Zum Einstieg: ein paar Informationen !

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    Re: Zum Einstieg: ein paar Informationen !

    inkasso - 28.05.2006, 17:46

    Zum Einstieg: ein paar Informationen !
    Praxis-Checkliste: So entlarven Sie einen Mietnomaden !

    Lassen Sie sich bitte nicht von Äußerlichkeiten blenden.
    Je luxuriöser Ihr Mietobjekt und je höher die Miete, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mietnomade vor Ihnen steht.
    Lassen Sie sich bei der Mietvertragsunterzeichnung nicht unter Zeitdruck setzen: eine Mieterselbstauskunft, ein Bonitätscheck oder eine Vermieter-Bescheinigung sollten für Sie eine Selbstverständlichkeit sein.
    Kommen Zweifel auf, überprüfen Sie alle Angaben Ihres Mieters sehr genau, besonders die über den Vorvermieter. Rufen Sie notfalls kurz dort an und erkundigen Sie sich, ob Ihr Mieter stets pünktlich und vollständig die Miete bezahlt hat.
    Und: fragen Sie in jedem Fall uns v o r Abschluß des Mietvertrages !

    Wichtig, nicht nur wenn Ihr Mieter plötzlich irgendwann verschwunden ist: machen Sie eine Kopie des Personalausweises und prüfen Sie die dort angegebene Adresse. Mietnomaden stehen mit Behörden auf Kriegsfuß und melden sich ungern um bzw. lassen ihren Ausweis ständig an die neuen Adressen anpassen.
    Übrigens: da Mietnomaden stets flexibel sein müssen, leben sie häufig als Single oder kinderloses Paar.

    Handeln Sie schlussendlich nach dem Grundsatz: lieber ein solventer Mieter, der etwas weniger Miete zahlt, als ein Mietnomade, der gar keine Miete zahlt

    --------------------------------------

    Gasleitungen prüfen:
    wann und wie Sie den Mieter zur Kasse bitten dürfen:
    lassen Sie prüfen, ob Ihre Gasleitungen noch dicht sind, dürfen Sie die Kosten dem Mieter auf die Betriebskosten-Abrechnung setzen.

    Das hat das Amtsgericht Bad Wildungen entschieden (AG Bad Wildungen, Urteil v. 20.6. 2003 - C 66/03, WM 2004, S. 669). Das gilt jedenfalls für alle Leitungen im Haus bzw. in der Wohnung. Also vom Hauptanschluss bis zur Verbrauchsstelle, sprich bis zur Gas-Etagenheizung in der Mieterwohnung.

    -----------------------------------------

    Wie viel Sie vom Mieter für das Warten auf die Miete verlangen können !

    Wofür brauchen Sie eigentlich den Basiszinssatz? Den müssen Sie parat haben, wenn Sie Ihr Mieter auf die Miete warten lässt und Sie Ihre Verzugszinsen berechnen wollen. Als Privatmann stehen Ihnen laut § 288 Abs. 1 BGB 5 % über dem Basiszinssatz zu.
    Vermieten Sie Gewerberaum, können Sie als Mindestschaden sogar 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen.
    Wichtig: der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich.
    Was Sie wissen müssen: jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres wird der Basiszinssatz angepasst.



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