Mandate der GS für Reisende

Willkommen im Schloß von Württemberg
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    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 02.09.09, 22:52

    Mandate der GS für Reisende
    Werte Ratskollegen,

    Heute erhielt ich einen Brief von einem Bürger, der vorschlug Mandate für Reisende der Grafschaft zur Verfügung zu stellen, um deren Inventar zu sichern und im Gegenzug eine Aufwandsentschädigung oder ähnliches zu verlangen.
    Wir haben bereits mehrere Mandate an Reisende ausgestellt und dafür eine Gebühr von 2,50 Taler für die Handelspunkte erhoben.

    Ich denke, dass wir das durchaus ausweiten könnten.
    Damit die HBVs bzw. Vögte nicht unter großer Mehrarbeit zu leiden haben, ohne dass für die GS was dabei rausspringt kann man ja Gebühren verlangen.
    Die Erstellung eines Mandates kostet einen Handelspunkt. Der kostet im teuersten Fall 2,50 Taler.
    Gebühren könnte man anhand der Reisedauer erheben.
    zum Beispiel für 7 Tage je 2,50 Taler mehr. Bei langen Reisedauern kann man über Rabatte sprechen.
    Natürlich muss dann in die Mandate ein Standardtext rein, der sicherstellt, dass der Mandatsträger das Mandat zurückgibt und weiß, was ihm drohen kann.
    Ein Mandat gilt gem. § 17 wie ein Vertrag, sobald er an den Träger verschickt wurde und nicht dagegen widersprochen wurde. Von demher wäre ein Verstoß auch einklagbar, wenn drin steht, was der Mandatsträger für Pflichten hat.

    Es ist nicht viel, aber ein weg den Bürgern zu helfen, die Räuber zu schwächen und ein wenig Taler einzunehmen.

    Was haltet ihr davon?

    Mit Grüßen
    Thrawn



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Anonymous - 02.09.09, 23:56


    Ich finds ein klasse Idee. Ich selber pendel ja nun mal regelmäßig zwischen Reutlingen und Stuttgart,
    und habe immer einMadat,entweder von Anettchen oder Ela. Gern zahl ich dann auch ein paar Taler dafür.
    Sprich,ich lass einfach ein par Taler drin,wenn ich es zurückgebe.
    Nur,mit einem RH-Mandat ist man gebunden,was die Rückgabe angeht. Für z.Bsp. Umzüge oder größere Reisen
    wäre so eins nicht gut geeignet. Ein GS-Mandat aber kann man in jedem Dorf der GS zurückgeben.
    Man muß nur in das erste Dorf "hinter der Grenze" reisen...

    Ich bin auf jeden Fall dafür!



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 03.09.09, 10:36


    Werter Thrawn

    Heilbronn vergibt seit November 1456 Mandate an Reisende gegen eine Gebühr. Diese sind immer auf 2-3 Wochen beschränkt und gegen Aufzahlung kann man diese auch 2 Monate verlängern. Bei 2-3 Wochen habe ich 5 Taler verlangt bei längeren 10 Taler. Allerdings immer mit einem Rückgabedatum.

    Ich finde das System wirklich gut - allerdings sollte man sich klar darüber sein das man bei jeder Anfrage prüfen muss was für ein Bürger dies beantragt. Auch bedeutet dies einen erhöhten Verwaltungsaufwand da man alle 2-3 Wochen die Mandate durchgehen muss welcher Auftrag noch draußen ist.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    andastra - 03.09.09, 10:57


    Ich melde mich hier mal als HBV zu Wort:

    Prinzipiell habe ich nichts gegen derartige Mandate, ABER wer überprüft, wer was bekommt? Welche Gründe gibt es zur Ablehnung?

    Eine Überprüfung der Mandate, halte ich persönlich für recht schwierig. Es sind derzeit kanpp 20 Mandate offen und leider bekommen wir die wenigstens davon zurück, weil die Leute zum Teil nciht reagieren. Ich werde mich wieder dran machen und anchfragen, aber einige Mandate dauern halt einfach klar wäre es zu schaffen, aber wenn es wirklich zuviel wird, sage ich ganz ehrlich bin ich dagegen.

    Außerdem muss vorher klar sein, wer ein Mandat bekommt und wie der Text aussieht, damit danach nicht wieder irgendwelche Beschwerden kommen!

    Außerdem muss klar sien, ab wann es zu einer Anzeige kommt und wie die Strafen aussehen! Etwas einführen ohne den tatsächlichen Strafbestand bei Nichteinhaltung klar zu definieren und zu veröffentlichen.

    Achja mir ist da nochwas eingefallen,also wir als GS gehen ja immer in Vorleistung. wäre es da nicht möglich, das wir uns irgendwas einfallen lassen, dass diese Vorleistung von uns nicht gebracht werden muss???



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 03.09.09, 11:21


    Werte Andastra

    Hier kann man machen das ggf. die Grafschaft ein "Holz" auf den Markt stellt das gekauft werden muss. Beispiel:

    Mandatsgebühr: 5 Taler
    Inhalt des Mandates: 50 Taler
    Wert des Holzes: 4 Taler

    Das Holz wird dann für 59 Taler auf den Markt gestellt und somit haben wir sofort die Gebühren drinnen (ggf. sollten wir noch eine Kaution nehmen) und auch den Preis für die Ware und den Inhalt des Mandates.

    Allerdings muss sicher gestellt sein das man den mandaten auch nachgeht und nicht das hunderte von mandaten vor sich hin schimmeln ohne das sich einer darum kümmert. Der Grundtext muss fest sein inkl. festem Rückgabedatum.

    Bedenken sollte man auch das ggf. Mandatsinhaber versterben. Also wäre eine Kaution schon sinnvoll.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Sicarius_i. - 03.09.09, 13:30


    halte die Idee auch für sehr gut.

    Ich weiss das Mandate von jedem Dorf vergeben werden können. das dann die Leute aber auch in dieses Dorf für die Rückgabe zurückkehren müssen, ist oft ein Problem. das mit dem Vorschalg aus der Welt geschafft wird.

    Nutzer gäbe es bestimmt einige: Reisende durchs Land oder Leute, die umziehen wollen; sicherlich kommen auch Händler als Nutzer in Frage.

    Wenn wir es den Bürger leichter machen ihre Waren zu sichern, gibt es auch eine geringere Erfolgsquote bei Räubern. Und gerade der Punkt das man eben nicht zurücklaufen muss für die Mandatsrückgabe um danach wieder zum eigentlichen Wunschort zurücklaufen zu können ohne Gepäck dürfte das ganze erheblich erleichtern.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 03.09.09, 18:18


    Ich denke, dass man eine Mindestreisedauer und einen Mindesttransportwert als Kriterium für eine Erteilung des SIcherungsmandates nehmen sollte. Denn wenn man für einen Tag Reise von Stuttgart nach Esslingen für seine 10 Taler Eigentum ein Sicherungsmandat nimmt, ist das schonmal ziemlich überzogen. Natürlich wäre es höchst unrentabel, da ja eine Gebühr für den Reisenden anfallen würde, aber es ist ein Beispiel, das mit anderen Werten durchaus vorkommen kann. Bei Räuberwarnungen sollte man öfters mal ein Sicherungsmandat erteilen.
    Will ein Bürger mit seinem Besitz von mehr als 200 Talern von einem Dorf in das nächste umziehen sollte ihm widerum ein Mandat gegeben werden, auch wenn es nur für einen Tag ist.

    Ich schlage als Kriterien vor:
    mindestens 200 Taler Wert in dem Mandat (bei Waren berechnet nach den Rückkaufpreisen)
    oder mindestens 5 Tage Reise

    Werte Andastra,

    Der Straftatsbestand der Nichteinhaltung des Mandates existiert schon, wie bereits erläutert. § 17 sei als Stichwort genannt.

    Einen Standardtext entwerfe ich nun:
    Zitat: Werte/r XYZ,

    Hiermit wird euch ein Sicherungsmandat durch die Grafschaft von Württemberg zugeteilt.
    Das Mandat enthält x Stücke Holz, die nach Ablauf der Rückgabefrist zusammen mit x Talern Nutzungsgebühr an die Grafschaft zurückgegeben werden müssen.
    Das Sicherungsmandat darf bis einschließlich tt.mm.jjjj behalten werden. Ist am Folgetag keine Rückgabe erfolgt wird Anzeige wegen Vertragsverletzung gem. § 17 WG erstattet.
    Die Rückgabefrist kann durch begründeten Antrag beim Handelsbevollmächtigten verlängert werden. Der Mandatsträger muss im zweifelsfall beweisen können, dass die Fristverlängerung gewährt wurde.

    gez.
    ABC
    Handelsbevollmächtigter von Württemberg
    tt.mm.jjjj

    Verbesserungsvorschläge sind willkommen.

    Den Vorschlag die Gebühren vorab bezahlen zu lassen halte ich für sinnvoll. Das von McOnios vorgeschlagene System über die Messe scheint dafür geeignet zu sein.

    Die Rathäuser dürfen natürlich selbst auch Mandate vergeben. Sie sind auch selbst für die Rückgabe des Mandates verantwortlich.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Mericus - 03.09.09, 18:27


    Ich bin auch für so ein Mandataktion.

    Aber um gegebenfalls den HBV oder Vogt zu entlasten, kann man ja eine Mandatsliste aufstellen und die anderen ratsmitglieder, die Momentan wenig zu tun haben, können ja dann ggf die Personen anschreiben die noch ihre Mandate offen haben.

    Mit reineditieren wann wer wen angeschrieben hat ist das eigentlich kein großer Aufwand.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 03.09.09, 19:12


    Dazu müsste man einen Verantwortlichen benennen. Denn gewohnheitsgemäß macht niemand etwas freiwillig, für das er eigentlich gar nicht zuständig ist.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Anonymous - 03.09.09, 19:36


    Wie wäre es,damit einen der Leerplätze zu betrauen?

    Ansonsten halt ich es für eine gute Sache.

    Kann ich dann das RH-Mandat gegen ein GS-Mandat tauschen?



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Mornus - 03.09.09, 19:57


    Kosten uns bestehende Mandate denn etwas?



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 03.09.09, 20:00


    Nein, nur die Erstellung und Übersendung des Mandates kostet einen Handelspunkt. Es hieß auch mal, dass man bei der Rückgabe auch einen Handelspunkt zahlen muss, aber das hat mir bisher niemand bestätigt.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    andastra - 03.09.09, 20:07


    Ähm werter Thrawn ich weiß das es theoretisch geklärt wurden ist, aber da wir ja ein Mandat haben, wo ihr keinen Weg seht dieses zur Anklage zu bringen, frage ich mich, wieso es sich bei den Mandaten anders verhalten sollte...

    Aber was mir wichtiger ist, dass der Bürger darüber aufgeklärt wird, der eins in Anspruch nimmt...

    Es gibt einige offene Mandate und diese wurden mehrmals angeschrieben, frage wäre wie mit denen verfahren werden soll...

    Eine Liste die gepflegt wird halte ich für sehr gut, dennoch für schwierig die von jmd anderen als den Hbv oder vogt erstellt zu werden, weil diese beiden ja trotzdem diese Liste täglich kontrollieren müssen und ich denke das es sinnvoll ist, die Mandate mit Textinhalt hier ins Schloss zu stellen...

    Ansonsten finde ich die Idee mit der Vorrausbezahlung super.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 03.09.09, 20:14


    Der Unterschied ist, dass in dem angesprochenen Mandat keine Rückgabefrist drin ist. Das heißt, dass nicht gegen den Vertrag (Mandat) verstoßen wurde und somit besteht auch kein Grund zur Anklage auf der gleichen Rechtsgrundlage.
    Wenn die Rückgabefrist aber im Mandatstext steht ist der Mandatsträger verpflichtet diese einzuhalten, da das Mandat als Vertrag gilt. Der Vertrag gilt als unterschrieben, wenn der Mandatsträger das Mandat nach Erteilung und Zusendung behält



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 03.09.09, 22:33


    Werter Thrawn

    Sollte das nicht mit den Bürgermeistern besprochen werden da ggf. auch andere Dörfer schon Mandate für Taler vergeben. Die Grafschaft würde dann einzelnen Dörfern eine Einnahmequelle nehmen oder wenigstens in Konkurrenz treten.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 03.09.09, 23:07


    Werter McOnios,

    Die Grafschaft bietet die Möglichkeit an und schafft dazu eben grobe Bestimmungen, die gerne von den Bürgermeistern übernommen werden können. Sie können ja auch durch geringere Gebühren Vorteile gegenüber der Grafschaft bieten oder durch sonstige Dinge, die die Grafschaft nicht bieten kann.
    Die Bürger wissen ja auch wem das Geld der Gebühren zu gute kommt. Wollen sie der Grafschaft nichts geben und begünstigen lieber ein Rathaus, dann wählen sie eben das Rathaus. Ich denke außerdem nicht, dass die Verluste für die Rathäuser zu hoch werden. Es sind ja nicht viele, die das überhaupt möglich machen, so weit ich weiß.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 05.09.09, 14:47


    Ich denke, dass die meisten Dinge zu diesem Thema diskutiert wurden. Ich stelle auch fest, dass es grundsätzlich von den Ratsmitgliedern befürwortet wird.

    Möchte sich jemand an die Ausarbeitung von ein paar Leitlinien für den HBV und die Bürger machen?



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Sicarius_i. - 05.09.09, 20:44


    das feste datum im text halte ich auch für sehr wichtig , allerdings wirkt die dorhuing mit dem paragrapen nicht einschüchternd; würde es ergänzen mit dem hinweis, welches strafmass denn genau zu erwarten ist.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Hildetraut - 06.09.09, 03:50


    Das ein Mandat bei der Rückgabe ebenfalls Punkte kostet, kann ich bestätigen, von daher hatte ich bei der Vergabe von Reisemandaten eine Gebühr von 5 Taler erhoben.
    (2,50 für die Vergabe und 2,50 für die Rückgabe)
    Da dies eine Mehrarbeit der Räte bedeutet , würde ich sagen, man solle den Rh Mandat erst einmal den Vorrang geben, aber den Vorteil erklären daß dieses Mandat nicht an einem bestimmten Ort gebunden ist, um es zurückzugeben.
    Eine generelle Frist von 2 bis 3 Wochen halte ich bei einem Reisemandat etwas zu kurz und sollte nicht so enge gefasst werden.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 06.09.09, 06:20


    Für die Übersicht wäre es hilfreich wenn man ggf. einen Bereich im Schloss damit eröffnet. So kann man sehen welche Mandate wann an wen vergeben wurden und man übersieht nichts da mehrere Augen darüber wachen.

    Die Idee im Text das Strafmaß fest zu machen finde ich sehr gut. Man kann ja direkt rein schreiben sowas in der Art
    "Mit der Annahme des Mandates gibt sich der Mandatsnehmer damit einverstanden das bei nichtbeachtung der Rückgabefrist eine Strafe von 200 Talern fällig wird"



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 06.09.09, 14:37


    Pauschale Strafen sind nicht sinnvoll, da der Richtervertrag eine Unterscheidung nach dem gesellschaftlichen Stand (Level) vorschreibt, sodass eine 200 Taler Strafe für alle Gesellschaftsschichten nicht zulässig wäre.
    Es gibt auch schon eine Ablage im Wirtschaftsbüro, wo vergebene Mandate z.B. für Händler vermerkt werden. Diese könnte man dann noch um die Reisemandate erweitern.

    Da Hildetraut nun bestätigt hat, dass ein Mandat auch bei der Rückgabe einen Handelspunkt kostet, sollten wir eben 5 Taler Gebühr als Grundstock und dann weitere Taler pro Woche Reisedauer verlangen.

    Eine Information über die Vor- und Nachteile wäre durchaus sinnvoll.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Anonymous - 10.09.09, 18:52


    Da ich ja heute ein solches Mandat benötige,kann man das von mco vorgeschlagene System ausprobieren....



    Re: Mandate der GS für Reisende

    andastra - 10.09.09, 19:20


    Es würde doch reichen, wenn wir schreiben, das bei Nicht-Rückgabe eine Anklage erfolgt. Mehr nicht...

    Über Strafmaß etc. müssen wir uns hier Gedanken machen 200 taler für level eins und dann 300 für Level 2 und entsprechend 400 für Level 3 und 500 Level 4 fände ich Stand und Einkommen angemessen.

    Bei Vorstrafen entsprechend ein Tag Gefängnis. Aber an solche Leute wollte ich eigentlich kein Mandat vergeben.

    Aber die 50 Taler gilt als Sicherheit für uns, oder? Werden aber einbehalten, wenn die Frist überschritten wurde (natürlich alles ohne gute Begründung) oder?



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 10.09.09, 22:48


    Die Strafen kannst du so vergessen. Der Richter, der wegen solchen Lapalien solche harten Urteile fällt kann von seiner kaiserlichen Majestät LongJohnny großen Ärger bekommen. Das wäre gegen die Richtervertrag



    Re: Mandate der GS für Reisende

    andastra - 10.09.09, 22:57


    das war ein Beispiel in Anlehnung an Mconios seinen Vorschlag... ich habe bei Strafhöhe keine Ahnung... also von mir aus lass ne null weg :)



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Sicarius_i. - 11.09.09, 11:45


    @ Hilde Rathaus mandate haben das problem das man zurücklaufen muss


    finde thrawns vorschlag gut; erst die 5 Taler für ver - und Rückgabe und dann ne wöchentliche gebühr;

    die wöchentliche Gebühr wre ja ein Gewinn für die Grafschaft.

    Wie wäre der Vorschlag man fragt vorher wie lange die Reise in etwa dauern würd. Die Gebühr wird dann erst fällig wenn man das angegebene Datum überschreitet.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Maxon - 11.09.09, 12:21


    hmm

    habt ihr mal darueber nachgedacht was es bedeutet praktisch jeden mit mandate zu bestuecken?

    die raeuber gehoeren einfach zu rk.

    und wenn die keine beute mehr machen koennen an was werden die sich dann wohl halten.................

    das ist nur ein gedanken anstoss.

    gruesse maxon



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Marcipan - 11.09.09, 12:58


    die rhs....danke maxon :)



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 11.09.09, 15:57


    Maxon hat folgendes geschrieben: hmm

    habt ihr mal darueber nachgedacht was es bedeutet praktisch jeden mit mandate zu bestuecken?

    die raeuber gehoeren einfach zu rk.

    und wenn die keine beute mehr machen koennen an was werden die sich dann wohl halten.................

    das ist nur ein gedanken anstoss.

    gruesse maxon

    Werter Maxon

    In diesem Punkt muss ich Euch recht geben. Doch sollte auch klar sein das diese Grafschaftsmandate wahrscheinlich genauso häufig genutzt werden wie die der einzelnen Dörfer. Ich schätze in etwas 5-10 mal im Monat und das eher von Händlern die öfters unterwegs sind. Der "normale" Bürger wird eher nicht zugreifen da dieser meistens recht spontan auf reisen geht und nicht an eine solche Möglichkeit denken wird.

    Auch wird jeder Reisende ein Minimum an Geld und Waren mitnehmen im normalen Inventar um nicht jeden Tag aus dem Mandat verschieben zu müssen und wenn es mal wieder Pannen geben sollte und Leute auf den Knotenpunkten festsitzen.

    Wir sollten dann allerdings folgendes noch beachten:

    Preise festsetzen für das mandat
    Preis festsetzen pro Woche (ich würde eher auf 14-tägig plädieren)
    Wer bearbeitet diese Mandatsanfragen?
    Wo werden diese festgehalten (inkl. Rückgabedatum)?
    Wer schreibt eine Anleitung für Mandate (da viele Bürger nicht wissen wie diese funktionieren) und gibt hier Hilfestellung?


    Gruß
    McOnios



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Butterfly9 - 12.09.09, 19:32


    Ich muss da Maxon und Marcipan recht geben. Wenn alle mit Mandate herum laufen, überfallen die Räuber wohl möglich ein Rathaus nach den anderen.
    Aber wir wissen ja alle das auf zwei Angreifer einer von der Genda kommt.
    Aber an für sich hat die Idee was an sich. Reisende können ihr Hab und Gut von A nach B bringen, auch wenn sie überfallen werden und das die GS eine Gebühr verlangt ist auch ok. Kostet ja das Erstellen und die Rückgabe des Mandates je einen Handelspunkt.

    Gruss Butterfly9



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 13.09.09, 02:14


    Daher soll ja auch eine Mindestreisedauer und/oder eine Mindesttransportmenge gelten, damit eben nicht jeder, der mal seine 20 Taler sichern will ein Mandat mietet.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 13.09.09, 06:49


    Thrawn1990 hat folgendes geschrieben: Daher soll ja auch eine Mindestreisedauer und/oder eine Mindesttransportmenge gelten, damit eben nicht jeder, der mal seine 20 Taler sichern will ein Mandat mietet.

    Kann man dies nicht ggf. schon mit dem Preis des Mandates aussliessen? Wenn jemand für das Mandat schon ca- 20 Taler zahlen muss dann werden Kleinanfragen schon weniger.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 13.09.09, 12:01


    Ich denke nicht, dass wir den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen sollten. Wir sollten es erst mit sehr kleinen Beschränkungen probieren. Wenn der Ansturm allzu groß ist, kann man die Zugangsvoraussetzungen immernoch anpassen.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Lady_Nicki - 13.09.09, 13:09


    Bevor ich diesen Thread hier gelesen habe, habe ich erst ein einziges Reisemandat ausgestellt. Ich habe mich natürlich vorher über den Bürger informiert. Der Bürger hat freiwillig angeboten, der GS 50 Taler für das Mandat zu bezahlen. Da Andastra an dem Abend nicht da war, die Sache aber eilte, konnte ich kein Holz ins Inventar packen und hab den Vertrag dann so geschrieben:

    Zitat: Auftrag Nummer '593613'

    Vertrag :
    Geldmittel: 50 Taler

    Dieser Auftrag an xxxx dient der Sicherung seines Geldes und Inventars während seiner Reise.

    Der Auftrag ist mit 100 Talern Geldmittel bis spätestens 01.10.1457 wieder an die Grafschaft zurückzugeben.

    Hochachtungsvoll
    Lady Nicki
    Vogtin von Württemberg
    07.09.1457


    In den Auftrag hat er dann ca. 850 Taler gepackt, mit denen er seine Freundin beglücken will.

    Bei weiteren Anfragen kann ich dann gerne den Text von Thrawn nehmen. Musste mir halt schnell selbst was basteln, aber das wichtigste steht ja drin.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Hildetraut - 13.09.09, 14:25


    Also ich verstehe wirklich nicht ganz, wo das Problem ist, wenn jemand kommt und seine 20 Taler in Sicherheit bringen will, wenn er bereit ist dafür die Gebühren zu zahlen.
    Desweiteren, gibts ja auch immer noch die Bürgermeister vorort, die ebenfalls solche Mandate ausstellen können.
    Solange die Gebühren, spricht die Kosten bezahlt werden , bleibt es doch jedem selber überlassen, wieviel er in seinem Mandat transportieren will, lediglich die "vertraglichen " Texte sollten meiner Meinung nach eindeutig formuliert werden.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 13.09.09, 14:38


    Wir können es auch zunächst so probieren wie Hildetraut sagt, womit wir bei den ursprünglichen Gebühren von 5 Talern für die Punkte wären und bei 2,50 oder einer anderen Summe pro Mandatswoche.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Anonymous - 13.09.09, 18:59


    Ich denke,das 2,50 pro Woche schon ok sind. Oder aber man legt eine prozentuale Gebühr fest.

    z.B. so:

    bis 100 Taler grundsätzlich 2,50 Taler
    100-300 Taler : 2%
    301-500 Taler : 4%
    und so weiter....



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Lady_Nicki - 13.09.09, 19:20


    Ich würde ein ganz einfaches System bevorzugen... einfach 5 Taler pro Woche und fertig... das kann doch wohl jeder, der reist aufbringen.Spenden an die GS werden natürlich weiterhin gerne genommen :wink:



    Re: Mandate der GS für Reisende

    andastra - 13.09.09, 21:09


    Bitte schön einfach halten, meint ihr allen ernstes sonst, das HBV und Vogt auch noch Lust haben, die Gebühr jedes Mal zu berechnen???

    Gebühr und fest und fertig... es ist uns keiner Rechenschaft darüber schuldig wieviel er im Mandat hat, nur wofür er das Mandat verwendet! Was dennoch vorher feststehen muss und da bin ich arg dagegen, dass es nur diesen simplen Paragraphen wie bisher gibt. Diese Mandate dürfen nur zur Sicherheit auf Reisen dienen, also auf keinen Fall an Räuber gegeben werden, oder zweckentfremdet und nach Ablauf der Frist, mit empfindlichen Strafen, zur Anzeige gebracht werden darf!



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 13.09.09, 23:51


    Ich würde auch sagen, dass Prozente zu kompliziert werden. Manchmal weiß der Reisende ja auch nicht, wieviel er am Ende im Mandat hat. Vor allem, wenn er mit dem Mandat auch mal ein wenig handelt.

    Wir sollten es das erste mal ohne große Regeln für die Vergabe probieren:
    Der Mandatsmieter muss angeben:
    - Reisedauer
    - Reisezweck
    - einwandfreier Leumund (überprüfbar durch Staatsanwalt)

    Der Mandatsmieter muss:
    - 5 Taler Grundgebühr zahlen und 2,50 Taler pro weiterer Woche
    - Das Mandat zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben, ansonsten droht Anklage



    Ich denke, dass das ausreicht um es erstmal auszuprobieren. Große Erlasse schreiben muss man dafür nicht.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Anonymous - 14.09.09, 00:55


    Klingt gut,das mit den Prozenten war auch nur ne Idee...

    Wie legen wir denn das Strafmaß fest? Pro überschrittener Woche eine bestimmte Summe,die dann gern empfindlich hoch sein kann,als Abschreckung?



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 14.09.09, 17:09


    Empfindlich hoch geht nicht, wegen dem Richtervertrag. Horrende Strafen von mehr als 100 Taler sind nicht drin. Es sei denn die GS hat mit dem Mandat Waren oder Geld in größeren Werten hinzugegeben. Wenn ein Mandat nicht eingehalten wird, ist es immernoch nur Betrug in Form von Vertragsbruch, kein Hochverrat.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Marcipan - 14.09.09, 18:23


    ich denke auch das es nciht mehr wie 100 taler sein sollten...dazwischen kommen kann immer mal was....
    deshalb würde ich im falle einer verspätung eine "Notswoche" einleiten(ihn natürlich drüber informieren) und dann erst zu einer strafe greifen...die allerdings bei über 50 talern ansetzen.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Lady_Nicki - 14.09.09, 18:56


    Thrawns Vorschlag find ich gut.

    Zitat: Der Mandatsmieter muss angeben:
    - Reisedauer
    - Reisezweck
    - einwandfreier Leumund (überprüfbar durch Staatsanwalt)

    Der Mandatsmieter muss:
    - 5 Taler Grundgebühr zahlen und 2,50 Taler pro weiterer Woche
    - Das Mandat zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben, ansonsten droht Anklage


    Müsste man dann nur noch festlegen, ob die 5 Taler Grundgebühr vor Erteilung des Mandates fällig werden und der Rest dann nach Rückgabe oder wie sonst.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 14.09.09, 20:26


    Werte lady nicki

    ich würde das Geld am Anfang kassieren. habe ich auch immer so gemacht. schliesslich was sollen wir machen wenn er char dann verstirbt oder das Mandat nicht mehr zurück gibt. Kann man doch gerade am Fall Marcvs_invictvs gut sehen. Also Geld am anfang - dann haben wir sicherheit und auch geld dabei um damit zu arbeiten.

    gruß
    mcOnios



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 28.09.09, 22:49


    Ich hole das hier mal aus der Vergessenheit heraus und mache nun folgenden finalen Vorschlag:

    Zitat: Richtlinien zur Vergabe von Mandaten an Reisende
    1. Jeder Bürger der Grafschaft kann zur sicheren Verwahrung seines Besitzes auf Reisen die Vergabe eines Sicherungsmandates durch die Grafschaft beim Kämmerer oder beim Handelsbevollmächtigten beantragen.
    Dazu müssen folgende Angaben gemacht werden bzw. Voraussetzungen erfüllt sein:
    - Reisedauer
    - Reisezweck
    - einwandfreier Leumund
    - 100 Taler Mindesttransportwert (in Waren oder Bar)

    2. Für die Erstellung des Mandates werden folgende Gebühren fällig:
    - 5 Taler Grundgebühr für die Erstellung des Mandates
    - 2,50 Taler für jede weitere Woche

    Das Mandat enthält vier Stücke Holz für den Warenverkehr.
    Nach Beendigung der Reise muss das Mandat bei der Grafschaft zurükgegeben werden. Dabei enthalten sein müssen die fällige Gebühr und vier Stücke Holz.
    3. Der Mandatsträger muss sich an den Text aus dem Mandat halten. Unentschuldigte Nichteinhaltung führt zur sofortigen rechtlichen Verfolgung wegen Vertragsbruchs (s. § 17 WG)

    Ich denke da ist alles nötige drin, worauf man sich bisher einigen konnte. Für Änderungsvorschläge bin ich offen



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Anonymous - 29.09.09, 07:06


    Hört sich gut an. Um aber nochmal die Bezshlweise anzusprechen...soll das vorher oder nachher erfolgen?
    Bei vorher wäredas Problem,das eine Reise kürzer oder länger dauern kann.
    Könnte man das nicht über einen Pauschalbetrag regeln? Zum Beispiel bis 2 Wochen vorraussichtlicher Reisedauer 5 Taler,bis 4 Wochen 10,und so weiter? Das wären dann zwar auch die 2,50 pro Woche,aber man wäre etwas flexibler bei der Reisedauer.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 29.09.09, 10:01


    Ich würde stark dafür plädieren das es vorher erfolgt. Hier kann man dann mit dem Geld arbeiten und ist sicher es zu bekommen und nicht das der Reisende dann unterwegs verstirbt oder für 5 Monate ins Kloster geht.

    So hatte ich es in Heilbronn gehandhabt.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Marcipan - 29.09.09, 11:38


    Der Meinung schließe ich mich an.
    Eine Vorrauszahlung wäre angebracht.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    andastra - 29.09.09, 16:22


    Ich denek wir könnten hier ein Abstimmung folgen lassen, da ich selbst in lettzer Zeit 2 oder 3 Mandate geschrieben habe, würde ich mich freuen wenn jetzt auch die Rechtliche Handhabung eindeutig geklärt wird.

    Also Pfand würde ich vorschlagen nehmen wir 50 Holz und tun quasi nur 10 Holz rein, wer mehr möchte muss halt mehr Pfand zahlen... nicht das uns da das Holz verloren geht. Standartsmandattext füge ich hier mal ein Bsp. ein, was ich so vergeben habe:

    Zitat: Werter Name,

    Hiermit überlasse ich Euch diesen Auftrag mit 10 Holz,um Euer Vermögen auf eurer Reise zu sichern.

    DIe Rückgabe erfolgt bis zum Datum, wenn dieser Termin nicht eingehalten werden kann, bitte ich umgehend um Meldung.

    Für die Vergabe des Mandates wird eine Gebühr von 2,50 Taler verlangt, die lediglich die Kosten des Mandates decken, somit befinden sich am Ende 2,50 Taler und 10 Stück Holz im Inventar des Mandates.

    Hochachtungsvoll Andastra,
    HBV von Württemberg
    Stuttgart, den Datum



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Anonymous - 29.09.09, 16:38


    Sollten nicht 2,50 (oder andere Summe) als wöchentliche Gebühr genommen werden? Ich würde das noch in den Mandatstext
    reinnehmen.
    Ansonsten kann so stehenblebien.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 29.09.09, 17:58


    Eine Bezahlung im voraus stellt sich aber als schwierig dar oder gibt es in diese Richtung vorschläge?

    Als Mandatstext würde ich den folgenden nehmen, den ich schon vor einigen Tagen vorgeschlagen hatte:
    Zitat: Werte/r XYZ,

    Hiermit wird euch ein Sicherungsmandat durch die Grafschaft von Württemberg zugeteilt.
    Das Mandat enthält x Stücke Holz, die nach Ablauf der Rückgabefrist zusammen mit x Talern Nutzungsgebühr an die Grafschaft zurückgegeben werden müssen.
    Das Sicherungsmandat darf bis einschließlich tt.mm.jjjj behalten werden. Ist am Folgetag keine Rückgabe erfolgt wird Anzeige wegen Vertragsverletzung gem. § 17 WG erstattet.
    Die Rückgabefrist kann durch begründeten Antrag beim Handelsbevollmächtigten verlängert werden. Der Mandatsträger muss im zweifelsfall beweisen können, dass die Fristverlängerung gewährt wurde.

    gez.
    ABC
    Handelsbevollmächtigter von Württemberg
    tt.mm.jjjj

    Der Text informiert über die Kosten und die Risiken, sowie die Möglichkeit im Notfall den Vertrag auch verlängern zu lassen.
    Da das ganze als Vertrag gem. §17 WG gilt, müsste man nichtmal ein Gesetz dazu schreiben



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Hildetraut - 30.09.09, 16:11


    Ich würde mich im Großen Ganzen dem Text anschliessen, würde es aber unterteilen in der Benennung.
    Reisesicherungsmandat
    Handelsmandat
    Sicherungsmandat
    usw.
    um eine eindeutigere Erkennung des Zweckes zu gewährleisten, oder eher erkennbar zu machen.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 30.09.09, 20:30


    Reisemandat wäre wohl am besten, da Sicherungsmandate ja derzeit zur Sicherung des Rathausinventars benutzt werden.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 02.10.09, 15:14


    Gibt es nun einen konkreten Vorschlag, wie man eine Vorabfinanzierung durchführen will?



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 02.10.09, 19:34


    Kann man dies nicht über den Dorfmarkt machen???



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 02.10.09, 19:39


    Da hat man dann das Problem, dass das Geld dann vom Dorf an uns muss. Im Großen und Ganzen also ein ordentlicher Verwaltungsaufwand bei dem viele Personen in Beschag genommen werden.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 08.10.09, 00:29


    Weitere Ideen für eine Vorabfinanzierung?



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Hildetraut - 10.10.09, 01:17


    Wenn ich ehrlich bin ......nein :???:

    Ich habe mir schon Gedanken gemacht, aber bin auf keinen vernünftigen Nenner gekommen, wie man das wirklich auf vernünftige Art regeln könnte, ausser über die Dorfmärkte.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Lady_Nicki - 10.10.09, 13:46


    MUSS es denn unbedingt Vorkasse sein? Wir vergeben GS-Mandate doch eigentlich nur an vertrauenswürdige Leute. Wenn man denen in den Auftrag schreibt, dass sie 5 Taler Gebühr + 2,50 T/Woche ab der 2. Woche im Auftrag belassen sollen, müsste das doch reichen.

    Wenn sie das nicht tun, kann man sie anklagen. Und im allerschlimmsten Fall hat die GS dann einen Verlust von 5 oder 10 Talern... ich denke da kommen wir drüber. Der Mandatsempfänger kann sich auch sicher sein, dass er nie wieder ein GS-Mandat bekommt.

    Der Verwaltungsaufwand einer Vorkasse steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 10.10.09, 18:15


    Das ist auch ein Argument es nicht mit Vorkasse zu machen. Es macht das ganze komplizierter als nötig.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 12.10.09, 12:22


    Da eine Vorkassenbezahlung wohl nur schwer und kompliziert realisierbar ist und es sich dabei um einen Aufwand handelt, der die 10 Taler nicht wert ist, gibt es eben keine Vorkasse.

    Ich bitte daher nun um Einwände gegen meinen letzten Vorschlag innerhalb der nächsten zwei Tage. Dann wird eine Abstimmung gestartet:
    Zitat: Richtlinien zur Vergabe von Mandaten an Reisende
    1. Jeder Bürger der Grafschaft kann zur sicheren Verwahrung seines Besitzes auf Reisen die Vergabe eines Reisemandates durch die Grafschaft beim Kämmerer oder beim Handelsbevollmächtigten beantragen.
    Dazu müssen folgende Angaben gemacht werden bzw. Voraussetzungen erfüllt sein:
    - Reisedauer
    - Reisezweck
    - einwandfreier Leumund
    - 100 Taler Mindesttransportwert (in Waren oder Bar)

    2. Für die Erstellung des Mandates werden folgende Gebühren fällig:
    - 5 Taler Grundgebühr für die Erstellung des Mandates
    - 2,50 Taler für jede weitere Woche

    Das Mandat enthält vier Stücke Holz für den Warenverkehr.
    Nach Beendigung der Reise muss das Mandat bei der Grafschaft zurükgegeben werden. Dabei enthalten sein müssen die fällige Gebühr und vier Stücke Holz.
    3. Der Mandatsträger muss sich an den Text aus dem Mandat halten. Unentschuldigte Nichteinhaltung führt zur sofortigen rechtlichen Verfolgung wegen Vertragsbruchs (s. § 17 WG)

    Als Mandatstext:
    Zitat: Werte/r XYZ,

    Hiermit wird euch ein Sicherungsmandat durch die Grafschaft von Württemberg zugeteilt.
    Das Mandat enthält x Stücke Holz, die nach Ablauf der Rückgabefrist zusammen mit x Talern Nutzungsgebühr an die Grafschaft zurückgegeben werden müssen.
    Das Sicherungsmandat darf bis einschließlich tt.mm.jjjj behalten werden. Ist am Folgetag keine Rückgabe erfolgt wird Anzeige wegen Vertragsverletzung gem. § 17 WG erstattet.
    Die Rückgabefrist kann durch begründeten Antrag beim Handelsbevollmächtigten verlängert werden. Der Mandatsträger muss im zweifelsfall beweisen können, dass die Fristverlängerung gewährt wurde.

    gez.
    ABC
    Handelsbevollmächtigter von Württemberg
    tt.mm.jjjj



    Re: Mandate der GS für Reisende

    McOnios01 - 12.10.09, 13:12


    Zitat: 1. Jeder Bürger der Grafschaft kann zur sicheren Verwahrung seines Besitzes auf Reisen die Vergabe eines Reisemandates durch die Grafschaft beim Kämmerer oder beim Handelsbevollmächtigten beantragen.

    Werter Graf

    Ist es wirklich so gedacht das jeder Bürger ein Mandat bekommt? Solle man nicht einen Passus einbauen indem sicher gestellt ist das Räuber kein Mandat bekommen? Das Problem wird sein das auch Räuber dann per RKG ein Mandat der Grafschaft einklagen können.........

    Gruß
    McOnios



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 12.10.09, 16:13


    Werter McOnios,

    Räuber oder sonstige Kriminelle können kein Mandat erhalten, da sie einen einwandfreien Leumund aufweisen müssen, was ein paar Zeilen unter dem von euch zitierten steht.
    Einklagen kann hier niemand etwas, weil diese Richtlinie nicht als Gesetz oder als Erlass veröffentlicht werden soll, sondern lediglich eine Art Information für die Bürger und eine Art Anleitung für HBV bzw. Vogt darstellt.



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 16.10.09, 02:17


    :arrow: Abstimmung gestartet



    Re: Mandate der GS für Reisende

    Thrawn1990 - 21.10.09, 18:52


    Mit 8 Dafürstimmen und einer Enthaltung bei 9 abgegebenen Stimmen angenommen.
    Damit gelten diese Leitfäden als gültig.



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