PESTIZIDE IN LEBENSMITTELN UND BEKLEIDUNG - AUCH WARNUNGEN!

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    Re: PESTIZIDE IN LEBENSMITTELN UND BEKLEIDUNG - AUCH WARNUNGEN!

    claudiaweidt - 04.06.2009, 00:36

    PESTIZIDE IN LEBENSMITTELN UND BEKLEIDUNG - AUCH WARNUNGEN!
    Pestizidreport

    Screenshot der Webseite: www.ilm.nrw.de
    Pestiziduntersuchungen jetzt online
    nachlesbar – Verbraucherschutzministerium
    schaltet Internetportal frei

    27.08.2007 - Die Auswertung der Ergebnisse
    aller in Nordrhein-Westfalen durchgeführten
    Untersuchungen von Obst und Gemüse auf
    Pestizide sind ab sofort online nachzulesen.
    Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg
    hat ein Internetportal frei geschaltet, das
    für alle Verbraucherinnen und Verbraucher
    zugänglich ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen
    das erste Bundesland, das seine
    Untersuchungsergebnisse in dieser Form
    transparent macht. Im neuen Pestizidreport
    wird für jede Obst- oder Gemüsesorte, von der
    landesweit mindestens 20 Proben pro Jahr
    untersucht werden, eine komplette Auswertung
    zur Verfügung gestellt. Diese umfasst nicht
    nur Angaben darüber, wie viele Proben
    Pestizide enthalten und wie häufig
    Höchstmengen überschritten sind, sondern auch
    einen Vergleich der Herkunftsländer und der
    großen Supermarktketten wie Aldi, Plus, Rewe
    oder Edeka. Die Seite wird je nach
    Untersuchungsaufkommen mindestens einmal pro
    Woche aktualisiert.

    „Mit dem Internetportal haben die
    Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals die
    Möglichkeit, sich umfassend über die
    Belastung von Obst und Gemüse mit Rückständen
    von Pflanzenschutzmitteln zu informieren und
    dies bei ihren Kaufentscheidungen zu
    berücksichtigen“, so
    Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg.
    „Gleichzeitig steigt der Druck auf die
    Importeure und Anbieter, es mit ihren
    Eigenkontrollen sehr genau zu nehmen, denn
    Verstöße gegen die Höchstmengengrenzen sind
    ab sofort für jeden online nachzulesen.
    Solche Ware wird in den Regalen liegen
    bleiben, denn die Kunden können besser
    entscheiden, welchem Handelsunternehmen sie
    vertrauen und wo sie bestimmte Lebensmittel
    besser nicht einkaufen sollten.“

    In Nordrhein-Westfalen werden jährlich rund
    3.000 Proben Obst und Gemüse auf die
    Rückstände von etwa 600 verschiedenen
    Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die
    Ergebnisse der Untersuchungen werden im
    Informations- und Kommunikationssystem
    Lebensmittelüberwachung (ILM) beim Chemischen
    Landes- und Staatlichen
    Veterinäruntersuchungsamt in Münster
    zusammengeführt und ausgewertet.

    Im nun frei geschalteten Pestizidreport sind
    alle Untersuchungen seit dem Jahr 2004
    aufgeführt und können als Jahresvergleich
    oder einzelne Jahresauswertung angezeigt
    werden. Die Internetseite gibt Auskunft
    darüber, ob grundsätzlich Pestizide
    nachweisbar waren, ob dabei die zulässige
    Höchstmenge überschritten wurde und ob
    Mehrfachrückstände aufgefallen sind.
    Aufgeschlüsselt wird außerdem, welche
    Pestizidwirkstoffe am häufigsten gefunden
    wurden. Ergänzend bietet der Pestizidreport
    Kurzinformationen darüber, was
    Pflanzenschutzmittel genau sind, welche
    Regeln für Rückstände gelten und wie die
    Lebensmittelüberwachung untersucht.

    * Zu den Auswertungen der Untersuchungen
    auf den Internet-Seiten des
    nordrhein-westfälischen Externer Link -
    öffnet in neuem Fenster Informations- und
    Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung
    (ILM)
    * Lesen Sie zum Thema auch die Interner
    Link Pressemitteilung vom 8.8.2008:
    "Pestizidreport kommt bei Verbrauchern
    gut an - weitere Bundesländer
    interessiert"

    Was sind Pflanzenschutzmittel / Pestizide?

    Pflanzenschutzmittel sind chemische oder
    biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die
    u.a. dazu bestimmt sind,

    * Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor
    Schadorganismen (z.B. Pilzen, Insekten) zu
    schützen oder deren schädlicher Einwirkung
    vorzubeugen,
    * unerwünschte Pflanzen oder
    Pflanzenteile (Unkräuter) zu vernichten oder
    * ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen
    zu hemmen bzw. einem solchen Wachstum
    vorzubeugen.

    Ein effektives und nachhaltiges
    Pflanzenschutzkonzept integriert
    ackerbauliche Maßnahmen (Fruchtfolge,
    Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Düngung) mit
    biologischen Maßnahmen (Einsatz bzw.
    Förderung von Nützlingen) und chemischem
    Pflanzenschutz.
    Wie wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit
    von Pflanzenschutzmitteln sichergestellt?

    Von Pflanzenschutzmitteln dürfen keine
    schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit
    von Mensch und Tier ausgehen. Daher dürfen
    Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (Pestizide)
    erst in die Praxis eingeführt werden, wenn
    sie ein langwieriges Zulassungsverfahren
    durchlaufen haben. Federführend in dem
    Verfahren ist das Bundesamt für
    Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
    (BVL). Für die gesundheitliche Bewertung der
    Stoffe werden zahlreiche Untersuchungen zu
    möglichen Formen der Giftigkeit (u.a. akut,
    langfristig), der Auswirkungen auf das Erbgut
    und auf die Krebsentstehung durchgeführt. In
    überwachten Feldversuchen werden die
    Anwendung des Mittels erprobt und die sich
    dabei ergebenden Rückstandsmengen
    gesundheitlich bewertet.

    Rückstandshöchstmengen werden so niedrig wie
    möglich, d.h. nicht mehr als für die
    angestrebte Verwendung nötig, und niemals
    höher als gesundheitlich vertretbar,
    festgesetzt. Damit bei den erzeugten
    Lebensmitteln die Rückstandshöchstmengen
    sicher unterschritten werden, legt das BVL
    bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
    Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung
    und der Ernte fest.

    Für die Verbraucher ist wichtig, dass sich
    die Höchstmengen nicht auf den essbaren oder
    sogar zubereiteten Anteil eines Lebensmittels
    beziehen, sondern auf die Handelsware, also
    das unverarbeitetete Obst oder Gemüse, wie
    z.B. Bananen, Orangen und Ananas mit Schale
    oder Kartoffeln roh, ungewaschen und mit
    Schale. Der essbare Anteil ist daher meistens
    deutlich weniger belastet als das
    Lebensmittel im Ganzen.
    Wie sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
    in Lebensmitteln geregelt?

    Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in
    Lebensmitteln sind in der konventionellen
    Landwirtschaft in der Regel unvermeidbar.
    Primär trägt der Erzeuger bzw. Importeur oder
    Inverkehrbringer (z.B. Händler, Supermarkt)
    die Verantwortung dafür, dass die von ihm
    vertriebenen Lebensmittel in allen Belangen
    den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
    Beurteilungsgrundlage für Rückstände von
    Pflanzenschutzmitteln ist die bundesweit
    gültige Rückstandshöchstmengen-Verordnung
    (RHmV), in der für die einzelnen Lebensmittel
    festgelegt ist, bis zu welcher Höchstmenge
    die jeweiligen Stoffe zulässig und
    unbedenklich sind. Für Stoffe, deren
    Anwendung in Deutschland wegen fehlenden
    Bedarfs nicht zugelassen ist, gilt pauschal
    die Nachweisgrenze von 0,01 Milligramm pro
    Kilogrammm als Höchstgrenze. Die nationale
    Verordnung wird noch in diesem Jahr durch
    eine EU-Verordnung über Höchstgehalte an
    Pestizidrückständen abgelöst, die solche
    Höchstmengen EU-einheitlich vorgibt. Damit
    entfallen dann auch die bisher
    unterschiedlichen Regelungen zu Höchstmengen
    in den Mitgliedstaaten.
    Tabelle der untersuchten Proben und erfaßten
    Wirkstoffe
    Was tut die amtliche
    Lebensmittelüberwachung?

    Es ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung,
    die Einhaltung der festgelegten
    Rückstandshöchstmengen zu kontrollieren, so
    dass die Rückstände nicht zu einem
    gesundheitlichen Problem für Verbraucherinnen
    und Verbraucher werden. In
    Nordrhein-Westfalen werden deshalb jährlich
    ca. 3000 Obst- und Gemüseproben aus dem In-
    und Ausland auf Rückstände von bis zu 600
    Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (Pestiziden)
    untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen
    werden im Informations- und
    Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung
    (ILM) beim Chemischen Landes- und Staatlichen
    Veterinäruntersuchungsamt in Münster
    zusammengeführt und ausgewertet. Die
    Probenahme erfolgt Risiko orientiert, d.h. es
    werden bevorzugt solche Lebensmittel
    untersucht, von denen bekannt ist, dass sie
    häufiger oder höher belastet sind.

    Eindeutige Höchstmengenüberschreitungen
    führen zu amtlichen Maßnahmen gegen den
    Händler, Importeur oder Erzeuger eines
    Lebensmittels. Analytisch eindeutig bedeutet
    in diesem Zusammenhang, dass der
    nachgewiesene Gehalt mindestens 50% über der
    festgesetzten Höchstmenge liegen muss. Es ist
    dabei immer zu berücksichtigen, dass eine
    Überschreitung der Höchstmengen wegen der
    hohen Sicherheitsfaktoren bei der Festsetzung
    in der Regel keine Gesundheitsgefahr für
    Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet.

    Darüber hinaus liefert die
    Rückstandsuntersuchung im Labor immer wieder
    auch knappe Höchstmengenüberschreitungen im
    Bereich der methodisch-analytischen
    Schwankungsbreite, bei denen noch keine
    amtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Im
    Einzelfall werden auch Stoffe gefunden, deren
    Anwendung beim untersuchten Lebensmitteltyp
    gar nicht zulässig ist. Lebensmittel aus
    biologisch-ökologischem Anbau unterliegen
    einer strengeren Beurteilung, da bereits der
    gesicherte Nachweis einer Pestizidanwendung
    in der Regel eine Irreführung des
    Endverbrauchers bedeutet.
    Was sind Mehrfachrückstände?

    Der Begriff „Mehrfachrückstände“ beschreibt,
    dass bei der Untersuchung einer Probe eines
    Lebensmittels mehr als ein
    Pflanzenschutzmittelwirkstoff nachgewiesen
    werden konnte. Der Nachweis von
    Mehrfachrückständen wird schon seit langem
    diskutiert. In der Tendenz nehmen die
    Mehrfachbefunde zu. Das liegt zum einen in
    der verbesserten Analytik, die ein breiteres
    Stoffspektrum erfasst und eine höhere
    Nachweisempfindlichkeit hat. Zum anderen
    liegt es am in der Landwirtschaft
    praktizierten Resistenzmanagement. Die
    Landwirte sind gehalten, mit verschiedenen
    Mitteln aus unterschiedlichen Substanzklassen
    zu spritzen, um die Ausbildung von
    Resistenzen (führt zur Unwirksamkeit des
    Pflanzenschutzmittels) zu verringern. Die
    heute zugelassenen Pflanzenschutzmittel
    wirken in der Regel selektiv und ermöglichen
    die gezielte Bekämpfung von bestimmten
    Schaderregern bei gleichzeitiger Schonung von
    Nützlingen. Der Einsatz von solchen
    spezifischen Wirkstoffen führt zu einer
    höheren Zahl von angewendeten Wirkstoffen.

    Eine weitere Ursache ist der Anbau bestimmter
    Kulturen in kleinbäuerlichen Strukturen.
    Jeder kleine Betrieb verwendet andere
    Pflanzenschutzmittel. Wird das Obst und
    Gemüse hinterher von der Genossenschaft
    zusammengeführt und vermarktet, bekommt der
    Verbraucher eine Mischprobe.

    Zu toxikologischen Auswirkungen von
    Mehrfachrückständen im menschlichen Körper
    gibt es keine wissenschaftlich gesicherten
    Erkenntnisse. Rechtliche Regelungen zu
    Mehrfachrückständen gibt es deshalb auch
    nicht.
    Wozu dient der Pestizidreport
    Nordrhein-Westfalen?

    Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen
    sich Lebensmittel, die möglichst gering mit
    unerwünschten chemischen Stoffen belastet
    sind. Der Pestizidreport Nordrhein-Westfalen
    bietet auf der Grundlage der Kontrollen der
    amtlichen Lebensmittelüberwachung aus diesem
    und den zurückliegenden 3 Jahren einen
    Anhaltspunkt dafür, welche Lebensmittel
    stärker und welche weniger stark belastet
    sind, aus welchen Herkunftsländern die
    weniger belasteten Produkte kommen und welche
    Handelsketten strengere Anforderungen an die
    Eigenkontrolle ihres Obst- und
    Gemüseangebotes stellen. In diesem
    Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die
    großen Handelsketten bereits seit einiger
    Zeit ihre Anforderungen an Zulieferer und
    Erzeuger hinsichtlich der Rückstandsgehalte
    von Obst und Gemüse deutlich verschärft
    haben. Ausserdem ist es sicherlich
    interessant zu wissen, z.B. welche Salatart
    hinsichtlich der Pestizidbelastung zu
    bevorzugen ist. Dem dient ein Vergleich der
    jeweiligen Produktgruppe. Der Pestizidreport
    wird regelmäßig mit den neuesten
    Untersuchungsergebnissen aktualisiert.
    Wie funktioniert der Pestizidreport?

    Die Bedienung ist ganz einfach: Auf der
    ersten Seite kann man die interessierende
    Lebensmittelgruppe aussuchen. Auf der zweiten
    Seite erhält man eine Übersicht über alle
    Obst- und Gemüsearten, von denen genügend
    Proben für eine Auswertung untersucht worden
    sind. Immer dann, wenn die Probenzahl
    unterstrichen ist, ist eine umfangreiche
    Auswertung für das jeweilige Lebensmittel
    nach den oben beschriebenen Kriterien
    hinterlegt.

    Achtung: Die Entnahme von Proben im Rahmen
    der Amtlichen Lebensmittelkontrolle dient zur
    Überprüfung der lebensmittelrechtlichen
    Anforderungen im Einzelfall und zielt nicht
    auf eine repräsentative Marktübersicht. Eine
    zusammenfassende Aufstellung der erhaltenen
    Untersuchungsergebnisse lässt daher keine
    statistisch abgesicherten Rückschlüsse zu,
    die sich auf die Gesamtheit der Proben eines
    Jahrgangs, einer Handelskette oder eines
    Herkunftslandes übertragen ließen!

    * Zu den Auswertungen der Untersuchungen
    auf den Internet-Seiten des
    nordrhein-westfälischen Externer Link -
    öffnet in neuem Fenster Informations- und
    Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung
    (ILM)



    Re: PESTIZIDE IN LEBENSMITTELN UND BEKLEIDUNG - AUCH WARNUNGEN!

    claudiaweidt - 04.06.2009, 00:40

    WANN GIBT ES DAS INTERNATIONAL - REGIONAL - ÜBERREGIONAL????
    WANN GIBT ES DAS INTERNATIONAL - REGIONAL - ÜBERREGIONAL???? ES WÜRDE ZEIT DAZU!!!! DIE ENGLÄNDER GEBEN DAZU SOGAR NEWSLETTER HERAUS FÜR LEBENSMITTELWARNUNGEN ABER AUCH AB UND AN VERPACKUNGEN ODER SPIELZEUG UND BEKLEIDUNG.



    Re: PESTIZIDE IN LEBENSMITTELN UND BEKLEIDUNG - AUCH WARNUNGEN!

    claudiaweidt - 04.06.2009, 00:44

    UND TROTZDEM EIN SKANDAL AM ANDEREN UND ALLES MANIPULIERT...
    KONTROLLE ÜBER KONTROLLE BIS ZUM ENDVERBRAUCHER UND TROTZDEM IMMER WIEDER SKANDALE UND VERTUSCHUNGEN ODER VERSCHIEBBARE TOLERANZGRENZEN: WIE KÄUFLICH IST DEUTSCHLAND ODER BESSER SIND WIR ALS MENSCH ODER ICH UND DU EIGENTLICH NOCH?

    ODER HABEN UNS ALUMINIUM UND ZINN; ORGANOZINN ODER JOD UND FLOUR IN ZAHNPASTEN UND SALZEN SO ZUR RUHE GEBRACHT DASS WIR ES EINFACH NOCH IMMER AUSSITZEN????? ODER EINFACH HINNEHMEN?????????

    STEHT ENDLICH AUF, GUCKT NICHT WEITER ZU. WENN NICHT FÜR DICH DANN FÜR DIE FOLGENDE GENERATION.

    SITZ ES NICHT LÄNGER AUS, SCHAU NICHT LÄNGER WEG, HÖR NICHT LÄNGER WEG, REDE UND HANDLE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    BITTE: GEMEINSAM NICHT GEGENEINANDER!!!

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