Beifall für zwei Mal lebenslänglich

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    Re: Beifall für zwei Mal lebenslänglich

    top111 - 25.05.2006, 05:22

    Beifall für zwei Mal lebenslänglich
    Beifall für zwei Mal lebenslänglich

    Vom neuen Freund der Mutter vier Tage lang ausgepeitscht, verbrannt, geprügelt und schliesslich sterbend in einer Toilette abgelegt - so endete das Leben der dreijährigen Karolina im bayerischen Weissenhorn.

    Von der Mutter habe das weinende Kind keine Hilfe bekommen - sie habe bei den Quälereien sogar mitgemacht, stellte das Münchner Schwurgericht am Mittwoch fest und verurteilte überraschend beide Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Viele Zuschauer klatschten Beifall.

    «Wer ein Kind dermassen grausam misshandelt, ist ein Sadist, aber er ist nicht krank», sagte der Vorsitzende Richter Walter Weitmann und kritisierte einen psychiatrischen Gutachter. Mit dem Urteil ging seine Kammer noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hin und folgte den Leitlinien des Bundesgerichtshofes. Der hatte eine erste Entscheidung des Memminger Landgerichts - nur zehn und fünfeinhalb Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge - als zu milde aufgehoben.

    Nackt, kahl geschoren und mit «mehr Verletzungen als heilen Teilen am Leib» war das sterbende Kind auf einer Toilette des Krankenhauses Weissenhorn entdeckt worden. Ihr unvorstellbarer Leidensweg hatte an Neujahr 2004 begonnen, wie Weitmann sagte.

    Die damals 24-jährige Prostituierte Zaneta C. war soeben mit ihrem neuen Freund zusammengezogen, dem 30-jährigen Mehmet A.. Der drogensüchtige Arbeitslose sei «mit den Fäusten durchs Leben gegangen», sagte der Richter und verwies auf eine Latte von Vorstrafen. Mit Zaneta C. wollte er «den ganzen Tag im Bett liegen» - und da habe «der Zuhälterbastard gestört». Deshalb habe er entscheiden, das Kind so zu dressieren, dass es pariere und ruhig sei. Um «das Kind auszuschalten aus den Beziehungen zu seiner Sexualpartnerin», habe er den Tod der Kleinen bewusst in Kauf genommen: «Es war nur eine Frage der Zeit, wie lange das Kind das überlebt», erklärte Weitmann.

    Als die Dreijährige auf ein Papier kritzelte, schlug ihr A. dem Urteil zufolge mit einem Stock die Hände blau, bis der zerbrach. Büschelweise riss er ihr die Haare aus. Um Disziplin zu lernen, wurde sie stundenlang in einen eiskalten, engen Keller gesperrt. Als das völlig verängstigte Kind darauf in die Hose machte, wurde es mit der Dusche verbrüht und geschlagen. A. peitschte sie «mit einem Ledergürtel durch die Wohnung, bis sie nicht mehr krabbeln oder robben konnte», und verprügelte sie, dass sie mit dem Kopf gegen Wände, Kommoden und Waschbecken knallte. «Obwohl das verletzte Kind weinte, schritt die Mutter nicht ein», sagte der Richter. Im Gegenteil: Als Karolina einmal mit A.'s Methadonflasche spielte, fügte er ihr mit der sengend heiss gemachten Flasche 24 Brandwunden zu «wie ein Texas-Cowboy einem Rind» - und die Mutter hielt das Kind während dieser Tortur nach eigenem Geständnis fest und drückte ihr auch selbst ein Brandmal auf.

    «Ein Sadist, aber nicht krank»

    Niemals habe er das Kind töten wollen, hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort beteuert. «So dumm kann keiner sein, dass er nicht weiss, dass das tödlich ist», hielt ihm der Richter im Urteil vor: Mit der Faust habe der bullige Mann dem zwölf Kilogramm schweren Kleinkind wuchtige Schläge gegen den Kopf verpasst - jeder einzelne Schlag lebensgefährlich.

    Am 4. Januar hatte es A. geschafft: Karolina brach nach einem «finalen Schlag» bewusstlos zusammen. Während das Liebespaar fern sah und Bier und Wein trank, lag Karolina mit einer Gehirnblutung im Sterben. Am nächsten Tag beriet das Paar, wie die Kleine «entsorgt» werden könne, so der Richter. Schliesslich packte die Mutter das leblose Bündel in eine Tasche und stellte es auf der Kliniktoilette ab. Auf der Flucht wurde das Paar zwei Tage später in Italien gefasst.

    Dieser Kindesmord gehe in seiner anhaltenden Brutalität weit über «normale Tötungsdelikte» hinaus, sagte der Richter und kritisierte einen Psychiater, der dem Angeklagten fehlende Impulskontrolle und mangelnder Steuerungsfähigkeit attestiert hatte. A. sei mit seiner eigenen Tochter aus einer früheren Beziehung völlig normal umgegangen - Karolina dagegen habe er sich gezielt und geplant vom Hals geschafft. «Wer ein Kind dermassen grausam misshandelt, ist ein Sadist, aber er ist nicht krank», sagte der Richter. Wegen der besonderen Schwere der Schuld schloss er eine Freilassung von A. nach 15 Jahren aus.

    Zaneta C., für die der Staatsanwalt nur acht Jahre Haft gefordert hatte, hätte mit ihrem Kind fliehen oder Nachbarn oder die Polizei alarmieren können, wenn A. unterwegs gewesen sei. Sie habe nach eigenem Geständnis gesehen, «dass er das Kind umbringt». Trotzdem habe sie nichts unternommen, sondern selbst gequält. Dass sie aus Angst vor ihrem Freund nichts getan habe, sei durch Zeugen widerlegt und eine reine Schutzbehauptung.

    «Die Begründung ist nachvollziehbar», sagte Staatsanwalt Johann Kreuzpointner. Beide Verteidiger dagegen kündigten Revision an.

    Quelle: AP



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