Politik für zwischendurch

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    Re: Politik für zwischendurch

    Dani - 30.09.2009, 10:42

    Politik für zwischendurch
    Training schön und gut jetzt gibts mal was fürn Kopp zum denken.

    2 Sachen :

    die EU hat ein neues projekt:
    es nennt sich "Indect" und dh. voll ausgeschrieben: "Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment" (oder zu deutsch: "Informationssystem zur Unterstützung der Suche, der Entdeckung und der Überwachung von Bürgern in städtischen Umgebungen")

    Was des jetzt genau macht kann ich euch leider noch nicht sagen, aber ich finds verdammt krass...gut dass erst wahlen waren
    :?



    2tes Thema : (erst durchlesen dann schauen ob interesse besteht,wenn ja dann Links klicken)

    Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

    Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels (Abschaffung der Todesstrafe, ecc) betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um [...]

    c. einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

    Artikel 2 des Protokolls Nr.6 zur EMRK:

    Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden......

    http://www.mmnews.de/index.php/200908233621/MM-News/EU-Todesstrafe-Hinrichtung-bei-Aufstand.html
    http://www.tacheles-regional.de/index.php?id=726&tx_jppageteaser_pi1[backId]=1
    http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1080287&kat=4

    dh. es kann vorkommen, dass dich ein französischer polizist mitten in deutschland über den haufen schießt und keine strafe bekommt -.-
    :shock:
    Immerhin dürfen ausländische (!) polizisten inzwischen auch EU weit eingesetzt werden, mit ausdrücklicher (!) erlaubnis zum schußwaffengebrauch

    ----von den deutschen mal ganz abgesehen----

    Wollt des nur mal hier wortlos hinstellen weil ichs relativ interessant fand...machts euch eure Meinung drüber.
    Or spread the news,don´t let the world fall asleep
    :|



    Re: Politik für zwischendurch

    Claws - 30.09.2009, 11:23


    Polizeistaat 2.0 :lol: :lol: :lol: :lol: dafür wirds hoffenltich wieder was mit unserer wirtschaft...

    naja...aber besser als wären die kack kommunisten an der macht... :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    piratenpartei an die macht!! soll se doch den ersten abknallen die bullen...mal schaun was dann los is... :lol: :roll: dann sind in meiner PB Gun sicher keine Paintballs mehr drinnen... :twisted: :twisted:



    Re: Politik für zwischendurch

    Dani - 30.09.2009, 12:11

    Ente gut alles gut---Nö !
    Hab grad nochmal mit 2 Freunden drüber diskutiert, sieht erst danach aus als wärs doch gut ABER
    Ich stell hier einfach mal alles rein was wichtig is dazu zu wissen !

    http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/187.htm

    Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) hat jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.

    Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern


    ---Zu dem Zeitpunkt okay soweit alles gut und schön !!! ---
    Nur :

    Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
    Da mir ein Kollege von Ihnen auf meine Fragen nicht explizit einging, möchte ich mich an Sie wenden.
    In der EU soll die Todesstrafe absolut abgeschafft sein. Nun habe ich ein Problem. Beim 13. Zusatzprotokoll der EMRK stolperte ich über Art. 4, der den räumlichen Geltungsbereich regelt. Für mich tauchen nun folgende Fragen auf:
    1. Zu Art.4 1: Hat die BRD bei der Ratifizierung einzelne oder mehrere Hoheitsgebiete bezeichnet, auf die dieses Protokoll Anwendung findet? Wenn ja, welche?

    2. Zu Art.4 2/3: Ist es richtig, wenn ich schlussfolgere, dass durch Rücknahme oder Änderung der in Absätzen 1 und 2 abgegebenen Erklärung Art. 1 des 13. Zusatzprotokolls außer Kraft gesetzt wird?

    3. Wird nach Art. 3, der Vorbehalte nach Art. 57 der Konvention definitiv nicht zulässt, Art. 4 des 13. Zusatzprotokolls nicht automatisch gegenstandlos?

    4. Ist es falsch, wenn ich schlussfolgere, dass praktisch nach 3 Monaten die Todesstrafe durch die Hintertüre wieder eingeführt werden kann?

    5. Haben die Zusatzerklärungen überhaupt Rechtswirkung? Wenn nicht, welchen Sinn machen sie?

    Danke für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichem Gruß

    25.07.2008Sehr geehrter Herr ,

    vielen Dank für Ihre Fragen vom 06. Juli 2008.

    Die Todesstrafe soll nicht nur in der EU abgeschafft, sondern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention, die das 13. Zusatzprotokoll unterzeichnet haben. Das sind zurzeit alle Mitgliedstaaten außer Russland und Aserbaidschan.

    Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Erklärungen zum räumlichen Geltungsbereich des 13. Zusatzprotokolls gemacht, es bindet die deutsche Staatsgewalt somit uneingeschränkt.

    Erklärungen nach Art. 4 des 13. Zusatzprotokolls können nicht Art. 1 des Protokolls völlig außer Kraft setzen. Solche Erklärungen können lediglich einzelne Hoheitsgebiete aus dem Geltungsbereich ausnehmen, nicht jedoch auf das gesamte Hoheitsgebiet des Unterzeichnerstaates ausgedehnt werden.

    Art. 3 und 4 des Zusatzprotokolls stehen aber nicht im Widerspruch zueinander. Das Verbot des Art. 3 des Zusatzprotokolls bezieht sich lediglich auf Vorbehalte im Sinne des Art. 57 EMRK. Damit sind Vorbehalte gegen vertragliche Bestimmungen des Europarates gemeint, die im Widerspruch zu innerstaatlichem Recht der Mitgliedstaaten stehen. Art. 4 des Zusatzprotokolls hingegen erlaubt nur eine territoriale Begrenzung des Geltungsbereiches des 13. Zusatzprotokolls, es stellt somit keinen Vorbehalt im Sinne des Art. 57 EMRK dar.

    Erklärungen nach Art. 4 des Zusatzprotokolls haben natürlich rechtliche Wirkung, so haben zum Beispiel Dänemark und Großbritannien durch eine solche Erklärung den territorialen Geltungsbereich des Zusatzprotokolls im Nachhinein beträchtlich erweitert.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Leutheusser-Schnarrenberge



    __-----------Also sie ham sich ne hintertür aufgehoben----
    aber solang se die ned nutzen kann da nix passiern ^^
    und die brauchen ja bisl, bis des zurückgnommen is
    3 monate um genau zu sein
    in 3 monaten kann ma einige regierungen stürzen

    :D :D

    Hier nochmal zusammengefasst ( obwohl ich glaub die meisten sind eh scho ausgestiegen, hauptsach fressen und saufen....naja saufen schön und gut aber hehe :wink: )
    http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_werner_langen-602-20900.html

    Ganz am schluss spart er sich allerdings auf genau die ausnahme mit dem räumlichen geltungsbereich einzugehen.

    Und wenn soweit nur Einer gelesen hat freuts mich dass dich deine Zukunft doch intressiert !!!

    Greeeeeetz I´am out !!! Enough Poltic stuff for today !!!



    Re: Politik für zwischendurch

    Claws - 30.09.2009, 13:05


    alda...des is mir grad viel zu viel zu lesen...bitte nochmal kurzfassung... :)



    Re: Politik für zwischendurch

    Dani - 30.09.2009, 13:33


    Staat böse ! :D

    Ne es kann wenn Irland dem Lissaboner Vertrag zustimmt und des Grundgestzt dadurch ersetzt wird ziemlich gemein werden.
    Sprich Deutschland kann hoheitgebiete (zb ganz deutschland) bestimmen in denen die todesstrafe nicht anwednbar ist !
    Hat aber die Möglichkeit diese gebiet aufzuheben und schwupps! 3 monate später ist die Todesstrafe dort erlaubt .
    3 monate wären ja genug um den Staat dann notfalls zu stürzen! Aber Bundeswehr usw is eben dann ein Problem.
    :arrow: wir landen wieder bei 1933 und frankreich und polen dürfen sich warm anziehen !



    Re: Politik für zwischendurch

    Claws - 30.09.2009, 14:05


    solang die todesstrafe bei kindsmördern angewendet wird...passts ja... :evil: :evil: :evil:

    bis des so weit ist....liegen wir schon unter der erde... :lol: :lol:



    Re: Politik für zwischendurch

    Dani - 03.10.2009, 18:40


    Und die Irren ham jetzt doch auch noch zugestimmt, heile Welt ich liebe dich! :?



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