Gesetztesänderung 2009.06.07

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    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    freak-evolutzion - 07.06.2009, 23:50

    Gesetztesänderung 2009.06.07
    Antrag auf Änderung der bestehenden Gesetze in folgende Formulierung. (Änderungen in Fettschrifft. Passagen mit [entfernt]...[/entfernt] werden gestrichen)
    Fals ihr Kritik, Fragen oder Anmerkungen habt, nur raus damit!
    Neuer Gesetztestext:

    §1 Grundsatz
    1. Friede und Freiheit durch Gleichheit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit.
    2. Von jedem Bürger kann ein Grund-Veto gegen ein Gesetz eingebracht werden. Dieses Veto muss sich dabei auf den Grundsatz beziehen. Wenn ein Richter bestätigt, dass das Gesetz nicht mit dem Grundsatz vereinbar ist wird es außer Kraft gesetzt.

    §2 Anträge
    1 .Ein Antrag kann nur von Mitgliedern des Korasus gestellt werden.
    2. Die Abstimmdauer wird vom Antragsteller festgelegt, kann aber durch Einwände verändert werden. (min:1Tag max:1Monat.)
    3. Ein Antrag mit weniger als 3 Stimmen (die des Antragstellers mit inbegriffen) gilt als abgelehnt.
    4. Anträge könne auch durch einen Mehrheitsentscheid angenommen werden. Auch hier sind mindestens 3 Stimmen notwendig. Die Änderung vom Veto-Vote zum Mehrheitsentscheid kann nur vom Antragssteller vorgenommen werden. Von jedem Wahlberechtigten und Richter kann ein begründetes Veto gegen diese Abstimmungsform eingelegt werden. Solch ein Veto kann nicht außer Acht gelassen werden.
    (davon sind bis zum 16.08.2007 beschlossenen Sachen nicht betroffen.)

    § 3 Parlament
    1. Das Volk ist der Souverän. Das Parlament [entfernt] Die Regierung [/entfernt] bildet Der oberste Rat.
    2. Der oberste Rat beschließt die Gesetze per Antrag und mittels des Veto-Vote-Systems.
    3. Der oberste Rat besteht aus den Gründungsmitgliedern und den Volksvertretern. [entfernt] „Die Mitglieder des obersten Rates“ werden kurz Midor genannt. [/entfernt] Sollte der Korasus weniger gleich 13 Mitglieder haben so sind alle automatisch Mitglieder des obersten Rates.
    4. Jeder Bürger ist Wahlberechtigt und kann sich zur Wahl stellen. [entfernt] und kann eine Partei Gründen.
    4. Parteien werden nicht direkt gewählt. [/entfernt]
    5. Die Volksvertreter können sich jeder Zeit wählen lassen, wobei die Bürger hier mit „ja“ „nein“ und „vielleicht“ für den Kandidaten stimmen können. Eine „vielleicht“-Stimme zählt 0.5 für „ja“ und 0.5 für „nein“. Die Gesamtzahl der Stimmen bleibt gleich.
    Die Vertreter bleiben 4 Wochen (28 Tage) [entfernt] eine festgelegte Zeit [/entfernt] im Amt, es gibt keinen festen Wahltermin. Sollte jemand nicht gewählt werden so gilt er für dieselbe Zeitspanne als nicht gewählt, kann also in dieser Zeit auch nicht noch einmal gewählt werden. Ein Antrag zur erneuten Abstimmung kann jedoch schon vorher eingebracht werden, sodass eine Lückenlose Amtsverlängerung möglich ist. [entfernt] kann er sich für denselben Zeitraum nicht wieder zur Wahl stellen. [/entfernt] Volksvertreter benötigen über 50% der Stimmen um in den obersten Rat einzuziehen.

    §4 Regierung
    1. Die Regierung besteht aus den Ministern.
    2. Die Minister werden per Veto-Vote, für 4 Wochen (28Tage), ins Amt gewählt.
    3. Jeder Minister steht seinem, im Antrag formulierten, Ressort vor.

    §5 Justiz
    1. Richter müssen in ihrem Urteil völlig objektiv bleiben und sich an den Grundsatz halten. Sie sind in erster Linie Streitschlichter.
    2. Richter werden durch Veto-Vote ins Amt gewählt.
    3. Jemand der das Amt eines Richters bekleidet darf während dessen kein Minister [entfernt] oder Midor [/entfernt] sein.
    4. Richter sind nur für Spielinterne Vergehen verantwortlich.
    5. Sie fungieren auch als Verfassungsrichter und Überprüfen Gesetzte aus Eigeninitiative und auch auf Wunsch auf ihre Kompatibilität mit dem Grundsatz.
    6. Cheater und Hacker erwartet die schwerste und grausamste Strafe, sie werden in das Cheater-Vernichtungs-Dingsbums geschmissen (aus der Nation, dem Forum und allen zugehörigen Institutionen Verbannt und Gelöscht). Auch Administratoren haben in diesen Fall [entfernt] hier [/entfernt] richterliche Befugnisse.

    §6 Notfall Gesetz
    Grundgesetze die für Krisensituationen gelten:
    1. Die Urmitglieder Evolutzion, Kroet, Thunderstomp, Mystfan und Toby001 haben alle Befugnisse die die Grundgesetze angehen.
    2. Gesetzeserlassungen können in Krisensituationen, in denen die Ideologie des KoRaSuS gefährdet ist, von nur einem einzigen Urmitglied (falls dieses nicht der Grund für die Krise ist) durchgesetzt werden.
    3 1. Zum Ausrufen der Krisensituation sind der Verteidigungsminister und alle Urmitglieder vonnöten.
    3.2. Eine Ausnahme gilt wenn der Verteidigungsminister oder eines der Urmitglieder (oder mehrere) der Grund für die Krise ist. In diesem Fall kann auf die Bestätigung der Betreffenden Person verzichtet werden.

    (EDIT: Veto-Vote, eine Woche)
    Edit: Toby richtig geschrieben; §5 Notfall Gesetz in §6 geändert



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    Toby001 - 11.06.2009, 13:11


    Ich bin dafür, doch es sollten drei Änderungen vorgenommen werden:

    "Der oberste Rat besteht aus den Gründungsmitgliedern und den Volksvertretern. Sollte der Korasus weniger gleich 13 Mitglieder haben so sind alle automatisch Mitglieder des obersten Rates." (§ 3.3)

    Ich bin mir jetzt nicht zu 100% sicher, doch bilden nicht auch die Minister den obersten Rat? (Falls ich mich irre könnt ihr den nächsten Teil überlesen.) Ausserdem widerspricht er folgenden Paragraphen:

    "Jemand der das Amt eines Richters bekleidet darf während dessen kein Minister sein." (§ 5.3)

    Deshalb beantrage ich hier eine Änderung zu:

    "Der oberste Rat besteht aus den Gründungsmitgliedern, den Volksvertretern und den Ministern. Sollte der Korasus weniger gleich 13 Mitglieder haben so sind alle automatisch Mitglieder des obersten Rates. In diesem Fall tritt §5.3 ausser Kraft."

    ---

    Ausserdem noch zwei formelle Fehler:

    1: Der Paragraph 5 existiert zweimal.
    2: Ich heiße Toby001. Es könnte ja jemand auf die Idee kommen und sich als Tobi001 anmelden und dass zu mißbrauchen.

    ---

    EIn Dankeschön dafür, dass du mich als Gründungmitglied vorschlägst.



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    freak-evolutzion - 11.06.2009, 14:13


    Toby001 hat folgendes geschrieben: Ich bin mir jetzt nicht zu 100% sicher, doch bilden nicht auch die Minister den obersten Rat?
    Das ist in der alten Formulieren nicht genau ersichtlich, und einer der Gründe, warum ich das geändert habe.
    Also nach dem alten Gesetzen ist es nicht klar ob jeder Minister im obersten Rat sein muss, oder kann. Und die Richter dürfen kein Mitglied des obersten Rates (midor) sein.
    So wie ich's oben geschrieben habe kann man Minister oder Richter werden ohne MidoR zu sein, es ist aber auch nicht ausgeschloßen.
    Ich hab mal kurz versucht das zu illustrieren:
    Hier müssten die Minister im o-Rat sein.


    Hier sind überschneidungen Möglich, aber nicht nötig.


    Hier sind auch überschneidungen mit den Richten möglich. Aber keine von Ministern und Richtern.


    Toby001 hat folgendes geschrieben:
    2: Ich heiße Toby001.
    Ups. Asche auf mein Haupt! das wird natürlich geändert.

    Toby001 hat folgendes geschrieben:
    EIn Dankeschön dafür, dass du mich als Gründungmitglied vorschlägst. Das ist eigentlich kein Vorschlag, sondern eine Korrektur ;). Irgendwo hat Ceth Gründungsmitglieder so deffiniert, dass alle die schon vor der Änderung vom Clan zur vN dabei waren Gründungsmitglieder sind, also gehörst du auch dazu.



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    thunderstomp - 11.06.2009, 18:27


    Also dass wenn weniger als 13 Midis da sind alle Minister sind find ich doof. Das kann genauso ausgenutzt werden. Und wenn es 14 sind wird gestritten wer es nicht mehr sein darf



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    freak-evolutzion - 11.06.2009, 21:35


    thunderstomp hat folgendes geschrieben: Also dass wenn weniger als 13 Midis da sind alle Minister sind find ich doof. Nicht Minister sondern Mitglieder des obersten Rates bzw. des Parlaments.

    thunderstomp hat folgendes geschrieben:
    Das kann genauso ausgenutzt werden. Und wenn es 14 sind wird gestritten wer es nicht mehr sein darf Wenn ein 14 dazukommt, kann er sich ja bewerben und die Amtszeit der Anderen läuft dann noch aus.

    Ok, die Regelung ist nicht besonders schön. Ich habe sie auch nur mit reingenommen, weil bei wenig Leuten sowieso alle in das Parlament gewählt werden.
    Ich kann das auch gerne rausnehmen, wenn ihr wollt.



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    freak-evolutzion - 23.06.2009, 17:50

    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07
    Neuer Vorschlag. Die Regelung mit den 13 Mitgliedern ist rausgefallen und statt einer liste der Urmitglieder steht nun eine Definition. Diese Definition orientert sich an der von Ceth verfassten mit dem Unterschied, das Ceth den Zeitpunkt der Umformung vom Clan zur Nation genannt hatte (das wäre der 21.09.2008 bzw 28.09.2008) und hier ein etwas weiter gefasstes Datum gewählt wurde (01.01.2009).
    Wieder Veto-Vote für eine Woche. (zur Erinnerung: wenn nicht mindestens zwei zustimmen ist der Antrag gescheitert.)

    §1 Grundsatz
    1. Friede und Freiheit durch Gleichheit, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit.
    2. Von jedem Bürger kann ein Grund-Veto gegen ein Gesetz eingebracht werden. Dieses Veto muss sich dabei auf den Grundsatz beziehen. Wenn ein Richter bestätigt, dass das Gesetz nicht mit dem Grundsatz vereinbar ist wird es außer Kraft gesetzt.

    §2 Anträge
    1 .Ein Antrag kann nur von Mitgliedern des Korasus gestellt werden.
    2. Die Abstimmdauer wird vom Antragsteller festgelegt, kann aber durch Einwände verändert werden. (min:1Tag max:1Monat.)
    3. Ein Antrag mit weniger als 3 Stimmen (die des Antragstellers mit inbegriffen) gilt als abgelehnt.
    4. Anträge könne auch durch einen Mehrheitsentscheid angenommen werden. Auch hier sind mindestens 3 Stimmen notwendig. Die Änderung vom Veto-Vote zum Mehrheitsentscheid kann nur vom Antragssteller vorgenommen werden. Von jedem Wahlberechtigten und Richter kann ein begründetes Veto gegen diese Abstimmungsform eingelegt werden. Solch ein Veto kann nicht außer Acht gelassen werden.
    (davon sind bis zum 16.08.2007 beschlossenen Sachen nicht betroffen.)

    § 3 Parlament
    1. Das Volk ist der Souverän. Das Parlament [entfernt] Die Regierung [/entfernt] bildet Der oberste Rat.
    2. Der oberste Rat beschließt die Gesetze per Antrag und mittels des Veto-Vote-Systems.
    3. Der oberste Rat besteht aus den Gründungsmitgliedern und den Volksvertretern. [entfernt] „Die Mitglieder des obersten Rates“ werden kurz Midor genannt. [/entfernt]
    [b]4. Jeder Bürger ist Wahlberechtigt und kann sich zur Wahl stellen. [color=red][entfernt] und kann eine Partei Gründen.
    4. Parteien werden nicht direkt gewählt. [/entfernt]
    5. Die Volksvertreter können sich jeder Zeit wählen lassen, wobei die Bürger hier mit „ja“ „nein“ und „vielleicht“ für den Kandidaten stimmen können. Eine „vielleicht“-Stimme zählt 0.5 für „ja“ und 0.5 für „nein“. Die Gesamtzahl der Stimmen bleibt gleich.
    Die Vertreter bleiben 4 Wochen (28 Tage) [entfernt] eine festgelegte Zeit [/entfernt] im Amt, es gibt keinen festen Wahltermin. Sollte jemand nicht gewählt werden so gilt er für dieselbe Zeitspanne als nicht gewählt, kann also in dieser Zeit auch nicht noch einmal gewählt werden. Ein Antrag zur erneuten Abstimmung kann jedoch schon vorher eingebracht werden, sodass eine Lückenlose Amtsverlängerung möglich ist. [entfernt] kann er sich für denselben Zeitraum nicht wieder zur Wahl stellen. [/entfernt] Volksvertreter benötigen über 50% der Stimmen um in den obersten Rat einzuziehen.

    §4 Regierung
    1. Die Regierung besteht aus den Ministern.
    2. Die Minister werden per Veto-Vote, für 4 Wochen (28Tage), ins Amt gewählt.
    3. Jeder Minister steht seinem, im Antrag formulierten, Ressort vor.

    §5 Justiz
    1. Richter müssen in ihrem Urteil völlig objektiv bleiben und sich an den Grundsatz halten. Sie sind in erster Linie Streitschlichter.
    2. Richter werden durch Veto-Vote ins Amt gewählt.
    3. Jemand der das Amt eines Richters bekleidet darf während dessen kein Minister [entfernt] oder Midor [/entfernt] sein.
    4. Richter sind nur für Spielinterne Vergehen verantwortlich.
    5. Sie fungieren auch als Verfassungsrichter und Überprüfen Gesetzte aus Eigeninitiative und auch auf Wunsch auf ihre Kompatibilität mit dem Grundsatz.
    6. Cheater und Hacker erwartet die schwerste und grausamste Strafe, sie werden in das Cheater-Vernichtungs-Dingsbums geschmissen (aus der Nation, dem Forum und allen zugehörigen Institutionen Verbannt und Gelöscht). Auch Administratoren haben in diesen Fall [entfernt] hier [/entfernt] richterliche Befugnisse.

    §6 Notfall Gesetz
    Grundgesetze die für Krisensituationen gelten:
    1. Die Urmitglieder [entfernt] Evolutzion, Kroet, Thunderstomp und Mystfan [/entfernt] (d.h. alle die schon vor dem 01.01.2009 Mitglieder waren) haben alle Befugnisse die die Grundgesetze angehen.
    2. Gesetzeserlassungen können in Krisensituationen, in denen die Ideologie des KoRaSuS gefährdet ist, von nur einem einzigen Urmitglied (falls dieses nicht der Grund für die Krise ist) durchgesetzt werden.
    3 1. Zum Ausrufen der Krisensituation sind der Verteidigungsminister und alle Urmitglieder vonnöten.
    3.2. Eine Ausnahme gilt wenn der Verteidigungsminister oder eines der Urmitglieder (oder mehrere) der Grund für die Krise ist. In diesem Fall kann auf die Bestätigung der Betreffenden Person verzichtet werden.



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    Ceth - 23.06.2009, 18:58


    super; keine einwände

    aber: was habe ich denn damals gesagt?^^ erinner mich garnicht mehr dran...

    edit: nach "Ausführung!" verschoben, da sowas nix im archiv verloren hat



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    freak-evolutzion - 23.06.2009, 20:55


    Ich entschuldige mich ganz beschämt (das soetwas dem Chronisten passiert!). Die genante Definition stammt von Mystfan ( http://forum1.onlinewelten.com/showthread.php?p=4650247&highlight=urmitglieder#post4650247 ):
    Zitat: Wenn die urmitglieder (Ich darf mal definieren: jene Middis die Zur Geburtstunde des KoRaSuS dabei waren, oder vor der Zeit des KoRaSuS als mikronation sehr aktiv waren,)
    Das hieße Evolutzion, Thunderstomp, Kröt sind Stammmitglieder.
    Die sind dazu da, damit der KoRaSuS keine "bösen" Sachen macht oder korrupt wird.

    Ceth hat folgendes geschrieben: edit: nach "Ausführung!" verschoben, da sowas nix im archiv verloren hat
    ebenfals edit: vielleicht sollten wir die Forums-Struktur mal wieder ändern. Wie sie jetzt ist, ist sie irgendwie unpraktisch und unübersichtlich.



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    Ceth - 24.06.2009, 15:12


    ich denke auch das das bloße verschieben der alten threads in archive ein wenig übereilt war... man sollte zumindest ein übersichtliches disskusions(unter)forum für die ausarbeitung der spielmechanik erstellen

    ich denke damit wäre den meisten geholfen



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    thunderstomp - 24.06.2009, 20:22


    Eigentlich wollte ich ja schauen ob ich irgendwie ein richtiges Archiv herbekomme, doch da war leider schon der Umbruch der Seite gekommen xD
    Naja, das nächste mal sollten wir doch etwas mehr absprechen wer was tut.

    P.S.: Endspurt in der Schule, 3 Schulaufgaben, ein paar Exen, dann hab ich endlich mal wieder Zeit mir hier alles durchzulesen und zu kommentieren.



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    freak-evolutzion - 02.07.2009, 13:35


    Es ist schon der zweite des Monats, wenn thunders Beitrag eine Zustimmung war, dann ist das jetzt legitimiert, wenn nicht, auch gut, da müsste sowieso noch ein wenig was geändert werden. z.B. Was die Minister für Rechte haben, aber das bedarf noch einer umfassenden Diskussion, bevor man das in einen Antrag fasst.



    Re: Gesetztesänderung 2009.06.07

    Ceth - 25.07.2009, 23:41


    ok... das thema ist jetzt a) seit fast einem monat tot und b) ist die gesetzesänderung bereits in kraft getreten

    ich als mod seh da nur eine konsequenz: *closed*



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