Knabe wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt

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    Re: Knabe wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt

    ymaster - 23.05.2006, 19:55

    Knabe wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt
    15-Jährige mit Messer umgebracht
    Ein Jahr nach der Tötung eines 15-jährigen Mädchens in einer Therapie-Wohngemeinschaft im Thurgau ist der damals knapp 14-jährige Täter verurteilt worden. Das Jugendgericht Entlebuch (LU) sprach den Knaben der vorsätzlichen Tötung schuldig und wies ihn in ein Erziehungsheim ein.

    Die Bluttat in dem sozialpädagogischen Heim in Güttingen (TG) war am 3. Mai 2005 begangen worden und hatte grosses Aufsehen erregt. Der laut den damaligen Angaben psychisch angeschlagene Knabe tötete seine um ein Jahr ältere Mitbewohnerin mit einem Messer.

    Heim inzwischen geschlossen

    Die Thurgauer Behörden vermuteten damals zwischenmenschliche Konflikte als Motiv. Das Heim «Lindeneck», in dem zur Tatzeit sieben weitere Jugendliche gewohnt hatten, wurde auf Grund einer Verfügung der Thurgauer Behörden vom Januar dieses Jahres geschlossen. Die Betreuung wurde als ungenügend eingestuft. Laut einem Gutachten hätten weder Täter noch Opfer im dem Heim platziert werden dürfen.

    Die Strafuntersuchung gegen den heute 15-jährigen Knaben wurde von der Thurgauer Justiz an jene seines Wohnorts im Kanton Luzern abgetreten. Das Jugendgericht Entlebuch hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit das Urteil gefällt. Und zwar wurde der Knabe der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und in ein Erziehungsheim eingewiesen.

    Erzieherische Massnahmen

    Zusätzlich wurde eine sozial- und heilpädagogische Behandlung angeordnet. Der Täter war geständig. Dem Gericht lagen zudem Beweise vor, die keinen Zweifel an der Täterschaft aufkommen liessen. Weil der Angeklagte strafrechtlich noch als Kind gilt, wurden Massnahmen angeordnet, die erzieherisch auf das Kind einwirken und es von weiteren Straftaten abhalten sollen.

    Der Angeklagte wurde laut Angaben des Jugendgerichts forensisch und psychologisch begutachtet. Das Gutachten zeigte auf, dass er erzieherische und therapeutische Massnahmen benötigt. Die Kosten des Verfahrens muss die Mutter des Täters bezahlen. Sie kann beim Luzerner Obergericht ein Gesuch um Kostenerlass einreichen.

    An dieser Stelle muss ich mal fragen: Wo zum Teufel sind wir angekommen? :cry:



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