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Re: PESTIZIDE IN LEBENSMITTELN UND BEKLEIDUNG - AUCH WARNUNGEN!
claudiaweidt - 04.06.2009, 00:36PESTIZIDE IN LEBENSMITTELN UND BEKLEIDUNG - AUCH WARNUNGEN!
Pestizidreport
Screenshot der Webseite: www.ilm.nrw.de
Pestiziduntersuchungen jetzt online
nachlesbar – Verbraucherschutzministerium
schaltet Internetportal frei
27.08.2007 - Die Auswertung der Ergebnisse
aller in Nordrhein-Westfalen durchgeführten
Untersuchungen von Obst und Gemüse auf
Pestizide sind ab sofort online nachzulesen.
Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg
hat ein Internetportal frei geschaltet, das
für alle Verbraucherinnen und Verbraucher
zugänglich ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen
das erste Bundesland, das seine
Untersuchungsergebnisse in dieser Form
transparent macht. Im neuen Pestizidreport
wird für jede Obst- oder Gemüsesorte, von der
landesweit mindestens 20 Proben pro Jahr
untersucht werden, eine komplette Auswertung
zur Verfügung gestellt. Diese umfasst nicht
nur Angaben darüber, wie viele Proben
Pestizide enthalten und wie häufig
Höchstmengen überschritten sind, sondern auch
einen Vergleich der Herkunftsländer und der
großen Supermarktketten wie Aldi, Plus, Rewe
oder Edeka. Die Seite wird je nach
Untersuchungsaufkommen mindestens einmal pro
Woche aktualisiert.
„Mit dem Internetportal haben die
Verbraucherinnen und Verbraucher erstmals die
Möglichkeit, sich umfassend über die
Belastung von Obst und Gemüse mit Rückständen
von Pflanzenschutzmitteln zu informieren und
dies bei ihren Kaufentscheidungen zu
berücksichtigen“, so
Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg.
„Gleichzeitig steigt der Druck auf die
Importeure und Anbieter, es mit ihren
Eigenkontrollen sehr genau zu nehmen, denn
Verstöße gegen die Höchstmengengrenzen sind
ab sofort für jeden online nachzulesen.
Solche Ware wird in den Regalen liegen
bleiben, denn die Kunden können besser
entscheiden, welchem Handelsunternehmen sie
vertrauen und wo sie bestimmte Lebensmittel
besser nicht einkaufen sollten.“
In Nordrhein-Westfalen werden jährlich rund
3.000 Proben Obst und Gemüse auf die
Rückstände von etwa 600 verschiedenen
Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die
Ergebnisse der Untersuchungen werden im
Informations- und Kommunikationssystem
Lebensmittelüberwachung (ILM) beim Chemischen
Landes- und Staatlichen
Veterinäruntersuchungsamt in Münster
zusammengeführt und ausgewertet.
Im nun frei geschalteten Pestizidreport sind
alle Untersuchungen seit dem Jahr 2004
aufgeführt und können als Jahresvergleich
oder einzelne Jahresauswertung angezeigt
werden. Die Internetseite gibt Auskunft
darüber, ob grundsätzlich Pestizide
nachweisbar waren, ob dabei die zulässige
Höchstmenge überschritten wurde und ob
Mehrfachrückstände aufgefallen sind.
Aufgeschlüsselt wird außerdem, welche
Pestizidwirkstoffe am häufigsten gefunden
wurden. Ergänzend bietet der Pestizidreport
Kurzinformationen darüber, was
Pflanzenschutzmittel genau sind, welche
Regeln für Rückstände gelten und wie die
Lebensmittelüberwachung untersucht.
* Zu den Auswertungen der Untersuchungen
auf den Internet-Seiten des
nordrhein-westfälischen Externer Link -
öffnet in neuem Fenster Informations- und
Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung
(ILM)
* Lesen Sie zum Thema auch die Interner
Link Pressemitteilung vom 8.8.2008:
"Pestizidreport kommt bei Verbrauchern
gut an - weitere Bundesländer
interessiert"
Was sind Pflanzenschutzmittel / Pestizide?
Pflanzenschutzmittel sind chemische oder
biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die
u.a. dazu bestimmt sind,
* Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor
Schadorganismen (z.B. Pilzen, Insekten) zu
schützen oder deren schädlicher Einwirkung
vorzubeugen,
* unerwünschte Pflanzen oder
Pflanzenteile (Unkräuter) zu vernichten oder
* ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen
zu hemmen bzw. einem solchen Wachstum
vorzubeugen.
Ein effektives und nachhaltiges
Pflanzenschutzkonzept integriert
ackerbauliche Maßnahmen (Fruchtfolge,
Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Düngung) mit
biologischen Maßnahmen (Einsatz bzw.
Förderung von Nützlingen) und chemischem
Pflanzenschutz.
Wie wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit
von Pflanzenschutzmitteln sichergestellt?
Von Pflanzenschutzmitteln dürfen keine
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit
von Mensch und Tier ausgehen. Daher dürfen
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (Pestizide)
erst in die Praxis eingeführt werden, wenn
sie ein langwieriges Zulassungsverfahren
durchlaufen haben. Federführend in dem
Verfahren ist das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL). Für die gesundheitliche Bewertung der
Stoffe werden zahlreiche Untersuchungen zu
möglichen Formen der Giftigkeit (u.a. akut,
langfristig), der Auswirkungen auf das Erbgut
und auf die Krebsentstehung durchgeführt. In
überwachten Feldversuchen werden die
Anwendung des Mittels erprobt und die sich
dabei ergebenden Rückstandsmengen
gesundheitlich bewertet.
Rückstandshöchstmengen werden so niedrig wie
möglich, d.h. nicht mehr als für die
angestrebte Verwendung nötig, und niemals
höher als gesundheitlich vertretbar,
festgesetzt. Damit bei den erzeugten
Lebensmitteln die Rückstandshöchstmengen
sicher unterschritten werden, legt das BVL
bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung
und der Ernte fest.
Für die Verbraucher ist wichtig, dass sich
die Höchstmengen nicht auf den essbaren oder
sogar zubereiteten Anteil eines Lebensmittels
beziehen, sondern auf die Handelsware, also
das unverarbeitetete Obst oder Gemüse, wie
z.B. Bananen, Orangen und Ananas mit Schale
oder Kartoffeln roh, ungewaschen und mit
Schale. Der essbare Anteil ist daher meistens
deutlich weniger belastet als das
Lebensmittel im Ganzen.
Wie sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
in Lebensmitteln geregelt?
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in
Lebensmitteln sind in der konventionellen
Landwirtschaft in der Regel unvermeidbar.
Primär trägt der Erzeuger bzw. Importeur oder
Inverkehrbringer (z.B. Händler, Supermarkt)
die Verantwortung dafür, dass die von ihm
vertriebenen Lebensmittel in allen Belangen
den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Beurteilungsgrundlage für Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln ist die bundesweit
gültige Rückstandshöchstmengen-Verordnung
(RHmV), in der für die einzelnen Lebensmittel
festgelegt ist, bis zu welcher Höchstmenge
die jeweiligen Stoffe zulässig und
unbedenklich sind. Für Stoffe, deren
Anwendung in Deutschland wegen fehlenden
Bedarfs nicht zugelassen ist, gilt pauschal
die Nachweisgrenze von 0,01 Milligramm pro
Kilogrammm als Höchstgrenze. Die nationale
Verordnung wird noch in diesem Jahr durch
eine EU-Verordnung über Höchstgehalte an
Pestizidrückständen abgelöst, die solche
Höchstmengen EU-einheitlich vorgibt. Damit
entfallen dann auch die bisher
unterschiedlichen Regelungen zu Höchstmengen
in den Mitgliedstaaten.
Tabelle der untersuchten Proben und erfaßten
Wirkstoffe
Was tut die amtliche
Lebensmittelüberwachung?
Es ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung,
die Einhaltung der festgelegten
Rückstandshöchstmengen zu kontrollieren, so
dass die Rückstände nicht zu einem
gesundheitlichen Problem für Verbraucherinnen
und Verbraucher werden. In
Nordrhein-Westfalen werden deshalb jährlich
ca. 3000 Obst- und Gemüseproben aus dem In-
und Ausland auf Rückstände von bis zu 600
Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (Pestiziden)
untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen
werden im Informations- und
Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung
(ILM) beim Chemischen Landes- und Staatlichen
Veterinäruntersuchungsamt in Münster
zusammengeführt und ausgewertet. Die
Probenahme erfolgt Risiko orientiert, d.h. es
werden bevorzugt solche Lebensmittel
untersucht, von denen bekannt ist, dass sie
häufiger oder höher belastet sind.
Eindeutige Höchstmengenüberschreitungen
führen zu amtlichen Maßnahmen gegen den
Händler, Importeur oder Erzeuger eines
Lebensmittels. Analytisch eindeutig bedeutet
in diesem Zusammenhang, dass der
nachgewiesene Gehalt mindestens 50% über der
festgesetzten Höchstmenge liegen muss. Es ist
dabei immer zu berücksichtigen, dass eine
Überschreitung der Höchstmengen wegen der
hohen Sicherheitsfaktoren bei der Festsetzung
in der Regel keine Gesundheitsgefahr für
Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet.
Darüber hinaus liefert die
Rückstandsuntersuchung im Labor immer wieder
auch knappe Höchstmengenüberschreitungen im
Bereich der methodisch-analytischen
Schwankungsbreite, bei denen noch keine
amtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Im
Einzelfall werden auch Stoffe gefunden, deren
Anwendung beim untersuchten Lebensmitteltyp
gar nicht zulässig ist. Lebensmittel aus
biologisch-ökologischem Anbau unterliegen
einer strengeren Beurteilung, da bereits der
gesicherte Nachweis einer Pestizidanwendung
in der Regel eine Irreführung des
Endverbrauchers bedeutet.
Was sind Mehrfachrückstände?
Der Begriff „Mehrfachrückstände“ beschreibt,
dass bei der Untersuchung einer Probe eines
Lebensmittels mehr als ein
Pflanzenschutzmittelwirkstoff nachgewiesen
werden konnte. Der Nachweis von
Mehrfachrückständen wird schon seit langem
diskutiert. In der Tendenz nehmen die
Mehrfachbefunde zu. Das liegt zum einen in
der verbesserten Analytik, die ein breiteres
Stoffspektrum erfasst und eine höhere
Nachweisempfindlichkeit hat. Zum anderen
liegt es am in der Landwirtschaft
praktizierten Resistenzmanagement. Die
Landwirte sind gehalten, mit verschiedenen
Mitteln aus unterschiedlichen Substanzklassen
zu spritzen, um die Ausbildung von
Resistenzen (führt zur Unwirksamkeit des
Pflanzenschutzmittels) zu verringern. Die
heute zugelassenen Pflanzenschutzmittel
wirken in der Regel selektiv und ermöglichen
die gezielte Bekämpfung von bestimmten
Schaderregern bei gleichzeitiger Schonung von
Nützlingen. Der Einsatz von solchen
spezifischen Wirkstoffen führt zu einer
höheren Zahl von angewendeten Wirkstoffen.
Eine weitere Ursache ist der Anbau bestimmter
Kulturen in kleinbäuerlichen Strukturen.
Jeder kleine Betrieb verwendet andere
Pflanzenschutzmittel. Wird das Obst und
Gemüse hinterher von der Genossenschaft
zusammengeführt und vermarktet, bekommt der
Verbraucher eine Mischprobe.
Zu toxikologischen Auswirkungen von
Mehrfachrückständen im menschlichen Körper
gibt es keine wissenschaftlich gesicherten
Erkenntnisse. Rechtliche Regelungen zu
Mehrfachrückständen gibt es deshalb auch
nicht.
Wozu dient der Pestizidreport
Nordrhein-Westfalen?
Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen
sich Lebensmittel, die möglichst gering mit
unerwünschten chemischen Stoffen belastet
sind. Der Pestizidreport Nordrhein-Westfalen
bietet auf der Grundlage der Kontrollen der
amtlichen Lebensmittelüberwachung aus diesem
und den zurückliegenden 3 Jahren einen
Anhaltspunkt dafür, welche Lebensmittel
stärker und welche weniger stark belastet
sind, aus welchen Herkunftsländern die
weniger belasteten Produkte kommen und welche
Handelsketten strengere Anforderungen an die
Eigenkontrolle ihres Obst- und
Gemüseangebotes stellen. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die
großen Handelsketten bereits seit einiger
Zeit ihre Anforderungen an Zulieferer und
Erzeuger hinsichtlich der Rückstandsgehalte
von Obst und Gemüse deutlich verschärft
haben. Ausserdem ist es sicherlich
interessant zu wissen, z.B. welche Salatart
hinsichtlich der Pestizidbelastung zu
bevorzugen ist. Dem dient ein Vergleich der
jeweiligen Produktgruppe. Der Pestizidreport
wird regelmäßig mit den neuesten
Untersuchungsergebnissen aktualisiert.
Wie funktioniert der Pestizidreport?
Die Bedienung ist ganz einfach: Auf der
ersten Seite kann man die interessierende
Lebensmittelgruppe aussuchen. Auf der zweiten
Seite erhält man eine Übersicht über alle
Obst- und Gemüsearten, von denen genügend
Proben für eine Auswertung untersucht worden
sind. Immer dann, wenn die Probenzahl
unterstrichen ist, ist eine umfangreiche
Auswertung für das jeweilige Lebensmittel
nach den oben beschriebenen Kriterien
hinterlegt.
Achtung: Die Entnahme von Proben im Rahmen
der Amtlichen Lebensmittelkontrolle dient zur
Überprüfung der lebensmittelrechtlichen
Anforderungen im Einzelfall und zielt nicht
auf eine repräsentative Marktübersicht. Eine
zusammenfassende Aufstellung der erhaltenen
Untersuchungsergebnisse lässt daher keine
statistisch abgesicherten Rückschlüsse zu,
die sich auf die Gesamtheit der Proben eines
Jahrgangs, einer Handelskette oder eines
Herkunftslandes übertragen ließen!
* Zu den Auswertungen der Untersuchungen
auf den Internet-Seiten des
nordrhein-westfälischen Externer Link -
öffnet in neuem Fenster Informations- und
Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung
(ILM)
Re: PESTIZIDE IN LEBENSMITTELN UND BEKLEIDUNG - AUCH WARNUNGEN!
claudiaweidt - 04.06.2009, 00:40WANN GIBT ES DAS INTERNATIONAL - REGIONAL - ÜBERREGIONAL????
WANN GIBT ES DAS INTERNATIONAL - REGIONAL - ÜBERREGIONAL???? ES WÜRDE ZEIT DAZU!!!! DIE ENGLÄNDER GEBEN DAZU SOGAR NEWSLETTER HERAUS FÜR LEBENSMITTELWARNUNGEN ABER AUCH AB UND AN VERPACKUNGEN ODER SPIELZEUG UND BEKLEIDUNG.
Re: PESTIZIDE IN LEBENSMITTELN UND BEKLEIDUNG - AUCH WARNUNGEN!
claudiaweidt - 04.06.2009, 00:44UND TROTZDEM EIN SKANDAL AM ANDEREN UND ALLES MANIPULIERT...
KONTROLLE ÜBER KONTROLLE BIS ZUM ENDVERBRAUCHER UND TROTZDEM IMMER WIEDER SKANDALE UND VERTUSCHUNGEN ODER VERSCHIEBBARE TOLERANZGRENZEN: WIE KÄUFLICH IST DEUTSCHLAND ODER BESSER SIND WIR ALS MENSCH ODER ICH UND DU EIGENTLICH NOCH?
ODER HABEN UNS ALUMINIUM UND ZINN; ORGANOZINN ODER JOD UND FLOUR IN ZAHNPASTEN UND SALZEN SO ZUR RUHE GEBRACHT DASS WIR ES EINFACH NOCH IMMER AUSSITZEN????? ODER EINFACH HINNEHMEN?????????
STEHT ENDLICH AUF, GUCKT NICHT WEITER ZU. WENN NICHT FÜR DICH DANN FÜR DIE FOLGENDE GENERATION.
SITZ ES NICHT LÄNGER AUS, SCHAU NICHT LÄNGER WEG, HÖR NICHT LÄNGER WEG, REDE UND HANDLE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
BITTE: GEMEINSAM NICHT GEGENEINANDER!!!
SCHRITT FÜR SCHRITT - STEP BY STEP
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