das ist einfach nur abartig

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    Re: das ist einfach nur abartig

    Bloody-Mad-Looney - 31.05.2006, 22:17

    das ist einfach nur abartig
    Zitat:

    "Sex auf freiwilliger Basis"
    Pädophilenpartei will 2007 bei der Parlamentswahl antreten. Die angekündigte Gründung einer Partei der Pädophilen hat in den Niederlanden Empörung und Ablehnung ausgelöst.

    Dabei wurde vor allem die Absicht der Parteigründer verworfen, Sex "auf freiwilliger Basis" zwischen Erwachsenen und Kindern von zwölf Jahren an straffrei zu stellen, berichteten Zeitungen am Mittwoch.


    "Nächstenliebe und Freiheit"
    Die geplante Partei Nächstenliebe, Freiheit, Vielfältigkeit (NVD) soll nach Presseberichten auch dafür eintreten, dass Jugendliche von 16 Jahren an in Pornofilmen mitwirken dürfen.


    Sprecher der bestehenden Parteien bezeichneten die Absichten der aus der niederländischen Pädophilenbewegung hervorgegangenen Initiatoren als absolut verwerflich. Einige forderten ein staatliches Verbot noch vor der Anmeldung der neuen Partei bei den zuständigen Instanzen.


    Entscheidung dem Wähler überlassen?
    Andere äußerten sich in ersten Reaktionen zuversichtlich, dass die niederländischen Wähler genügend Urteilsvermögen besäßen, um einer solchen Partei keine Stimme zu geben, selbst wenn die Formalitäten zur Gründung einer Partei erfüllt würden.


    Mehrere Abgeordnete kündigten Fragen an die Regierung im Parlament an. Die Partei will sich schon an der für 2007 geplanten Parlamentswahl beteiligen.


    Jeder Vierte gegen Verbot
    Bei einer repräsentativen Umfrage von Meinungsforschern hätten sich zwei von drei Niederländern dafür ausgesprochen, Förderung oder Beschönigung von Pädophilie unter Strafe zu stellen, berichtete "De Telegraaf" am Mittwoch.


    Jeder Vierte habe aber das Verbot einer Pädophilenpartei als unzulässige Form der Zensur abgelehnt.


    Abschaffung der Altersgrenze gefordert
    Auf lange Sicht strebt die Partei eine gänzliche Abschaffung der Altersgrenze für Sex mit Minderjährigen an, die derzeit in den Niederlanden bei 16 Jahren liegt.


    "Kinderporno-Besitz legalisieren"
    Neben der Herabsetzung der Altersgrenze für Sex und der sexuellen Aufklärung bereits von Kleinkindern setzt sich die Organisation dafür ein, dass der Besitz von Kinderpornografie legalisiert wird.


    Außerdem will sie erreichen, dass pornografische Filme auch tagsüber im Fernsehen gezeigt werden dürfen und Sex mit Tieren erlaubt wird.


    "Nur ihr eigenes Interesse"
    Experten räumten der NVP im "Algemeen Dagblad" jedoch geringe Aussichten auf Erfolg ein. "Sie geben vor, sich für mehr Rechte für Kinder einzusetzen", sagte Ireen van Engelen von einer Initiative gegen Pädophilie.


    "Aber ihre Haltung, Kindern ab einem Alter von zwölf Jahren Sex zu erlauben, beruht nur auf ihrem eigenen Interesse."




    quelle: www.orf.at



    Re: das ist einfach nur abartig

    Shark - 31.05.2006, 22:50


    Hm. Und das soll wirklich legal sein? Ich kenn mich jetzt in den Niederlanden nicht aus, aber immerhin propagiert diese Partei kriminelle Handlungen, bei denen Menschen (in dem Fall Kindern) erheblicher Schaden zugefügt wird. Mal interessehalber: Wär in Deutschland die Gründung einer solchen Partei, geschweige denn deren Antreten bei irgendeiner Wahl, überhaupt möglich?



    Re: das ist einfach nur abartig

    ReCon242 - 31.05.2006, 23:57


    Es kann ja eigentlich nicht verboten sein, politisch für die Abschaffung bestimmter Verbote einzutreten, so lange man die Tat nicht selber begangen hat.
    Man tut ja auch nichts illegales, wenn man sagt, daß man findet, daß Drogen legalisiert werden sollen. Das gehört zur Meinungsfreiheit.

    In Deutschland würde sowas gnadenlos von der BILD niedergeschrieben werden, auch wenn es eigentlich legal wäre. Also hätte es keine Chance.

    Wenn man sagt, man findet, daß etwas legalisiert werden soll, heißt das ja noch nicht, daß man kriminelle Handlungen begeht.

    Ich sehe das ganze natürlich auch kritisch, finde aber, daß man auch etwas unterscheiden sollte zwischen Kindern, die zu etwas gezwungen werden, was sie nicht wollen und nicht verstehen, und Jugendlichen, die "frühreif" sind, sich also dem Sex voll bewußt sind, vielleicht auch vorher schon mal welchen hatten, und nur rein vom gesetzlichen Alter her noch nicht dürfen. Eine starre Jahreszahl reicht eigentlich nicht aus, um jedem Einzelfall gerecht zu werden. Was mancher mit 14 schon kann und weiß, lernt manch anderer mit 40 noch nicht.... Trotzdem wird willkürlich ein Strich gezogen bei einer Jahreszahl.

    Den Besitz von Kinderpornos etc. möchte ich aber auch nicht legalisiert sehen. Wenn hingegen eine 15-Jährige mit ihrem 17-Jährigen Freund keinen Sex haben darf, dann geht das Gesetz definitiv an der längst vollzogenen Realität vorbei....



    Re: das ist einfach nur abartig

    Sozialschmarotzer - 01.06.2006, 00:13


    Also die in der Quelle angegeben Ziele der Partei sind nun wirklich absolut ekelhaft und alles andere als Kinderfreundlich.

    Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass jemand eine Partei mit solchen Zielen gründen will. Ich behaupte mal einfach die Quelle fasst Interpretationen und die Auswertungen der "BILD-Presse" zusammen. Gibt es dazu noch weitere Quellen?



    Re: das ist einfach nur abartig

    Bloody-Mad-Looney - 01.06.2006, 11:36


    ich möchte bitte nochmals betonen, dass der orf eine zuverlässige quelle darstellt!



    Re: das ist einfach nur abartig

    Sozialschmarotzer - 01.06.2006, 12:27


    Bloody-Mad-Looney hat folgendes geschrieben: ich möchte bitte nochmals betonen, dass der orf eine zuverlässige quelle darstellt!

    Verständlicherweise wird bei dem Thema aber gerne mal polemisiert und Halbwahrheiten verbreitet - ist ja sowieso jeder empört und dagegen - also wieso sich die Arbeit machen und richtig recherchieren?

    Ansonsten ist der ORF aber ne zuverlässige Quelle, richtig.
    Mir fällt es eben nur schwer zu glauben dass sich selbst unter Pädophilen für derart selbstsüchtige und kinderschädigende Ziele viele Anhänger finden lassen. (Aber vielleicht ist diese Partei ja auch nur ne Idee einiger sehr kranker Subjekte - hoffentlich ohne große Anhängerschaft.



    Re: das ist einfach nur abartig

    faenmeril - 01.06.2006, 15:51


    stand auch im standard und in der presse. glaub daher nicht dass polemisiert wird.

    ekelhaft!!! schmutzig!!!



    Re: das ist einfach nur abartig

    Sozialschmarotzer - 02.06.2006, 00:39


    Na wenns dann wohl stimmt sollte so eine Partei mit solchen Zielen wirklich sofort verboten werden.
    Das hat auch nichts mit Demokratie zu tun. Das ist alles andere als zum Wohle von Kindern. Soviel Egoismus auf kosten anderer ist echt krank.



    Re: das ist einfach nur abartig

    Shark - 02.06.2006, 17:25


    Find ich auch. Es ist auch nicht das Gleiche wie das Eintreten für die Legalisierung von Cannabis, find ich. Es ist ein Unterschied, ob man dafür eintritt, sich selber zu schädigen, oder dafür, andere zu schädigen. Es hat seine guten Gründe, warum Sex generell erst ab 14 erlaubt ist. Übrigens: Sex zwischen einer 15- und einem 17-jährigen ist (in Deutschland) doch gar nicht verboten. Nur Leute über 18 dürfen keinen Sex mit Minderjährigen haben. Oder bin ich da falsch informiert?



    Re: das ist einfach nur abartig

    ReCon242 - 02.06.2006, 20:00


    Ich weiß es nicht so genau, muß ich gestehen.
    Ich habe aber mal so ein Beispiel gelesen, ist allerdings lange her, da ging es darum, daß 2 sich kennenlernten, die unterschiedlich alt waren, am Anfang wohl 11 und 12 oder so und dann wurde aufgezeigt, wann sie in den kommenden Jahren Sex miteinander haben dürfen und wann nicht. Das lief dann auf 5 Phasen hinaus, d.h. erst dürfen sie, dann wieder nicht, dann wieder ja, dann wieder nicht und erst wenn beide 18 sind dürfen sie es wieder tun. Fand ich irgendwie ziemlich paradox und realitätsfremd das ganze.
    Ich meine, welcher Jugendliche hört denn mit dem Sex mit seiner Freundin auf, nur weil er Geburtstag hat und wartet dann, bis sie ihren nächsten Geburtstag hat, damit er wieder darf?

    PS: Wenn hier irgendjemand die genauen Zahlen und Vorschriften zitieren könnte, wäre das sicher hilfreich und würde mich auch stark interessieren!



    Re: das ist einfach nur abartig

    Shark - 02.06.2006, 21:46


    Das ist natürlich realitätsfremd, das stimmt.



    Re: das ist einfach nur abartig

    ReCon242 - 02.06.2006, 23:06


    Der sexuelle Mißbrauch eines Kindes und der Sex mit einer offensichtlich frühreifen, älter als sie wirklich ist wirkenden jungen "Frau" sind für mich zwei grundsätzlich verschiedene Tatbestände. Warum sie in einem Gesetz zusammengefaßt wurden und es nur nach einer starren Altersgrenze geht ist mir nicht begreiflich....



    Re: das ist einfach nur abartig

    Josef D. - 03.06.2006, 00:48


    Bei so einer Partei muss man die Leute schon mal genauestens unter die Lupe nehmen und schauen, ob die nicht allerhand Kinderpornos und sonstwas zu Hause haben. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gerade von Minderjährigen ist sehr wichtig, meine ich! Dazu gehört nicht nur, dass sie vor Pädophilen geschützt werden, sondern auch, dass sie nicht, wie in USA, von konservativen Leuten damit zugelabert werden, dass man erst Sex haben darf, wenn man verheiratet ist. Zur sexuellen Selbstbestimmung gehört m. E. auch, dass die Jugendlichen selbst entscheide, wann sie zum ersten Mal Sex haben, also wann er oder sie so weit ist. Meist wird das mit der sexuellen Selbstbestimmung hauptsächlich auf die Unrechtmäßigkeit sexueller Nötigung / Vergewaltigung bezogen. Das ist auch richtig so, aber die andere Seite gehört auch dazu.

    ReCon242 hat folgendes geschrieben:
    Wenn hingegen eine 15-Jährige mit ihrem 17-Jährigen Freund keinen Sex haben darf, dann geht das Gesetz definitiv an der längst vollzogenen Realität vorbei....

    So eine Bestimmung gibt es nicht im deutschen Recht!

    StGB hat folgendes geschrieben: StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monatenbis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

    (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
    (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
    1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
    2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
    3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
    4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder
    Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
    (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

    StGB hat folgendes geschrieben: StGB § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
    (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
    1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
    2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
    1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
    2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
    (4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

    Also nix mit einem 17 Jährigen, der sich strafbar macht, wenn er mit einer 15 Jährigen schläft (so lang da Einverständnis besteht). Wenn sie allerdings erst 13 ist, dann schaut das anders aus...



    Re: das ist einfach nur abartig

    ReCon242 - 03.06.2006, 01:48


    Zitat: (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
    1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

    Heißt das, bevor ich Sex habe muß ich sicherstellen daß mir nicht von irgendwoher ein Kind dabei zu sehen kann, sonst komme ich ins Gefängnis? Oder wenn bei einem Ehepaar das Kind ins Schlafzimmer gelaufen kommt, gleich zack ab Knast? :-k

    Der Rest ist mir jetzt zu kompliziert, kann mal einer dieses Juristendeutsch in ein praktisches Beispiel übersetzen?

    Zitat: Also nix mit einem 17 Jährigen, der sich strafbar macht, wenn er mit einer 15 Jährigen schläft

    Ja aber an seinem 18. Geburtstag muß er dann aufhören und warten bis sie 16 ist oder wie?



    Re: das ist einfach nur abartig

    Josef D. - 04.06.2006, 16:59


    Letzteres bestimmt nicht, da muss schon die Ausnützung einer Zwangslage vorliegen, 182 (1)!

    Und zu ersterem: Im Prinzip musst du wohl sicherstellen, dass du es nicht vor Kindern machst. Wobei es sicher nicht ein Straftatbestand ist, wenn ein Kind ins Schlafzimmer gesaust kommt. Du kannst ja normal schon davon ausgehen, dass das Kind eigentlich schläft in der Nacht.

    Und für die Übersetzung, da wäre halt unser AW geeignet! ;)



    Re: das ist einfach nur abartig

    ReCon242 - 05.06.2006, 01:55


    Zitat: Wobei es sicher nicht ein Straftatbestand ist, wenn ein Kind ins Schlafzimmer gesaust kommt.

    Das würde ich ja auch denken. Aber wenn man den Gesetzestext so nimmt wie er da steht, dann sieht es anders aus....



    Re: das ist einfach nur abartig

    Josef D. - 05.06.2006, 19:07


    Es kommt aber dazu, dass schuldhaftes Verhalten vorliegen muss. Und wenn ein Kind ins Schlafzimmer gelaufen kommt, liegt sicherlich nicht schuldhaftes Verhalten deinerseits vor. Man kann nicht verlangen, dass du dein Schlafzimmer abschließt. (ha, wo ist Phil, wenn man ihn braucht. Vermutlich bei Philipp... :D )



    Re: das ist einfach nur abartig

    ReCon242 - 05.06.2006, 19:14


    Da steht nichts von schuldhaft.... oder sind Paragraphen grundsätzlich im Sinne von "schuldhaft" zu lesen... das bezweifle ich wiederum, da man viele Straftaten ja auch fahrlässig begehen kann....



    Re: das ist einfach nur abartig

    Josef D. - 05.06.2006, 19:24


    Schuldhaftes Verhalten ist immer auch Teil der Beurteilung einer Straftat.

    StGB hat folgendes geschrieben: StGB § 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
    Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

    Und fahrlässigen sexuellen Missbrauch gibt' s nicht.



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