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Re: ZLLV2009
bsa - 14.10.2009, 18:09ZLLV2009
Ich hatte leider keine Zeit um beim mot.PG Treffen dabei zu sein. Ich frage mich,was wird sich tatsächlich für uns Piloten mit Inkrafttreten der ZLLV2009 ändern? Wird es billiger das System ins Register eintragen zu lassen?
Re: ZLLV2009
Anonymous - 28.10.2009, 14:25Ich fürchte die Hoffnung ist vergebens!
Die Prüfer und somit der Österr Aeroclub halten sich nach meiner meinung nicht an ihre eigenen regeln und verfolgen darüber hinaus noch eigene wirtschaftliche Interessen weil bestellte Prüfer selbst Produkte vertreiben und deshalb konkurrenzprodukte mit eben leichter für nicht zulassungsfähig erklären. Dabei handelt es sich jedoch um geräte die in deutschland zugelassen und weltweit 1000-fach in Verwendung sind.
die einfachste lösung wäre wohl, die musterprüfungen von ausländischen musterprüfstellen generell an zu erkennen (so wie das ja auch bei PKW, Motorrädern usw. gemacht wird). damit könnte man dann einfach den in deutschland (10 x so großer markt wie in österreich) zugelassenen motor in österreich anmelden. fertig.
Leider wurde das in der neuen ZLLV wieder nicht gemacht.
Wäre es so, dann würden die vielen rädchen, die hier ihren senf dazu geben müssen, ihre aufwandsentschädigungen und spesenvergütungen verlieren.
In Stockers letzter sicherheitsmitteilung (miniplane-gurtzeug) steht, dass nur dulv zugelassenes gurtzeug verwendet werden darf?
laut zllv darf aber nur ein vom öeac zugelassener herstell-, prüf-
oder instandhaltungsbetrieb in österreich rechtsgültige Prüfungen von Geräten vornehmen
das ist der dulv nicht.
und das ist auch die paraacademy nicht.
Der Österr. Aeroclub kann aber keine ausländischen betriebe zulassen. Er ist nicht ermächtigt einen solchen betrieb zu betreten um die in der ZLLV vorgeschriebenen behördlichen überprüfungen des betriebes vorzunehmen! Beide betriebe sind also keine gemäß ZLLV "zugelassenen Betriebe".
Die vom Aeroclub bisher ausgestellten musterprüfungen sind darüber hinaus nach meiner auffassung auch deshalb rechtlich ungültig, weil er die musterprüfungen gemäß übertragungsverordnung selbst vornehmen hätte müssen und dafür auch eine betriebspflicht hätte. Er nimmt aber keine *prüfungen* vor, sondern schaut nur ob das gerät von einer deutschen stelle geprüft worden ist und dabei schreibt Stocker einmal, es muss ein ausschließlich vom DULV geprüftes Gerät sein, ein anderes Mal erwähnt er wieder die lasttest-prüfung von der paraacademy.
Jetzt steht wieder auf Stockers seite - zitat:"Checks von Luftfahrzeugen und deren Zubehörteile(n) werden nur von Betrieben anerkannt, die eine dementsprechende Genehmigung haben." Zitat Ende.
Nochmal: diese betriebe sind nicht anerkannt, vom aeroclub als zuständige Behörde nicht geprüft und nicht genehmigt. chaos pur.
die herren vollziehen ihre eigenen gesetze nicht und wollen dann eine
änderung am miniplane-gurtzeug durchsetzen, weil diese gurtzeug beim
test mit 135 kg pilotengewicht versagt hat. (es gibt aber keinen
miniplane-piloten mit mehr als 90 kg, weil der nicht in die luft
käme!)
Die Gründe könnten aber in der gegebenen und oben geschilderten konkurrenzsituation des "prüfers" liegen.
das gurtzeug wurde für einen anderen motor verwendet, der entsprechend
höhere leistung und mehr mögliche zuladung hat.
darauf rückschlüsse auf ein anderes system zu treffen, ist unzulässig.
das ist so, als würde man einem vw golf 50 ps vorschreiben wollen, er
dürfe nur noch reifen der kategorie "H" verwenden, bis 210 km/h,
obwohl das auto eine bauartgeschwindigkeit von 150 km/h hat.
was würde wohl ein autohersteller sagen, wenn er zwecks
typengenehmigung seines neuen fahrzeuges zur konkurrenz gehen müsste:
audi will einen A9 rausbringen und die beurteilung, ob das fahrzeug
den gesetzlichen bestimmungen entspricht kann die firma mercedes
abgeben?????
so ist es aber bei uns fliegern.
ob ein gerät den anforderungen (welche das sind, ist selbst auf
anfrage nicht zu erfahren!!!), wird vom importeur eines bekannten
gleitschirmmotors festgestellt.
die hersteller und damit letzlich auch die endkunden, wir flieger,
werden damit unnötig genervt und zur kasse gebeten.
die herren vom oeaec haben kein interesse an den derzeitigen zuständen
was zu ändern, gründe siehe oben.
und darum wird auch die neue zllv keine erleichterungen bringen,
weil wir piloten nichts mit zu reden haben und unsere
sogenannten vertreter kein interesse dran haben.
Sie wollen nur Ihre wichtigkeit beibehalten und führen prüfungen durch zu denen sie schon deshalb nicht fähig sind, weil ihnen die technischen voraussetzungen für eine ordnungsgemäße musterprüfung fehlen. Von den fachlichen voraussetzungen der hier bestellten "prüfer" gibt das organisationshandbuch (siehe anlage) auskunft.
ich gebe hier nur meine meinung und meine auffassung der vorschriften wieder. es ist jedem selbst überlassen, sich seine meinung dazu zu bilden. ich für meinen teil bin es leid, mich mit unnützen und zum teil unsinnigen regelungen herum zu schlagen.
beste grüße
klang
Re: ZLLV2009
pulse - 07.11.2009, 11:53Richtigstellung
Beim Durchlesen des Berichtes des Verfassers "klang" bin ich schon etwas perplex, wie man Personen die alles versuchen das Bestmögliche für die betreffende Luftsportart herauszuholen angreift und sie sogar persönlich zu diffamieren versucht. Dem Schreiber sei gesagt, dass man sich erst informieren, Gesetzesvorlagen, Arbeitsvorlagen, Richtlinien usw. zu Gemüte führen soll, bevor man so einen Artikel verfasst.
Ich gehe davon aus, dass dies in Unkenntnis des vorangenannten Wissenstandes erfolgt ist und keine anderen wie gearteten Interessen dahinterstehen.
Eine ungeheuerliche Anschuldigung ist die Tatsache, dass den Prüfern, welche dem Amtshaftungsgesetz unterliegen, behördliche Maßnahmen unterstellt werden, um dadurch die eigenen wirtschaftlichen Interessen gegenüber von Konkurrenzprodukten zu haben. Dass dies bei Nachverfolgung eine Klage nach sich zieht, sei hier nur am Rade erwähnt.
Fakt ist, dass nach Vorliegen von Tests, welche nach dem letzten Stand der Technik und der Sicherheit durchgeführt wurden, die Gurte rissen.
Ein Hersteller hat sofort reagiert und lässt die Gurte umrüsten, bzw. die neuen Gurtzeuge werden den Anforderungen nach dem letzten Stand der Technik und der Sicherheit entsprochen. Hier sei noch gesagt, dass der seinerzeitige DULV geprüfte durchgehende Gurt ja den Kriterien entsprechen, jedoch nicht die Gurte, die nur an die Hinterwand angenäht wurden. Wenn von 1000 nur einer Abstürzt weil der Gurt gerissen ist, ist dies einer zuviel.
Herr „klang“ übernehmen sie die Verantwortung dafür?
Musterprüfungen:
Mit dem BMVIT wurde ausverhandelt, dass die Musterprüfungen von anerkannten Prüfstellen zur Bewertung einer österreichischen Musterprüfung herangezogen werden dürfen, oder hätte der ÖAeC nochmals prüfen sollen Herr "klang". In seltenen Fällen mussten ergänzende Prüfungen durchgeführt, oder Prüfberichte angefordert werden. Hätte der ÖAeC trotz schon einer schon durchgeführten/abgeschlossenen Musterprüfung einer anerkannten Prüfstelle nochmals alles geprüft, da hätten sie laut schreien und sagen können, der ÖAeC prüft alles nochmals - von den Kosten ganz zu schweigen.
Entschädigungen der Prüfer:
Ich will diese Anerkennungbeträge gar nicht anführen. Der sie kennt sagt wahrscheinlich, die ehrenamtlichen Mitarbeiter sind Idioten, dass sie für diese Beträge die Verantwortung übernehmen únd ihre Freizeit dafür opfern. Nur Herr "klang" sei dies ihnen hinter die Ohren geschrieben, dass es auch Idealisten gibt, die nicht nur die Hand aufhalten sondern versuchen eine Sache im Sinne "Aller" voranzutreiben.
Ach ja noch, die Schreibereien und sonstige zeitaufwändige notwendige administrative Arbeiten werden so viel ich weiß, umsonst gemacht.
Ich würde mich an ihrer Stelle Herr „klang“ darüber informieren, was alles kostet, würde die ACG die Agenden wahrnehmen und nicht der ÖAeC. In der ACG gibt es keine ehrenamtliche Mitarbeiter, sondern nur hoch qualifizierte Techniker, die natürlich bei Tätigkeiten ihr Geld kosten. Der ÖAeC hat sich bemüht Arbeiten und Tätigkeit übertragen zu bekommen, um die Kosten niedrig zu halten, und dies geht eben nur mit ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Betreffend Stockers letzte Sicherheitsmitteilung:
Hier wird wieder Äpfel mit Birnen verglichen. Der DULV, DHV oder Paraacademy ist kein Erzeuger oder Herstellerbetrieb, sondern ein anerkannter Prüfbetrieb. Erklärung dazu siehe eingangs angeführte Begründung.
Woher wird die Behauptung hergenommen, dass kein ausländischer Herstellerbetrieb zugelassen werden kann und darf. Ein Ansuchen um Betriebsbewilligung, oder um Verlängerung der Bewilligung ist zu stellen und danach werden die erforderlichen Tätigkeiten durch den ÖAeC-FAA vorgenommen. Ist doch wohl ein Witz, dass der Prüfer nicht den Betrieb betreten darf. Auf diese Eselei ihrer Behauptung Herr "klang" gehe ich gar nicht ein.
Herr "klang" lesen sie bitte die ZLLV 2005 durch, damit sie die Begriffe wie Erzeuger Entwicklungsbetrieb, Instandhaltungsbetrieb, Prüfstellen usw. unterscheiden können und wer was machen darf, damit sie nich von vorneherein so einen Unsinn schreiben.
Da richtigerweise die Prüfer bei gewissen Überprüfungen nicht die technischen Voraussetzungen haben, bedienen sie sich den Checks von genehmigten Betrieben. Also nicht von einem Hinterhofbetrieb oder sonst einem Betrieb, sondern von einem Genehmigten. Ist dies jetzt ein für allemal klar gestellt. Die Prüfer sind doch nicht so vermessen zu sagen, dass sie z.B. für einen Hochleistungspara einen Check durchführen - daher geht der persönliche Angriff auf die Fähigkeiten der Prüfer wohl ins Leere Herr "klang". Jeder, auch in einem Verein oder sonstwo, hat seine dem Wissensstand und der Ausbildung und seinen Fähigkeiten aufgetragene Arbeiten oder Tätigkeiten. Nur die Prüfer der Behörde unterliegen auch noch der Amtshaftung und haften bei grober Fahrlässigkeit mit dem eigenen Vermögen - alles im Sinne unserer Luftsportart - sogar dies nehmen die Prüfer auf sich.
Die Herren im Aero Club vollziehen nicht ihre eigenen Gesetzte wie sie anführen. So viel ich weiß, wird eine glasklare Linie nach der ZLLV 2005 in Verbindung mit dem OHB durchgezogen. Nur Informieren sollte man sich schon, bevor man Personen oder eine Institution in den Dreck zieht.
Wegen den 135 kg Piloten - nie etwas von Turbulenzen, Lastvielfaches u.dgl. gehört. :idea:
Die Konkurrenz die hier angesprochen wurde ist wohl wie mir bekannt ist, ein anerkannter Pilot und zugleich auch Prüfer der Behörde. Diesem zu unterstellen dass er aus Konkurrenzgründen handelt und seine Behördentätigkeit dazu mißbraucht, sagt mir viel über die Gedankenweise von Herrn "klang" aus. Diese Anschuldigung müßte eigentlich vors Gericht gebracht werden, da dies ja in einem öffentlichen Forum behauptet wird. Ich werde darüber mit meiner Rechtsabteilung sprechen.
Noch zur ZLLV 2005
Der Leiter Technik Hänge und Paragleiter und mot. Stocker hat mit enormen Aufwand und Einsatz erreicht, dass eine Arbeitsgruppe im ÖAeC, (DiplI Münzer, Dr. Flatz, Dr. Schmautzer, Stocker Willi) eingerichtet und von diesen Persoen ein Papier ausgearbeitet wurde welches in der ZLLV 2009 in in einem eigenen Abschnitt seinen Niederschlag findet. Für motorlose eine totale Entbürokratisierung, auch keine behördlichen Betriebszulassungen mehr, wie auch etliche Erleichterungen im motorisierten Bereich.
Wiederum kostenloser Einsatz der vorangenannten Personen, sei es bei den Sitzungen bei dem alles ausgearbeitet wurde wie auch bei den Sitzungen im BMVIT usw.
Also die Prüfer wollen nicht ihre Wichtigkeit behalten wie Herr „klang“ in seinem Artikel anführt. Die ZllV 2009 sieht unter anderem als Erleichterung bei dem mot. Hänge/Paragleitern vor, dass vor dem ersten Gebrauch des Luftfahrzeuges nur mehr einer Bestätigung der Behörde bedarf.
Um diese zu Erhalten, muss nur die Bestätigung des Erzeugers eines Komponenten (Tragwerk- oder Antriebseinheitherstellers) vorliegen, dass das Luftfahrzeug nach den bestehenden Normen erzeugt wurde und den bestehenden Sicherheitsrichtlinien entspricht, natürlich nach dem letztem Stand der Technik. Also es gibt keine Musterprüfung mehr. Herr "klang" ist dies oben hineingegangen!
Ich glaube Herr „klang“ ihre Denkweise ist hier etwas verworren. Einerseits kämpfen die Personen im ÖAeC vehement um die Abschaffung der behördlichen Auflagen und andererseits wollen sie ihre Wichtigkeit behalten wie sie im Artikel anführen, kann doch wohl nicht sein.
Das Verbreiten von Unwahrheiten ist glaube ich nur einigen Personen zuzuschreiben, aus welchen Gründen auch immer, ebenso das in "Dreck" ziehen vom ÖAeC wie auch der darin arbeitenden Personen.
Wenn diese Personen und die Institution ÖAeC nicht wären und sich nicht so intensiv für die Motorfliegerei der Hänge/Paragleiter eingesetzt hätten, bräuchten sie nicht so einen Artikel zu verfassen, da bin ich mir ziemlich sicher, es keine Fliegerei mit motorbetriebenen Hänge- und Paragleiter in Österreich gäbe.
Wenn sie Herr "klang" nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen wollen so müssen sie wohl oder übel diese Luftsportart in Österreich lassen.
Ich würde aber Herrn "klang" dringendst anraten, sich über die Gegebenheiten und gesetzlichen Arbeitsweisen zu Informieren, bevor er alles bewußt oder unbewußt in den Dreck zieht.
Oder ich schlage Herrn "klang" vor in benachbarte Land zu gehen um dort eventuell bessere Voraussetzungen vorzufinden - dies ist nur eine Empfehlung von mir, da ja sie Herr "klang" auch in deutschen Homepagen über den ÖAeC und seinen Mitarbeitern herziehen, bzw Schreiben veröffentlicht und zur Diskussion stellen.
Diese Schreiben ist meine reine private Auffassung über den Artikel von Herrn "klang" welcher als Gast in diesem Forum einen Artikel veröffentlichte und vermutlich in Unkenntnis der gegebenen Vorschriften und Arbeitsweisen den ÖAeC mit seinen Mitarbeitern herabzuwürdigen versucht.
Pulse
Re: ZLLV2009
pulse - 08.11.2009, 15:32Re: ZLLV2009
bsa hat folgendes geschrieben: Ich hatte leider keine Zeit um beim mot.PG Treffen dabei zu sein. Ich frage mich,was wird sich tatsächlich für uns Piloten mit Inkrafttreten der ZLLV2009 ändern? Wird es billiger das System ins Register eintragen zu lassen?
Die Kosten werden nicht in der ZLLV behandelt, sondern nur die gesetzlichen durchzuführenden Tätigkeiten.
Die Kosten sind in der vom BMVIT genehmigten Gebührenordnung festgeschrieben. Jedoch bemüht sich der ÖAeC die Kosten so niedrig wie möglich zu halten- dies wird auch mit der ZLLV 2009 erreicht, da viele behördliche Tätigkeiten wegfallen. Somit ein grandioser Erfolg der Arbeitsgruppe ZLLV 2009 des ÖAeC letztendlich für den Piloten wie auch für den Erzeuger, Produzenten und auch Händler.
Pulse
Re: ZLLV2009
bsa - 08.11.2009, 20:48
Danke für die Antworten, auch wenn sie nicht unbedingt meine Frage beantworten. Eigendlich will ich nur wissen ob ich mit der Eintragung meines Systems ins Register noch die ZLLV 2009 abwarten soll. Wird sich etwas (z.B. Nachprüfung...) positiver(einfacher) entwickeln als es zur Zeit der Fall ist? Das finanzielle steht hier nicht unbedingt im Vordergrund.
Re: ZLLV2009
pulse - 08.11.2009, 21:41
bsa hat folgendes geschrieben: Danke für die Antworten, auch wenn sie nicht unbedingt meine Frage beantworten. Eigendlich will ich nur wissen ob ich mit der Eintragung meines Systems ins Register noch die ZLLV 2009 abwarten soll. Wird sich etwas (z.B. Nachprüfung...) positiver(einfacher) entwickeln als es zur Zeit der Fall ist? Das finanzielle steht hier nicht unbedingt im Vordergrund.
Gravierend ist bei der ZLLV 2009 das Wegfallen der Musterprüfung bei den mot. HG/PG. Weiters fällt die Genehmigungspflicht des Instandhaltungsprogrammes weg, ist auch Gebührenpflichtig.
Es bleibt die Eintragung ins Register, die periodischen Nachprüfungen, das Lärmzeugnis wie auch die Kennzeichnung.
Die ZLLV 2009 wird zwar nicht ein Weihnachtsgeschenk werden, aber kurze Zeit später dürfte es soweit sein. Wenn möglich abwarten.
Die Abteilung Technik HG/PG wird prozederen Ausarbeiten um alles so einfach wie möglich im Rahmen der Gesetze zu gestalten. Leider sind uns die Hände gebunden. Wenn versucht wird Tätigkeiten etwas einfacher zu gestalten, wird dies sofort von den schon bekannten Personen kritisiert und sofort in diversen Homepagen veröffentlicht . Die Schreiber wissen gar nicht, wie sehr sie unserer Luftsportart schaden. Der Neid und die Profilierungssucht mancher Menschen ist eben sehr groß, gerade in unserer schönen Fliegerei.
Noch zur Information: Bei den motorlosen fällt jedigliche behördliche Tätigkeit weg - Jahrhunderteereignis!!
pulse
Re: ZLLV2009
klang - 09.11.2009, 12:42An Hr. Willi "pulse" Stocker
Sehr geehrter Herr Stocker,
Tatsache ist wohl, dass seit Jahren bestehende Gesetze nicht vollzogen wurden. Und Tatsache ist wohl auch, dass dies keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit hatte. Somit ist für mich die Sinnhaftigkeit von Regelungen, die keiner Sicherheit dienen hinterfragenswert.
Meine Anregungen richten sich NICHT gegen Personen, sondern gegen FUNKTIONEN, die meiner Meinung nach unnötig und überflüssig sind.
Was bislang nicht beantwortet wurde ist aber die Frage nach der Verknüpfung zwischen Miniplane und RedStar-Gurtzeug.
Das von Ihnen angesprochene Lastvielfache (9g positiv, 6 g negativ über 10 sec. - was in der Praxis niemals vorkommen kann!) wird eben von einem Pilotengewicht 135 kg. für den Redstar bemessen.
So kann es schon sein, dass der Redstar eine Verstärkung braucht, um den Kriterien zu entsprechen, wenn man ihn für 135 kg Pilotengewicht zulassen möchte.
Damit aber die Miniplane-Piloten zu belangen, wo dieses System eben für 90 kg schwere Piloten zugelassen ist, entbehrt jeglicher Grundlage.
Mein Vergleich mit den Autoreifen mag hier nochmals als Gedankenstütze dienen. Ein Reifen, der für 150 km/h zugelassen wird und dann bei einem Test für Reifen mit einer Zulassung von 225 km/h versagt, kann weiterhin bedenkenlos bei einem Fahrzeug mit einer Bauartgeschwindigkeit von 150 km/h verwendet werden.
Para-Academy hat übrigens laut meinen Informationen gemeint, dass noch nie jemand einen Motorgurt auf 135 kg hat testen lassen! bei den meisten Gurten werden gerade mal 90 oder 100 kg geprüft.
der Unterschied bei 9g beträgt immerhin mindestens 315 kg!
Und: der DULV lässt mit pos. Lastvielfachem von 4 g zu.
lg
Klaus Angerer
"klang"
Re: ZLLV2009
luftikus - 10.11.2009, 16:22
Sehr geehrter Herr Angerer!
Ich werde mich mal dazwischenschalten
Sie sind ja nicht in Kenntnis der Fakten!
Sie schlagen immer so global um sich ohne Beweise oder Fakten vorzulegen. Wie können sie einfach so behaupten, dass es keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheiten gegeben hätte.
Wie können sie, wie in ihrem Schreiben ersichtlich nur so aus dem Handschütteln heraus behaupten, dass es Regelungen gibt, die nicht der Sicherheit dienen und auch deren Sinnhaftigkeit in Zweifel ziehen. Sind sie Techniker, haben sie eine diesbezügliche Prüfstele, oder haben sie eine Ausbildung betreffend Sicherheitsvorgaben-prüfungen od.dgl.
Dass sie die Anschuldigungen gegen Personen, ich nehme an sie meinen damit die in der Behörde tätigen Personen, zurückgenommen haben, war ja wohl das Mindeste und nehme dies zur Kenntnis.
Der erste Erfolg war doch, dass es aufgrund immenser Anstrengungen von Idealisten in mehreren Anläufen gelungen ist, die motorisierte Fliegerei mit Hänge-/Paragleiter in Österreich zu verwirklichen. Da wurden eben Regeln durch den Gesetzgeber, sprich BMVIT, als erstes aufgestellt, um überhaupt dies zu bewerkstelligen. Wie schwer dies alles war und wie wir gegen die Auflagen gekämpft haben, dürften sie ja auch nicht wissen, sie waren ja nicht dabei, sie fallen ja erst in letzter Zeit durch Hinschagen auf die Behörde auf. Für damalige Verhältnisse war das schon ein großartiger Erfolg.
Das wir nicht ruhen, zeigt doch die Verwirklichung der ZLLV 2009 und ich sage dies hier mit ganzer Deutlichkeit. Die ZLLV 2009 wurde aufgrund der großen Bemühung der Arbeitsgruppe des ÖAeC neu geschrieben auf Anstrengung unserer Abteilung Technik HG/PG.
Dass sie ihre Meinung dazu haben akzeptiere ich, akzeptieren sie auch unsere Meinung bzw Auftrag des BMVIT, dass wir die vorgegebenen Bestimmungen, Gesetze umzusetzen haben. Gehen sie doch nicht ins benachbarte Ausland und stellen die Verungimpflichung gegen die Behörde in diversen Foren fort.
Miniplane und RedStar Gurtzeuge.
Die Behörde wurde schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass ein schon angesprochenes Gurtzeug nicht der Musterzulassung, welches auf Basis der DULV Zulassung in österreich eine Zulassung erhielt im Umlauf ist. Aufgrund dessen wurden stichprobenartige Überprüfungen vorgenommen. Fakt war dabei, dass diesbezügliche Gurtzeuge in Gebrauch waren, und das Schlimme daran, dass bei einigen Gurtzeugen der Gurt, welcher ja einfach an die Stoffhinterwand angenäht wurde, Auszerrungen des Annähers aufwiesen.
Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet und der Test nach dem letzten Stand der Technik durch Para-Academy, Guido Reusch, bestätigte unsere Befürchtungen. Der Test verlief neg., der Gurt riss bei dem Test.
Der Erzeuger des Gurtzeuges war natürlich aufgrund des Testergebnisses bereit, die Gurtzeuge umzurüsten und weiters ein neues auf den Markt zu bringen. Der Test des neuen Gurtzeuges durch dieselbe Prüfstelle verlief positiv.
Von diesem Erzeuger wurden wird jedoch Aufmerksam gemacht, dass ein ähnlich konstruierte Gurtzeuge im Umlauf sind. Daher die Sicherheitsmittelung die von jedem Piloten wahrzunehmen ist. Auch ihres ist davon betroffen. Der Händler ist doch bereit, die Gurtzeuge umzurüsten. Was ist ihr Problem dabei. Was ist ihr Gedankengang oder ihre Absicht Herr Angerer, dass sie dies anprangern und die Sicherheit, auch ihre eigene, aufs Spiel setzten.
Hören sie doch auf, Reifen mit Luftfahrzeugen zu vergleichen. Ist doch lächerlich. Aus meiner schon 37jährigen Berufserfahrung weiß ich, dass sogar überdimensioniert getestete Reifen bei extremer Beanspruchung kaputt wurden. In der Luft kann man nicht einfach stehen bleiben und reparieren.
Ein paar persönliche Zeilen noch. Ich bin ein absoluter Vielflieger. Wenn ich in Turbulenzen komme bin ich immer wieder froh, ein mot. Hängegleiter zu fliegen, welcher dem letzten Stand der Technik entspricht und sicherlich bei normalen Verhältnissen überdimensioniert ist.
Seien sie doch froh, das es Prüfstellen, Institutionen, verantwortliche Personen in unserer Sparte gibt die darauf achten, dass Menschen bei Gebrauch eines diesbezüglichen Luftfahrzeuges nicht zu Schaden kommen. Ihre Kritiken und absolutes Verwehren einer durchzuführenden Maßnahme die schlußendlich auch ihrer Sicherheit dient, ist mir unerklärlich.
Noch zum Schluß: Wo haben sie die Informationen her wo Para-Academy meint, dass hier übergetestet wurde. Ich habe jetzt hier vor mir die Testberichte und aufgezeichnete Diagramme der Paraacademie liegen. Tester war Herr Guido Reusch ein anerkannter Experte. Keine Anmerkung bei der Zuschrift oder auf den Testbögen, daß, wie sie immer so global hinwerfen, überdimensioniert getestet wurde.
Sehr geehrter Herr Angerer. Halten sie sich auf Fakten und schaden sie nicht unserer Luftsportart mit nicht haltbaren Veröffentlichungen.
In diesem Sinne
Stocker
Re: ZLLV2009
klang - 10.11.2009, 16:45
Sehr geehrter Herr Stocker,
mal der Reihe nach: es ist mir nicht bekannt, dass DULV Prüfungen in Österreich anerkannt werden.
Hinsichtlicher der Musterprüfungen hat der Aeroclub nach den Bestimmungen der ZLLV Betriebspflicht.
Aus genau dem Grund musste ja letztendlich die DHV/OEAC Musterprüfstelle aufgelöst werden und es gab und gibt Probleme mit der Anerkennung von Prüfungen, die damals gemacht wurden.
Wenn die ZLLV 2009 diesbezüglich Klarheit und Erleichterungen bringt, sind wir alle sicherlich froh. Vielleicht könnten Sie mir diese im Entwurf senden?
Die Aussage, dass noch keiner 135 kg getestet hat stammt nicht aus den Papieren sondern von einer Person, die bei der Prüfung dabei war.
Und was soll falsch sein an meinem Reifenvergleich? wenn bei 150 auf der Autobahn ein Reifen platzt, habe ich keinen Rettungsfallschirm.
Ich verwehre mich nur gegen Verallgemeinerungen, die einen Test für ein Gurtzeug an einem Motorsystem auf alle Motorsysteme mit dem Gurtzeug beziehen, obwohl die Anforderungen völlig andere sind.
Und freilich bin ich froh, dass die Geräte zuverlässig und tauglich sind. Dazu benötige ich aber keine Gesetze neben denen, die das schon seit dem 19. Jahrhundert vorschreiben. Im ABGB steht ja schon, dass jeder, der ein Produkt in den Verkehr bringt, für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haftet. Und somit ist der Ball bei den Herstellern, die ja neben dieser Haftung auch noch jene der Produkthaftung und des Konsumentenschutzes zu tragen haben.
Somit ist es im Interesse eines jeden Herstellers, seine Produkte so zu dimensionieren, dass sie funktionieren und nicht versagen.
Miniplane hat tausende Systeme weltweit verkauft, kein Gurt ist je gerissen. Beweis genug, dass dieses Gurtzeug den Anforderungen entspricht. Und Miniplane baut eben keine Motorsysteme für 135 kg schwere Piloten.
Zur Umrüstung: Laut Aussage von Walter Holzmüller ist hier der Musterbetreuer gefordert, der dieser Umrüstung zustimmen müsste. Es handelt sich ja um die Änderung des genehmigten Musters.
Oder aber müsste Norbert eine Erklärung abgeben, dass keine Nachrüstung erforderlich sei. (wegen des geringeren Pilotengewichtes)
Die von Ihnen angesprochene Möglichkeit der Nachbesserung wird vom Hersteller RedStar angeboten und ist kostenpflichtig. Sie würde nach meiner Rechtsauffassung zum ERLÖSCHEN der Zulassung führen, da eine Änderung am Stück vorgenommen wurde, und dieses somit nicht mehr dem Muster entspricht - irre ich mich?
ich denke, wir beide wollen das gleiche: fliegen ohne zuviel Bürokratie. In dem Sinne sollten wir zusammen arbeiten und uns nicht gegenseitig das Leben schwer machen.
Beim Thema "Checkflug" und Scheinverlängerung hat das ja schließlich auch funktioniert, auch wenn diejenigen, die das damals angezettelt haben erst furchtbar beschimpft wurden. Jetzt sind alle damit froh.
mfg
Klaus Angerer
Re: ZLLV2009
luftikus - 10.11.2009, 19:05
Herr Angerer!
Es bringt nichts, jede Zeile ist vergebens. Sie können Äpfel und Birnen nicht auseinanderhalten, sie sagen, bzw schreiben immer wieder es war irgendwer dabei, irgendwas, irgendwo usw. immer so global hingeschmissen.
Kennen sich nicht mit der Anerkennung aus, wann diese überhaupt gemäß ZLLV 2005 zum Tragen kommt, haben meinen Bericht gar nicht richtig durchgelesen, oder sie begreifen es einfach nicht, sie schreiben "es ist mir nicht bekannt, dass DULV Prüfungen in Österreich anerkannt werden" Diese werden nicht anerkannt, lesen sie meine Berichte nochmals durch, nie die Rede von Anerkennung durch den DULV!!!!.
Weiters, es gibt eine vom BMVIT genehmigte Musterprüfstelle - wo habe sie dies her, dass es diese nicht gibt.
Studieren sie die ZLLV 2005 die noch Gültigkeit hat und auch das OHB das ihnen ja nicht mit unserer Zustimmung von wem auch immer übermittelt wurde. Das mit Ihrer Veröffentlichung des OHB auch Daten der Prüfer ohne deren Einwilligung veröffentlicht wurden, wird Gegenstand einer anderen Sache sein.
Ach ja, hätte es beinahe vergessen. Die Produkthaftung kommt mit der ZLLV 2009 zu tragen, da die behördliche Musterprüfung wegfällt.
Gemäß der noch gültigen ZLLV 2005 in Verbindung mit der relevanten uns betreffenden Übertragungsverordnung übernimmt die Behörde ÖAeC-FAA die Verantwortung und nicht der Hersteller - auch eine Falschannahme von ihnen.
Bleiben sie so gesehen bei ihren Reifen und hoffentlich einen gut funktionierenden Rettungsfallschirm.
Stocker
Re: ZLLV2009
pulse - 14.11.2009, 12:58
klang - dies war 100 % der falsche Weg !!!!!!
pulse
Re: ZLLV2009
Anonymous - 17.11.2009, 16:42Einsteiger ins geschehen
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich selber würde gern mit dem Motorfliegen anfangen und hab mich auch schon darüber informiert.
Was erschreckend ist für einen Einsteiger, es gibt keine zuverlässige Informationsstelle!!!!!!
Im Moment läuft meines Erachtens läuft die derzeitige Entwicklung am Interessen der Piloten vorbei.
Was für mich verständlich ist eine Kennzeichen und ein Lärmprüfzeugnis.
Danach fangen meines Erachtens schon die Komplikationen an.
Des weiteren sind viele Prüfkriterien für mich als Techniker nicht gerade schlüssig aber diese Verhalten ist für österreichische Behörden leider sehr weit verbreitet und sinnvolle Einführungen lassen leider zu lange auf sich warten (z.B. Helmpflicht für Kinder beim Skifahren).
Andererseits wird oft an veralteten Statuten und Richtlinien festgehalten die längst von der Technik überholt worden sind.
..."Ach ja, hätte es beinahe vergessen. Die Produkthaftung kommt mit der ZLLV 2009 zu tragen, da die behördliche Musterprüfung wegfällt.
Gemäß der noch gültigen ZLLV 2005 in Verbindung mit der relevanten uns betreffenden Übertragungsverordnung übernimmt die Behörde ÖAeC-FAA die Verantwortung und nicht der Hersteller - auch eine Falschannahme von ihnen.
Bleiben sie so gesehen bei ihren Reifen und hoffentlich einen gut funktionierenden Rettungsfallschirm. "
Jeder Hersteller wird darum bemüht sein sicher Produkte auf dem aktuellen Stand der Technik herzustellen, denn es liegt im Interesse des Herstellers seine Kunden zufrieden zu stellen und diese auch "gesund" zu halten.
Welche Rechte und Pflichten habe ich nach dem Wegfallen einer Musterprüfung als Versicherungsnehmer? Bzw. auf welcher Basis wird die Lufttauglichkeit der Geräte festgelegt? Muss dann nicht mehr jeder Motor mit jedem Schirm zugelassen werden (was meines Erachtens reine Geldmacherei ist)?
Im Moment kann man sich an Flugschulen, Versicherungen und das Technikreferat wenden, jeder gibt einen andere Informationen. Problem dabei ist jeder vertritt natürlich in erster Linie seine persönlichen Interessen. Die Flugschule möchte das man einen Kurs macht und verspricht einem das blaue vom Himmel, die Versicherung will im Falle eine Falles natürlich ihr Geld behalten und letzteres nimmt sich anscheinend ein großes Beispiel an der Regierung und sorgt für damit für Verdrossenheit unter den Piloten.
Für mich als Einsteiger (und wahrscheinlich auch für andere) wäre mal ein "verantwortliche" Ansprechinstitution wichtig, die für ihre Angaben auch haftbar ist.
Des weiteren wäre mal Interessant wie die Versicherungssituation in Österreich und dem Ausland aussieht. D.h. welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen um einen gültigen Versicherungsschutz zu haben? Meines Wissen gelten für einen Versicherungsschutz die best. des jeweiligen Landes. Wie ist das mit dem liberalen Vorschriften in Frankreich?
Wie ist nun die Anerkennung der österreichischen Lizenz im Ausland und ist mein Gerät auch dort zugelassen, denn immerhin habe ich ja ein Luftkennzeichen?
Ich sehe einen Motorgleitschirm wie ein KFZ, ich erfülle meine technischen Vorraussetzungen erhalte mein Kennzeichen und muss mich dann an die jeweiligen Vorschriften halten (Lufträume, etc).
MfG
Werner
Re: ZLLV2009
luftikus - 19.11.2009, 00:42Antwort an Werner
Hallo Werner
Ich werde deinen Artikel in deiner Abfolge beantworten.
Ich weiß nicht, an wen du die Fragen gestellt hast.
Wende dich mit konkreten Fragen an den ÖAeC. Deine Anfragen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet und dann bekommst du auch die kompetente Antwort.
Seitens des ÖAeC wird nicht an Statuten und längst überholte Richtlinien festgehalten. Der ÖAeC kämpft ja dafür, dass diese wegfallen. Die ZLLV 2009 ist ja ein "Jahrhunderteereignis" für unsere Luftsportart im technischem Bereich.
Werner betreffend "befinden"- ein Gesetzt (ZLLV) ist zu vollziehen und da haben befinden wie dies oder jenes wäre besser, nichts verloren.
Musterzulassung:
Das die Musterprüfung wegfällt war ja das Bestreben. Bei der ZLLV 2009 ist dies verwirklicht worden. Der Erzeuger wird verpflichtet, das Produkt nach den bestehenden Normen herzustellen - so einfach wird dies sein. Die Behörde hält sich draussen - der Erzeuger haftet für die ordnungsgemäße Entwicklung und Herstellung - war ja immer die Forderung - ist doch so in Ordnung. Der Hersteller schreibt auch die Überprüfungsintervalle vor - auch in Ordnung, da er ja am besten über sein Produkt Bescheid weiß.
Bisher hat ja die Behörde mit dem Musterzulassungsschein die Verantwortung übernommen - wie schon gehabt, der Erzeuger sagt warum ich, die Behörde hat dies genehmigt und pasta.
Immer wieder das Gleiche. Wenn es passt wird gesagt wir sind die Hersteller, oder Vertreiber, was hat die Behörde dabei zu tun, passiert etwas, dann nimmt man die Behörde her und sagt, die Behörde hat ja dies genehmigt - gehört bei der ZLLV 2009 gottseidank der Vergangenheit an.
Reifen und Rettungsschirm habe ich deshalb angeführt, da "klang" die Reifen mit Luftfahrzeugen in Verbindung bringt und sich vehement gegen eine Sicherheitsmitteilung wehrt - er wird schon seinen Grund dafür haben. Jedenfalls war er nicht gut beraten, seinen jetzt eingeschlagenen Weg zu gehen.
Ja dies ist so. Jeder Hersteller wird sein Produkt nach dem aktuellen Stand der Technik herstellen und auch die weitere Wartung bestimmen.
Werner, wenn ich diesen Ausdruck schon höre - Geldmacherei - Es gibt eben verschiedene Strömungen und politische Zusammensetzungen wie auch verschiedene Meinungen zu einem Luftfahrzeug. Der ÖAeC hat sich auch bei den mot.HG/PG für eine totale Entbürokratisierung eingesetzt. Es wurden Varianten ausgearbeitet und vorgelegt, jedoch nich alles in unserem Sinne angenommen. Dazu trugen auch diverse Schreibereien in verschiedenen Homepagen bei. Jedoch ist die jetzt angenommene Festlegung in der ZLLV 2009 für die mot.HG/PG ebenfalls ein großartiger Erfolg. Auf Details gehe ich hier noch nicht ein, da sofort dies, egal wie positiv dies ist, negativ in den diversen Homepagen dargestellt wird. Die Homepageschreiber schlagen derzeit wild um sich. Für mich reine Populisten oder Möchtegern. Aber man muß damit leben. Kann sich ja jeder selbst eine Meinung zu den Schreiberein bilden.
Werner, es ist mir nicht bekannt, dass du dich an das Technikreferat des ÖAeC mit einer Anfrage gewendet hast.
Eines möchte ich bei diesen, deinem, Absatz richtig stellen. Im Technikreferat/Abteilung Technik HG/PG werden keine persönlichen Meinungen vertreten, sondern nur die Meinung welche die ZLLV vorschreibt.
Über die Flugschulen kann ich mich nicht äußern, da mir dies nicht zusteht und auch nicht in meinem Bereich liegt.
Verdrossenheit der Piloten.
Denke einmal zurück. Vor fünf Jahren durftest du nicht einmal einen Motor starten - krass ausgedrückt - . Eine Gruppe mit der starken Vereinigung, dem ÖAeC, ist es gelungen, die mot. HG/PG Fliegerei in Österreich zu verwirklichen - dies wird leider immer wieder vergessen -
Werner - wen und für was willst du jemand haftbar machen. Sind wir schon so weit, dass man für gewöhnliche Auskünfte schon zum "Kadi" gezerrt wird. Dies ist doch anderen Personen vorbehalten - stelle dich doch nicht in die selbe Reihe.
Der Versicherungsschutz ist genau festgelegt. Wende dich an die Versicherungen die das jeweilige Produkt anbieten.
Liberales Frankreich. Ja richtig, alles in Ordnung, nur Österreich ist nicht Frankreich, und Schweiz in der das mot. HG/PG Fliegen verboten ist, ist nicht Österreich - ich glaube dies ist hiermit beantwortet.
Werner zu deinem Vorwurf, du sagst, du bist Techniker - warum hast du dich nicht eingebracht in die Arbeit der ARGE motHG/PG. Würdest dann darüber etwas anders Denken und diesen Erfolg jetzt mit der ZLLV 2009 als wirkliches Ereignis erleben - kannst mir glauben - Einsatz total.
Die ZLLV trifft auf Österreich zu. Die Abkommen der gegenseitigen Anerkennung ist auf politischer Ebene zu treffen, bzw. abzuhandeln.
Dies mit dem KFZ ist nicht so einfach herzunehmen. Da bestehen internationale Abkommen auf politischer Ebene.
Werner: Gründe eine Arbeitsgruppe der "Harmonisierung der gegenseitigen Anerkennung mot.HG/PG". Vielleicht hast du Erfolg. Nur ist dazu vermutlich jahrelange kostenlose Arbeit von Nöten. Dass dazu die Freizeit gänzlich dafür aufgeht, sei nebenbei bemerkt, ich weiß es.
Unter anderem wären dann die technischen Grundvoraussetzungen ein Hänge/-oder Paragleiter welcher nach internationalen Luftfahrtnormen hergestellt wurde. GOOGLE ein bishen, damit du weißt, was dies heisst, bzw. welche Vorderungen dies sind. Also Werner, dies ist alles nicht so leicht.
Es ist dazu eine beinharte Arbeit, Idealismus, großer Verzicht der Freizeit und natürlich eine starke Vereinigung, die ist in unersem Falle der ÖAeC ist, erforderlich.
Die meisten vergessen nachzudenken, wie war es vor ein paar Jahren.
Auf die Wichtigmachern, die immer nur auf den abfahrenden Zug aufspringen wollen um zu glänzen, will ich hier gar nicht eingehen. Die deklarieren sich von selbst.
Dazu ein Zitat von Giovanni Guareschi: "Ein Kritiker ist eine Henne, die gackert, wenn andere legen.
Das Zitat trifft natürlich nicht auf dich zu.
In diesem Sinne
Luftikus
Re: ZLLV2009
Anonymous - 19.11.2009, 18:16
Hallo Luftikus,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme, jedoch wurde leider auf keinen einzigen Punkt eine Antwort gegeben.
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..."Werner, wenn ich diesen Ausdruck schon höre - Geldmacherei - Es gibt eben verschiedene Strömungen und politische Zusammensetzungen wie auch verschiedene Meinungen zu einem Luftfahrzeug"
Wenn ein Prüfer oder Mitarbeiter einer ARGE oder eines Prüfinstitutes mit eine Hersteller zusammenarbeitet, welcher ein betroffenes Produkt herstellt, ist das meiner Auffassung nach ein Interessenkonflikt.
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..."Im Technikreferat/Abteilung Technik HG/PG werden keine persönlichen Meinungen vertreten, sondern nur die Meinung welche die ZLLV vorschreibt."
Ich hoffen einmal stark das dort keine Meinungen vorgeschrieben werden.
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..."Denke einmal zurück. Vor fünf Jahren durftest du nicht einmal einen Motor starten - krass ausgedrückt - . Eine Gruppe mit der starken
Vereinigung, dem ÖAeC, ist es gelungen, die mot. HG/PG Fliegerei in Österreich zu verwirklichen - dies wird leider immer wieder vergessen - "
Sie sollten hier jetzt nicht vom Thema abweichen. Es besteht ein großer unterschied zwischen der Tatsache ob das Fliegen mit Motor generell nicht erlaubt ist oder durch Gesetze die kaum einhaltbar sind gemacht wird.
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..."Werner - wen und für was willst du jemand haftbar machen. Sind wir schon so weit, dass man für gewöhnliche Auskünfte schon zum "Kadi" gezerrt wird. Dies ist doch anderen Personen vorbehalten - stelle dich doch nicht in die selbe Reihe. "
Ich habe mich dabei nicht auf einfach Anfragen bezogen, sondern auf rechtlich relevante Aussagen. Zum Beispiel wenn es sich darum handelt welche technischen Vorraussetzungen man erfüllen muss.
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..."Der Versicherungsschutz ist genau festgelegt. Wende dich an die Versicherungen die das jeweilige Produkt anbieten."
..."Liberales Frankreich. Ja richtig, alles in Ordnung, nur Österreich ist nicht Frankreich, und Schweiz in der das mot. HG/PG Fliegen verboten ist, ist nicht Österreich - ich glaube dies ist hiermit beantwortet"
Nach Anfragen bei Versicherungen wird man darauf aufmerksam gemacht, das man sich an die jeweilig geltenden Gesetze des Landes in dem geflogen wird.
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Die derzeitig einzig wichtige Frage die mich beschäftigt ist, welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen um legal zu fliegen?
Muss jeder Motor mit jedem Schirm erst zugelassen werden wie es bis jetzt der Fall war?
Des weiteren stellt sich mir die Frage welche EN wird für die Motoren angewendet?
Denn interessant wird es bei der Einhaltung, der Hersteller garantiert mit dem Anbringen des EN Zeichens die Einhaltung der laut EN angeforderten Kriterien. Das ergibt nun die Möglichkeit seinen Motor zu verbessern ohne die Zulassung zu verlieren.
Gibt es für die ver. Komponenten (Gurtzeug, Motor, Käfig, ...) eine K-Prüfug?
MfG
Werner
Re: ZLLV2009
luftikus - 19.11.2009, 22:53
Hallo Werner!
Ich habe dies zur Kenntnis genommen. Aber vorher in einem Beitrag eine Frage stellen, oder etwas in den Raum zu stellen und dann in einem nachfolgenden Beitrag die Antwort geben, wie z.B. ich hoffe schon stark, dass dort keine Meinungen vorgeschrieben werden, entspricht doch nicht der erfolgten Beantwortung - oder wird absichtlich so argumentiert, oder geflissentlich übersehen/überlesen.
Hörst halt nicht gerne, dass eine Gruppe dies verwirklicht hat, kann ich auch nichts machen. Welcher Gruppe gehörst du an?
Den weiteren Aspekt der angeführt wird, dass die dafür vorgensehenen Gesetze kaum einzuhalten sind, verstehe ich nicht. Ich, wie auch etlichte meiner Flugfreunde fliegen schon über 20 Jahre mot.
Zuerst durch das österr. Zivilluftamtt zugelassen, danach war die ACG zuständig OE 8....und jetzt der ÖAeC OE 6 ......... Der jetzige Betrieb über den ÖAeC ist der einfachste und billigstge bisher aller Behördenwege. Nur kümmern muß man sich schon darum - warum dann nicht durchführbar, bzw fast kaum einhaltbar?
Bei jedem Artikel was ich kaufe muß ich auch zum Händler gehen und wenn ich mich nicht auskenne, lasse ich mich beraten, oder wende ich mich an die Ansprechstelle.
Wennst in einem anderem Land fliegen willst, musst du dich an die do. gültigen Gesetzeslagen halten, bzw dich darum kümmern welche Vorschriften in diesem Lande zu tragen kommen. Wende dich in dem entsprechenden Land an die kompententen Stellen.
Ich sagte dir ja schon, kümmere dich darum, dass alles in unserer Flugsportart mit anderen Ländern humanisiert wird, setzte dich ein, sammle Idealisten, die auch fachkompetent sein müssen um dich herum, schaue um eine starke Vereinigung um die mitmacht - allein ist man chancenlos- opfere deine Freizeit und etliches an Euro die du selbst berappen musst, lerne die Gesetzeswerke auswendig, studiere diese, sonst bist du schon zu Beginn abgeschrieben. Lebe dann auch mit den Kritikern die sich vernutlich in der Sonne wälzen wollen. So einfach ist dies.
Aha, tut mir leid, ich bin jetzt schon wieder vom Thema abgekommen.
Zum Schluß deinses Artikels komme ich nicht ganz mit. Was heisst "wie es bis jetzt der Fall war".
Bis jetzt und weiter bis zur ZLLV 2009 ist die ZLLV 2005 das Gesetzeswerk welches angewendet werden muß um legal zu fliegen.
Es wird auch in der ZLLV 2009, wenn du dies meinst, nicht selbstständige Umänderungen geben.
Du schreibst wieder Zulassungen bei den Umänderungen, "Zulassungen" die gibt es bei der ZLLV 2009 nicht mehr- oder hast du die ZLLV 2005 gemeint, da du "Zulassungen" angeführt hast.
Werner, es ist immer wieder das selbe. Es wird einfach etwas hingeschmissen ohne vorher sich einzulesen.
Nur hinzuschreiben "........leider auf keinen einzigen Punkt eine Antwort vergeben", dies führt zu nichts und jede Minute ist zu kostbar um da eine Diskussion weiterzuführen. Du verfolgtst meiner Meinung nach andere Ziele.
Obwohl es einen gewaltigen Unterschied zwischen Genehmigung und Zulassung, wie auch bei anderen Begriffen gibt, hast du dies gar nicht wahrgenommen, oder wahrnehmen wollen oder einfach überlesen.
Lies die Artikel von oben bis unten nochmals durch - da ist ja schon alles umfassen erklärt auch dies mit der Genehmigung gem. ZLLV 2009.
Wenn du dich jetzt schon so darum kümmerst, studiere die ZLLV, lerne die Begriffe kennnen, wie diese angewendet werden, wie diese zur Anwendung kommen, wer was und wie machen darf, welche Arbeiten müssen durchgeführt werden, welche Dokumente dafür ausgestellt werden, usw. sonst führen deine Fragen zu nichts.
Nur so eine Meinung zu haben, dass ich gemäß ZLLV 2009 genehmigten System, oder an der nach der ZLLV 2005 musterzugelassenen System Änderungen vornehmen kann, ist doch wohl auch nicht ernst gemeint.
Jede Änderung eines Produktes bedingt die Zustimmung des Herstellers oder sonst einer eingebunden Institution, da ansonsten der Versicherunsschutz nicht mehr gegeben ist.
Ist bei einem Produkt keine Versicherung von nöten, so erlischt bei einer Umänderung die Prodkukthaftung. War immer so, ist so und wird so bleiben.
Wenn die ZLLV 2009, wie schon in einem Artikel geschrieben, vermutlich hast du dies überlesen, wird bei In-Kraft-Treten von der zuständigen Behörde in geeigneter Form verlautbart und erläutert werden.
Ich sehe, diese Diskussionen bringen nichts und werde mich diesbezülich nicht mehr einschalten.
Fast immer wieder die gleiche Absicht - man will sich damit "sonnen" oder als "Experte" oder als "Aufdecker" oder sonst was darstellen.
Eine fachkometente Diskussion, bzw. der Sache dienenden Gedankenaustausch stelle ich mir anders vor.
Falls Fragen sind, wie schong gesagt, an die kompetente Stelle wenden und die Antwort abwarten.
Luftikus
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