Entscheidung Weltgerichtshof vom 01.01.2056

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    Re: Entscheidung Weltgerichtshof vom 01.01.2056

    kasperle - 18.05.2006, 09:18

    Entscheidung Weltgerichtshof vom 01.01.2056
    Gestern wurde durch eine, uns zugespielte Nachricht bekannt, dass der Weltgerichtshof in Lichwitt seit Wochen tagt.
    Nach mehrmaligen Rückfragen und Telefonaten, wurden uns letztendgültig Informationen gegeben.

    Wohl seit Monaten suchte das Amt der Ämter ihre Mitglieder auf, um zu erfragen welche Beiträge und Zahlungen noch offen seien.
    Da aber alle Mitglieder sich auf ein Aussageverweigerungsrecht aus dem Jahre 1615 berufen, kamen die Inspektoren nicht weiter, und legten Klage beim Weltgerichtshof ein.
    Hintergrund war, das ein Computergenie für alle Mitglieder auf der Welt, ein Virenprogramm geschrieben hat, und dafür von jedem Mitglied nur EINEN EURO bekam.
    Alleine in Deutschland sind ca. 15 Millionen Mitglieder durch Knebelverträge an diese Institution gebunden, weltweit sind diese Zahlen uns leider nicht bekannt.
    Aufgefallen ist die Aktion bereits der größten Bank in Amerika, die Nationale Schweigebank vor ca. 6 Monaten, da auf dem Konto von Konrad Ichkriegeuch tägliche Einzahlungen in Höhe von etlichen 100.000 geleistet wurde, jedoch nie den Betrag von EINEM EURO überschritt.

    Diesen Virenprogramm entsprach einer göttlichen Genialität. Alle Daten, welches das Amt der Ämter besaß, selbst auf Backup wurden gelöscht und sind irreparabel.

    Grade in diesem Moment erreicht uns die Nachricht, dass das Aussageverweigerungsrecht aus dem Jahre 1615 weiterhin gültig ist, und auch nicht geändert werden darf oder kann, weil es von allen Mitgliedern, der damaligen Zeit unterschrieben und verankert wurde, und das Konrad Ichkriegeuch seitens des Amtes nicht belangt werden kann, da jeder einzelne Euro als Geschenk deklariert war, und nicht zu beweisen ist, das er der Virenspezialist ist.

    (Die Redaktion – Ein wunderschönes Märchen)



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