Ergänzung des §32 des EGfÖ

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    Re: Ergänzung des §32 des EGfÖ

    Gadeiros - 21.10.2009, 22:04

    Ergänzung des §32 des EGfÖ
    Zitat von Lumia:
    Ich würde gerne eine Ergänzung des §32 des EGfÖ diskutieren.

    Zitat:
    Straferschwernis:
    ( 8 ) Als arglistige Täuschung des Gerichts gilt zum Beispiel das Vorbringen falscher Beweise(gefälschte Screens) und Zeugen (Maineid).


    So in der Art... ich weiß ich bin nicht gut im Formulieren von Gesetzen.

    Ich bin der Meinung das Screens bei Gericht abgeschaft werden - komplett! Auch die netten Steckbriefe die ja meist als erstes gepostet werden bei solchen Pozessen. Alle Screens sind ohne weiteres zu fälschen. Und auf das was in einem Steckbrief (Profil) steht gebe ich persönlich nichts. Ausserdem wäre es dem RP nützlich wenn die Screens abgeschaft werden. Der Richter entscheidet dann nicht anch irgendwelchen gefälschten Bildern sondern nach den Aussagen der Zeugen und deren Glaubwürdigkeit.



    Re: Ergänzung des §32 des EGfÖ

    Bandobras_VII - 22.10.2009, 19:01


    Die Profile werden derzeit als "Aktensammlung des Kaisers" geführt. Aber so oder so, können wir die Profile nicht vollständig verbannen aus den Gerichtssäälen, da die Codexräuber Information im Profil steht...



    Re: Ergänzung des §32 des EGfÖ

    Gadeiros - 22.10.2009, 19:10


    Bando ich glaube da bist du nicht wirklich informiert!
    Den es gab letztens eine Gruppe die das Codex im Profil hatte ... sie aber keine Codexler waren. Die Liste der Codexler steht ausgeschlagen in einem Wirtshaus (Forum2)!
    Und das ist die "wahre" Liste bzw dort stehen die ganzen "Mitglieder" bzw Räuber die sich an den Codex halten!
    ABer das müsste man eigentlich wissen als Ratsmitglied oder?
    In einem Profil kann man viel schreiben und Bando es muss nicht mal stimmen was dort steht. Oder schreibt der Kaiser das auch iwo vor?



    Re: Ergänzung des §32 des EGfÖ

    Bandobras_VII - 22.10.2009, 22:00


    HAAAALT Gadeiros^^

    Ich habe dir in der Sache mit dem Profil und dem Screenshot nicht wiedersprochen. Ehrlich gesagt, stimm ich dir i-wei sogar zu, auch wenn es die Sache etwas erschwert...

    aber ich habe einfach nur das Gesetz des EZH gemeint! Ich hab das aber gerade nachgelesen. Und da habe ich die von dir erwähnte Liste gefunden.
    Aber willst du mir einen vorwurf machen das ich das nicht wusste? Ich WAR (Ich bin KEIN Ratsmitglied mehr - ich habe einfach keine Zeit mehr Gehabt im Rat zu sein (bin ja auch aus dem EBV zurückgetreten), und ich bin nicht der Sesselhocker der blöd rumsitzt während ein anderer den Job besser ausführen könnte, insbesondere was dieses Zeitproblem angeht, anders als viele Personen im DKR) Leerposten der nicht allzu viel mit Gesetzen zu tun hatte, und außerdem: Wann wurde das letzte Mal der Codey angewendet?^^

    Ist ne ewigkeit her...



    Re: Ergänzung des §32 des EGfÖ

    Maxl - 22.10.2009, 22:07


    Profile werden lediglich zu zwei Dingen in einem Prozess verwandt...

    A) um wie Bandobras schon sagte die Codexvorraussetzungen herauszulesen .. und zu prüfen

    B) um ein für jeden Bürger GERECHTES Urteil fällen zu können ..

    Junge unerfahrene Bürger werden weniger hart bestraft .. "Arme" oder "Hungernde" ebenso .

    Ohne das Profil würden erfahrene Bürger und unerfahrenen Bürgern oder Einheimische und Fremde , Bauern und Handwerker , Beamte über einen Kamm geschert.

    Justizia mag Blind sein doch wägt sie sorgsam ab .... das Profil ist hier neben den Beweisen die einzige Möglichkeit .



    Re: Ergänzung des §32 des EGfÖ

    Gadeiros - 23.10.2009, 07:46


    Das Gesetz ist nicht für jeden gleich? Das doch eine große Ungerechtigkeit oder etwa nicht? Ich dachte immer vor Gericht sind alle gleich ... So kann man sich irren!
    Edit: @ Bando das stimmt liegt aber wohl daran das Codexler nicht gefangen werden in Österreich! In Linz sitzen zwei Codexler seit Wochen ....!



    Re: Ergänzung des §32 des EGfÖ

    Bandobras_VII - 23.10.2009, 15:54


    nein Gadeiros, vorm Gesetz ist nicht jeder gleich^^ Und das ist sogar Gesetzlich Gereglt ;)

    Im Richtervertrag, bzw. sogar im Gesetzbuch von Österreich, gibt es eine lvl Beschränkung wie viele Tage man maximum ins Gefängnis darf, je nachdem welches Level man hat. So kann z.B. ein lvl 1er max 4 Tage ins Gefängnis und ein lvl 3er max 12 (Ich hab hier nur ungefähr die Zahlen genannt, mich hats grad nicht geschert ins Gesetzbuch zu schauen - die genauen Zahlen musst du schon selber nachschauen ;) )



    Re: Ergänzung des §32 des EGfÖ

    Gadeiros - 23.10.2009, 17:28


    Tcha leider ist das so werter Bando. Und das wo doch jeder weiß wie schnell man einen neuen Char machen kann und wie schnell man dann eine Burg stürmen kann ... Und danach wuste auch jeder wie viel man bei einem Burgsturm verdienen kann ((60000 Taler)) ... das z.b. auch eine Art Gerechtigkeit :lol: Wie gesagt ein Profil oder Kaiserlicher Steckbrief sagt nichts aus -> GAR NICHTS!



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