welches
den Rettungsassistenten zur Ausübung ihres Berufes
genügend rechtliche Handhabe auf den Weg gibt.
Wir brauchen ein Gesetz, das den Beruf des Rettungsassistenten
zeitgemäß definiert. Unseren Antrag zusammengefasst
bedarf es folgender gesetzgeberischer Änderungen,
um die Situation von Rettungsassistenten zu
verbessern: Erstens. Der Beruf des Rettungsassistenten
muss als Heilberuf anerkannt werden. Zweitens. Die
Ausbildung muss der Aufgabe entsprechend in eine klassische
Berufsausbildung umgewandelt werden. Dabei
sollen ständige Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen die
Flexibilität der Rettungsassistenten im Beruf ermöglichen
und die Qualität sichern. Drittens. Die Rettungsassistenten
brauchen eine klar definierte Handlungskompetenz.
Lassen Sie mich dies näher erläutern: Die übermäßige
Belastung eines Rettungsassistenten geht über das für jeden
von uns Vorstellbare hinaus. Es sind nicht nur die
schrecklichen Bilder am Einsatzort oder der Lauf gegen
die Zeit, die Stress auslösen. Es sind auch Gewissensfragen,
mit welchen der Rettungsassistent während des Einsatzes
vom Gesetzgeber allein gelassen wird. Er oder sie
ist der oder die Erste am Ort und soll die ersten Maßnahmen
bis zum Eintreffen des Notarztes einleiten, darf aber
nicht alles tun, was in den praktischen und technischen
Möglichkeiten stünde – ein Gewissenskonflikt, der völlig
unnötig ist.
Die geltende Rechtslage ist unkomplett. Es fehlt den
Rettungsassistenten die Handlungskompetenz, auch Regelkompetenz
genannt. Den Rettungsassistenten wird
zugemutet, vor der Durchführung einer medizinischen
Maßnahme zu prüfen, ob die Voraussetzung für die
Durchführung einer Notkompetenzmaßnahme, letztlich
also die Voraussetzungen des gerechtfertigten Notstands
gemäß § 34 StGB, vorliegen. Lediglich eine Stellungnahme
der Bundesärztekammer zur Notkompetenz des
Rettungsassistenten gibt dem Rettungsfachpersonal vor
Ort Vorgaben, selbst wenn diese zu eng gefasst und nicht
in jeder Notsituation anwendbar sind. Dies bleibt nicht
allein eine Forderung der Rettungsassistenten, sondern
wird auch von Notärzten unterstützt; denn es geht nicht
um Amtsanmaßung, es geht um die notwendige Grundversorgung
bis zum Eintreffen des Notarztes. Die Erfahrungen
aus der Vergangenheit zeigen, dass die Rettungsassistenten
die Erweiterung dieser Kompetenz sehr
dezidiert und gewissenhaft umsetzen können.
Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Beruf des
Rettungsassistenten endlich als Heilberuf anerkannt
wird. Zwar ist das Rettungswesen Ländersache, aber der
Bund muss die Vorgaben machen und den Beruf für ganz
Deutschland definieren. Mir soll einer erklären, welchen
Unterschied es bei der Theorie der Krankenpfleger und
der der Rettungsassistenten gibt. Ich bin in beidem ausgebildet
und ich versichere Ihnen: Es gibt keinen. Warum
erhalten Krankenpfleger eine klassische Berufsausbildung
und Rettungsassistenten nicht? Das Recht auf
eine ordentliche Ausbildung sollen beide haben, wenn
uns wenigstens etwas an diesen Berufen liegt. Eine klassische
Berufsausbildung würde endlich die peinliche Situation
beheben, dass die Auszubildenden im Rettungsdienst
ihre Ausbildung selbst zahlen müssen. Es würde
auch dazu führen, dass die Leistungserbringer wieder
ausbilden, was sie zurzeit dank übereifriger, kurzsichtiger
Gewerkschaftsfunktionäre nicht mehr können. Nur
weil die Gewerkschaft Verdi die Einklagbarkeit von
Praktikumsgehältern gerichtlich durchgesetzt hat, geht
die Zahl der freien Ausbildungsstellen zurück. Ein kleines
Rettungsdienstunternehmen oder eine Hilfsorganisation
kann diese Kosten nicht tragen. Diesen Notstand
kann nur eine geregelte klassische Berufsausbildung innerhalb
eines novellierten Rettungsassistentengesetzes
beheben.
Mit einer Anerkennung des Berufes des Rettungsassistenten
als Heilberuf und der Umwandlung in eine
klassische Berufsausbildung gibt es die Chance, eine
Durchlässigkeit und Flexibilität der Medizinalfachberufe
zu erreichen, die allen nutzt: Kosten können durch gemeinsame
Ausbildungselemente gespart werden. Die
Auszubildenden und Angehörige aus den Medizinalfachberufen
können wechseln, sich Ausbildungs- und
Beschäftigungsdauer anrechnen lassen – ihr Berufsleben
freier gestalten. Fort- und Weiterbildungen sichern darüber
die lebensnotwendige Qualität und geben den
Fachkräften die Möglichkeit, den technischen Anforderungen
in ihrem Beruf standzuhalten, daran zu wachsen.
– Rettungsassistent muss ein Heilberuf sein. In diesem
Zusammenhang möchte ich nur kurz auf die Berufsbezeichnung
verweisen, die in der Bevölkerung oft missverstanden
wird, weil sie unklar ist. Ein neues Gesetz
könnte diesen Missstand beheben.
Unser Antrag stellt ganz besonders die Verständigungen
der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst heraus,
weil sie zeigen, dass es Konsens auf diesem Gebiet
geben kann und es diesen Konsens geben muss. Dem
können wir uns in diesem Hohen Haus nicht verschließen.
Mir liegt eine Novellierung des Rettungsassistentengesetzes
zum Wohle aller sehr am Herzen; denn sie ist
dringlich. Deswegen erwähne ich die ungerechten Kürzungen
der Fahrtkosten um drei Prozent in der so genannten
Gesundheitsreform nur am Rande. Ich kann es
aber nicht verschweigen, denn es geht an die Substanz
der Hilfsorganisationen und der privaten Rettungsunternehmen.
Es kann nicht sein, dass der Eindruck erweckt
wird, die Rettungsdienste verlängern unnötigerweise die
Rettungs- und Krankentransporte, obwohl sie nur das
umsetzen, was zunächst vom Arzt angeordnet und von
der Krankenkasse abgesegnet worden ist. Anderes zu behaupten
ist unfair und macht Stimmung gegen diejenigen,
die mehr als nur Dienst nach Vorschrift schieben.
Die Fahrten werden oftmals länger, weil Krankenhäuser
geschlossen werden. Das ist ein Resultat der Gesundheitspolitik.
Bei der ganzen verfehlten Gesundheitspolitik, die
kein Mensch versteht und keinem nützt, appelliere ich an
Sie, wenigstens einmal zum Wohle der Patienten zu entscheiden
und diejenigen, die letztendlich für deren Überleben
nach Notfällen verantwortlich sind, mit Handlungskompetenz,
verbesserten Bildungsangeboten und
nachhaltiger Qualität auszustatten. Ich appelliere an Sie,
den Antrag zu unterstützen und gemeinsam ein neues,
modernes Gesetz zu schaffen, das dem Beruf des Rettungsassistenten
eine wirkliche Zukunftsperspektive
gibt. Es geht um eine ganze, engagierte Berufsgruppe, es
geht aber in letzter Linie um die Notfallpatienten. Um
deren Willen sollten wir gerade hier die höchste Qualität
anstreben und die kann es nur mit einem neuen, novellierten
Rettungsassistentengesetz geben. Lassen Sie es
uns gemeinsam angehen! Unser Angebot steht.
Frank Spieth (DIE LINKE): Der Antrag der FDP
„Dem Beruf des Rettungsassistenten eine Zukunftsperspektive
geben – das Rettungsassistentengesetz novellieren“
wird von meiner Fraktion nicht nur begrüßt, sondern
in wesentlichen Teilen unterstützt.
Der Rettungsdienst hat, wie andere Berufe im Gesundheitswesen,
mit erheblichen Nachwuchsproblemen zu
kämpfen. Die Attraktivität eines Berufes hängt wesentlich
von seinen Qualifikationsmerkmalen ab, die von der Ausbildung
und den Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
bestimmt werden und schließlich auch die Einkommensbedingungen
beeinflussen.
Die Ausbildung zum Rettungsassistenten/-assistentin
in der Bundesrepublik weist aufgrund der anachronistischen
Sonderstellung im Berufbildungssystem gravierende
Unzulänglichkeiten auf. Das Rettungsassistentengesetz
von 1989 schreibt eine zweijährige Ausbildung an Rettungsassistentenschulen
vor. Innerhalb der zweijährigen
Ausbildung ist dann ein einjähriges Praktikum abzuleisten.
Diese Ausbildung weist diverse Schwächen auf, die mit
einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes
behoben werden sollten. Eine Verzahnung von Theorie
und Praxis findet nach Angaben der Betroffenen nicht
im notwendigen Maß statt. Die Voraussetzungen und
Anforderungen an die Lehrassistenten sind nicht geregelt,
sodass an vielen Schulen der Unterricht von pädagogisch
unqualifizierten Lehrassistenten erteilt wird.
Ein Teil der Nachwuchssorgen im Rettungsdienst hat
seinen Grund in dem Schulgeld, das von den Schulen erhoben
wird. Das Schulgeld in Höhe von 2 500 bis
3 000 Euro muss von den Schülerinnen und Schülern aus
eigener Tasche bezahlt werden. Darüber hinaus kommt
eine Ausbildungsvergütung für die Auszubildenden in
diesem System nicht vor.
Deshalb ist die von der ständigen Konferenz für den
Rettungsdienst geforderte Novellierung des Rettungsassistentengesetzes
dringend erforderlich.
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich
meine Fraktion über die von der ständigen Konferenz aufgestellten
Eckpunkte hinaus für eine Ausbildungsordnung
nach dem Berufsbildungsgesetz ausspricht. Wir möchten
damit wesentliche Elemente einer betrieblichen dualen
Berufsausbildung herstellen.
Außerdem empfehlen wir, die Berufsbezeichnung
Rettungssanitäter/Rettungssanitäterin zu wählen, da die
bisherige Berufsbezeichnung den Assistenzcharakter zu
stark betont. Mit der von uns gewünschten Berufsbezeichnung
wird die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung
dieses Fachberufes im Rettungsdienst hervorgehoben.
Ich gehe davon aus, dass wir in den weiteren Beratungen
in den Ausschüssen bezüglich unserer Vorschläge
noch zu eindeutigen Regelungen kommen können.
Gleichzeitig hoffe ich, dass die Koalition das Anliegen,
einen Beruf mit Zukunft zu schaffen, unterstützt.
Es ist bedauerlich, dass die dem Bundesgesundheitsministerium
seit dem Frühjahr 2005 vorliegenden Vorschläge
bisher nicht zu einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes
geführt haben. Deshalb ist ein
Beschluss des Bundestages erforderlich.
Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Güte und Zielschärfe eines Gesetzes muss sich idealerweise
immer wieder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit
beweisen. So gesehen, wird das Rettungsassistentengesetz
aus dem Jahre 1989 den heutigen
Anforderungen an eine qualitativ hochwertige Ausbildung
von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern
längst nicht mehr gerecht. Es mag verwundern und vielleicht
mangelnder Kommunikation zwischen Protagonisten
und politischen Entscheidungsträgern geschuldet
sein, dass trotz des Reisensburger Memorandums, das
im Ergebnis eines interdisziplinären Workshops bereits
1996 auf erhebliche Defizite hinwies, und trotz einer
Reihe von Eckpunkte- und Positionspapieren aus der
Fachwelt in den letzten Jahren, einschließlich der Vorschläge
der ständigen Konferenz für den Rettungsdienst,
das Problem erst jetzt die Legislative erreichte. Dies
kann sich die FDP mit ihrer diesbezüglichen Kleinen
Anfrage und dem vorliegenden Antrag zu Recht als Verdienst
zurechnen.
Wer eine effektive Hilfe im Falle eines lebensbedrohlichen
Notfalls erwartet, der wird sich schnell darüber im
Klaren sein, dass dafür nur gut ausgebildete Rettungsassistentinnen
und Rettungsassistenten in Mitverantwortung
genommen werden können, denen auch entsprechende
Handlungskompetenzen eingeräumt werden.
Moderner Rettungsdienst lässt sich nicht mehr nach dem
Motto „Warte bis der Arzt kommt“ erfolgreich gestalten.
Deshalb sollte das Ausbildungsniveau dem Ausbildungsniveau
einer examinierten Krankenschwester angepasst
werden, zumal eine dreijährige Ausbildung auch
EU-konform ist. Neben der Frage der Ausbildungsqualität,
die unseres Erachtens nur ausgerichtet an verbindlichen
bundeseinheitlichen Standards, beispielsweise auf
Basis von Richtlinien medizinischer Fachgesellschaften,
erfolgen sollte und der Frage eines definierten Berufsbildes
mit klar zugewiesenen Kompetenzen, gilt es,
die Fragen der Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungszertifizierung
und Zugangsgerechtigkeit zu klären. Zugangsgerechtigkeit
und die gesellschaftliche Anerkennung eines Berufes sind untrennbar auch mit einer
gesicherten Finanzierung verbunden, einschließlich einer
kostenfreien Ausbildung und angemessener Ausbildungsvergütung.
Bei diesen letztgenannten Fragen würden
wir im Rahmen einer parlamentarischen Diskussion
den Antrag der FDP gern verbessern helfen, den wir ansonsten
als Auftakt für die nunmehr auch von der Regierung
als Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP in
Aussicht gestellte Gesetzesnovellierung positiv bewerten.
Re: Novellierung des RettAssG
Illuminati - 17.12.2006, 15:25
Das ist wirklich lang, aber auch wirklich interessant.
Hoffentlich bleibt jetzt auch mal Bewegung in der Sache...
Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Re: Novellierung des RettAssG
FTF - 18.12.2006, 12:22
Na dann Hoffen wir mal aber immer daran denken
Das Glück bevorzugt denn der darauf vorbereitet ist.
Allerdings gilt auch
Von wem man nichts erwartet von dem kann man nicht enttäuscht werden!
Re: Novellierung des RettAssG
Brösel - 14.04.2007, 14:22
=; hi @all,
dachte, es wäre da schon eine entscheidung gefallen, so von wegen rs hauptamtlich am nef und der ktp wird nicht vom rettungsdienst getrennt....
wo hab ich da in den vergangenen 2 wochen mal was gelesen....? war mir da nun sicher....hm ?
grüße...
[-o<
Re: Novellierung des RettAssG
QRS - 14.04.2007, 17:41
In der Aktuellen "Rettungsdienst" ist dazu eine Stellungnahme des
DBRD hier mal Ihre Vorstellung:
http://www.dbrd.de/content/cms/upload/Dokumente/Pressemitteilung_DBRD_AG_Ausb140107.pdf
Re: Novellierung des RettAssG
lotti - 14.04.2007, 23:33Re: Notkompetenz - Was ist das?
Rettungsassistent hat folgendes geschrieben:
Nehmen wir z.B. Mo, was bei HI gern genommen wird, wenn ich zuviel geb vergisst der Pat. das schnaufen und fällt wohlmöglich in einen Intubationswürdigen Zustand, wie dann weiter?? Intubation mit Relax??
naja... bei morphin ist die nebenwirkung ja nicht dramatisch... patient wird atemdepressiv und wir bebeuteln, das können wir ja... es ist noch kein patient aufgrund fehlender intubation verstorben, nur mangels ventilation...
so... nun zur "notkompetenz"
1. ich hasse dieses wort
2. kompetent sind viele von uns schon und das nicht nur in notlagen
3. ich hasse auch das wort regelkompetenz
4. vorteil unseres derzeitigen rettassg: wir haben narrenfreiheit, nachteil keiner kann wirklich damit umgehen.
5. schön wäre eine ständige fortbildungspflicht mit prüfungen, damit die qualität gesteigert werden kann und nicht ständig sätze wie: brauchen wir nicht und haben wir nie gebraucht auf wachen zu hören sind.
ich habe mir diesen beruf ausgesucht weil es rettungsdienst heisst und nicht weil es handlanger oder fahrer oder träger oder sonstwie heisst.
schön wäre auch ein niederländisches modell: berufsbezeichnung für zwei jahre, dann erneut prüfung. bei durchfallen folgt die begleitung durch einen supervisor der den durchgefallenen bis zur nächsten prüfung begleitet. diesen supervisor muss der arbeitgeber bezahlen und die sind schweine teuer. somit ist der arbeitgeber daran interessiert, dass seine kollegen gut sind und immer auf dem neustem stand, damit sie die prüfung alle zwei jahre bestehen... ich finde dieses konzept göttlich!
Re: Novellierung des RettAssG
Rettungsassistent - 14.04.2007, 23:59Re: Notkompetenz - Was ist das?
[quote="lotti
schön wäre auch ein niederländisches modell: berufsbezeichnung für zwei jahre, dann erneut prüfung. bei durchfallen folgt die begleitung durch einen supervisor der den durchgefallenen bis zur nächsten prüfung begleitet. diesen supervisor muss der arbeitgeber bezahlen und die sind schweine teuer. somit ist der arbeitgeber daran interessiert, dass seine kollegen gut sind und immer auf dem neustem stand, damit sie die prüfung alle zwei jahre bestehen... ich finde dieses konzept göttlich![/quote]
Nett gemeint, aber, das Problem was ich sehe, die assistenten die durchfallen durch diese prüfung kann der arbeitegeber kündigen (irgendein Paragaph gibts da, irgendwie pflicht zur weiterbildung oder so....nagelt mich jetzt darauf nicht fest)
Und wie es jetzt im moment auschaut, kann sich JEDER Arbeitgeber, seine Assistenten aussuchen....
greez
Mike
Re: Novellierung des RettAssG
lotti - 15.04.2007, 10:17
aber was wollen wir im rettungsdienst nach einer novellierung mit leuten die fachlich keine ahnung haben? mal überspitzt formuliert....
entweder alle bilden sich fort und ziehen mit oder wir bleiben die krankenwagenfahrer und träger etc...
da müssen wir uns schon für eine richtung entscheiden denke ich
Re: Novellierung des RettAssG
Rettungsassistent - 15.04.2007, 10:30
lotti hat folgendes geschrieben: aber was wollen wir im rettungsdienst nach einer novellierung mit leuten die fachlich keine ahnung haben? mal überspitzt formuliert....da müssen wir uns schon für eine richtung entscheiden denke ich
Ja, da denkst du richtig, aber solange das Problem mit den Privaten Schulen besteht, das die alle 6Monate neue Assistenten auf den Markt werfen, wird sich das Problem nicht im Griff bekommen.
Auch wenn das etwas hart klingt, aber hier in Deutschland kann JEDER Vollpfosten RettAss werden sogar die Finanzierung übernimmt der Staat teilweise.
Wenn ich da mal an so profilneurotiker denke, die Blaulichtfahren geil finden und im Sommer bei 40 Grad schön leggi den arm aussm fenster hängen um schön rumzupralen...um frauen zu imponieren...
"Hui, guck mal der fährt "Krankenwagen"...."
DAS muss ein Ende nehmen, psyhologischen Gutachten vor beginn....lol
Wenn man sich mal die Kriterien bei den arbeitgebern anschaut (fw z.B) da wirst auf herz und niere geprüft, kann man das nicht bei allen die RA werden wollen auch machen ?? was bringt es jahr für jahr neue ass auszubilden, bei so einer scheiß Arbeitsplatzperspektive? Aber hauptsache die schulen verdienen ihr kohle daran..
Rechenbeispiel aus meiner ausbildung...
40!!! Leute á 3500€ => 140.000€ für EINEN Kurs, und wir hatten 2 Pro Jahr Das macht 280.000€ Pro jahr. Und der Knüller war, wir hatten teilweie ehrenamtlich bzw. freiwillige dozenten...
Also da kann ich die Schulen verstehen. es gibt genügend Toastköppe die Ass werden wollen, warum mit deren dummheit und unüberlegtheit kein Geld verdienen??
man man man
Mike
Re: Novellierung des RettAssG
lotti - 15.04.2007, 13:09
naja... ich glaube nicht das die schulen das problem sind... letztendlich geht davon nur ein bruchteil in die festanstellung. viele bundeswehrsoldaten und angehende medizinstudenten sitzen ja zum großen teil dort. desweiteren ist glaub ich eher eine änderung der arbeitgebereinstellung nötig. der markt ist sicher voll, aber warum sucht man sich dann nicht gute leute aus? ich denke jeder rettass der mit 4 abschliesst sollte es schwer haben heut zu tage einen job zu bekommen, da viele da draussen rumrennen die mit drei oder besser abgeschnitten haben...
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