Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

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    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    BornTobiWild - 14.07.2009, 12:13

    Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*
    Kennt jemand eine Firma oder einen Hersteller der noch Konsolen und Laufschienen für unseren M baut, Außer König Recaro Sparco und TSS.

    König meint ihre gelieferten Konsolen passen - wobei sie nicht passen.
    Dann meinte er es liegt am Japanischen Fahrzeug das Honda in 4 verschiedenen Werken gebaut wird und es da Unterschiede gibt.... Ja ja die machen Löcher rein wo sie gerade Lust haben - Arschloch

    Dann soll ich extra zu denen Fahren und sie passen mir die Konsole an, machen also aus einem Loch ein langloch damit es passt... Aber die 250 km Fahrt ersetzt mir keiner... Mit der blöden Begründung mit einem Honda fährt man doch gerne... Arschloch

    Was denken die sich eigentlich??
    Wenn ich zu denen Sage das Loch muss 3mm weiter nach links machen die das für mich, aber wenn es dann wieder nicht passt kann ich es nichtmehr Umtauschen und bleib auf den Mist hocken...

    Alles zum kotzen....



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    Blackcross - 14.07.2009, 13:50


    kannst du die löcher net selber irgendwie machen ? *sehr banale frage xD*



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    BornTobiWild - 14.07.2009, 14:02


    ne da die Konsolen so blöd schief und versetzt sind das das Loch halb in der Luft hängen würde.

    Außerdem erwarte ich von 370 Euro was passendes...

    MFG Tobi



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    Blackcross - 14.07.2009, 14:47


    aso ok

    ja wenn das nicht passt hast du doch nen rückgabe recht / geldzurückgarantie und irgendsowas



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    tabcore - 15.07.2009, 12:46


    die sollen dir die spritkosten zahlen und ein wenig mit dem preis runtergehen, weil du denen dein auto zur verfügung stellst
    wenn du ihnen modell stehst und es gut wird, dann können sie viel mehr davon verkaufen ;)
    sagste denen einfach 8)



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    BornTobiWild - 16.07.2009, 13:52


    Ach die deppen dort kriegen nichts hin. Habe denen eine freundliche mail geschrieben das ich mein Geld wieder haben will. Ich lass mir welche von den Gradls bauen

    MFG Tobi



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    tabcore - 20.07.2009, 02:22


    @ tobi
    ich habe dir die tage was bei HP geschickt, falls du die PMs da noch net gelesen hast ;)



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    BornTobiWild - 20.07.2009, 09:20


    Ja habs gelesen :wink:
    Muss aber erstmal abwarten was mit dem König gelumpe nun passiert.
    Morgen bekomm ich neue Konsolen zugeschickt...Wenn die passen ist ok wenn nicht werde ich böse.

    MFG Tobi



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    capt.iglo - 20.07.2009, 11:37


    Hier da habe ich damals meine Sitzkonsolen für den Nissan 100NX herbekommen.

    http://www.gw-autosattlerei.de

    Die haben für jedes Honda Fahrzeug etwas, auch für unsere



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    BornTobiWild - 20.07.2009, 12:04


    Klingt ja schonmal gut wenn die was haben :-)
    Wie schaut es eigentlich mit dem Wiederruf aus??

    Ich habe an meiner bestellten Ware kurz nach dem Erhalt den Mangel der Passgenauigkeit angegeben.
    Habe die Sachen abholen lassen und hab gewartet, nach über 2 Wochen habe ich angerufen und die meinten nur die müssten passen und haben blöde Ausreden aufgetischt. Aber mich zu kontaktieren waren sie sich zu fein obwohl sie Telefonnummer Emailadresse und co hatten.

    In den AGBs steht das ich die Ware ohne Grund innerhalb 2 Wochen reklamieren kann. Bei bekanntgabe von Mänglen und aufgrund von Lieferzeiten bleibt da die Frist 2 Wochen? oder wird die dadurch angehoben?

    Weil ich bekomm ja diese Woche 2 neue Konsolen die angeblich passen sollten... Da hätte ich ja wieder 2 Wochen Rückgaberecht oder wie verhält es sich da?
    Geht von der ersten Lieferung aus oder nachdem die Letzte Ware erhalten wurde.

    Bin da bissle Träge was die Gesetzteslage angeht. Durch die AGBs wird man ja auch nciht gerade zwingend schlau.
    Steht aber da das von Beiden Seiten geleistete Werte ( konsolen und Geld ) wieder zurückerstattet werden müssen.

    MFG Tobi



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    roman1111 - 20.07.2009, 18:02


    das mit dem 14 tägigen rückgaberecht ist bei versandartikeln korrekt, danach hast du nur anspruch auf nachbesserung da du ja eine gesetzliche gewährleistung hast, alles andere wäre kulanz mit welcher du eher nicht rechnen kannst, bei 3 erfolglosen nachbesserungsversuchen hast du anspruch auf wandlung, so siehts mal aus..



    Re: Konsolen und Laufschienen * Rechtsfragen*

    SpitfireXP - 20.07.2009, 18:20


    Ich bin mir nciht ganz sicher, aber ich glaube die 14Tage rückgaberecht nach fernabsatzgesetzt gelten nur für die tage, an denen das ding auch vor ort vorlag.
    Ansonsten könnte man versuchen den Kaufvertrag für ungültig zu erklären, da das gelieferte Teil ja nicht defekt oder so ist, sondern den Vertragsgegenstand nciht erfüllt (hier halt das nicht passen).
    Ich schon länger her, das ich das im Unterricht hatte...



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