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Re: Reichstag
echton - 02.08.2009, 20:21Reichstag
Besetzung des Siebenten Reichstages des Deutschen Königreiches
nach der Goldenen Bulle von König Sirron dem Löwen:
Legislatur vom 1.08.1457 bis zum 30.09.1457
Reichstagsvorsitz vom 1.07.1457 - 30.09.1457
Herzogin LadyHera von Mecklenburg-Schwerin
Stellvertreter bei Abwesenheit: Maty von Löwenstern, Fürst von Calenberg
Erster Stand
Ihre Eminenz Mutter Susanetta, Primas der HDAK, Erzbischöfin von Salzburg
Ehrwürden Vikar Riffelux
Seine Eminenz Raborstel
Hochwürden Pfarrer Kayon von Elfenburg
Seine bischöfliche Eminenz GrafAdilein
Hochwürden Elorie
Zweiter Stand
Fürst Hugbald v. Minden-Mühlacker
Herzogin LadyHera v. Mecklenburg-Schwerin
Maty von Löwenstern, Fürst von Calenberg
Aylynn Gräfin von Waldburg
Fürst Thrawn von Dannenberg
Loredana de l´lamitié, Baronin von Wolfenweiler
Inrahil von Hollenfels, Baron von Mühlheim
Comyr von Königsberg, Burggraf von Nürnberg
Dritter Stand
Rittervonreinders
Falkenelfe
Ritter Tiberius v. Staufen
Herour
Fürmi
Sara2606
Paterhoratzius
Edwinthenorthmen
Kronratsfraktion (Stimmberechtigt im Reichstag)
Erzkanzlerin: Hulda von Hollenfels
Reichskämmerer: Kwaichangcaine von Idamé
Reichsmarschall: Freiherr Joholi1 von Allentsteig, Ritter von Rothenfels
Reichskanzler: Herzog Kronom von Braunschweig
Gewählter Kronrat: Reichsjustizbeauftragter Ajasaco v. Wolkenstein
Das Wortrecht (nicht Stimmberechtigt) haben weiterhin:
König Sirron v. Hollenfels
Reichsjustizbeauftragter Ajasaco v. Hollenfels
Reichshofrat Gräfin Hexe von Leonidas-Rosenstein
Reichskultur- und Gesundheitsbeauftragter Kurfürstin Blaue*Fee v. Böhmen
Erzherzog v. Österreich: Freifrau Echton von Mautern an der Donau
Herzog v. Bayern: Rhod@n
Herzogin der Steiermark: Anakonda
Markgraf v. Baden: Loredana
Burggraf v. Nürnberg: Comyr von Königsberg
Fürst v. Mainz: Heretic5150
Graf v. Württemberg: Kaylis
Graf v. Augsburg: Dara
Re: Reichstag
echton - 02.08.2009, 20:27
Zitat: Statut des Reichstages
I. Aufgaben des Reichstages
(1) Der Reichstag wählt drei der sieben Mitglieder der Reichskurie mit einer 2/3-Mehrheit.
(2) Der Reichstag bestätigt die vom König vorgeschlagenen Kronräte mit einer einfachen Mehrheit.
(3) Der Reichstag kann der Berufung des Erzkanzlers durch den König mit einer 2/3-Mehrheit entgegenwirken.
(4) Der Reichstag wählt mit einer einfachen Mehrheit die Mitglieder eines Übergangsrates für eine neu gegründete Provinz.
(5) Der Reichstag kann bei der erfolgten Erstürmung einer Burg den Gegensturm genehmigen, den neuen Grafen/Herzog bestätigen und die Räte einsetzen.
(6) Der Reichstag kann Gesetze, die sich auf die Reichsebene auswirken, mit einer einfachen Mehrheit beschließen oder ändern.
(7) Der Reichstag kann Gesetze, die in allen Provinzen des Reiches gelten, mit einer 2/3-Mehrheit beschließen oder ändern.
(8) Der Reichstag kann die Reichsverfassung durch einen einstimmigen Beschluss ändern.
II. Mitglieder
(1) Der Reichstag setzt sich aus den Abgesandten der fünf Kollegien zusammen.
(2) Jedes Reichstagsmitglied ist dem anderen gleichgestellt und hat das Recht auf einen Sitz und eine Stimme. Es kann nicht mehrere Kollegien gleichzeitig im Reichstag vertreten.
(3) Scheidende Mitglieder bleiben solange im Reichstag, um ihre Arbeit fortzuführen, bis ihre Nachfolger eingetroffen sind. Eine Ausnahme gilt für durch II.(4) ausgeschiedene Mitglieder.
(4) Ein Mitglied kann mit einer 2/3-Mehrheit des bestehenden Reichstages ausgeschlossen werden. Das entsprechende Kollegium muss dann eine andere Person in den Reichstag entsenden.
(5) Jedes Mitglied kann mit Vorlage eines entsprechenden Entwurfs einen Antrag auf Einführung eines Gesetzes stellen.
III. Vorsitzender
(1) Der Vorsitzende des Reichstages wird aus den Reihen der Reichstagsmitglieder für 3 Monate gewählt. Die Wahl erfolgt im ersten Wahlgang mit Zweidrittelmehrheit. Sollte in diesem keine Entscheidung zugunsten eines der Kandidaten fallen, reicht in einem zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit. Der bisherige Vorsitzende leitet die Amtsgeschäfte weiter bis zum Amtsantritt des neuen Vorsitzenden.
(2) Scheidet der Vorsitzende vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Reichstag aus, so wird umgehend ein neuer Vorsitzender gewählt.
(3) Er leitet den Reichstag und dessen Tagungen und vertritt den Reichstag nach außen.
(4) Der Vorsitzende stellt die Verbindung zum Kronrat, den einzelnen Institutionen und dem König dar.
IV. Abstimmungen
(1) Die Stimmabgabe der Reichstagsmitglieder hat stets offen zu erfolgen.
(2) Alle genannten, für einen Beschluss benötigen Mehrheiten beziehen sich, mit Ausnahme von II.(4), immer auf die Anzahl der abgegebenen Stimmen abzüglich der Enthaltungen.
(3) Sollte in einem Wahlgang keine Entscheidung zu Gunsten einer Option gefallen sein, so findet ein weiterer Wahlgang mit den zwei meistgewählten Optionen statt. Die Möglichkeit der Enthaltung zählt hierbei nicht als Option.
(4) Abstimmungen, die gemäß "I. Aufgaben des Reichstages" durchgeführt werden, enden 48 Stunden nach Eröffnung durch den Vorsitzenden.
(5) Bei allen anderen Abstimmungen nennt der Vorsitzende das Ende der Abstimmung im ersten Beitrag des entsprechenden Abstimmungsthreads.
(6) Stimmabgaben, die erst nach Ende einer Abstimmung oder überhaupt nicht getätigt wurden, werden als Enthaltung gezählt.
V. Tagungen
(1) Die Tagungen des Reichstages sind in der Regel öffentlich.
(2) Auf Antrag und mit einfacher Mehrheit der Reichstagsmitglieder können Tagungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Re: Reichstag
Herour - 06.09.2009, 18:57Kurfürstenwahl durch den Reichstag
Verehrte Österreicher
Nach der Testamentsvollstreckung durch Reichshofrätin Hexe0809 im Reichstag, wurde dieser damit beauftragt für die Kurfürstentümer Trier, Köln und Sachsen geeignete Kandidaten zu suchen.
Die Kandidatensuche begann auch sogleich mit der Veröffentlichung des Testamentes.
Die Kurfürsten, welche sich aus 7 Personen zusammensetzen, werden nach ihrer Wahl oder ihrer Ernennung durch das Testament des verstorbenen Königs, beraten wer neuer König oder neue Königin wird.
Diese Wahl muss Einstimmig laufen.
Aus Österreich sind folgende Personen schon für ein Kurfürstenamt durch das Testaments Sirrons I bestätigt:
Blaue*fee für das Kurfürstentum Böhmen
Kodiak für das Kurfürstentum Mainz
Desweiteren sind folgende Österreicher genannt, die für das Amt des Kurfürsten vorgeschlagen wurden.
Kirche: - Kurfürstentum Trier und Köln
Meela
Welt - Kurfürstentum Sachsen
Finn_haferkorn
Thurel
Fuermi
Marcusg
Hexe0809
Odovacar
Swawa
Anna_die_rose
Joholi1
Herour
Zea * noch nicht bestätigt
Leider kann der Reichstag nur 1 weltliches Kurfürstentum ernennen, was die Auswahl unter den vielen Nennungen schwierig macht.
Was noch hinzu kommt, ist das 26 stimmberechtigte Mitglieder des Reichstages diese 3 Ämter vergeben werden.
Laut Informationen der Reichstagsvorsitzenden LadyHera, wird versucht werden die Wahl ab Montag Abend zu starten und durchzuführen, auf das sich bald die Kurie zusammensetzen kann um über einen Nachfolger von Sirron zu beraten.
mfg Reichstagsmitglied Herour
*sollte was fehlen/falsch sein bitte benachrichtigen*
Re: Reichstag
Ajasaco - 24.09.2009, 09:29
Der Reichsstag des Deutschen Königreiches hat am gestrigen Tag die Wahl des siebenten und letzten Kurfürsten beendet. Die Tagung der Kurfürsten, die die Wahl eines neuen Königs zum Ziel hat, kann damit beginnen.
In den Rang eines Kurfürsten erhoben wurden :
Blaue*Fee von Rubinstein- Kronburg (Kurfürstentum Böhmen)
Inrahil von Hollenfels (Kurfürstentum Brandenburg)
Kodiak von Wahlasé (Kurfürstentum Mainz)
Thrawn von Schenkenbach (Kurfürstentum Pfalz bei Rhein)
Mavena (Kurfürstentum Köln)
Susanetta (Kurfürstentum Trier)
LadyHera v. Trachgau (Kurfürstentum Sachsen)
Re: Reichstag
Herour - 06.10.2009, 12:01Re: Reichstag
Besetzung des Achten Reichstages nach der Goldenen Bulle von König Sirron dem Löwen
Legislatur vom 1.10.1457 bis zum 30.11.1457
Reichstagsvorsitz vom 1.10.1457 LadyHera bis 31.12.1457
Stellvertreter bei Abwesenheit:
Erster Stand
Ihre Eminenz Mutter Susanetta, Primas der HDAK, Erzbischöfin von Salzburg
Ihre Eminenz Svenja_von_Rosalux, Bischöfin von Augsburg
Hochwürden Raborstel
Hochwürden Elorie
Hochwürden Henriette
Hochwürden Meela
Zweiter Stand
Fürst Hugbald v. Minden-Mühlacker
Herzogin LadyHera v. Mecklenburg-Schwerin
Maty von Löwenstern Fürst von calenberg
Aylynn Gräfin von Waldburg
Burggraf Comyr von Nürnberg
Dara von Spinnenfels
Marcipan von Staufen
Graf Eremias von Löwenstern-Königsegg
Dritter Stand
Rittervonreinders
Falkenelfe
Ritter Tiberius v. Staufen
Herour
Petra59
Ritterin Sara2605 v. Staufen
Sunrese
Moonlightoflove
Kronratsfraktion
Erzkanzlerin: Hulda von Hollenfels
Reichskämmerer: Kwaichangcaine von Idamé
Reichsmarschall: Freiherr Joholi1 von Allentsteig, Ritter von Rothenfels
Reichskanzler: Grafen Kronom von Eberstein
Gewählter Kronrat: Reichsjustizbeauftragter Ajasaco v. Wolkenstein
Das Wortrecht haben weiterhin:
König
Reichsjustizbeauftragter Ajasaco v. Hollenfels
Reichshofrat: Gräfin Hexe von Leonidas-Rosenstein
Reichskultur- und Gesundheitsbeauftragter Kurfürstin Blaue*Fee v. Böhmen
Erzherzog v. Österreich: Freifrau Echton von Mautern
Herzog v. Bayern: Lelan
Herzog der Steiermark: Mandred
Markgraf v. Baden: Radioactiveman
Burggraf v. Nürnberg: Comyr von Königsberg
Fürst v. Mainz: Heretic5150
Graf v. Württemberg: Thrawn von Schenkenbach Graf von Sulz , Fürst von Dannenberg
Graf v. Augsburg: Dara
Amtszeiten der Kronratsmitglieder im Kronrat:
Erzkanzler: Hulda von Hollenfels (seit 5. 05.57)
Reichskanzler:Grafen Kronom von Eberstein (bis 22.10.57)
Reichskämmerer: Kwaichangcaine von Idamé (bis 22.10.57)
Reichsjustizbeauftragter: Ajasaco (bis 18.10.1457)
Reichskultur- und Gesundheitsbeauftragter: Kurfürstin Blaue*Fee v. Böhmen (bis 19.11.57)
Reichsdekan: Kurfürstin Blaue*Fee v. Böhmen (bis 19.11.57)
Reichshofrat:Gräfin Hexe von Leonidas-Rosenstein (bis 18.10.1457)
Kirchenkronrat: Kodiak von Wahlasè (bis 18.10.1457)
Reichsmarschall: Freiherr Joholi1 von Allentsteig, Ritter von Rothenfels (bis 18.10.57)
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