Die Regeln des Ordens

Nibelungen
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    Re: Die Regeln des Ordens

    HolyOne - 18.05.2006, 00:20

    Die Regeln des Ordens
    Die Regeln des Ordens und Ihre Einhaltung

    §1 Der OG / die OL
    Der Ordensgründer ist das Oberhaupt. Seinen Worten, seinen Aufträgen, seinen Befehlen hat man Folge zu leisten.
    Zuwiderhandlungen werden nach Ermessen des OG / der OL´s bestraft.

    §2 Die Ordensleiter
    Die Ordensleiter sind dem OG direkt unterstellt / gleichgestellt.
    Sie empfängen Aufträge, verteilt sie und koordiniert den Orden.
    Befehle haben sie ebenso wie jeder andere zur vollen Zufriedenheit des Ordens auszuführen.

    §3 Die Ordensleitung
    Die Ordensleitung besteht aus Rechtsgelehrte des Ordens.
    Sie sind auserkoren, die Regeln des Ordens zu erweitern, zu pflegen und anzuwenden.
    Sie sprechen Strafen und Verweise aus. Sie ist befähigt, Aufträge auszusprechen ohne diese vom OG bestätigen zu lassen.
    Ebenso wie die Ordensleiter und wie jeder andere Minister können jene die Befehle des OG empfangen, welche zu erfüllen sind.

    §4 Politische Bindung, NAPs und Bündnisse
    Nibelungen haben keine politische Bindung.
    Wir haben weder Bündnisse, noch NAPs.
    Mit Eintritt in den Orden werden somit alle Bindungen gelöst.

    §5 Spielweise
    Jeder spielt offensiv. Das Erbauen und halten von Städten ist lediglich zur Deckung der Truppenkosten bzw. zum Erbauen solcher gestattet.

    §6 Der Markt
    (1) Marktangebote sollten von Ordensbrüdern angenommen werden.
    (2) Überbieten eines Ordensbruders ist verboten und kann durch den Sultan getadelt werden. Angebote höherer geforderter Ressourcen (Großhandel) sind von dieser Regelung ausgenommen. Der Großhandel muss deutlich erkennbar sein.

    §7 Finanzen
    (1) Jeder darf ein Minus in der Ordenskasse von 10% haben, jedoch nicht mehr als 10 Millionen Goldstücke.
    Missachtung dieser Regel kann mit dem Ausschluss geahndet werden.
    (2) Tritt ein Spielern freiwillig aus dem Orden, so bleiben seine Einzahlungen in der Ordenskasse.
    (3) Wird ein Spieler des Ordens verwiesen, entscheidet das Oberhaupt über eine Rückzahlung der Positiva.
    Weist ein Spieler nach Verweis aus dem Orden Schulden auf, besteht eine Forderung auf Erstattung.

    §8 Fortbildung
    (1) Krieger der Nibelungen sind schlau. Sie bildet sich permanent fort und erkundigt sich über aktuelle Geschehnisse.
    (2) Die Anmeldung für das Forum der Nibelungen ist verpflichtend. Aktivität ist vorgeschrieben.
    (3) IRC-Aktivität ist verpflichtend. Die Zugangsdaten werden den Membern auf Anfrage durch den OG genannt.
    (4) Jeder liest die im HW-Forum veröffentlichte Story und hält sich darüber im Bilde.
    (5) Nibelungen fördern durch Besserungsvorschläge die Gemeinschaft.

    §9 Aufträge
    (1) Jeder Spieler erhält im Laufe der Zeit Aufträge, um dem Orden seine Treue und Loyalität zu beweisen.
    Solche sind zur vollsten Zufriedenheit zu erfüllen.
    (2) Aufträge werden im Forum publiziert.
    Nibelungen tragen somit selbst die Verantwortung, sich den Inhalt anzueignen.
    Nur in Ausnahmefällen werden sie persönlich angeschrieben.
    (3) Aufträge werden innerhalb von zwei Tagen bestätigt. Zuwiderhandlungen werden bestraft.
    (4) Lediglich der Ordensgründer und die Ordensleiter sind befügt, Aufträge zu erteilen
    (5) Alle Aufträge werden bis auf "Ausnahmen" immer zu zweit ausgeführt.
    (6) Es besteht ein Mitspracherecht bei jeglichen Aufträgen.
    (7) Die Nicht-Erfüllung von Aufträgen wird bestraft.


    §10 Verhalten
    (1) Jeder Spieler muss für sein tun die Konsequenzen tragen können.
    (2) Kein Spieler darf andere INgame und oder im IRC offensichtlich beleidigen.
    (3) Nach Aussen hin sprechen wir alle Ordensinfos ab bevor wir jegliche raus geben.

    §11 Exceptions
    (1) Jede Exception wird im Forum kund gegeben.
    (2) Da wir keine Fremden in unserem Orden wollen Sitten wir Ordensintern.
    (3) Wärend des Sittens wird die Defense angemessen erhöht.

    Zusätzlich
    (1) Es besteht ein Mitspracherecht zwecks Memberaufnahme
    Abstimmung, 2/3 müssen dafür stimmen.
    (2) Im Zweifelsfalle entscheidet die Ordensleitung / der OG.
    (3) Verbesserungsvorschläge sind jederzeit erwünscht.

    Dies sind die alten Regeln des Ordens. Sie werden vom Ordensgründer entsprechend angepasst und haben erst dann Gültigkeit.



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