Sprachkurse an der Universität

Willkommen im Schloß von Württemberg
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    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 23.09.09, 20:35

    Sprachkurse an der Universität
    Werte Ratskollegen,

    Ich erhielt heute einen Brief, unterzeichnet von der werten Dekanin unserer Universität Yannah und dem Vize-Dekan Dershac. Das Thema sind die Sprachkurse, die allein für das Kirchenstudium nötig sind, aber trotzdem von Studenten anderer Richtungen besucht werden. Dadurch wird denen, die es brauchen, die Möglichkeit genommen sich zügig fortzubilden.

    Im Folgenden nun eine Abschrift des Briefes, teilweise der Einfachheit halber gekürzt.

    Yannah hat folgendes geschrieben: Werter Thrawn,

    wir, Yannah, Dekanin und Dershac, Vizedekan der Universität von Württemberg haben folgendes Anliegen und Problem:

    Die Kirchenstudenten beklagen sich bei uns wöchentlich, das es selten ein Kirchenstudent schafft, einen Sprachkurs zu belegen, da diese meist von Studenten anderer Studienwege belegt werden. Nun haben wir als Dekane keinen Einfluss darauf, wer sich für einen Kurs als Student anmeldet.

    [Es folgt im Original eine Auflistung von Kursbelegungen in den Sprachen.]

    D.h. von 10 Studenten hat es gerade mal ein Kirchenstudent geschafft und das sind eigentlich diejenigen für die das Sprachstudium am wichtigsten ist, da das Lesen der Bücher ein gewisses Grundkenntis der Sprachen benötigt, die von Buch zu Buch variiert. Als Dekanin sind mir hier die Hände gebunden, wie gesagt, ich habe keinen Einfluss darauf, welcher Bürger wann einen Kurs besucht.

    Nun zur Frage:

    Wäre es möglich ein Gesetz/Verordnung für Württemberg zu erlassen, in welchem den Studenten der Wege Armee/Staat/Medizin z.b. nur nach einer bestimmten Wartezeit nach der Freischaltung eines Sprachkurses erlaubt wird, diesen Kurs zu besuchen und bei Nichteinhaltung ein Bussgeld bezahlen muss.

    In Frankreich scheint es wohl so etwas zu geben.

    Zitat aus einer Diskussion diesbezüglich in der Universtiät Württemberg:
    Zitat: Nun, das Problem liegt eigentlich woanders. Wenn man in Frankreich zur Uni geht und einen fachfremden Kurs belegt, wird man verwarnt, bei Wiederholung soll es schon Gerichtsverfahren gegeben haben. Im DKR ist das alles völlig ungeregelt, jeder kann jeden Kurs besuchen.

    Natürlich liesse sich dieses Gesetz/Verordnung auch auf die anderen Kurse ausdehnen, allerdings sehen wir hier die Gefahr, das die Universtität dann irgendwann die Kurse nicht mehr vollbekommt, was - wenn die Universität ingame einmal voll funktionsfähig ist - eine Auswirkung auf die Finanzen der Universität hätte.

    Wir haben uns hier bereits Gedanken dazu gemacht, wie dieses Gesetz aussehen könnte und fügen den Entwurf diesem Schreiben bei.

    Die Arbeit zur Einhaltung des Gesetzes würde Einzig bei den Dekanen verbleiben. Diese würden einen Verstoss mit den entsprechenden Beweisen dem zuständigen Staatsanwalt zukommen lassen.

    Wir hoffen, das wir mit unserem Anliegen bei Euch werter Graf nicht auf taube Ohren stossen und das unser Anliegen unter Berücksichtigung der Belange und Bedürfnisse der Kirchenstudenten sachlich im Rat diskutiert wird. Schliesslich muss es im Sinne des Rates von Württemberg sein, das alle Gemeinden der Grafschaft schnellstmöglichst einen Pfarrer zum geistigen und seelischen Beistand der Gemeinde erhalten.

    Gruß
    Yannah, Dekanin der Universtiät Württemberg
    Dershac, Vizedekan der Universität Württemberg



    In Anlage unser Entwurf:
    Zitat: Gesetz zu den Sprachkursen an der Universität Württemberg

    § 1 Definitionen
    (1) Die "Sprachkurse" im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitätskurse "K1: Latein", "K2: Altgriechisch" sowie "K3: Moderne Sprachen".
    (2) Als "Kirchenstudent" bzw. "Theologiestudent" wird im folgenden betrachetet, wer (a) in einem anerkannten kirchlichen Orden im DKR Mitglied ist
    UND (b) in der Universität Württemberg (im Forum) als solcher gemeldet ist und mindestens im dritten Niveau (Level 3) ist (Sprachen können
    erst ab Level 3 erlernt werden). Der Nachweis hierüber kann durch Vorlage einer Bestätigung der Ordensleitung erfolgen.
    (3) Als "nicht-Kirchenstudenten" wird betrachtet, wer nicht die Bedingungen aus § 1, Abs. 2 erfüllt.
    (4) Der "Kursplan" ist ein Plan, der in der Universität (im Forum) veröffentlicht wird und aus dem ersichtlich ist, welcher Kurs an welchem Tage
    sowie zu welcher Uhrzeit freigegeben wird. Weiterhin enthält er den Namen des Dozenten im jeweiligen Fach. Änderungen und Abweichungen sind möglich
    und unterliegen der Verantwortung des Dekanats.
    (5) Dieses Gesetz gilt als "Vertrag" gemäß § 17, Abs. 1c Württemberger Gesetzbuch zwischen dem Dekanat der Universität (als Amtsperson) und den
    Kirchenstudenten (gemäß § 1, Abs. 2) der Universität Württemberg (als nach ihrer Meldung gem. § 1, Abs. 2 "organisierte Gruppe").

    § 2 Zugang zu Sprachkursen
    (1) Da Sprachkurse für den Bildungsweg der Kirchenstudenten unabdingbar sind, haben diese Priorität bei den Sprachkursen zu studieren.
    (2) Der Kursplan wird vom Dekan so gestaltet, dass es in jeder Woche wenigstens einen Sprachkurs gibt.
    (3) Bei der Belegung der fünf Plätze in den Sprachkursen (jeder Kurs hat 5 Studienplätze) ist den Kirchenstudenten Vorrang zu gewähren.
    Dies wird dadurch erreicht, dass Nicht-Kirchenstudenten eine Frist von wenigstens 30 Minuten nach Freigabe einzuhalten haben,
    beginnend bei dem Zeitpunkt, der im Kursplan genannt ist oder in der Ankündigung des Dekans (im Forum), falls der ursprünglich angesetzte
    Zeitpunkt nicht die tatsächliche Zeit der Freischaltung (Annahme des Vorlesungsangebots) ist.
    (4) Die Dozenten (Professoren) für Sprachkurse sind verpflichtet dem Dekan die Teilnehmer beginnend mit der Freischaltung aus den "Ereignissen"
    (Beispiel: 22-09-2009 18:00 : Der Dekan hat Ihr Vorlesungsangebot angenommen.) zu übergeben. Dies kann als einfacher Text erfolgen und
    muss auf Nachfrage als Screenshot nachgereicht werden (als gerichtsverwertbarer Beweis).

    § 3 Strafbestimmungen
    (1) Erstmalige Verstöße gegen § 2, Abs. 3 führen zu einer schriftlichen Verwarnung der betroffenen Studenten. Dies ist vom Dekan in persönlichem
    Brief sowie in der Universität (als Dokumentation im Forum) durchzuführen.
    (2) Wiederholter Verstoß innerhalb einer Frist von 14 Tagen (beginnend ab dem Tag des vorherigen Verstoßes, in ganzen Tagen gezählt)
    führt zu einer Weitergabe des Namen des Studenten an die Staatsanwaltschaft Württemberg. Das Strafmaß für eine erstmalige Anklage soll bei 50T
    (fünfzig Taler) liegen, bei wiederholter Anklage (innerhalb der für Betrug üblichen Rehabilitationszeit von 45 Tagen) führt dies zu
    einer Verdopplung auf 100T (einhundert Taler).
    (3) Der §3 Abs. 2 zählt im Sinne des Württemberger Gesetzbuches als "Betrug".
    (4) Verstöße gegen die Vorschrift aus § 2, Abs. 4 führen zur Sperre des Dozenten für 14 Tage und einer Anklage wegen Betrugs vor dem Württemberger Gericht
    (siehe § 17, Abs. 7 Württemberger Gesetzbuch: Zitat: "Dritte, die die Erfüllung eines Vertrages wissentlich behindern oder nachdem sie
    in Kenntnis gesetzt wurden, keine Schritte zur Beseitigung der Behinderung unternehmen, machen sich des Betruges schuldig."
    (Gesetzesstand: 09.Sep.1457).

    § 4 Weiteres, Ergänzungen
    (1) Änderungen und Erweiterungen können vorgebracht werden und werden von den abstimmungsberechtigten Personen beschlossen.
    (2) Abstimmungsberechtigt zu Änderungen sind:
    (a) der Rat von Württemberg;
    (b) das Dekanat Württemberg (Dekan sowie Vizedekan(e));
    (c) das Reichsdekanat (der Reichsdekan);

    § 5 Inkrafttreten
    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.
    (2) Das Gesetz ist in der Universität (im Forum) sowie an einem öffentlichen Ort (Weinstube) zu veröffentlichen. Eine Aufnahme in das Gesetzbuch
    Württembergs ist ebenso möglich.



    Ich war so frei und habe gleich diesen Entwurf als Diskussionsgrundlage genommen und entsprechend meinen Vorstellungen zu solch einem Gesetz geändert und die Änderungen kommentiert. Kritiken, Anregungen und Meinungen sind willkommen. Streichungen in Rot, Ergänzungen bzw. Umformulierungen fettgedruckt und Kommentare hinter einem Pfeil



    Zitat: Gesetz zu den Sprachkursen an der Universität Württemberg

    § 1 Definitionen
    (1) Die "Sprachkurse" im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitätskurse "K1: Latein", "K2: Altgriechisch" sowie "K3: Moderne Sprachen".
    (2) Als "Kirchenstudent" bzw. "Theologiestudent" wird im folgenden betrachetet, wer (a) in einem anerkannten kirchlichen Orden im DKR Mitglied ist
    UND (b) in der Universität Württemberg (im Forum) als solcher gemeldet ist und mindestens im dritten Niveau (Level 3) ist (Sprachen können
    erst ab Level 3 erlernt werden). Der Nachweis hierüber kann durch Vorlage einer Bestätigung der Ordensleitung erfolgen.
    :arrow: komplett gestrichen, da ich hier eine Überregulierung sehe. Man kann auch den Weg der Kirche studieren ohne in einem Orden tätig zu sein und trotzdem ist dies legitim. Auch würde man dadurch die anderen Glaubensrichtungen benachteiligen, v. a. abgespaltene Gruppierungen, wie zum Beispiel "Die wahre HDAK" von vergangenem Jahr. Genauso ist eine Bennenung von "Kirchenstudent" und "Theologiestudent" überflüssig, da es letztendlich das selbe ist. Ich habe mich im folgenden auf "Theologiestudent" festgelegt, da es einfach neutraler ist.
    Stattdessen:
    Als "Theologiestudent" gilt, wer den Weg der Kirche beschreitet und dies, nach Aufforderung durch die Universität Württembergs, nachweisen kann (Screen) oder bei der Universität Württembergs als solcher angemeldet ist.
    :arrow: Reicht vollkommen aus. Es würde anders nur sehr viel Arbeit schaffen und eine Anmeldepflicht bewirken, was meiner Meinung nach zu vermeiden ist, um Verdruss ((v.a. der User))) zu vermeiden.

    (3) Als "nicht-Kirchenstudenten" wird betrachtet, wer nicht die Bedingungen aus § 1, Abs. 2 erfüllt.
    :arrow: Unnötig kompliziert und daher gestrichen.
    (4) Der "Kursplan" ist ein Plan, der in der Universität (im Forum) veröffentlicht wird und aus dem ersichtlich ist, welcher Kurs an welchem Tage
    sowie zu welcher Uhrzeit freigegeben wird. Weiterhin enthält er den Namen des Dozenten im jeweiligen Fach. Änderungen und Abweichungen sind möglich
    und unterliegen der Verantwortung des Dekanats.
    :arrow: Das hat denke ich in einem Gesetz zu Sprachkursen nichts zu suchen und sollte somit eher eine selbstgegebene regelung der Universität sein.

    (5) Dieses Gesetz gilt als "Vertrag" gemäß § 17, Abs. 1c Württemberger Gesetzbuch zwischen dem Dekanat der Universität (als Amtsperson) und den
    Kirchenstudenten (gemäß § 1, Abs. 2) der Universität Württemberg (als nach ihrer Meldung gem. § 1, Abs. 2 "organisierte Gruppe").
    :arrow: Da dieses Gesetz ein Gesetz ist, kann es kein Vertrag sein, sondern ist ein Gesetz und somit legt es selbst alle Bestimmungen fest. Die Verknüpfung mit § 17 schafft nur unnötigen Verwaltungsaufwand, bei Änderungen desselbigen.

    § 2 Zugang zu Sprachkursen
    (1) Da Sprachkurse für den Bildungsweg der Kirchenstudenten unabdingbar sind, haben diese Priorität bei den Sprachkursen zu studieren.
    :arrow: gestrichen, da Gesetze frei von Begründungen sein sollten, um sie einfach zu kürzen. Gesetze sind zum regulieren da, nicht um Antworten zu liefern, warum etwas wie ist.
    Stattdessen:
    (1) Theologiestudenten haben beim Belegen von Sprachkursen Priorität.
    (2) Der Kursplan wird vom Dekan so gestaltet, dass es in jeder Woche wenigstens einen Sprachkurs gibt.
    (3) Bei der Belegung der Sprachkurse ist den Theologiestudenten Vorrang zu gewähren.
    Dabei gilt: Nicht-Theologiestudenten müssen daher , beginnend ab dem Zeitpunkt, der im Kursplan oder in der Ankündigung des Dekans (im Forum) genannt ist, eine 30 minütige Wartezeit einhalten.
    :arrow: Der Text wurde stark vereinfacht und gekürzt, da es so dem eigentlichen Sinn genügt. Ich halte diese Regelung aber nicht für optimal. Ich würde eine Regelung bevorzugen, die vorsieht, dass alle Studenten anderer Wege erst Sprachen studieren dürfen, wenn sie 80% der Kurse ihres eigenen Wegs belegt haben. Es ist einfacher, besser nachweisbar und nicht abhängig von undurchsihtigen Einstellzeiten.

    (4) Die Dozenten (Professoren) für Sprachkurse sind verpflichtet dem Dekan die Teilnehmer ihres Kurses zu nennen (Ereignisscreen).
    :arrow: ebenfalls stark vereinfacht und dem Sinn entsprechend.

    § 3 Strafbestimmungen
    (1) Erstmalige Verstöße gegen § 2, Abs. 3 führen zu einer schriftlichen Verwarnung der betroffenen Studenten. Dies ist vom Dekan in persönlichem
    Brief sowie in der Universität (als Dokumentation im Forum) durchzuführen.
    :arrow: Das hat in einem Gesetz für die Bürger nichts zu suchen. Der Dekan muss selbst wissen, wie er verhindert, dass jemand mehrmals hintereinander verwarnt wird, obwohl eine Anklage schon längst gerechtfertigt wäre.

    (2) Ein wiederholter Verstoß innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der schriftlichen Verwarnung durch den Dekan führt zu einer Weitergabe des Namens des Studenten an die Staatsanwaltschaft und Ahndung wegen Betruges.
    (3)Das Strafmaß für eine erstmalige Anklage soll bei 50 Taler liegen, bei wiederholter Anklage führt dies zu
    einer Verdopplung auf 100 Taler.
    :arrow: wieder eine starke Vereinfachung.

    (3) Der §3 Abs. 2 zählt im Sinne des Württemberger Gesetzbuches als "Betrug".
    :arrow: mit obiger Änderung hinfällig.

    (4) Verstöße gegen die Vorschrift aus § 2, Abs. 4 führen zur Sperre des Dozenten für 14 Tage und einer Anzeige wegen Betrugs vor dem Württemberger Gericht
    (siehe § 17, Abs. 7 Württemberger Gesetzbuch: Zitat: "Dritte, die die Erfüllung eines Vertrages wissentlich behindern oder nachdem sie
    in Kenntnis gesetzt wurden, keine Schritte zur Beseitigung der Behinderung unternehmen, machen sich des Betruges schuldig."
    (Gesetzesstand: 09.Sep.1457).

    :arrow: Erst wird angezeigt, dann angeklagt. Außerdem den Rest gestrichen, da man keine Herleitung von einem anderen Gesetz braucht, wenn man es in einem neuen festschreibt.

    § 4 Weiteres, Ergänzungen
    (1) Änderungen und Erweiterungen können vorgebracht werden und werden von den abstimmungsberechtigten Personen beschlossen.
    (2) Abstimmungsberechtigt zu Änderungen sind:
    (a) der Rat von Württemberg;
    (b) das Dekanat Württemberg (Dekan sowie Vizedekan(e));
    (c) das Reichsdekanat (der Reichsdekan);
    :arrow: zu Änderungen ist ausschließlich der Rat ermächtigt oder der Reichstag. Da dies nichts neues ist, sollte §4 komplett gestrichen werden. Wenn das Dekanat eine Änderung will, kann sie diese dem Rat zur Diskussion vorlegen.

    § 5 Inkrafttreten
    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.
    (2) Das Gesetz ist in der Universität (im Forum) sowie an einem öffentlichen Ort (Weinstube) zu veröffentlichen. Eine Aufnahme in das Gesetzbuch
    Württembergs ist ebenso möglich.
    :arrow: Ebenso gestrichen, da Abs. 1 schon in der Geschäftsordnung des Rates steht und somit nichts neues ist und Abs. 2 für den Rat üblich ist und ansonsten das Problem des Dekanats ist.

    Damit kämen wir abschließend auf folgendes Gesetz:


    Zitat: Gesetz zu den Sprachkursen an der Universität Württemberg

    § 1 Definitionen
    (1) Dieses Gesetz gilt für alle Personen, die sich in der Grafschaft von Württemberg aufhalten. Für die Durchführung der folgenden Vorschriften ist allein das Dekanat der Universität Württemberg bzw. ein von ihr benannter Vertreter zuständig.
    (2) Die "Sprachkurse" im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitätskurse "K1: Latein", "K2: Altgriechisch" sowie "K3: Moderne Sprachen".
    (3)Als "Theologiestudent" gilt, wer den Weg der Kirche beschreitet und dies, nach Aufforderung durch die Universität Württembergs, nachweisen kann (Screen) oder bei der Universität Württembergs als solcher angemeldet ist.

    § 2 Zugang zu Sprachkursen
    (1) Theologiestudenten haben beim Belegen von Sprachkursen Priorität.
    (2) Der Kursplan wird vom Dekan so gestaltet, dass es in jeder Woche wenigstens einen Sprachkurs gibt.
    (3) Bei der Belegung der Sprachkurse ist den Theologiestudenten Vorrang zu gewähren.
    Dabei gilt: Nicht-Theologiestudenten müssen daher [, beginnend ab dem Zeitpunkt, der im Kursplan oder in der Ankündigung des Dekans (im Forum) genannt ist, eine 30 minütige Wartezeit einhalten.
    (4) Die Dozenten (Professoren) für Sprachkurse sind verpflichtet dem Dekan die Teilnehmer ihres Kurses zu nennen (Ereignisscreen).

    § 3 Strafbestimmungen
    (1) Erstmalige Verstöße gegen § 2, Abs. 3 führen zu einer schriftlichen Verwarnung der betroffenen Studenten.
    (2) Ein wiederholter Verstoß innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der schriftlichen Verwarnung durch den Dekan führt zu einer Weitergabe des Namens des Studenten an die Staatsanwaltschaft und Ahndung wegen Betruges.
    (3) Das Strafmaß für eine erstmalige Anklage soll bei 50 Taler liegen, bei wiederholter Anklage führt dies zu
    einer Verdopplung auf 100 Taler.
    (4) Verstöße gegen die Vorschrift aus § 2, Abs. 4 führen zur Sperre des Dozenten für 14 Tage und einer Anzeige wegen Betrugs vor dem Württemberger Gericht



    Zu klären ist vor allem die Frage, ob man nun diese "30-Minutenregelung" einführt oder ob man lieber eine generelle Beschränkung will. Ich würde eine solche bevorzugen.
    Dabei wäre dann nur der Zugangsberechtigt, der den Kirchenweg studiert oder der 80% seines eigenen Weges fertig studiert hat. Über die Prozentzahl lässt sich streiten.

    Ich bitte nun um sachliche Diskussion



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Lady_Nicki - 24.09.09, 00:16


    Zitat: § 2 Zugang zu Sprachkursen
    (1) Theologiestudenten haben beim Belegen von Sprachkursen Priorität.
    (2) Der Kursplan wird vom Dekan so gestaltet, dass es in jeder Woche wenigstens einen Sprachkurs gibt.
    (3) Bei der Belegung der Sprachkurse ist den Theologiestudenten Vorrang zu gewähren.

    :arrow: Ohne große Diskussion: bin absolut dafür. Wir brauchen Pfarrer und sollten denen keine Steine in den Weg legen.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    andastra - 24.09.09, 03:44


    Ich bin als Theologiestudentin, klar dafür.

    ABER die 30 Minutenregelung, muss kontrolliert werden und da sehe ich ernsthaft die größten Schwierigkeiten. Da man es ingame ja nicht wirklich kontrollieren kann. Demzufolge steht das Gesetz auf wackligen Füßen.

    Frage hier wäre, wie soll kontrolliert werden?

    Wie sieht es aus mit einer Erhöhung der Angebote der Sprachkurse?

    In wiefern hat eine einfache Bitte ausgewirkt, an die Leute, die Sprachen studiert haben und dies nicht unbedingt gebraucht haben, den Studiengang erstmal den Theologiestudenten vorzubehalten?

    Ein Gesetz, was sich schwer überprüfen lässt, halte ich für kritisch, daher würde ich gern Antworten haben, um die Situation besser einzuschätzen.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 24.09.09, 09:02


    Werter Thrawn,

    die Überarbeitung Eures Entwurfes ist soweit gut und richtig, allerdings hätten wir zwei Einwände und zwar zu §1 (3) und § 2 (3).

    Wir haben die Regelung mit dem Schreiben eines Ordensvertreter aus diesem Grund mit hineingenommen, da es sich durch einen Screen und die Anmeldung alleine nicht beweisen lässt, das man den Weg der Kirche eingeschlagen hat, da dies leider in der neuen RK-Version nicht mehr zu sehen ist.

    Dies mag vielleicht als eine Benachteiligung derer sein, die sich nicht in einem Orden befinden, aber wer nur einfach so aus Spass studiert muss nicht wirklich die Bücher der Sprachen studieren.

    Evtl. kann hier unser ursprünglicher Text. Zitat: " ...wer (a) in einem anerkannten kirchlichen Orden im DKR Mitglied ist..." noch etwas angepasst werden und auf alle Religionen ausgedehnt werden damit es hier zu keinem Konflikt mit der "wahren Kirche" kommt.

    Zitat: Zu klären ist vor allem die Frage, ob man nun diese "30-Minutenregelung" einführt oder ob man lieber eine generelle Beschränkung will. Ich würde eine solche bevorzugen.

    Diese Regelung ist dahingehend sinnvoll, das sonst die Gefahr besteht, das der Sprachenkurs nicht mit 5 Studenten belegt wird, was, wie ich in meinem 1. Brief bereit erwähnt habe, dann zu einer finanziellen Einbusse für die Universität führen wird, spätestens dann, wenn die Universität Ingame einmal richtig funktionieren wird. Warum also nicht gleich eine entsprechende Regelung, wie z.b. die 30 Min. einführen, anstatt zu warten bis es soweit ist um dann wieder eine Gesetzesänderung diskutieren zu müssen.

    Zitat: Dabei wäre dann nur der Zugangsberechtigt, der den Kirchenweg studiert oder der 80% seines eigenen Weges fertig studiert hat. Über die Prozentzahl lässt sich streiten.

    Es sind mit Sicherheit mehr als 5 Studenten in Württemberg, die 80% ihres eigenen Weges fertig studiert haben, von daher wäre der Sinn dieses Gesetzes, nämlich die Sprachkurse für die Kirchenstudenten freizuhalten wieder verfehlt.

    ~

    Werte Andastra,

    hier kann ich Euch als Dekanin ganz klar wiedersprechen und dies auch durch Beweise wiederlegen:

    Zitat: ABER die 30 Minutenregelung, muss kontrolliert werden und da sehe ich ernsthaft die größten Schwierigkeiten. Da man es ingame ja nicht wirklich kontrollieren kann. Demzufolge steht das Gesetz auf wackligen Füßen.

    Diese 30 Min. können sehr wohl kontrolliert werden, und zwar dadurch, das der entsprechende Sprachprofessor mir einen Bericht (Ereignisscreen) sendet, der dann wie folgt aussieht.



    Darauf ist ganz klar zu sehen, wann der Kurs vom Dekan freigeschaltet wurde und zwar exakt in dem Moment in welchem das Angebot des Professors vom Dekan angenommen wurde. Desweiteren ist darauf ganz klar zu erkennen, wann sich die Studenten angemeldet haben, sowie der Name des Studenten. Den Ratsmitgliedern, welche auch ab und zu als Professoren arbeiten dürfte das nicht unbekannt sein.

    Zitat: Frage hier wäre, wie soll kontrolliert werden?

    Ganz einfach, indem der Sprachprofessor einen Screen an den zuständigen Dekan sendet.

    Zitat: Wie sieht es aus mit einer Erhöhung der Angebote der Sprachkurse?

    Ist leider nicht möglich und zwar aus einem ganz einfachen Grund, ich habe nicht genug Kursplätze zur Verfügung und da ich auch noch die Kurse der anderen Studienwege berücksichtigen muss, ergibt sich das Angebot von im Moment 2 Sprachkursen in der Woche aus folgender Rechnung:

    2 Kurse pro Tag, 7 Tage die Woche = 14 Kurse
    4 Studienwege, pro Weg 3 Kurse die Woche = 12 Kurse
    verbleiben 2 Kurse für die Sprachen.

    Es ist den Dekanen leider technisch nicht möglich insgesamt mehr als 14 Kurse in der Woche anzubieten.

    Zitat: In wiefern hat eine einfache Bitte ausgewirkt, an die Leute, die Sprachen studiert haben und dies nicht unbedingt gebraucht haben, den Studiengang erstmal den Theologiestudenten vorzubehalten?

    Nun, diese Bitten sind sinnlos. Wir hatten in diesem Monat eine Woche nur für Sprachen, es wurden dafür auch Regeln aufgestellt, wie aus dem beiliegenden Screen zu sehen ist. Es wurde an die Studenten der anderen Studienwege appelliert diese Kurse nicht zu besuchen, das Warum erklärt, ja sogar Bestrafung durch Anprangern auf dem Universitätsgelände in Aussicht gestellt und auch durchgeführt. Selbst der Versuch, die Öffnungszeiten für die Sprachkurse vorzuverlegen und diese durch geheime Mitteilungen an die dem Dekanat bekannten Theologiestudenten weiterzugeben, so das nur diese davon wissen konnten, hat nichts gebracht und jeden Tag waren Studenten dabei, die sich darüber hinweggesetzt haben.

    Auf Wunsch können hier Beweise vorgelegt werden über die o.g. Massnahmen und Diskussionen.

    Zitat: Ein Gesetz, was sich schwer überprüfen lässt, halte ich für kritisch, daher würde ich gern Antworten haben, um die Situation besser einzuschätzen.

    In diesem Gesetz gibt es nichts, was durch die Dekane nicht überprüft werden kann, sei es nun die Freischaltung der Kurse, wann ein Student den Kurs betreten hat oder ob es sich bei dem Studenten um einen Theologiestudenten handelt. Notfalls kann der Dekan hier immer noch eine Auskunft bei der zuständigen Diozese oder den bekannten Orden einholen und/oder den Studenten persönlich befragen.

    ~

    Zitat: Ich bin ein Gegner der Kirche.
    habe mir hier alles durchgelesen,werde mich aber nicht dazu äußern,was ich denke wird wohl jeder wissen.

    Werter Marcipan,

    lasst mich zu Eurer Bemerkung nur Folgendes sagen:

    Auch ich gehöre Keiner der in Württemberg anerkannten Religionen an, da ich keltischer Abstammung bin und sich die Lehren meines Glaubens und der Glaubensgemeinschaften in Württemberg bzw. im gesamten Reich ganz gewaltig voneinander unterscheiden.

    Dennoch sehe ich es als meine Pflicht als Dekanin an, dafür zu sorgen das die Studenten, welche sich für den Weg der Kirche entschieden haben auch eine Möglichkeit bekommen, die Ausbildung zu erhalten, die ihnen zusteht - die Beste.

    Hier geht es nicht um Euren oder meinen persönlichen Glauben sondern um den Glauben und das Wohl der Provinz und des Reiches und es stimmt mich traurig solche Worte von Euch als Ratsmitglied zu hören.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Sicarius_i. - 24.09.09, 10:45


    Habe dazu nur eine praktische Frage:

    sieht man überhaupt, wer die jeweiligen Kurste angenommen hat?

    Ich dachte es wurden Kurse freigeschalten; Studenten bewerben sich und man sie sieht dann nur noch die reine Anzahl.


    wenn dann bevorzugt Sprachen unterichtet werden, bleibt dann noch Zeit für die anderen Studiengänge?

    Wenn dann die Mediziner auf einmal kommen und sich beschweren, das ihre Kurse kaum noch laufen. Was dann?



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Marcipan - 24.09.09, 11:10


    Entschuldigt mal meinen rauhen Ton bitte.der wird hier ja eh gefahren...
    Aber ist es wirklich fair menschen die für eine bestimmte Organisation eintreten mehr zu bevorzugen wie Menschen die in einer anderen Organisation sind?
    Da lädt man die Kirche doch geradezu ein, nach noch mehr Macht zu greifen.
    Ich halte es nicht für richtig.
    Und das ist es was ich als Ratsmitglied zu sagen habe.
    Wenn euch das traurig stimmt tut es mir Leid aber ich habe die pflicht miene Meinung öffentlich kund zu tun.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Sicarius_i. - 24.09.09, 11:28


    Das meinte ich, was ist mit den anderen Studiengängen, wenn einer so extrem bevorzugt wird, wird einfach auch die Entscheidungsfreiheit, der Spieler eingeschränkt, die sich eben für ein anderes Fach etnschieden haben.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    andastra - 24.09.09, 11:44


    Ähm werte Sicarius, werter Marcipan,

    es geht ja nciht um den Kirchenstudiengang allgemein sondern nur um die Sprachkurse. Ein Kichenstudent braucht die Sprachen zwingend zum studieren ab einen bestimmten Punkt.

    Alle anderen Fächer werden ausgewogen angeboten udn da klappt es auch, das hauptsächlich mediziner Medizinstudiengänge belegen, Armeeleute, Armeestudiengänge... nur bei den Sprachen belegen alle den Studiengang und die die ihn brauchen kommen nicht ran...

    Da liegt das Problem. Die Sprachen sind sehr begehrt weil auch andere sie einfach gerne nebenherstudieren, schaut nämlich nett aus :) Nein ohne Mist, jeder sollte die Chacne haben das zu studieren was er möchte und nicht in einem Bereich mit alle Studenten konkurrieren während alle anderen nur unter sich sind.

    Ich hoffe ihr versteht so ein wenig was ich meine, wenn nicht elst euch bitte mal die Anleitung zum Studieren für Kirche und den anderen Studiengängen durch und erklärt mir dann warum kaum ein Kirchenstudent ein Sprachkurs abbekommt, obwohl dieser nur Pflicht bei der Kirche ist.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Anonymous - 24.09.09, 14:37


    Sica...der Professor sieht in seinen Ereignissen,wer bei ihm studiert;als Student aber sieht man nur die Zahl der freien Plätze.

    Zitat: Das meinte ich, was ist mit den anderen Studiengängen, wenn einer so extrem bevorzugt wird, wird einfach auch die Entscheidungsfreiheit, der Spieler eingeschränkt, die sich eben für ein anderes Fach etnschieden haben.

    Wenn von 14 Studiengängen 2 für die Sprachen bleiben,ist das keine einseitige Bevorzugung. Ich selber unterrichte und studiere ja auch,und kann die Studienpläne nur eindeutig loben. Jedes Fach ist in einer bestimmten Reihenfolge regelmäßig dran.

    Zitat: Aber ist es wirklich fair menschen die für eine bestimmte Organisation eintreten mehr zu bevorzugen wie Menschen die in einer anderen Organisation sind?

    Werter Marcipan...wo bitte wird denn hier jemand bevorzugt? Die anderen Kirchen,oder Religionen,benötigen diese Kurse nicht,das sie nicht ingame implentiert sind. Das ist von Ljs nun mal so vorgesehen,und läßt sich wahrscheinlich nicht ändern...

    Ansonsten bin ich auf jeden Fall für dieses Gesetz. Allerdings würde ich die 30min.-Regelung vllt etwas ausdehen,auf z.b. 90min. So würde den Kirchenstudenten,die RL bedingt sonst vllt nicht die Möglichkeit haben,ermöglicht,auch etwas später noch einen Studienplatz zu bekommen.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Dershac - 25.09.09, 01:11


    Guten Tag/Abend,

    danke dass wir hier mitreden dürfen :)

    Das meiste wurde ja schon gesagt, was ich noch anbringen kann... in Württemberg ist das Problem recht ausgeprägt, dass sich so viele Level 3er auf die Sprachkurse stürzen und diese oft innerhalb einer Minute oder noch schneller :!: ausgebucht sind. Als ich vor einigen Wochen in Bayern war als Sprachenprof. (die hatten Nachholbedarf in K3) dauerte es teilweise eine Stunde bis der Kurs voll war - und zwar ohne, dass das Dekanat gesondert auf die Wichtigkeit der Sprachkurse für die Theologiestudenten hinweisen musste. Auch aus Mainz habe ich ähnliche Zeiten gehört, Württemberg ist da irgendwie eine Ausnahme. Hier gibt es viele Studenten aus den Bereichen Staat und Armee vor allem, die sich über ziemlich alle Bitten hinwegsetzen - deswegen jetzt die Initiative, da alle auch denen, die (ingame) den Weg der Kirche gewählt haben beim Übergang (von Level 2 zu 3) und diesen auch studieren.

    Zur Info: Die Beschränkung soll nicht für die HDAK festgemacht sein, doch leider steht ingame nirgends welchen Weg man gewählt hat - lediglich abschätzen kann man es anhand der Kenntnisse (sprich welche Kurse man gelernt hat/lernt). Deswegen der alternative Ansatz über einen Orden (es muss ja nicht Hl.Hildegard oder so sein - andere haben auch anerkannte Orden im DKR nur mangelt es denen an der ingame-Option - dank LJS&Co).
    Zum Studium der Kirchenkurse benötigt man auch die sog. Moralfächer, K9-15, zu deren Erlernen Bücher gelesen werden müssen - und die benötigen (min) 51% Altgriechisch, weitere Bücher, die für das Erlernen höherer Kirchenfächer unabdingbar sind, benötigen noch mehr Kenntnisse in den Sprachen, Details mag jeder interessierte selbst im Forum, Bereich Universität: Bücherliste, Informationen zum Weg der Kirche usw. nachlesen.

    Nun bekommt jeder Student beim Übergang in Level 3 ein paar Prozente in den Sprachen, auch im Staats-/Armeebereich. Es sind eben besonders diejenigen, die ihren Weg fertig haben (beim Staat ja nur 6 Kurse, Armee nur 5 gar), die ihr Geld ausgeben auf die Art - an sich nichts verwerfliches, doch wie oben geschrieben: Die Sprachkurse sind fast immer innerhalb einer Minute ausgebucht, der "Fremdstudenten"-Anteil oft genug 100% - so haben die Kirchenstudenten sehr schlechte Aussichten, die Voraussetzungen für ihre Bücher zu erlangen.

    Lieber wären mir natürlich auch mehr Sprachkurse - doch protestieren dann die Mediziner, Staatsstudenten und Armeestudenten :wink: es gibt nun mal nur 14 Kurse á 5 Plätze pro Woche, die werden gleichmäßig verteilt, damit es insgesamt doch ausgeglichen ist.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Marcipan - 25.09.09, 10:17


    Ok Dershac ihr habt mich überredet....



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Sicarius_i. - 25.09.09, 10:59


    Danke für die Erklärungen, kannt mich damit nicht aus, daher die Fragen.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 25.09.09, 18:38


    Werte Yannah, werter Dershac,

    Danke für eure Richtigstellung und eure Meinung.
    Demnach wäre mein Vorschlag eines Verbots für manche Gruppen wohl hinfällig. Den Weg eines generellen Verbots möchte ich nicht gehen.
    So weit ich weiß, lässt sich aber durch eine Kopie aus den Bescheinigungen der Bürger ((Aufträge und Verpflichtungen --> Auflistung der produzierten Staatspunkte)) zumindest erkennen, ob ein Bürger den Armee- oder den Staatsweg studiert.

    Ich würde also lieber eine andere Unterscheidung vorziehen, denn die jetzige setzt beinahe die Mitgliedschaft in einer bestehenden Organisation oder Vereinigung voraus. Das halte ich für ziemlich viel Aufwand.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 26.09.09, 01:57


    Werte Ghwenwhyfar,

    danke für die Erklärungen zu den einzelnen Punkten die von Sica angesprochen wurden, ich kann Euch hier nur zustimmen.

    Ich versuche die Kurse möglichst gleichmässig zu rotieren, was oft wirklich nicht einfach ist. Allerdings sollte man hier auch einmal bedenken, das jeder Studienkurs, sei es nur Armee 1-4, Staat 1-6, Medizin 1-9 oder Kirche 1-8 Bücher), sobald er durch das Studium bei einem Professor aufgedeckt wurde (K9-17 durch Lesen der entsprechenden Bücher), auch ohne Professor im Selbststudium studiert und auf 100 % gebracht werden kann.

    Bei den Sprachkursen ist das nicht möglich, hier das Ziel von 100% zu erreichen ist einzig und allein durch das Besuchen eines Kurse zu erreichen, Selbststudium ist absolut unmöglich.

    Auch ist es so, das pro Woche ein Studiengang mit nur zwei Kursen belegt wird, da ich auch noch den W1 Maurerhandwerk anbieten muss. Hier versuche ich auch zu rotieren und eine gewisse Regelmässigkeit reinzubringen, damit wirklich kein Studiengang benachteiligt wird und bis jetzt gab es auch keine Beschwerden diesbezüglich.

    Ghwenwhyfar hat folgendes geschrieben: Wenn von 14 Studiengängen 2 für die Sprachen bleiben,ist das keine einseitige Bevorzugung. Ich selber unterrichte und studiere ja auch,und kann die Studienpläne nur eindeutig loben. Jedes Fach ist in einer bestimmten Reihenfolge regelmäßig dran.

    Danke für das Lob, es tut wirklich gut sowas auch mal zu hören :wink:

    Ghwenwhyfar hat folgendes geschrieben: Ansonsten bin ich auf jeden Fall für dieses Gesetz. Allerdings würde ich die 30min.-Regelung vllt etwas ausdehen,auf z.b. 90min. So würde den Kirchenstudenten,die RL bedingt sonst vllt nicht die Möglichkeit haben,ermöglicht,auch etwas später noch einen Studienplatz zu bekommen.

    Nun, ohne hier boshaft klingen zu wollen, aber wenn 30 Min. zu wenig sind, dann mache ich hier den Vorschlag/Kompromiss auf 60 Min. Das wäre für manche Bürger vielleicht einfacher einzuhalten als 90 Min. - ich denke man weiss was ich hier meine.

    Thrawn1990 hat folgendes geschrieben: Werte Yannah, werter Dershac,

    Danke für eure Richtigstellung und eure Meinung.
    Demnach wäre mein Vorschlag eines Verbots für manche Gruppen wohl hinfällig. Den Weg eines generellen Verbots möchte ich nicht gehen.

    Es soll auch kein generelles Verbot für die Studenten der anderen Studienwege ausgesprochen werden, wenn es das ist was Ihr damit meint werter Graf. Dafür ist ja die Wartezeit dann angedacht, das nach 30 - 90 Min. die Kurse für alle Studenten freigegeben sind.

    Thrawn1990 hat folgendes geschrieben: So weit ich weiß, lässt sich aber durch eine Kopie aus den Bescheinigungen der Bürger ((Aufträge und Verpflichtungen --> Auflistung der produzierten Staatspunkte)) zumindest erkennen, ob ein Bürger den Armee- oder den Staatsweg studiert.

    Ich würde also lieber eine andere Unterscheidung vorziehen, denn die jetzige setzt beinahe die Mitgliedschaft in einer bestehenden Organisation oder Vereinigung voraus. Das halte ich für ziemlich viel Aufwand.

    Das würde dann aber bedeuten, das wir von jedem Studenten der sich anmeldet einen Beweisscreen verlangen müssen, was vom Verwaltungsaufwand her riesig wäre.

    Nur mal als Beispiel was ich damit meine, wenn ich sage, ein Screen des Kenntnisstandes ist nicht aussagekräftig über den eingeschlagenen Studienweg:



    Welchen Weg hat Euerer Meinung nach der Besitzer dieses Kenntnisstandes eingeschlagen? (Es darf geraten werden?)

    Vielleicht können wir hier eine Lösung finden, die für alle zufriedenstellend ist ohne die eine oder andere religiöse Gruppe diskriminieren zu wollen, wie z.b. einen Eid, in dem der Theologiestudent schwört, das er den Weg der Kirche eingeschlagen hat. Sollte dann festgestellt werden, das er gelogen hat um sich so Zugang zu den Sprachkursen zu verschaffen, muss er entsprechend des wrttb. Gesetzbuches z.b. wegen Betrug bestraft werden.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 26.09.09, 15:29


    Werte Yannah,

    Ich meinte nicht die von euch gezeigt Auflistung, sondern die folgende Auflistung (zu finden bei Ich-->Aufträge und Verpflichtungen):

    Zitat: Sie haben die Bewilligung der Provinz bekommen, in der Verwaltung zu arbeiten..

    Sie arbeiten für:

    * 10 Staatspunkte im Bereich Regierung
    * 10 Staatspunkte im Bereich Finanzen
    * 10 Staatspunkte im Bereich Justiz
    * 0 Staatspunkte im Bereich Kommunikation
    * 20 Staatspunkte im Bereich Handel
    * 0 Staatspunkte im Bereich der Armee

    Soweit ich weiß kann jemand, der nicht den Weg des Staates oder der Armee gewählt hat keine Staatspunkte produzieren, auch wenn er die nötigen Studienkenntnisse dazu besitzt. Bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre. Verlangt man also eine Abschrift dieser Übersicht lässt sich unschwer erkennen, ob es sich um einen Studenten des Kirchen- oder des Medizinweges handelt oder nicht.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 27.09.09, 00:05


    Werter Thrawn,

    diesen Screen kenne ich nicht, da ich zwar Staat und Armee studiere, mein Hauptfach jedoch die Medizin ist. Das wäre also der erste Schritt schon mal heraus zufiltern ob es sich um Staats- oder Armeestudenten handelt, aber wo soll dann noch unterschieden werden ob Medizin- oder Kirchenstudent.

    Wie der obige Bespielscreen zeigt, wird es dann schwer oder könnt Ihr mit Sicherheit bestimmen um welche Art von Studenten es sich da handelt.

    Lasst uns doch einmal die Idee mit dem Eid/Schwur aufgreifen, was würde dagegen sprechen? Der Theologiestudent würde z.b. in die Universität kommen, sich dort anmelden und ohne grossen Aufwand den Schwur sprechen. Es wäre öffentlich, Jeder könnte es nachvollziehen und vom Arbeitsaufwand eher gering. Es wird doch bestimmt auch nicht schwer sein, einen Text für diesen Eid zufinden, der dem wttb. Gesetz entspricht und sich vor Gericht als beweiskräftig und vor allem bindend benutzen lässt. Sollte es dann soweit kommen, das der Student vor Gericht muss, können die anderer Screens immer noch als Beweis eingefordert werden.

    Wenn der Student kommt um sich in für die Sprachkurse anzumelden und den Schwur zu leisten, kann er noch kurz eine Mitteilung hinterlassen oder Formular ausfüllen, in welcher religiösen Gemeinschaft er sich evtl. befindet, dann hätte man im Zweifelsfalle auch noch die Möglichkeit dort nachzuhaken.

    Das Formular könnte etwa so aussehen:

    Zitat:
    Anmeldeformular:

    Name:
    Level:
    Wohnort:

    Gehören Sie einer religiösen Gemeinschaft an?
    Wenn ja, welcher?
    Ansprechpartner in dieser Gemeinschaft:

    Das Auszufüllen, zusammen mit dem Schwur sollte ein Arbeitsaufwand von 10 Min. wenn überhaupt sein und das Dekanat müsste nicht ordnerweise Screens sammeln und ablegen.

    Ich suche einfach nach einer Möglichkeit, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten und dennoch im Zweifelsfall, Abmahnung oder Anklage auf weitere Möglichkeiten der Beweisführung zurück zugreifen.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Dershac - 27.09.09, 00:27


    Nun, ich weiß nicht, ob sich darauf alle interessierten Studenten einlassen würden. Ein Screen der kompletten Kenntnisse ist doch irgendwie etwas persönliches - ähnlich dem Bestand aus dem Grundbesitz daheim, etwas das man nicht so einfach auf Nachfrage preisgibt. Einschränkend muss ich jedoch sagen, wer sich als Professor in der Uni Württemberg einträgt, muss dort bereits seine Kenntnisse (wenigstens die Kurse, die man unterrichten möchte) preisgeben.

    Sicher, bei den meisten kann man daran erkennen, wo der Schwerpunkt liegt. Sind alle Kurse in einem Bereich abgeschlossen? Hat jemand gerade begonnen in einem Bereich zu studieren? Sind viele angefangene Kurse (mit unter 100%) in einem Bereich und viele fertige in einem anderen?
    Geht man mit diesen Fragen heran, bekommt man ein recht gutes Bild - jedoch kann man so nur begründete Vermutungen erstellen, keine festen Aussagen, es sei denn, der Student hat explizit seine Hauptrichtung mit angegeben (ist Pflicht bei den Prof.meldungen in unserer Uni um berücksichtigt zu werden).
    Ein Problem tut sich dabei jedoch auf: Nicht alle, die studieren, sind auch dort eingetragen als Professor - weil sie nicht unterrichten wollen oder noch nicht können.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 29.09.09, 22:06


    Ich komm damit auf folgendes als Text nach dieser Diskussion:
    Zitat:
    Gesetz zu den Sprachkursen an der Universität Württemberg

    § 1 Definitionen
    (1) Dieses Gesetz gilt für alle Personen, die sich in der Grafschaft von Württemberg aufhalten. Für die Durchführung der folgenden Vorschriften ist allein das Dekanat der Universität Württemberg bzw. ein von ihr benannter Vertreter zuständig.
    (2) Die "Sprachkurse" im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitätskurse "K1: Latein", "K2: Altgriechisch" sowie "K3: Moderne Sprachen".
    (3)Als "Theologiestudent" gilt, wer den Weg der Kirche beschreitet und bei der Universität Württembergs als solcher angemeldet ist.

    § 2 Zugang zu Sprachkursen
    (1) Theologiestudenten haben beim Belegen von Sprachkursen Priorität.
    (2) Der Kursplan wird vom Dekan so gestaltet, dass es in jeder Woche wenigstens einen Sprachkurs gibt.
    (3) Bei der Belegung der Sprachkurse ist den Theologiestudenten Vorrang zu gewähren.
    Dabei gilt: Nicht-Theologiestudenten müssen daher, beginnend ab dem Zeitpunkt, der im Kursplan oder in der Ankündigung des Dekans (im Forum) genannt ist, eine 30 minütige Wartezeit einhalten.
    (4) Die Dozenten (Professoren) für Sprachkurse sind verpflichtet dem Dekan die Teilnehmer ihres Kurses zu nennen (Ereignisscreen).

    § 3 Strafbestimmungen
    (1) Erstmalige Verstöße gegen § 2, Abs. 3 führen zu einer schriftlichen Verwarnung der betroffenen Studenten.
    (2) Ein wiederholter Verstoß innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der schriftlichen Verwarnung durch den Dekan führt zu einer Weitergabe des Namens des Studenten an die Staatsanwaltschaft und Ahndung wegen Betruges.
    (3) Das Strafmaß für eine erstmalige Anklage soll bei 50 Taler liegen, bei wiederholter Anklage führt dies zu
    einer Verdopplung auf 100 Taler.
    (4) Verstöße gegen die Vorschrift aus § 2, Abs. 4 führen zur Sperre des Dozenten für 14 Tage und einer Anzeige wegen Betrugs vor dem Württemberger Gericht


    Was die Kontrolle angeht, so würde ich es vorerst einfach bei einer Meldepflicht belassen. Klar ist, dass man sich nur für einen Weg melden kann und spätestens nach dem die schlimmen Finger angeschrieben wurden, studieren sie entweder gar keine Sprachen mehr oder melden sich an.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 30.09.09, 01:42


    Thrawn1990 hat folgendes geschrieben:

    (2) Ein wiederholter Verstoß innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der schriftlichen Verwarnung durch den Dekan führt zu einer Weitergabe des Namens des Studenten an die Staatsanwaltschaft und Ahndung wegen Betruges.

    Hier hab ich noch ein kleines Problem. Wenn ich das richtig verstehe, dann kommt es innerhalb der 14 Tage nach der schriftlichen Verwarnung zu einer Anklage. Was aber passiert nach den 14 Tagen? Geht es dann wieder von vorne los ... das wird ne Endlosschleife ... studieren - Verwarnung - 2 Wochen warten - studieren - Verwarnung und so weiter. Da müsste irgendwie noch etwas dazu, ich weiss nur im Moment nicht was.

    Thrawn1990 hat folgendes geschrieben: Was die Kontrolle angeht, so würde ich es vorerst einfach bei einer Meldepflicht belassen. Klar ist, dass man sich nur für einen Weg melden kann und spätestens nach dem die schlimmen Finger angeschrieben wurden, studieren sie entweder gar keine Sprachen mehr oder melden sich an.

    Die Aussage ist so nicht ganz korrekt. Beim Aufstieg Lvl 2 -> Lvl 3 kann sich Jeder ingame nur für einen Weg entscheiden. Studieren kann man jedoch alles, wie Euch der obige Beispielscreen zeigt. Und wenn sich Jemand im Meldethread für die Sprachkurse anmeldet heisst das noch lange nicht, das er auch ein Theologiestudent ist. Also woher weiss ich als Dekan ob er/sie Theologiestudent ist, d.h. ich muss von mir aus jeden Studenten, welcher im Ereignisscreen des Sprachprofessors ist, überprüfen ob er auch Theologiestudent ist, und das kann ich eben nicht, da es im Profil nicht ersichtlich ist, ergo - Anschreiben, Screens verlangen. Warum also nicht gleich bei der Anmeldung?

    Dazu habe ich heute die passende Frage per Taube erhalten:

    Zitat: Sehr geehrte Yannah,
    hiermit würde ich mich gerne für die Sprachkurse an Ihrer Universität anmelden.
    Prinzipiell habe ich keine Prioritäten. Ich habe den Weg des Staates eingeschlagen, vielleicht könnt Ihr mir sagen, welche Sprache erste Priorität haben sollte?
    Mit freundlichen Grüßen

    Oder würde es durch das Gesetz verstossen, wenn wir als Dekan von uns aus bei der Anmeldung z.b. eine Art Schwur/Eid und das Ausfüllen des Anmeldeforumlars verlangen.

    Ehrlich gesagt Thrawn, das Gesetz ist super und als Dekanin freut es mich, das Ihr und einige Ratsmitglieder so schnell dafür gestimmt habt, ohne das es eine wochenlange Diskussion darum gab.

    Und wie schon mehrfach erwähnt, habe ich als Dekanin kein Problem mit der zusätzlichen Arbeit, doch suche natürlich auch ich einen Weg, diese so gering wie möglich zu halten und trotzdem eine hieb- und stichfeste Beweisführung darlegen zu können, sollte es zu Abmahnung oder sogar einer Anklage kommen.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    andastra - 30.09.09, 09:32


    Werte Yannah die Frist von 14 Tagen halte ich persönlich auch für zu hoch, aber kann gerne dran gedreht werden 7 Tage müssten vollkommen ausreichen. Dieser Fall wird im Archiv gespeichert und wenn es innerhalb der rehabilitationsfrist, ähm die in diesem Fall noch gar nciht festgelegt wurde, erneut zu einer Straftat kommt, heißt das sofort Anklage... Ohne Verwarnung, weil verwarnt ist er ja schon.

    Ich selber würde hier die Frist auf 3 Monate setzen, nicht weil das Vergehen so schwerwiegend ist, sondern die Möglichkeiten dieser Tat so gering sind. Denn wenn ich es richtig verstehe, betrifft das maximal 2 Kurse pro Woche.

    Eine Frage jetzt zu den Breif von dir, diese Person fällt dann unter den Bereich nach den 30 Minuten oder habe ich das hiermit falsch verstanden?



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 30.09.09, 11:45


    Ja, jeder Student dessen Hauptfach nicht die Kirche ist, muss 30 Min. nach dem Freischaltungstermin warten, bis er an dem Kurs teilnehmen kann. Sollte er sich nicht daran halten, erfolgt die Abmahnung/Strafe.

    Wobei ich hier die Meinung von Ghwen teile, und diese Wartefrist mindestens auf 60 Min. ausdehnen sollte. 90 Min. finde ich doch etwas zu lange.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 30.09.09, 20:41


    Die Rehabilitationszeit ist bereits festgelegt. Es handelt sich um Betrug und damit ist auch die zum Betrug zugehörige Rehabilitationszeit gültig.

    Ich habe hier mal einen Änderungsvorschlag für die Wiederholungstaten und die Frist. Ich denke, dass es so wesentlich einfacher gelöst ist, um Endlosverwarnungen zu vermeiden.
    Zitat: § 3 Strafbestimmungen
    (1) Erstmalige Verstöße gegen § 2, Abs. 3 führen zu einer schriftlichen Verwarnung der betroffenen Studenten durch den Dekan.
    (2) Ein weiterer Verstoß innerhalb von 3 Monaten nach der schriftlichen Verwarnung führt zu einer Weitergabe des Namens des Studenten an die Staatsanwaltschaft und Ahndung wegen Betruges.
    (3) Das Strafmaß für eine erstmalige Anklage soll bei 50 Taler liegen. Jedes weitere Vergehen führt zu einer Verdoppelung der zuletzt gegen den Täter verhängten Strafe.

    Was die Anmeldepflicht betrifft, so hätte ich gern ein Konzept, wie man es machen soll. Der Nachweis, dass man in irgendeinem geistlichen Verein gemeldet ist, sollte aber nicht alleinige Voraussetzung sein



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 30.09.09, 22:04


    Also mit dem Strafmass so kann ich gut leben, ausserdem hab ich da nun wirklich nicht so die Erfahrung, da ich bis jetzt noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten bin und mich daher auch noch nicht näher mit den Strafmassen befasst haben.

    Ich habe Euch ein Konzept zur Anmeldepflicht bereits mehrmals vorgeschlagen:

    Jeder Theologiestudent füllt das Anmeldeformular aus und gibt eine eidesstattliche Erklärung ab, das er auch den Weg der Kirche eingeschlagen hat.

    Im Bedarfsfall gibt es dann auf Grund der Informationen aus dem Anmeldeformular (Orden ja) eine Möglichkeit nachzuhaken oder die nötigen Screens einzufordern.

    Einige der Sprachstudenten sind dem Dekanat bereits als Professoren an der Universität durch ihre monatliche Anmeldung bekannt. Dort muss auch der Hauptstudienweg angegeben werden, daher wäre es bei einem Grossteil schon dadurch nachvollziehbar.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Dershac - 01.10.09, 00:42


    Thrawn1990 hat folgendes geschrieben: Die Rehabilitationszeit ist bereits festgelegt. Es handelt sich um Betrug und damit ist auch die zum Betrug zugehörige Rehabilitationszeit gültig.

    Zitat: § 3 Strafbestimmungen
    ...
    (2) Ein weiterer Verstoß innerhalb von 3 Monaten nach der schriftlichen Verwarnung führt zu einer Weitergabe des Namens des Studenten an die Staatsanwaltschaft und Ahndung wegen Betruges.
    ...




    Werter Thrawn,
    in meinem Verständnis von "Rehabilitation" ist der Erlass von Vergehen eingeschlossen und beträgt in diesem Fall (Betrug) 45 Tage. Gemeint ist hier eher die Verjährungsfrist, die bei Betrug in der Tat 3 Monate beträgt (oder wurden die 3 Monate nur zufällig gewählt?).
    Ich hoffe, das ist juristisch einwandfrei, nach einer Verwarnung gleich mit der Verjährungsfrist zu beginnen - eine Verwarnung zielt doch eher auf Rehabilitationsfrist ab. Der Einwand nur, um möglichst einen Anlass, gegen dieses Gesetz zu klagen, auszuschließen.


    Zur "Registrierung" als Theologiestudent: Von einigen wissen wir bereits, welchen Hauptweg die Studenten besuchen. Es sind ja irgendwie doch immer wieder die gleichen, mit einigen Änderungen mal ist der eine oder andere nicht dabei, aber aus dem Archiv der Uni bekommen wir auch eine Referenz, wer was studiert - Hauptwege kann man nicht ändern also sind diejenigen da festgelegt und können nicht behaupten, sie studierten den Weg der Kirche um sich einen Sprachplatz zu erschummeln. Freilich nicht von allen Studenten, aber einem guten Teil derer.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 01.10.09, 01:11


    Nachdem ich mich kurz mit meinem Vizedekan Dershac unterhalten habe, möchte ich Euch kurz mitteilen, das ich keine weiteren Einwände zu dem Gesetz habe.

    Was das Strafmass betrifft, wie gesagt, ich bin kein Jurist sondern Medizinerin und kenne mich mit dem Gesetz nur soweit aus, das ich weiss was ich darf und was nicht.

    Wie schon mehrmals erwähnt, sind uns ein Teil der Sprachstudenten bekannt und der Hauptweg ihres Studiums durch die Professorenanmeldung bekannt und daher auch nachvollziehbar. Denn inzwischen ist es an der Uni Württemberg Pflicht, den Hauptstudienweg anzugeben.

    Man sollte auch Vertrauen zu den Studenten haben, welche sich für das Theologiefach eintragen und nicht alles von vorneherein durch Gesetze regeln lassen. Es ist eh traurig genug, das wir im Fall der Sprachkurse zu solch einer Massnahme greifen müssen.

    Sollten in einem Fall doch begründeter Zweifel bestehen, so können immer noch die benötigten Screens, Schreiben der Bischöfe oder Ordensvorsteher angefordert werden.

    In diesem Sinne hoffe ich nun, das das Gesetz so wie es ist, bald vom Rat genehmigt wird, damit eine entsprechende Umsetzung in der Uni Württemberg schnellstmöglichst erfolgen kann und die Theologiestudenten endlich zu ihren Sprachkursen kommen.

    gez.
    Yannah
    Dekanin der Universität Württemberg



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 01.10.09, 01:39


    Werter Dershac,

    Da eine Verwarnung, zumal sie noch von einer nicht juristischen Person erteilt werden würde, nicht als Verurteilung gilt, die eine Rehablitationsfrist nötig machen würde, fällt dies flach.
    Die drei Monate in denen sich der ertappte Student nichts in dieser Richtung zu schulden kommen lassen darf entspricht absichtlich der Verjährungsfrist, was aber kein Problem darstellt, da die erste Verwarnung sozusagen frei ist und erst jedes weitere Vergehen zur Anzeige gebracht wird. Es erschien mir eben als angemessener Zeitraum, man kann aber auch ohne Probleme einen anderen wählen.

    Werte Yannah,

    Ich bin froh, dass ihr von weiteren Verpflichtungen der Studenten abseht und hoffe, dass es auch ohne diese klappt.

    Was die Bestrafung betrifft, so habe ich diese noch minimal ergänzt:
    § 3 Strafbestimmungen
    ...
    (3) Das Strafmaß für eine erstmalige Anklage soll bei 50 Taler liegen. Jedes weitere Vergehen kann zu einer Verdoppelung der zuletzt gegen den Täter verhängten Strafe.


    Das kann ist einfach wichtig, damit der richter nicht den Richtervertrag vergisst.

    Ich komme dann abschließend auf folgenden Vorschlag, zu dem ich zwei Tage Zeit für Einwände gebe, bevor er zur Abstimmung kommt:
    Zitat: Gesetz zu den Sprachkursen an der Universität Württemberg

    § 1 Definitionen
    (1) Dieses Gesetz gilt für alle Personen, die sich in der Grafschaft von Württemberg aufhalten. Für die Durchführung der folgenden Vorschriften ist allein das Dekanat der Universität Württemberg bzw. ein von ihr benannter Vertreter zuständig.
    (2) Die "Sprachkurse" im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitätskurse "K1: Latein", "K2: Altgriechisch" sowie "K3: Moderne Sprachen".
    (3)Als "Theologiestudent" gilt, wer den Weg der Kirche beschreitet und bei der Universität Württembergs als solcher angemeldet ist.

    § 2 Zugang zu Sprachkursen
    (1) Theologiestudenten haben beim Belegen von Sprachkursen Priorität.
    (2) Der Kursplan wird vom Dekan so gestaltet, dass es in jeder Woche wenigstens einen Sprachkurs gibt.
    (3) Bei der Belegung der Sprachkurse ist den Theologiestudenten Vorrang zu gewähren.
    Dabei gilt: Nicht-Theologiestudenten müssen daher, beginnend ab dem Zeitpunkt, der im Kursplan oder in der Ankündigung des Dekans (im Forum) genannt ist, eine 30 minütige Wartezeit einhalten.
    (4) Die Dozenten (Professoren) für Sprachkurse sind verpflichtet dem Dekan die Teilnehmer ihres Kurses zu nennen (Ereignisscreen).

    § 3 Strafbestimmungen
    (1) Erstmalige Verstöße gegen § 2, Abs. 3 führen zu einer schriftlichen Verwarnung der betroffenen Studenten durch den Dekan.
    (2) Ein weiterer Verstoß innerhalb von 3 Monaten nach der schriftlichen Verwarnung führt zu einer Weitergabe des Namens des Studenten an die Staatsanwaltschaft und Ahndung wegen Betruges.
    (3) Das Strafmaß für eine erstmalige Anklage soll bei 50 Taler liegen. Jedes weitere Vergehen kann zu einer Verdoppelung der zuletzt gegen den Täter verhängten Strafe führen.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 01.10.09, 23:47


    Ich habe einen Brief von einem Bürger erhalten, der mich darum bittet diesen hier zu veröffentlichen.
    Zitat: Liebe Leser,

    auch ich möchte mich zu diesem Thema äußern.

    Zu allererst hätte ich eine Frage. Was bringen uns derzeit ein Pfarrer und was wird er uns in Zukunft bringen?

    Meines Wissens nach, ermöglichen die Pfarrer Ingame Gottesdienste in der Kirche. Diese Teilnahme an diesen Gottesdiensten verbessern die Stimmung eines teilnehmenden Spielers.
    Nach meinen persönlichen Erfahrungen, als noch Svenja von Rosalux Pfarrerin von Stuttgart war, bleibt die Stimmung geradeso konstant, auch wenn man beide möglichen Messen pro Woche besucht. Ich konnte nicht feststellen, dass meine Stimmung besser geworden ist, und damit "traumreife" Stimmungen erzeugt wurden.
    Weiterhin habe ich gehört, dass fertig ausgebildete Pfarrer predigen können. Dies beeinflußt das Transzendenzmenü eines Spielers. Genauere Auswirkungen sind mir unbekannt.

    Für mich persönlich bringt der Ingame-Pfarrer damit garnichts. Die Stimmungsverbesserung will ich nicht, da ich Alpträume befürchte, die meine Eigenschaftspunkte senken (255 Überlauf). Die genauen Boni des Transzendenzmenüs sind mir unbekannt. Ich glaube mit diesem Fazit bin ich nicht der Einzige im Lande.

    Der Pfarrer kann auch ohne Sprachkurse RP betreiben und ohne Sprachkurse Gottesdienste geben. Nur für die transzendenzverändernden Predigten, bedingt durch die Vorraussetzung für die Hauptkurse2, wird Sprachwissen benötigt. Richtig!?

    Ich finde es daher extrem begünstigend für die Theologen, in dieser Art bevorzugt behandelt zu werden.


    Was spricht weiterhin gegen die Einführung dieser Ungerechtigkeit:
    1
    Aktivität wird nicht mehr belohnt. RK ist kein Spiel, in dem man durch Aktivität belohnt wird. Arbeiten und essen sind immer möglich, der Zeitpunkt dieser Tätigkeit ist nicht relevant. Die Unikurse sind eine der wenigen Dinge, bei denen es auf Aktivität ankommt. Verbaut diesen Aktivitätsbonus nicht!
    2
    Sprachkurse sind nicht die einzige Möglichkeit sein Sprachwissen zu erhöhen. Theologen könnten auch Bücher lesen. Für Nicht-Theologen ist dies nur bedingt möglich, da man eine hohe Intelligenz benötigt, die Theologen aber ohnehin für den Levelaufstieg benötigen.
    3
    Die Masse der Sprachprofessoren sind keine hauptamtlichen Theologen. Diese Gruppen wird aufgrund ihrer Lehrtätigkeit und den verbundenen Honaren extrem bevorzugt und machen wir uns nichts vor, dies ist der Hauptgrund für einen Nicht-Theologen die Sprachen zu studieren. Auch diese Gruppe hat bei ihrem Studium damals Theologen behindert!
    Neue Professoren werden durch die geplanten Gesetze dazu gezwungen, das Sprachstudium einzustellen oder auf 4 Kurse pro Jahr(!) zu begrenzen und erhalten damit keine Chance ein Sprachprofessor zu werden. Dadurch entgeht ihnen viel Geld, was die jetzigen Sprach-Professoren auch in Zukunft erhalten werden. So schafft man sich Konkurrenz per Gesetz aus dem Weg!


    Und die Moral von der Geschicht',
    freie Bildung gibt es nicht,
    denn es gibt Studenten, Unbekannte,
    die gleicher sind als andere.

    Mfg
    Studikus


    Vielleicht können Dershac und/oder Yannah das beantworten?



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 02.10.09, 01:14


    Was soll ich dazu sagen, einerseits wird in vielen Dörfern immer wieder laut nach Pfarrern geschrieen, andererseit wird das Sprachstudium der Theologiestudenten gerade durch solche Leute dann behindert.

    Es wird Niemand gezwungen, die Kirche zu besuchen, schon gar nicht, wenn er dann Angst vor Alpträumen hat.

    Wie sich das Sprachstudium im Einzelnen auf die diversen Tätigkeiten und Möglichkeiten des Pfarrers auswirken, das weiss ich nicht, dazu müsste man sich direkt an einen der Bischöfe oder höher geschulten Kirchenleute wenden.

    Ich weiss nur, das ein gewisses prozentuales Wissen zum Lesen vieler Bücher für die Theologiestudenten Grundvoraussetzung ist. Das Studium der Kirche ist sehr komplex, viel komplexer als das Studium des Staates, Armee und Medizin. Soweit ich weiss, ist das Studium der K-Kurse 9-17 nur dann möglich, wenn man vorher durch lesen von Bücher Grundkenntnisse darin erlangt hat. Und diese Bücher kann man wiederum nur lesen, wenn man gewisse Grundkenntnisse in den Sprachen hat. Diese Bücher sind im ganzen Reich verstreut, auch im Ausland. Ich kann hier nur das weitergeben, was dazu in den Universitäten bekannt ist, durch Erfahrungsberichte von Kirchenstudenten und -professoren:

    Zitat: Für K9 bis K13 gilt: Ohne die zugehörigen Bücher gelesen zu haben, gibt es individuelle Lernblockaden bei 20% und 50%. Mit den Büchern allein läßt sich allerdings auch keines der Moralfächer auf 100% bringen. (NE: “Nikomachische Ethik”)

    K9. Das Gute - NE: I - Das Gute und die Glückseligkeit
    K10. Die Tugend - NE: II - Die Tugend und NE: IV - Verschiedenerlei Tugenden
    K11. Das Maßhalten - NE: III - Der Mut und das Maßhalten
    K12. Die Gerechtigkeit - NE: V - Die Gerechtigkeit
    K13. Die Freundschaft - NE: VIII - Die Freundschaft
    K14. Ein siebentes Ding - kein Buch
    K15. Die Unmäßigkeit und das Vergnügen - kein Buch

    ---------- Kirche (Hauptkenntnisse 2) ----------

    Lernblockaden bei 60% und 70%.

    K16. Ontologie: Die Lehre vom Sein
    K17. Theologie: Die Wissenschaft der ersten Ursachen

    Dann die Moralfächer K9 bis K15 meistern. Dazu bei K9 bis K13 die zugehörigen Bücher lesen (in der Regel zweimal - so weit, bis man 50% erreicht hat). Danach im Selbststudium oder beim Professor weiterlernen. Wer die Fächer, zu denen es Bücher gibt, ohne Lesen zu meistern versucht, wird individuell bei 20% oder 50% mit dem Weiterlernen geblockt. Ein Spezialfall ist K10: Es braucht beide Bücher, um einen Block bei 51% überwinden zu können.
    Hie und da wird noch über weitere Vorbedingungen bei einzelnen von K9 bis K15 spekuliert, wenn man jedoch K4 bis K8 alle auf 100% hat, sollte es keine Probleme geben.

    Wenn Ihr von K4 bis K15 alle Fächer gemeistert habt, könnt Ihr Euch auf eine Reise nach Frankreich vorbereiten. Dort sind die Bücher für das Transzendenzmenü zu lesen, die wir im Reich nicht haben; ebenso das Buch, um die Lernblockade in K16 bei 70% aufzuheben.

    Um die Blockade aufzuheben, ist das Buch Metaphysik Gamma in der Grafschaft Duché du Berry einmal zu lesen. Diese Buch wirkt sich leider gegensätzlich zu dem Glaubenssatz, den Ihr in Baden mit Methapisik A lest, aus. Egal wie, um das Studium beenden zu können, leidet euer Glaube.

    Ach ja, die Sprachen: K1, K2, K3 bringe man sukzessive auch in höhere Kenntnissphären, denn für die Bücher, die die Ideen im Transzendenzmenü liefern, sind verschiedenerlei Kenntnisstände erforderlich, aber das ist ein anderes weites Feld.

    Die Voraussetzungen zum Lesen der Bücher, welche nötig sind um die Blockaden beim Studium zu lösen ist hier zu finden.

    Ausserdem wird durch dieses Gesetz ja nicht ausgeschlossen, das auch andere Studenten die Sprachen studieren können, aber eben nach einer Wartezeit von 30 Min.

    Natürlich werden nun die Professoren in gewisser Weise bevorzugt, welchen es bis zum Erlass dieses Gesetzes möglich war, ihre Sprachkenntnisse auf 100 % zu bringen, aber das war zu einer Zeit, als es auch den Kirchenstudenten noch gelang, die Sprachkurse zu besuchen. Dershac und ich lassen uns regelmässig von den Sprachprofessoren mitteilen, wer die Kurse besucht hat bzw. sehen wir das auch selbst, da auch wir regelmässig Sprachkurse unterrichten. Nur in den seltensten Fällen gelingt es einem Kirchenstudent dort einen Platz zu ergattern und da die Sprachkurse hauptsächlich für die Kirchenstudenten relevant sind, ist es traurig wenn es bei 10 Kursplätzen gerade mal einer schafft.

    Auch möchte ich betonen, das die Honorare der Sprachprofessoren nicht höher sind, als die Honorare der anderen Professoren. Die Honorare haben sich im allgemeinen zwischen 15 und 16 Taler eingependelt, für manche höheren Studienkurse wie z.b. M7-M9 wird unter Umständen auch einmal mehr verlangt, da diese Kurse meistens nicht voll ausgelastet sind.

    Sollten es noch mehr Sprachprofessoren werden, so werde ich mit Sicherheit zu den gleichen Massnahmen greifen, zu denen ich bereits für die Professoren des Faches W1 - Maurerhandwerk gegriffen habe, nämlich ein Unterrichtssperre von 2 Wochen, nachdem der Professor unterrichtet hat.

    Das nun gerade Studikus hier derjenige ist, der sich zu Wort meldet finde ich schon ausgesprochen komisch, war doch er der einzige Student, der es in der Sprachwoche geschafft hat, sich über die bestehenden Regeln hinwegzusetzen und jeden der 6 Kurse besucht hat, ja oftmals sogar der erste im Vorlesungssaal war. Nicht umsonst wurde er dafür auf dem Gelände der Universität Württemberg an den Pranger gestellt.

    Für den September waren in Württemberg 4 Professoren für K1, 5 für K2 und 5 für K3 gemeldet, davon ist ein Professor Theologe mit 100% in K2.
    Desweiteren waren 9 Professoren gemeldet, die in keinem der drei Sprachkurse die vollen 100% erreicht haben, von diesen 9 Professoren sind wiederum nur 2 Professoren Theologiestudenten. Ich denke schon alleine aus dieser kleinen Statistik lässt sich erkennen, wie das Verhältnis Theologiestudent - Sprachstudent - Nicht-Theologiestudent aussieht.
    Für das Sprachstudium selbst, sind im Moment 11 Studenten gemeldet, davon 4 Theologiestudenten. Dann ist auch noch die Dunkelziffer zu bedenken, also die Studenten, welche bis jetzt noch nicht den Weg in auf das Universitätsgelände gefunden haben um sich dort als Student der Theologie einzutragen.

    Für Oktober hab ich noch keine Zahlen da die Meldefrist für die Professoren noch einige Tage läuft.

    Ich hoffe damit etwas Licht in die momentane Situation gebracht zu haben.

    Es sollte hier nicht zur Debatte stehen, was uns ein Pfarrer ingame bringt und welche Möglichkeiten er hat, hier sollte zur Debatte stehen, das es den Studenten, welchen den Weg der Kirche gewählt haben, durch den Egoismus Anderer nicht möglich ist, ihr Studium zu vollenden. Meine Aufgabe als Dekanin ist es, dafür zu sorgen, das jeder Student die Ausbildung erhält, die ihm durch die Wahl seines Studienweges zusteht, und den Theologiestudenten ist dies eben bei den Sprachkursen nicht möglich.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Dershac - 02.10.09, 01:59


    Den Ausführungen Yannahs kann ich nicht mehr viel hinzufügen, da sie sowohl meiner Erfahrung als auch den Gegebenheiten entsprechen.

    Nun, ehrlich gesagt, ich hatte mit Protest des Herrn Studikus gerechnet. Er war derjenige, der sich vor Beginn der letzten Sprachwoche (die ausschließlich! für Theologiestudenten vorgesehen war) erkundigt hat, wie unsere Möglichkeiten wären, den Zugang zu verweigern. Unsere ehrliche Antwort "können wir nicht, weil uns keine Möglichkeiten gegeben sind, darum appellieren wir an die Einsicht der Notwendigkeit, Vorrang zu gewähren"... hat er in den Wind geschlagen und sich vorgedrängelt. Einsicht? Null, wie auch sein Brief beweist. Lieber spricht er den Pfarrern/Theologiestudenten die Notwendigkeit ihres Daseins ab statt selbst zurück zu stehen.

    Nun, er spricht da den sog. "Bücherbonus" an... als alternative Möglichkeit, die Kenntnisse in einer Sprache voranzubringen. Dazu möchte ich nur sagen: Ich zweifle sehr, dass er wirklich weiß wovon er schreibt, sicher... im Forum geistern Informationen dazu herum, aber irgendwelche Fetzen von vor 2-3 Jahren (als es noch Zalt und Pumo "gab", mögen sie ruhen...) zu nehmen ohne da gesicherte Erfahrungen (aktuelle) zu haben, halte ich für gewagt. Zudem, soweit es damals getestet wurde, sind nur in einem bestimmten, vom Buch abhängigen, Kenntnisbereich (also beispielsweise zwischen: Altgriechisch 55-65%) geringfügige Zuwächse erkundet wurden.
    Jedenfalls lässt es sich eben nicht verallgemeinern, und wer sich etwas mit Büchern (in den Bibliotheken der Länder) auskennt, wird bestätigen können, wie verstreut die Bücher sind. In Württemberg sind zwei davon. (Auch braucht man für den Übergang lediglich 120 Intelligenz, wichtige Bücher brauchen über 201 Intelligenz "um verstanden zu werden").

    Schade auch, dass er nur von sich ausgeht... ihm nützt der Gottesdienst nicht, also kann er abgeschafft werden - in meinen Augen bezeugt dies nur seinen egoistischen Ansatz.

    Wahr hingegen ist die begrenzte Auswahl an Professoren, in anderen Provinzen ist es anders... (höherer Anteil der Theologen bei den Sprachkenntnissen) aber die haben dafür auch nicht solche Probleme wie wir.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 02.10.09, 21:18


    Eine Antwort des werten Studikus

    Zitat: @Yannah:

    Erst einmal danke für deine ausführliche und zeitnahe Antwort!
    Leider bleiben mir auch weiterhin die Auswirkungen des Ingame-Pfarrers unbekannt. Ich würde deinen Vorschlag annehmen, und die Rolle des Ingame-Pfarres durch erfahrene Kirchenleute in Erfahrung zu bringen und dies in der FAQ des RK-Forums aufzunehmen. Verifizierte Fakten helfen bei der Argumention gegen Quertreiber wie mich.
    Ich finde es schade, dass die Theologen bei der Kursteilnahme scheinbar nicht zur schnellen Truppe gehören.
    Zur Sprachwoche:
    Es war lediglich eine Bitte im Forum zu lesen und kein Befehl! Sollte ich dies falsch verstanden habe, so klagt mich als "Bildungspirat" an.

    @Dershac:

    Ich finde es nicht verwerflich seine Möglichkeiten, die sich einem bieten, zu nutzen. Dies wird durch euch mittels diesem Gesetzentwurf ja auch nur getan!?
    Da ihr scheinbar besser im Themengebiet "Bücherbonus" bewandert seid, so bitte ich euch die vorhandenen Informationen im Forum zu prüfen, zusammenzutragen und zu korrigieren. Dies könnte dann ebenfalls in die FAQ des RK Forum aufgenommen werden.


    Danke für's Lesen!
    Studikus



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 02.10.09, 22:40


    Ich weiss nun wirklich nicht, was das alles mit dem Gesetzentwurf zu tun hat?

    Hier die entsprechende Ankündigung, Diskussion und Regeln zu der Sprachwoche:

    Yannah hat folgendes geschrieben: Ankündigung

    In der Woche vom 31.08. - 06.09.1457 wird der Unterrichtsschwerpunkt auf die Sprachkurse K2 und K3 gerichtet.

    Begründung:

    Die Kirchenstudenten sind mit der Bitte an mich heran getreten, eine Sprachwoche zu halten, da sie sich in den nächsten Monaten auf Studienreise nach Frankreich begeben und für das Lesen der Kirchenbücher gewisse Grundkenntnisse in den Sprachen K2 Altgriechisch und K3 Moderne Sprachen nötig sind.

    Da es in letzter Zeit hier an der Universität Württemberg einen Mangel an Kirchenprofessoren gibt, treffe ich diese Entscheidung - nach Rücksprache mit Dershac - nicht ohne Hintergedanken und in der Hoffnung dadurch auch bald mehr Kirchenprofessoren zur Verfügung zu haben.

    Der W1-Kurs wird in dieser Woche ausfallen.

    Und nein - es wird keine Sondertage für Armee-, Staat- und Medizinkurse geben!!!

    gez. Yannah



    Studikus hat folgendes geschrieben: Kurze Frage:
    Nicht-Kirchen-Studenten dürfen damit in dieser Woche keinerlei Sprachkurse besuchen!? Habe ich das richtig verstanden?

    Wenn ja, was droht einem bei Kursbesuch? :twisted:

    Mfg
    Studikus

    Yannah hat folgendes geschrieben: Werte Studenten,

    da ich inzwischen auch schon einige Briefe zu dem Thema erhalten habe, möchte ich das für Alle hier beantworten:

    Ich kann Niemanden verbieten die Kurse zu besuchen, appelliere jedoch an die Einsicht der Nichtkirchenstudenten, in dieser Woche auf das Studieren der Sprachen zu verzichten, damit die Kirchenstudenten die Möglichkeit haben, die nötigen Kenntnisse für K2 und K3 zu erreichen um bei ihrer Studienreise auch Erfolge verbuchen zu können.

    Schliesslich ist dies ja auch im Sinne aller Bürger, damit jedes Dorf zu seinem Pfarrer kommt.

    Ich könnte jetzt natürlich hergehen, und jedem Studenten, der gleichzeitig Professor ist, androhen, in für 1 Woche zu sperren, sollte er an einem der Sprachkurse teilnehmen, soweit möchte ich jedoch nicht gehen, da es genug Studenten gibt, die 1. keine Professoren sind und 2. auch nicht ins Forum gehen um meine Bitte zu lesen. Diese zwei Arten der Studenten sind für mich ja nicht greifbar.

    Wie gesagt, ich verbiete es Niemanden die Sprachkurse zu besuchen, ich appelliere hier an die Vernunft und Einsicht des Einzelnen.

    gez. Yannah

    Dershac hat folgendes geschrieben: Den "unerwünschten Studenten" die Teilnahme verbieten geht leider nicht... dazu fehlt uns (Dekanat) die gesetzliche Grundlage.
    Es wäre jedoch möglich, die Studentenschaft und Professoren darüber zu informieren (sprich: die Kursteilnehmer aus den *Ereignissen*), wer sich an diesen Aufruf hält und wer sein persönliches Vorankommen vor das der Kirchenstudenten stellt. Die brauchen!!! die Sprachen - und das nicht nur um sie zu beherrschen und unterrichten zu können sondern eben auch um in ihrem Studium voran zu kommen.

    Sollte es zu Fällen kommen, könnten wir die Sprachprof's in dieser Woche verpflichten, die Studenten (die *Ereignisse*-Meldungen) zu veröffentlichen - ja, zum anprangern. Wenn das im RP geschieht, ist es erlaubt (und sogar erwünscht).

    Also denkt daran :!:

    Ihr M-,S-,A-Studenten könnt mal eine Woche aussetzen, diese Woche gibt es keine regulären Sprachkurse sondern auf Nachfrage der Kirchenstudenten speziell und nur für sie die Sprachkurse, die sie für eine geplante Reise benötigen.

    PS: Ich meine das durchaus ernst.


    Es kann auch gerne noch einmal hier nachgelesen werden.

    Wie daraus ersichtlich ist, wurden die Regeln und *Bitten* von Studikus nicht beachtet. Seltsamerweise jedoch von fast allen anderen Studenten, die wenigen Ausnahmen - bis auf eine weitere Studentin - waren vorher noch nie im Forum der Universität in Erscheinung getreten und konnten davon nichts wissen. Es wurden jedoch alle ohne Ausnahme an den Pranger gestellt und bis jetzt fand es nur Einer davon nötig sich zu entschuldigen.

    Da also die Bitten und Regeln der Dekane missachtet werden, wird umso deutlicher, wie dringend ein Gesetz zur Regelung der Sprachkurse ist.

    Um kurz auf das Schreiben von Studikus einzugehen:

    1. Es interessiert mich als Dekanin herzlich wenig, welche Auswirkungen der Pfarrer Ingame mit sich bringt.

    2. Wenn es Studenten gibt, die zur Zeit der Kursfreigabe nichts anderes zu tun haben, als sich konstant ein- und auszuloggen um einen Platz in den Sprachkursen zu erhalten, haben anderer Studenten überhaupt keine Chance. Ich habe Thrawn bereits einige Screens als Beweis dazu vorgelegt.

    Und selbst der Griff in die Trickkiste hat während der Sprachwoche nicht ausgereicht um gewisse Studenten davon abzuhalten, die ersten in den Unterrichtsräumen zu sein. Was davon zeugt, das diese Studenten vor Egoismus nur so strotzen, denn welcher normale Student würde schon auf die Idee kommen 30 - 45 Min. vor der *offiziellen* Freischaltungszeit nachzusehen ob die Sprachkurse nicht evtl. schon freigeschaltet sind, nur um dann mit Sicherheit einen Platz zu ergattern, ohne Rücksicht auf die Studenten, für welche die Sprachwoche eigentlich gedacht waren.

    Einmal könnte man noch als Versehen betrachten, aber an allen 6 Tagen ist das doch sehr ungewöhnlich und zeugt eindeutig davon das es gewissen Personen schwer fällt sich an die Regeln der Dekane zu halten.

    Alle anderen Themen, die Studikus in seinem Brief angeschnitten hat, gehören wirklich nicht hierher und ich werde mit Sicherheit nicht mehr dazu sagen, als soviel:

    Wer sich auf dem Universitätsgelände umsieht, wird sehen, das es schon mehrere Threads zum Kirchenstudium, dem Lesen der Bücher etc. gibt. Diese werden ständig von den Kirchenleuten überarbeitet! Aber warum lesen was mich nicht betrifft, Hauptsache ich kann dann laut schreien, welch ein Unrecht mir getan wurde!



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Dershac - 02.10.09, 22:57


    Abseits vom eigentlichen Thema, so wie Studikus auch schreibt, mag es sein, dass ich mich da auskenne - jedoch möchte ich die Überarbeitung doch eher denen überlassen, die wirklich damit zu tun haben, den Theologen.

    Zum Punkt nutzen was man kann... nun, ich denke, da kann sich jeder ein Bild von machen, wenn sich manche persönlich für wichtiger halten als ganze Gruppen anderer. Genauso gut könnte man es unter *Ausnutzen fehlender Regeln* zusammenfassen. Es ist eben Ansichtssache.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Sicarius_i. - 03.10.09, 12:13


    ich leite einen Brief weiter, der mich ereichte:

    Titel: Brief an den Grafen zur Sprachendebatte Nachricht zitieren
    Zitat:
    Werter Thrawn, Edler von Schenkenbach und
    Graf on Württemberg,

    gerade vernahm ich im öffentlichen Ratssitzungssaal, daß
    Ihr Euch zur Zeit mit einer Regelung für die Sprachkurse
    an der Universität beschäftigt.

    Ich habe über diese Thema auch schon einmal mit Deshac
    gesprochen.

    Ich selbst studiere schon eine ganze Weile, wobei es
    sicher auch ein Zeitfaktor ist, dass ich nicht adelig bin.
    Ich folge dem Weg des Staates, aber auch der Armee,
    und bin offen für weitere Felder, um dort neues Wissen
    zu erlangen - auch die Sprachen habe ich dabei ins
    Auge gefaßt.

    Zu meinen eigenen, "alltäglichen" Studien muß ich sagen,
    dass ich einige Felder bereits ausstudiert habe und trotz-
    dem die Inanspruchnahme von Kursen und Professoren
    an einer Hand abzählen kann. Üblicherweise bilde ich mich
    "in meinen Kenntnissen weiter" (=1-3% täglicher Fortschritt).
    - Dies ist im Falle der Sprachen nicht möglich.

    Dies begründet in meinen Augen eine Sonderstellung der
    Sprachen, denn nur für diese (oder für das Aufdecken
    neuer Felder) benötige ich unabdingbar Kurse. Übrigens
    sind die Sprachen von den (anderen) K-Kursen abgegrenzt
    und stehen allen anderen Feldern voran - dies spricht
    auch für eine Sonderstellung.

    Als jemand, der dem Weg des Staates folgt, liegt mir nichts
    ferner, als eine Woche der Staatskurse oder ähnliches zu
    fordern. - Vielmehr geht meine Forderung in die entgegen-
    gesetzte Richtung: ich fordere, dass MEHR SPRACHKURSE
    angeboten werden, um so auch die Nachfrage der Nicht-
    Kirchenstudenten abzudecken. Immerhin können die übrigen
    Felder auch im Selbststudium ausstudiert werden. Ich sehe
    kein Problem darin, dass die Angebote der Professoren primär
    den Sprachen und dem Aufdecken neuer Felder dienen - also
    dem Zweck, den man nicht (wirklich) anders erreichen kann.
    Warum sollte es darüber Streit geben ? - Ich würde eine
    solche Regelung als "weise" empfinden. Eine weitere gesetzliche
    Regelung, die immer auch mehr unnütze Bürokratie bedeutet,
    wäre dann überflüssig. Die Lernfreiheit bliebe erhalten.


    Sternengruesser, Leutnant der Armee,
    Stadtkommandant von Rottweil,
    Beamter der Grafschaft,
    Student in vielen Feldern und
    Professor in manchen
    (Studienfortschritte im Profil)



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 03.10.09, 12:38


    Und hier meine Antwort dazu, die ich in der Uni geschrieben habe, da er diesen Brief dort veröffentlich hat:

    Yannah hat folgendes geschrieben: Werter Sternengruesser,

    kannst Du mir bitte sagen, wo ich noch mehr Sprachkurse anbieten soll? Bei 3 Sprachkursen wird hier in der Woche eh schon mehr angeboten, als der Durchschnitt bei anderen Kursen.

    Ich habe nur 14 Kurse in der Woche, kürze ich die anderen Studienfächer, so wird von deren Studenten geschrieen.

    Und irgendwann werde ich den Kursplan um einen weiteren Kurs ergänzen müssen, irgendwann kommt der *Buchdruck*, muss in einem weiteren Studienweg um 1 Kurs in der Woche kürzen, wie schon jetzt durch den W1-Kurs.

    Warum ist hier Jeder so erpicht darauf die Sprachen zu studieren, mit denen keine andere Studienrichtung ausser den Theologiestudenten wirklich etwas anfangen kann, ausser sie vielleicht irgendwann einmal zu unterrichten.

    Das haben Dershac und ich in unseren Argumenten im öffentlichen Ratssitzungssaal mehr als deutlich gemacht! Und zumindest ich werde von dieser Meinung nicht abtreten.

    Um es noch einmal deutlich zu sagen, in diesem Gesetz wird kein generelles Verbot ausgesprochen werden, das die Sprachkurse nicht von Nicht-Theologiestudenten besucht werden dürfen, es wird eine Wartezeit von 30 Min. geben, danach können auch die Nicht-Theologiestudenten die freien Plätze belegen.

    Dershac und ich haben uns lange Zeit überlegt, wie wir die Sache in den Griff bekommen, es bleibt hier leider nur die Massnahme, die Besuche der Sprachkurse gesetzlich regeln zu lassen, alles andere - die Appelle, Bitten und die Hoffnung auf die Einsicht und weniger egoistische Nicht-Theologiestudenten - ist hoffnungslos.

    Es seit nicht Ihr, welche wöchentlich die Klagen der Theologiestudenten zu hören bekommen, weil sie es wieder nicht geschafft haben, einen Sprachkurs zu besuchen, weil es Studenten gibt, die zur Zeit der Freischaltung bereits mit dem Finger auf dem Knöpfchen bereit sitzen um ja als Erster im Vorlesungssaal zu sein.

    Im Gegensatz zu anderen Kurse sind die Sprachkurse innerhalb von 1 Min. nach der Freischaltung besetzt und wie uns viele Screens beweisen, immer wieder von den gleichen Personen.

    Und wenn ich dann Professoren anschreibe, ob sie am Tag der Sprachkurse nicht einen A-, M- oder S-Kurs unterrichten könnten und ich dann als Antwort bekommen *Nein, ich will endlich die Sprachkurse fertigstudieren!* kann ich nur den Kopf schütteln. Warum ist das so? Weil es in den Kenntnissen gut aussieht, wenn alles auf 100 % ist? Oder weil man die Hoffnung hat, irgendwann doch einmal einen der Sprachkurse unterrichten zu können? Weil man einfach zu viel Geld hat, nicht mehr weiss was man damit anfangen soll?

    Lasst Euch gesagt sein, sollten die Professoren sich dann nur noch für den Sprachunterricht anmelden, andere Kurse vernachlässigt werden, so werde ich auch da die entsprechenden Massnahmen ergreifen, wie schon in den W1-Kursen.

    Wird das Gesetz verabschiedet, werde ich es durchziehen bis hin zur Anklage wegen Betrugs falls notwendig, wird es nicht verabschiedet, wird sich hier nichts ändern. Dann werde ich als Dekanin andere Massnahmen ergreifen um zu gewährleisten, das die Theologiestudenten zu ihrem Recht kommen, nämlich den regelmässigen Besuch der Sprachkurse.

    Denkt über das Ganze mal aus einem anderen Blickwinkel nach:

    "Wie würde sich ein Staatsstudent fühlen, wenn er über mehrere Wochen nicht einmal die Möglichkeit hat, einen Kurs zu besuchen um ihn aufzudecken oder fertig zu studieren, weil er konstant von den Studenten anderer Wege besucht wird?"

    Bis jetzt habe ich noch von keinem Sprachstudent einen stichhaltige Begründung bekommen, warum er/sie als Nicht-Theologiestudent *unbedingt* die Sprachen auf 100% studieren will. Viele Studenten ziehen es vor, die Sprachkurse zu studieren obwohl sie mit ihrem eigentlich gewählten Studiengang überhaupt noch nicht fertig sind.

    Ich betone hier noch einmal, es können wirklich nur die Theologiestudenten mit den Sprachkursen etwas anfangen, für sie sind diese Kurse notwendig um die Bücher zu lesen, die sie benötigen um die höheren K-Kurse aufzudecken und studieren zu können, dafür müssen sie auf Reisen gehen und für sie gilt das Gleiche wie für jeden anderen Sprachstudent, auch sie können die Sprachen nur durch Professoren lernen und nicht im Selbststudium!



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Anonymous - 03.10.09, 12:42


    Der Herr hat wohl mehrere angeschrieben...ich wollte grad seinen Brief veröffentlichen^^



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 03.10.09, 13:18


    Ich finde es schon sehr komisch, das hier Stimmen von Studenten laut werden, die selbst zugeben, den Weg des Staates und Armee eingeschlagen zu haben. Studienwege für die das Sprachstudium überhaupt nicht relevant ist.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Marcipan - 05.10.09, 00:05


    Zitat: Werter Thrawn, Edler von Schenkenbach und
    Graf on Württemberg,

    gerade vernahm ich im öffentlichen Ratssitzungssaal, daß
    Ihr Euch zur Zeit mit einer Regelung für die Sprachkurse
    an der Universität beschäftigt.

    Ich habe über diese Thema auch schon einmal mit Deshac
    gesprochen.

    Ich selbst studiere schon eine ganze Weile, wobei es
    sicher auch ein Zeitfaktor ist, dass ich nicht adelig bin.
    Ich folge dem Weg des Staates, aber auch der Armee,
    und bin offen für weitere Felder, um dort neues Wissen
    zu erlangen - auch die Sprachen habe ich dabei ins
    Auge gefaßt.

    Zu meinen eigenen, "alltäglichen" Studien muß ich sagen,
    dass ich einige Felder bereits ausstudiert habe und trotz-
    dem die Inanspruchnahme von Kursen und Professoren
    an einer Hand abzählen kann. Üblicherweise bilde ich mich
    "in meinen Kenntnissen weiter" (=1-3% täglicher Fortschritt).
    - Dies ist im Falle der Sprachen nicht möglich.

    Dies begründet in meinen Augen eine Sonderstellung der
    Sprachen, denn nur für diese (oder für das Aufdecken
    neuer Felder) benötige ich unabdingbar Kurse. Übrigens
    sind die Sprachen von den (anderen) K-Kursen abgegrenzt
    und stehen allen anderen Feldern voran - dies spricht
    auch für eine Sonderstellung.

    Als jemand, der dem Weg des Staates folgt, liegt mir nichts
    ferner, als eine Woche der Staatskurse oder ähnliches zu
    fordern. - Vielmehr geht meine Forderung in die entgegen-
    gesetzte Richtung: ich fordere, dass MEHR SPRACHKURSE
    angeboten werden, um so auch die Nachfrage der Nicht-
    Kirchenstudenten abzudecken. Immerhin können die übrigen
    Felder auch im Selbststudium ausstudiert werden. Ich sehe
    kein Problem darin, dass die Angebote der Professoren primär
    den Sprachen und dem Aufdecken neuer Felder dienen - also
    dem Zweck, den man nicht (wirklich) anders erreichen kann.
    Warum sollte es darüber Streit geben ? - Ich würde eine
    solche Regelung als "weise" empfinden. Eine weitere gesetzliche
    Regelung, die immer auch mehr unnütze Bürokratie bedeutet,
    wäre dann überflüssig. Die Lernfreiheit bliebe erhalten.


    Sternengruesser, Leutnant der Armee,
    Stadtkommandant von Rottweil,
    Beamter der Grafschaft,
    Student in vielen Feldern und
    Professor in manchen
    (Studienfortschritte im Profil)



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Dershac - 05.10.09, 00:41


    Nichts für ungut, aber den Brief hat wohl jeder hier bekommen... kopiert wurde er bereits auf der Seite 1.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Marcipan - 05.10.09, 09:56


    Entschuldigt^^
    mein We war n bisl anstrengend..



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 06.10.09, 22:25


    Ich habe einen weiteren Brief erhalten:
    Zitat:
    Werter Thrawn von Schenkenbach, Graf von Württemberg,
    Werte Mitglieder des Rates von Württemberg,

    wie ich hörte, findet derzeit im Rat von Württemberg eine Diskussion zum Thema Sprachkurse statt.
    Nun, möchte ich zuerst meinen Dank für die Bemühungen um die Studenten des Kirchenweges, an Dekanin Yannah und Vize-Dekan Dershac aussprechen. Ebenso danke ich dem ehrenwerten Grafen und dem Rat von Württemberg, da diese die Bemühungen der Dekanin und des Vize-Dekans ernst nehmen. Danke!

    Das Studium der Sprachen, ist ein sehr wichtiges für die Studenten des Kirchenweges, werden doch die Sprachen benötigt, um die Bücher zu lesen. Sprachen kann sich auch ein Kirchenstudent nicht selbst aneignen. Somit sind diese Studenten auf die Sprachkurse angewiesen. Kein anderer Studiengang benötigt Sprachen!

    Nur wenn der Kirchenstudent die Möglichkeit bekommt, die Sprachen zu lernen und durch die Bücher den Zugang zu den einzelnen Kursen zu bekommen, wird er später Predigen können. Predigen zu können, ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Geistlichen!
    Durch die Predigten entstehen Ideen, schlechte Ideen werden aufgelöst und es wird Glaube geweckt und gesteigert. Somit nützen die Predigten allen.

    Ich möchte kurz den Weg eines Geistlichen bis hin zum Predigen beschreiben. Die Geistlichen müssen, sobald sie die Studienerlaubnis haben, 14 Kurse belegen. Dazu 3 Sprachkurse. Zudem kommen 15 Bücher, die sie lesen müssen. Diese Bücher jedoch finden sich nicht in jeder Universität. Sie sind verstreut über das ganze Reich, mehr noch bis nach Frankreich müssen die Geistlichen reisen um die Bücher zu lesen. Und das alles um Predigen zu können. Eine Tätigkeit, für die sie kein Geld bekommen! Dafür aber die Seelen vieler retten können.

    Das Studium der Kirchenstudenten ist also nicht nur ein reines lernen an einer Universität, es ist auch mit sehr vielen Reisen verbunden. Und als ob dass nicht schon schwer genug wäre, müssen die Kirchenstudenten in Württemberg auch noch um den Platz im Sprachkurs bangen. Oftmals gehen sie leer aus. Das lange Studium zieht sich damit noch Mal in die Länge.

    Es ist Traurig, dass diese Diskussion überhaupt stattfinden muss. Mehr sogar noch, unumgänglich ist, zum Schutze der Kirchenstudenten. Umso erfreulicher ist es, dass auch Nicht- Kirchenstudenten sich für diese einsetzen.

    Ein Gesetz zum Schutze der Kirchenstudenten ist deren einzige Möglichkeit, ihren Weg erfolgreich gehen zu können.

    Gottes Segen

    Henriette von Schenkenbach,
    Erzbischöfin von Konstanz



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 18.10.09, 18:08


    Yannah betritt den Sitzungssaal und verneigt sich leicht vor den anwesenden Ratsmitgliedern, dann beginnt sie zu sprechen:

    "Werter Graf, werte Ratsmitglieder,

    darf ich erfahren, wie es mit der Verabschiedung des Gesetzes aussieht. Ist es möglich dies noch vor dem Ende der jetzigen Amtsperiode zu schaffen, oder wird die Ganze Diskussionmit neuen Ratsmitgliedern nochmals von vorne starten. Der letzte Brief eines Bürgers war am 6. diesen Monats, ich glaube nicht, das hier noch irgendwelche Einwände kommen.

    Die Theologiestudenten würden eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes mit Sicherheit sehr begrüssen."

    Yannah blickt in die Runde und wartet auf Reaktionen.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 18.10.09, 22:32


    Ihr habt recht, werte Yannah. Verzeiht, dass dies hier ein wenig in Vergessenheit geraten ist.

    Ich gebe nun zwei Tage Zeit um Einwände oder Verbesserungsvorschläge vorzubringen, dann wird abgestimmt



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 19.10.09, 03:28


    Yannah lächelt den Graf freundlich an:

    "Ich danke Euch werter Thrawn."



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 21.10.09, 18:53


    Da keine Einwände kamen wurde die Abstimmung gestartet



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Thrawn1990 - 24.10.09, 19:44


    Die Abstimmung wurde beendet mit 7 Dafürstimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung bei 9 abgegebenen Stimmen.

    Damit ist das Gesetz angenommen und tritt absofort in Kraft.



    Re: Sprachkurse an der Universität

    Yannah - 25.10.09, 01:58


    Yannah bedankt sich beim Rat für die Zusammenarbeit, rafft dann ihre Papiere zusammen und macht sich auf den Weg in die Universität um dort alles vorzubereiten.[/quote]



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