Politik Harz4

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    Re: Politik Harz4

    michael - 17.05.2006, 10:56

    Politik Harz4
    http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/ftopic5365.html

    Kaltwasser = ja

    Warmwasser-Aufbereitung, das ist der Teil, der mit 18 % von den Heizkosten rausgezogen und als Warmwasseraufbereitungskosten in Rechnung gestellt wird. = nein, ist aus der Grundregelleistung zu bezahlen. Wird das Warmwasser z.b. über die Heizungsanlage bereitet, so ist ein angemessener Teil (i.d.R. 18% der Heizosten) aus den zu übernehmenden Heizkosten abzuziehen.

    Allgemeinwasser = was ist bitte "Allgemeinwasser"? Ich habe meinen eigenen Wasseranschluss für meine Wohnung!!!

    Allgemeinstrom = ja

    Versicherungen = ja, wenn es sich hier um die üblichen Gebäudeversicherungen handelt

    Grundsteuer = ja

    Müll = ja

    Kabel-Regelleistung, also Kabelgebühr = nein, ist aus der Grundregelleistung zu bezahlen

    Aufzugskosten = ja, wenn sie als angemessen zu betrachten sind

    Hauswart = Grundsätzlich zuersteinmal ja

    Hausreinigung = Grundsätzlich zuersteinmal ja

    Verwaltergebühr = nein, da eine Verwaltergebühr auch nicht von einem Mieter erhoben werden darf.

    Verwaltungsnebenkosten = nein, bei einem Mietobjekt hat der Vermieter solche Kosten aus seinen Kaltmieteinnahmen zu bestreiten

    Bankgebühren der Hausverwaltung für das Objekt = nein, wie bei Verwaltungsnebenkosten

    Unterhaltsaufwand = was verstehst du darunter? Wenn du damit z.B. notwendige Reparaturen meinst, dann nein. Bei einem Mietobjekt ist dies auch Sache des Eigentümers.

    Geräteanschaffungen = nein. Beispiel: wenn mein Vermieter meint sich einen neuen Rasenmähertraktor für die Grünanlage anschaffen zu müssen für einge tausend € huste ich ihm was. Das ist seine Angelegenheit.

    Übernimmt sie den Allgemeinstrom, also den Strom, den ich für Treppenhaus etc. mitlöhnen muss? = ja

    Übernimmt sie auch den Strom für die Heizungsanlage, die die zur Warmwasseraufbereitung braucht? = Warmwasseraufbereitung ist aus der Grundregelleistung zu bestreiten. Strom für den Betrieb der Heizungsanlage zum Zwecke der Beheizung ist da ein strittiges Thema. Eigentlich wären es dann Heizungskosten und durch das ALGII-Amt zu tragen.

    Gleich vorneweg natürlich noch: Heizkosten, übernehmen die die Heizkosten??? =ja, sofern sie als örtlich angemessen gelten

    Allgemeinwasser: Im Haus ist ein Wasserhahn, aus dem sich bspw. die Putzfrau das Wasser für die Hausreinigung entnimmt. Dieser Wasserzähler geht auf uns alle. Übernimmt die ARGE diese Kosten? = bin mir nicht sicher

    Warmwasser-Aufbereitung: 18 % der Gas- und spezifischen, für die Warmwasseraufbereitung durch Gas benötigten Stromkosten werden für Warmwasser-Aufbereitung verwandt. Bezahlt die ARGE DIESEN (!) Teil auch? = alle Kosten die im Zusammenhang stehen mit der Warmwasserbereitung sind aus der monatlichen Grundregelleistung zu tragen

    Kabel-Fernsehen: Immerhin wären das fast 10 Euro im Monat! Müsste das von den 345 Euro bezahlt werden?? Nennt man die 345 Euro die Regelleistung?? = die € 345 sind die Grundregelleistung. Daraus sind Dinge wie Kabelfernsehen, Telefon, Internet, Strom, Lebensmittel, Hygieneartikel, Medikamente, Praxisgebühr etc zu bestreiten

    Was heisst bei Hauswart und Hausreinigung: 'grundsätzlich zuerst mal' ja? = wenn es als angemessen zu betrachten ist. Beispiel im übertriebenen Sinne: Jahresgehalt und somit Kosten des Hauswartes € 50.000,00 oder das Wohnobjekt hat nur so wenige Wohneinheiten, dass ein Hauswart dem Grunde nach nicht Notwendig wäre.

    Unterhaltsaufwand ist, wenn z. B. die Waschmaschinenplätze beschriftet werden oder die Keller - also die Schildchen dafür etc. = betrachte ich als ein wenig strittig ob dies Notwendig ist. Kann man auch selber machen.


    Berechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft % der RL West Ost
    alleinstehende Person 100 345 € 331 €
    alleinerziehende Person 100 345 € 331 €
    Person mit minderjährigem Partner 100 345 € 331 €
    Person mit volljährigem Partner 90 311 € 298 €
    Kind unter 7 Jahren (Mehrbedarf bei Alleinerziehung) 36 124 € 119 €
    Kind unter 14 Jahren 60 207 € 199 €
    Kind im 15. Lebensjahr 80 276 € 265 €
    Kind zw. 16. und 18. Lebensjahr (erwerbsfähig) 80 276 € 265 €
    Kind volljährig, mit Eltern(teil) 90 311 € 298 €
    zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren (Mehrbedarf bei Alleinerziehung) 36 124 € 119 €
    werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche (Mehrbedarf) 17 59 € 56 €
    ab 4.Kind, minderjährig (Mehrbedarf je Kind) 12 41 € 40 €
    behinderte Person (Mehrbedarf) 35 121 € 116 €
    Danach ergeben sich für eine Bedarfsgemeinschaft bestehend aus
    einer volljährigen Person 345 € 331 €
    einer alleinerziehenden Person u. 1 minderj. Kind unter 7 Jahren 676 € 649 €
    einer alleinerziehenden Person u. 1 minderj. Kind unter 14 Jahren 593 € 569 €
    einer alleinerziehenden Person u. 2 minderj. Kind unter 14 Jahren 883 € 847 €
    Ehepaar, ohne Kind 621 € 596 €
    Ehepaar, mit 1 Kind unter 14 Jahren 828 € 794 €
    Ehepaar, mit 2 Kind unter 14 Jahren 1.159 € 1.112 €



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