Reichstag

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    Re: Reichstag

    echton - 02.08.2009, 20:21

    Reichstag
    Besetzung des Siebenten Reichstages des Deutschen Königreiches
    nach der Goldenen Bulle von König Sirron dem Löwen:

    Legislatur vom 1.08.1457 bis zum 30.09.1457

    Reichstagsvorsitz vom 1.07.1457 - 30.09.1457
    Herzogin LadyHera von Mecklenburg-Schwerin
    Stellvertreter bei Abwesenheit: Maty von Löwenstern, Fürst von Calenberg

    Erster Stand

    Ihre Eminenz Mutter Susanetta, Primas der HDAK, Erzbischöfin von Salzburg
    Ehrwürden Vikar Riffelux
    Seine Eminenz Raborstel
    Hochwürden Pfarrer Kayon von Elfenburg
    Seine bischöfliche Eminenz GrafAdilein
    Hochwürden Elorie

    Zweiter Stand

    Fürst Hugbald v. Minden-Mühlacker
    Herzogin LadyHera v. Mecklenburg-Schwerin
    Maty von Löwenstern, Fürst von Calenberg
    Aylynn Gräfin von Waldburg
    Fürst Thrawn von Dannenberg
    Loredana de l´lamitié, Baronin von Wolfenweiler
    Inrahil von Hollenfels, Baron von Mühlheim
    Comyr von Königsberg, Burggraf von Nürnberg

    Dritter Stand

    Rittervonreinders
    Falkenelfe
    Ritter Tiberius v. Staufen
    Herour
    Fürmi
    Sara2606
    Paterhoratzius
    Edwinthenorthmen

    Kronratsfraktion (Stimmberechtigt im Reichstag)

    Erzkanzlerin: Hulda von Hollenfels
    Reichskämmerer: Kwaichangcaine von Idamé
    Reichsmarschall: Freiherr Joholi1 von Allentsteig, Ritter von Rothenfels
    Reichskanzler: Herzog Kronom von Braunschweig
    Gewählter Kronrat: Reichsjustizbeauftragter Ajasaco v. Wolkenstein

    Das Wortrecht (nicht Stimmberechtigt) haben weiterhin:

    König Sirron v. Hollenfels
    Reichsjustizbeauftragter Ajasaco v. Hollenfels
    Reichshofrat Gräfin Hexe von Leonidas-Rosenstein
    Reichskultur- und Gesundheitsbeauftragter Kurfürstin Blaue*Fee v. Böhmen

    Erzherzog v. Österreich: Freifrau Echton von Mautern an der Donau
    Herzog v. Bayern: Rhod@n
    Herzogin der Steiermark: Anakonda
    Markgraf v. Baden: Loredana
    Burggraf v. Nürnberg: Comyr von Königsberg
    Fürst v. Mainz: Heretic5150
    Graf v. Württemberg: Kaylis
    Graf v. Augsburg: Dara



    Re: Reichstag

    echton - 02.08.2009, 20:27


    Zitat: Statut des Reichstages

    I. Aufgaben des Reichstages
    (1) Der Reichstag wählt drei der sieben Mitglieder der Reichskurie mit einer 2/3-Mehrheit.
    (2) Der Reichstag bestätigt die vom König vorgeschlagenen Kronräte mit einer einfachen Mehrheit.
    (3) Der Reichstag kann der Berufung des Erzkanzlers durch den König mit einer 2/3-Mehrheit entgegenwirken.
    (4) Der Reichstag wählt mit einer einfachen Mehrheit die Mitglieder eines Übergangsrates für eine neu gegründete Provinz.
    (5) Der Reichstag kann bei der erfolgten Erstürmung einer Burg den Gegensturm genehmigen, den neuen Grafen/Herzog bestätigen und die Räte einsetzen.
    (6) Der Reichstag kann Gesetze, die sich auf die Reichsebene auswirken, mit einer einfachen Mehrheit beschließen oder ändern.
    (7) Der Reichstag kann Gesetze, die in allen Provinzen des Reiches gelten, mit einer 2/3-Mehrheit beschließen oder ändern.
    (8) Der Reichstag kann die Reichsverfassung durch einen einstimmigen Beschluss ändern.

    II. Mitglieder
    (1) Der Reichstag setzt sich aus den Abgesandten der fünf Kollegien zusammen.
    (2) Jedes Reichstagsmitglied ist dem anderen gleichgestellt und hat das Recht auf einen Sitz und eine Stimme. Es kann nicht mehrere Kollegien gleichzeitig im Reichstag vertreten.
    (3) Scheidende Mitglieder bleiben solange im Reichstag, um ihre Arbeit fortzuführen, bis ihre Nachfolger eingetroffen sind. Eine Ausnahme gilt für durch II.(4) ausgeschiedene Mitglieder.
    (4) Ein Mitglied kann mit einer 2/3-Mehrheit des bestehenden Reichstages ausgeschlossen werden. Das entsprechende Kollegium muss dann eine andere Person in den Reichstag entsenden.
    (5) Jedes Mitglied kann mit Vorlage eines entsprechenden Entwurfs einen Antrag auf Einführung eines Gesetzes stellen.

    III. Vorsitzender
    (1) Der Vorsitzende des Reichstages wird aus den Reihen der Reichstagsmitglieder für 3 Monate gewählt. Die Wahl erfolgt im ersten Wahlgang mit Zweidrittelmehrheit. Sollte in diesem keine Entscheidung zugunsten eines der Kandidaten fallen, reicht in einem zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit. Der bisherige Vorsitzende leitet die Amtsgeschäfte weiter bis zum Amtsantritt des neuen Vorsitzenden.
    (2) Scheidet der Vorsitzende vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Reichstag aus, so wird umgehend ein neuer Vorsitzender gewählt.
    (3) Er leitet den Reichstag und dessen Tagungen und vertritt den Reichstag nach außen.
    (4) Der Vorsitzende stellt die Verbindung zum Kronrat, den einzelnen Institutionen und dem König dar.

    IV. Abstimmungen
    (1) Die Stimmabgabe der Reichstagsmitglieder hat stets offen zu erfolgen.
    (2) Alle genannten, für einen Beschluss benötigen Mehrheiten beziehen sich, mit Ausnahme von II.(4), immer auf die Anzahl der abgegebenen Stimmen abzüglich der Enthaltungen.
    (3) Sollte in einem Wahlgang keine Entscheidung zu Gunsten einer Option gefallen sein, so findet ein weiterer Wahlgang mit den zwei meistgewählten Optionen statt. Die Möglichkeit der Enthaltung zählt hierbei nicht als Option.
    (4) Abstimmungen, die gemäß "I. Aufgaben des Reichstages" durchgeführt werden, enden 48 Stunden nach Eröffnung durch den Vorsitzenden.
    (5) Bei allen anderen Abstimmungen nennt der Vorsitzende das Ende der Abstimmung im ersten Beitrag des entsprechenden Abstimmungsthreads.
    (6) Stimmabgaben, die erst nach Ende einer Abstimmung oder überhaupt nicht getätigt wurden, werden als Enthaltung gezählt.

    V. Tagungen
    (1) Die Tagungen des Reichstages sind in der Regel öffentlich.
    (2) Auf Antrag und mit einfacher Mehrheit der Reichstagsmitglieder können Tagungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.



    Re: Reichstag

    Herour - 06.09.2009, 18:57

    Kurfürstenwahl durch den Reichstag
    Verehrte Österreicher

    Nach der Testamentsvollstreckung durch Reichshofrätin Hexe0809 im Reichstag, wurde dieser damit beauftragt für die Kurfürstentümer Trier, Köln und Sachsen geeignete Kandidaten zu suchen.
    Die Kandidatensuche begann auch sogleich mit der Veröffentlichung des Testamentes.

    Die Kurfürsten, welche sich aus 7 Personen zusammensetzen, werden nach ihrer Wahl oder ihrer Ernennung durch das Testament des verstorbenen Königs, beraten wer neuer König oder neue Königin wird.
    Diese Wahl muss Einstimmig laufen.

    Aus Österreich sind folgende Personen schon für ein Kurfürstenamt durch das Testaments Sirrons I bestätigt:

    Blaue*fee für das Kurfürstentum Böhmen
    Kodiak für das Kurfürstentum Mainz

    Desweiteren sind folgende Österreicher genannt, die für das Amt des Kurfürsten vorgeschlagen wurden.

    Kirche: - Kurfürstentum Trier und Köln
    Meela

    Welt - Kurfürstentum Sachsen

    Finn_haferkorn
    Thurel
    Fuermi
    Marcusg
    Hexe0809
    Odovacar
    Swawa
    Anna_die_rose
    Joholi1
    Herour
    Zea * noch nicht bestätigt

    Leider kann der Reichstag nur 1 weltliches Kurfürstentum ernennen, was die Auswahl unter den vielen Nennungen schwierig macht.
    Was noch hinzu kommt, ist das 26 stimmberechtigte Mitglieder des Reichstages diese 3 Ämter vergeben werden.

    Laut Informationen der Reichstagsvorsitzenden LadyHera, wird versucht werden die Wahl ab Montag Abend zu starten und durchzuführen, auf das sich bald die Kurie zusammensetzen kann um über einen Nachfolger von Sirron zu beraten.

    mfg Reichstagsmitglied Herour

    *sollte was fehlen/falsch sein bitte benachrichtigen*



    Re: Reichstag

    Ajasaco - 24.09.2009, 09:29


    Der Reichsstag des Deutschen Königreiches hat am gestrigen Tag die Wahl des siebenten und letzten Kurfürsten beendet. Die Tagung der Kurfürsten, die die Wahl eines neuen Königs zum Ziel hat, kann damit beginnen.

    In den Rang eines Kurfürsten erhoben wurden :

    Blaue*Fee von Rubinstein- Kronburg (Kurfürstentum Böhmen)
    Inrahil von Hollenfels (Kurfürstentum Brandenburg)
    Kodiak von Wahlasé (Kurfürstentum Mainz)
    Thrawn von Schenkenbach (Kurfürstentum Pfalz bei Rhein)
    Mavena (Kurfürstentum Köln)
    Susanetta (Kurfürstentum Trier)
    LadyHera v. Trachgau (Kurfürstentum Sachsen)



    Re: Reichstag

    Herour - 06.10.2009, 12:01

    Re: Reichstag
    Besetzung des Achten Reichstages nach der Goldenen Bulle von König Sirron dem Löwen

    Legislatur vom 1.10.1457 bis zum 30.11.1457

    Reichstagsvorsitz vom 1.10.1457 LadyHera bis 31.12.1457

    Stellvertreter bei Abwesenheit:


    Erster Stand

    Ihre Eminenz Mutter Susanetta, Primas der HDAK, Erzbischöfin von Salzburg
    Ihre Eminenz Svenja_von_Rosalux, Bischöfin von Augsburg
    Hochwürden Raborstel
    Hochwürden Elorie
    Hochwürden Henriette
    Hochwürden Meela

    Zweiter Stand

    Fürst Hugbald v. Minden-Mühlacker
    Herzogin LadyHera v. Mecklenburg-Schwerin
    Maty von Löwenstern Fürst von calenberg
    Aylynn Gräfin von Waldburg
    Burggraf Comyr von Nürnberg
    Dara von Spinnenfels
    Marcipan von Staufen
    Graf Eremias von Löwenstern-Königsegg


    Dritter Stand


    Rittervonreinders
    Falkenelfe
    Ritter Tiberius v. Staufen
    Herour
    Petra59
    Ritterin Sara2605 v. Staufen
    Sunrese
    Moonlightoflove


    Kronratsfraktion

    Erzkanzlerin: Hulda von Hollenfels
    Reichskämmerer: Kwaichangcaine von Idamé
    Reichsmarschall: Freiherr Joholi1 von Allentsteig, Ritter von Rothenfels
    Reichskanzler: Grafen Kronom von Eberstein
    Gewählter Kronrat: Reichsjustizbeauftragter Ajasaco v. Wolkenstein



    Das Wortrecht haben weiterhin:

    König
    Reichsjustizbeauftragter Ajasaco v. Hollenfels
    Reichshofrat: Gräfin Hexe von Leonidas-Rosenstein
    Reichskultur- und Gesundheitsbeauftragter Kurfürstin Blaue*Fee v. Böhmen



    Erzherzog v. Österreich: Freifrau Echton von Mautern
    Herzog v. Bayern: Lelan
    Herzog der Steiermark: Mandred
    Markgraf v. Baden: Radioactiveman
    Burggraf v. Nürnberg: Comyr von Königsberg
    Fürst v. Mainz: Heretic5150
    Graf v. Württemberg: Thrawn von Schenkenbach Graf von Sulz , Fürst von Dannenberg
    Graf v. Augsburg: Dara

    Amtszeiten der Kronratsmitglieder im Kronrat:

    Erzkanzler: Hulda von Hollenfels (seit 5. 05.57)
    Reichskanzler:Grafen Kronom von Eberstein (bis 22.10.57)
    Reichskämmerer: Kwaichangcaine von Idamé (bis 22.10.57)
    Reichsjustizbeauftragter: Ajasaco (bis 18.10.1457)
    Reichskultur- und Gesundheitsbeauftragter: Kurfürstin Blaue*Fee v. Böhmen (bis 19.11.57)
    Reichsdekan: Kurfürstin Blaue*Fee v. Böhmen (bis 19.11.57)
    Reichshofrat:Gräfin Hexe von Leonidas-Rosenstein (bis 18.10.1457)
    Kirchenkronrat: Kodiak von Wahlasè (bis 18.10.1457)
    Reichsmarschall: Freiherr Joholi1 von Allentsteig, Ritter von Rothenfels (bis 18.10.57)



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