Abgas- und Hauptuntersuchung

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    Re: Abgas- und Hauptuntersuchung

    Helmut 523 i - 14.12.2008, 18:52

    Abgas- und Hauptuntersuchung
    Abgasuntersuchungen:

    Benziner
    > ohne G-Kat
    Erste Untersuchung nach 12 Monaten, danach alle 12 Monate
    > Mit G-Kat
    Erste Untersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate

    Diesel (PKW)
    > bis 3,5 t
    Erste Untersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
    > über 3,5 t
    Erste Untersuchung nach 12 Monaten, danach alle 12 Monate

    Wohnmobile (bei Zulassung als "Sonstige Fahrzeuge)
    > Benziner ohne G-Kat
    Erste Untersuchung nach 12 Monaten, danach alle 12 Monate
    > Benziner mit G-Kat
    Erste Untersuchung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate
    > bis 3,5 t
    Erste Untersuchung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate
    > über 3,5 t
    Erste Untersuchung nach 12 Monaten, danach alle 12 Monate


    Hauptuntersuchungen:

    > PKW
    Erste Untersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
    > Motorräder
    Erste Untersuchung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate
    > Wohnmobile und andere "Sonstige KFZ" bis 3,5 t
    Erste Untersuchung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate
    > Wohnmobile und andere "Sonstige KFZ" über 3,5 t
    Erste Untersuchung nach 12 Monaten, danach alle 12 Monate
    > Anhänger ungebremst
    Erste Untersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
    > Anhänger bis 750 kg
    Erste Untersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate
    > Anhänger über 750 kg bis 3,5 t
    Erste Untersuchung nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate
    > Anhänger über 3,5 t bis 10 t
    Erste Untersuchung nach 12 Monaten, danach alle 12 Monate

    Weitere Infos:

    > Wird bei einer Hauptuntersuchung festgestellt, dass Mängel am Fahrzeug eine Nachprüfung erfordern, gibt es dafür eine Frist von einem Monat. So lange gilt auch die alte HU-Plakette weiter. Die neue wird allerdings auf den Fälligkeitstermin der alten zurückdatiert. "Zeitschinden" zwecks Verlängerung der Untersuchungs-Intervalle ist also auch hier nicht mehr drin.

    > Wird ein Fahrzeug durch Abmeldung bei der Zulassungsstelle vorübergehend stillgelegt, und fällt eine Haupt- oder Abgasuntersuchung in diese Zeit, muss es nicht extra "ausgemottet" und zur Prüfung gebracht werden. Erst wenn es wieder in Betrieb geht, muss die Untersuchung erfolgen – dann aber unverzüglich.

    > Ist ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bestückt, muss seine jährliche Ruhepause nicht durch eine anstehende HU oder AU unterbrochen werden.
    Hier lautet die Vorgabe: Die Untersuchung ist in dem Monat nachzuholen, in dem die Geltung des Saisonkennzeichens wieder auflebt.

    > Bleibt der Fall, in dem ein Fahrzeug auf Dauer stillgelegt war und wieder aktiviert werden soll. Ein neuer Fahrzeugbrief muss dann von der Kfz-Zulassungsstelle ausgefertigt werden, auf Basis einer vorangehenden Begutachtung durch den TÜV. Klar, auch eine Hauptuntersuchung ist bei dieser Gelegenheit geboten. Die Frist bis zur nächsten HU beginnt dann mit der Begutachtung des Fahrzeugs zu laufen. Ergänzender Hinweis: Nur ein Jahr lang kann ein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt und ohne weitere Komplikationen wieder angemeldet werden. Wird diese Frist überschritten, muss der Fahrzeugbesitzer die Zulassungsstelle "unverzüglich" informieren und sich entscheiden, ob er sein Fahrzeug vollends in den "Ruhestand" schicken will oder nicht. Eine Nachfrist bis zu sechs Monaten für die vorläufige Stilllegung kann ihm die Zulassungsstelle noch bewilligen. 18 Monate nach der Abmeldung ist es mit dieser Wahlmöglichkeit vorbei, dann gilt das Fahrzeug als "endgültig aus dem Verkehr zurückgezogen". Weil Europa zusammenwächst, nehmen viele Menschen ihr Auto oder Motorrad für längere Zeit ins Ausland mit, sei es als Berufstätige oder Studenten. Wie verhält es sich mit einer Verlängerung der Prüffristen, wenn die HU- oder AU-Plakette ihres in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugs während ihres
    Auslandsaufenthalts abläuft? Immer häufiger taucht diese Frage auf. Die Antwort: Allein wegen der anstehenden Prüfung kann dem Fahrzeugbesitzer eine Rückkehr aus dem Ausland nicht zugemutet werden.
    Sofort aber muss er die Untersuchung nachholen lassen, wenn er mit seinem Kfz das nächste Mal nach Deutschland einreist.

    Quelle: TÜV-Süd



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