Treffen vom 05.-07.05.09

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    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    noge - 04.06.2009, 10:40

    Treffen vom 05.-07.05.09
    wer hat lust am kommenden wochenende zu fahren ?



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    Schtormi - 04.06.2009, 19:58


    soll trocken bleiben

    Specter ist wieder mit 1 gang unterwegs, bin dabei egal wann



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    Hübi - 04.06.2009, 21:11


    Wo wollt ihr fahren? Calden? Sonntag ab 14.00 wäre gut.



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    nightman - 04.06.2009, 21:19


    Geht leider bei mir nicht, sind immer unterwegs. :cry: Das kommende Wochenende (lang) habe ich noch nichts vor... Bis dahin ist der Baja auch wieder fit. :P



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    Schtormi - 06.06.2009, 12:03


    sonntag steht



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    Exocet - 06.06.2009, 13:49


    Ich werde dann auch kommen, kann aber nur auf dem Asphalt fahren^^
    Ich werde dann die Teile vom noge mitbringen.

    EDIT: Werde mit dem Fahrrad fahren.



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    noge - 06.06.2009, 15:35


    ich bin dann auch ab 14 uhr dort. exocet bring die teile mit.



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    Hübi - 06.06.2009, 19:09


    Also 14.00 in Calden? Wenn das Wetter mitspielt und nit so bescheiden ist wie heute bin ich auch am Start.



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    nightman - 07.06.2009, 11:10


    Das Baja Team hat die ganze Nacht geschraubt und gearbeitet um auch um 14:00 Uhr am Start zu sein. Sollte es regnen werde ich nicht starten, wird so schon eine feucht fröhliche Sache.



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    Exocet - 07.06.2009, 12:02


    Hütchen und Kamera bringe ich mit.



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    quaterbash - 07.06.2009, 19:46


    naja war doch nett, denkt an die rechnung an die gemeinde für das vertikutieren. egon du ruftst da an? oder sollen lutz und ich das ding klären



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    nightman - 08.06.2009, 17:07


    Ich kann nicht am Freitag, muss leider an die Arbeit und habe auch gleich danach schon wieder Termine. Wurde dort nicht gesagt wir klären das am Donnerstag...??? ist doch Feiertag.



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    nightman - 09.06.2009, 09:19


    Hier mal eine Seite an denen wir uns wenden sollten, um zu wissen wie es mit der Lärmschutzverordnung aussieht.

    http://www.hessen.de/irj/HMULV_Internet?uid=8cf7118f-f127-01be-5926-3b5005ae75d5



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    Schtormi - 09.06.2009, 17:09


    egon kümmerst du dich drum????

    ach ja zuständiges forstamt ist wolfhagen, da war der typ unterstellt der mich vollgemärt hat



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    noge - 09.06.2009, 20:07


    hallo jungs,

    hatte heute ein sehr nettes gespräch mit frau R........ vom Caldener ortnungsamt. Sie sagt es liege mehrere anzeigen vor wegen lärmbelästigung durch flugzeuge mit verbrennungsmotoren.
    verwechseln die nicht das mit caldener flugplatz, oder ist es schtormi denn sein auto fliegt doch immer :lol:

    wir sollen einen schriftlichen antrag stellen, der wird dann geprüft und entschieden ob wir da oben fahren dürfen. Sie sagte aber auch das wir das mit sonntag fahren vergessen können, § XX ich weiß nicht genau lärmbelästigung von fuhrpark z.B.traktor Mehtrescher und so weiter. Wegen dem Lärmpegel der müsste dann vom RP gemessen werden da Calden keine messinstrumente hat, eventuelle kosten haben dann wir zu tragen, lach brüll.
    sie hat das wissen, daß das fliegen von modellflugzeugen mit verbrennungsmotoren 1,5 km von wohnhäusern entfernt sein muss, ich sagte ihr und von autos mit verbrennugsmotoren 160 meter. Sie fragte wo das stehe konnte ich ihr nicht sagen.
    alles andere morgen.
    wenn es zum fotoshooting kommt :lol:



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    quaterbash - 10.06.2009, 09:22


    hast du ihr :x laut gesagt wir fahren auto, auto nicht flugzeug oder flieger. einfach auto mit 4 buchstaben. und das sind spielzeuge. die sind doch d++f. liegt gegen einen von euch eine anzeige vor? also können wir weitermachen.



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    bastardbash - 10.06.2009, 13:13


    Ist aus meiner Sicht eigentlich korrekt, da wir nicht vergessen dürfen, dass wir sonntags da waren. Und an Sonn- und Feiertagen herrscht ein generelles Lärmverbot.

    Zitat: Lärmschutz
    Was ist erlaubt? Was ist verboten?

    Mit Wirkung zum 01.01.2005 wurde die Lärmschutzverordnung des Landes Hessen aufgehoben, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass zum einen das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zum anderen z. B. das Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. -verordnung umfassende Regelungen treffen, die ein Einschreiten gegen alle Arten der Lärmbelästigung ermöglichen.

    Um vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern das große Suchen nach den neuen Vorschriften zu ersparen, insbesondere im Hinblick auf die Rasenmäher-Saison, werden Ihnen hier die einschlägigen Vorschriften in geraffter und hoffentlich einigermaßen verständlicher Form nahe gebracht.

    Bitte nehmen Sie Rücksicht auf das Ruhebedürfnis Ihrer Nachbarn und halten Sie sich an die Vorschriften.

    Grundregel
    Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden.

    Lärmverbot
    Lärmverbot in der Zeit von 07.00 bis 09.00 Uhr, von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 17.00 bis 20.00 Uhr in Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe gilt nun lediglich für Geräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nicht mit dem EU-Umweltzeichen versehen sind. An Sonn- und Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.

    Ausnahme:
    Firmen dürfen werktags im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit auch laute Arbeiten ausführen.

    Nachtruhe
    Hier wird nicht mehr nach Sommer und Winter unterschieden.
    Somit ist es verboten, zwischen 20.00 Uhr abends und 7.00 Uhr morgens Lärm zu erzeugen, der andere belästigen kann.

    Rasenmäher und andere Arbeitsgeräte
    An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher gleich welcher Art in der Zeit von 20.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens nicht benutzt werden. Dies gilt auch für gewerbliche Firmen. Privatpersonen dürfen während der Verbotszeiten im Freien auch keine anderen lärm erzeugenden Arbeitsgeräte wie z.B. Kreissägen, Bohrmaschinen, Schleifhexen und ähnliches benutzen. Firmen dürfen solche anderen Geräte allerdings benutzen. Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen also zu folgenden Zeiten erlaubt:

    Montag bis Samstag von 7.00 bis 20.00 Uhr.
    Fahrzeuge
    Verboten ist:

    · Motoren unnötig oder unnötig laut laufen zu lassen,
    · Schallzeichen (Hupen) außer zur Warnung abzugeben,
    · Fahrzeugtüren oder Garagentore unnötig laut zu schließen,
    · Motorräder, Mopeds, Leichtkrafträder oder Mofas ohne Notwendigkeit in unmittelbarer Nähe von Wohnungen oder in freier Natur laufen zu lassen,
    · beim Be- und Entladen von Fahrzeugen unnötig Lärm zu erzeugen.

    Tiere
    Der Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass andere Personen nicht mehr als unvermeidbar durch den Lärm ihres Tieres belästigt werden. Die üblichen Geräusche, die bei der Tierhaltung in landwirtschaftlichen Betrieben entstehen, gelten kraft Gesetzes als unvermeidbar und sind damit zulässig.

    Allgemeine Ausnahmen:

    · Gewerbebetriebe in extra ausgewiesenen Gewerbegebieten sind an die angegebenen Zeiten nicht gebunden.

    · Landwirtschaftliche Betriebe und auch gewerbliche Betriebe sind an die Ruhezeiten ebenfalls nicht gebunden, wenn die erforderlichen Arbeiten nicht bis zum Ende der Ruhezeit aufschiebbar sind (z.B. bei Erntenotstand oder zum Füttern oder Melken des Viehs. Baufirmen müssen auch nicht ihren Beton hart werden lassen, nur weil Mittagsruhe herrscht).

    · In Not- und Katastrophenfällen darf natürlich auch während der Ruhezeiten Lärm gemacht werden.

    Hi-Fi-Anlagen, Kassettenrecorder, CD-Player, Megaphone und ähnliche elektronische Geräte sowie Musikinstrumente jeder Art dürfen nur so laut betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden können.
    Wenn andere gestört werden können, ist der Betrieb solcher Geräte und Musikinstrumente auf öffentlichem Gelände oder in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Ebenso ist laute Musik z. B. auch auf öffentlichen Spielplätzen, Campingplätzen und in Schwimmbädern verboten.

    Feiertagsruhe
    An Feiertagen herrscht generelles Lärmverbot.
    Feiertage in Hessen sind:

    · der Neujahrstag,
    · der Karfreitag,
    · der Ostermontag,
    · der 1. Mai,
    · der Himmelfahrtstag,
    · der Pfingstmontag,
    · der Fronleichnamstag,
    · der Tag der deutschen Einheit (3. Oktober) und
    · 1. und 2. Weihnachtstag.




    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    quaterbash - 10.06.2009, 16:09


    veto, dies bezieht sich auf Wohngebieten, Wohnhäusern und in deren unmittelbarer Nähe und dies trifft nicht zu. wir sind auf einem feldweg am waldrand zwischen feldern. desweiteren noch einmal, bei uns hat sich niemand beschwert oder hat einer eine anzeige deswegen laufen? wir fahren auch keine Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. und rc autos sind explizit nicht aufgeführt.



    Re: Treffen vom 05.-07.05.09

    Exocet - 10.06.2009, 18:55


    Zumal wir laut Google Erde 400m vom nächsten Haus entfernt fahren.
    Außerdem gibt es nirgendwo eine Lautstärkebeschränkung/Größenbeschränkung für RC-Autos (wer baut nun den 1:1er)



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