Info zum Xenonumbau

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    Re: Info zum Xenonumbau

    SpitfireXP - 08.07.2009, 15:26

    Info zum Xenonumbau
    Also Leute.
    Ich habe mich nun mal wieder mit dem Tüv auseinander gesetzt, und habe mich nun nochmal genau schlau gemacht.

    Xenon umbau ist möglich, wenn man folgendes beachtet.
    Man muss eine Scheinwerferreinigungsanlage haben!
    Man muss eine Automatische Höhenregulierung haben!
    Man muss zugelassene Scheinwerfer haben!

    So.
    Aber was heißt zugelassene Scheinwerfer?
    Ganz einfach.
    Einen Scheinwerfer vom M zu nehmen, ind innereien von einem Anderen Fahrzeug einbauen ist zwar möglich, und funktioniert, ist aber NICHT! zulässig.
    Die Xenonscheinwerfer bekommen ihre Zulassung als ganzes.
    Sprich Leuchteinheit, Gehäuse und Brenner als ganzes Bilden ein Teil, welches auch nur im gesamten zugelassen ist.
    Diese Zulassung ist aber nicht Fahrzeug spezifisch.
    Also kann man z.b. vom Astra die Originalen Xenonscheinwerfer nehmen, und den Wagen so anpassen, das der Scheinwerfer passt.
    Man muss aber die dafür vorgesehenen Xenonbrenner nutzen.
    Nachrüstkits gehen nicht!
    Was man machen kann, ist ein vorhandenes Xenonkit zu nehmen, und die Induktiven Lasten an die neuen Scheinwerfer Adaptieren.
    Das Wird wahrscheinlich auch zugelassen, wenn man dem Tüv glaubwürdig erklären kann, warum man das so gemacht hat.
    Ansonsten gilt auch hier nur mit Original teilen.

    Also, das Fazit lautet, alle umgebauten Scheinwerfer sind Illegal!
    Da hilft auch kein Diskutieren, kein Wenn und aber.
    Es gibt zwar Prüfer die das eintragen, aber es ist und bleibt Illegal!



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