Import von Fahrzeugen (Richtlinien)

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    Re: Import von Fahrzeugen (Richtlinien)

    Helmut 523 i - 14.12.2008, 18:56

    Import von Fahrzeugen (Richtlinien)
    Import von Fahrzeugen

    Fahrzeug aus einem EU-Land
    Beim Import beachten:

    Beim Kauf des Neuwagens sollte der Käufer auf der Aushändigung der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch "COC-Papier" (Certificate of Conformity) genannt, bestehen.
    In der Bescheinigung sollte die deutsche Schadstoffklassifizierung (zweistelliger Schadstoffschlüssel) enthalten sein. Dies ist für die Einstufung in die Kfz-Steuer wichtig.
    Zur Überführung des Fahrzeuges gibt es mehrere Möglichkeiten:

    Soll das Fahrzeug "auf eigener Achse" überführt werden, muss man sich bei den ausländischen Behörden erkundigen, ob das deutsche Kurzzeitkennzeichen akzeptiert wird. Ist dies nicht der Fall, muss sich der Importeur zusätzlich ein Exportkennzeichen des jeweiligen EU-Staates besorgen.
    Der Transport des Fahrzeuges erfolgt auf einem Fahrzeugtransporter.
    Zulassung des Fahrzeuges aus einem EU-Land:
    Mit COC-Papier und eingetragener Schadstoffklassifizierung:
    Von der Zulassungsstelle wird ein Fahrzeugbrief zugeteilt, der in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung vermerkt wird.
    Mit COC-Papier, aber ohne Schadstoffklassifizierung:
    Es ist eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers erforderlich. Alternativ kann auch eine kostenpflichtige Bestätigung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (siehe unsere TÜV-Servicestationen vor Ort) erfolgen.
    Ohne COC-Papier:
    Es ist das kostenpflichtige Gutachten eines Sachverständigen (siehe unsere TÜV Servicestationen vor Ort) erforderlich.
    Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land z.B. USA
    Importfahrzeuge aus einem Nicht-EU-Land weichen von den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO ab. Je nach Herstellungsland liegen diese Unterschiede im Bereich Beleuchtung (insbesondere der Scheinwerfer), bei den Abgas- und Geräuschvorschriften und bestimmten bauartgenehmigungs - pflichtigen Teilen, z.B. der Anhängerkupplung.

    Es empfiehlt sich, vor dem Kauf des Fahrzeuges ein deutsches Datenblatt des Fahrzeugherstellers anzufordern.
    Mit den Fahrzeugpapieren lassen Sie sich unbedingt aushändigen:

    bei einem Neufahrzeug ein „Certificate of Origin“
    bei einem in den USA bereits zugelassenen Fahrzeug ein "Certificate of Title" (kurz "Title").
    Zu beachten vor der Zulassung:

    Vor der Zulassung in Deutschland ist das Gutachten eines Sachverständigen nötig. Dieses Gutachten kann bei einer TÜV-Servicestation in Ihrer Nähe erstellt werden. Am besten Sie vereinbaren einen Termin unter 0800 – 88 38 88 38 und kommen mit den genannten Papieren vorbei.

    Bei Abweichungen hilft nur eine Umrüstung. In bestimmten Fällen kann auch eine Ausnahme befürwortet werden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit einer Prüfung der Scheinwerfer durch das Lichttechnische Institut des TÜV, damit diese nicht unbedingt ausgetauscht werden müssen.

    Zulassung des Fahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land:
    Unbedingt nötig:

    Positives Sachverständigen-Gutachten.
    Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister, die besagt, ob das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war oder vielleicht gestohlen gemeldet ist.
    Zollrechtliche Bescheinigung



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