Biker sind die besseren Autofahrer .......

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    Re: Biker sind die besseren Autofahrer .......

    Frehni - 11.05.2006, 17:50

    Biker sind die besseren Autofahrer .......
    .......und Autofahrer sind die besseren Biker

    Wer die Sichtweise des anderen kennt, vermeidet brenzlige Situationen

    Als Biker ärgert man sich über Autofahrer und sobald der Biker wieder selbst hinterm Steuer sitzt, ärgert sich dieser über die Motorradfahrer. Mit dem Beginn der Motorrad-Saison erhöht sich das Konfliktpotenzial auf der Straße. "Wer die Sichtweise des anderen kennt, tut sich mit partnerschaftlichem Verhalten im Straßenverkehr leichter", weiß ÖAMTC-Verkehrspsychologin Dora Donosa. Die Club-Expertin hat die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die Motorradfahrer und Autolenker voneinander wissen sollten, um Konfliktsituationen und Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden:

    Die fünf wichtigsten Verhaltensregeln für Autofahrer

    * Mit notwendigen Ausweichmanövern rechnen: Kanaldeckel, Schienen, Wasserlachen sowie Glasscherben auf der Fahrbahn zwingen Biker zum Ausweichen. Vorausschauendes Fahren bedeutet für den Autolenker daher, dass verstärkt auf die Fahrlinie des Motorradfahrers geachtet werden muss.

    * Vorbeifahren ermöglichen und Lücken vergrößern: Der Seitenabstand sollte so gewählt werden, dass zwischen Auto und Bike mindestens eineinhalb Meter Abstand bleiben. "Autolenker sollten niemals Einspurige am Vorbeifahren hindern. Das provoziert nur Streitereien und erhöht die Unfallgefahr", sagt die ÖAMTC-Expertin. Außerdem ist es wichtig ausreichend große Lücken zum Vordermann zu halten, um ein Einordnen zu ermöglichen.

    * Achtung beim Türen öffnen und Ausparken: Vor jedem Öffnen der Autotür wie auch beim Ausparken muss man sich vergewissern, ob nicht gerade ein Motorrad kommt.

    * Beim Linksabbiegen nach Motorrädern Ausschau halten. Aufgrund der schmalen Silhouette sind Bikes schwerer auszumachen und das Tempo wird häufig unterschätzt.

    * Um das Unfallrisiko zu vermindern, müssen die Autofahrer sich darauf einstellen, dass Motorräder in Sachen Beschleunigung, Geschwindigkeit und Wendigkeit anders ausgestattet sind als Pkw.

    Die fünf wichtigsten Verhaltensregeln für Biker

    * Ausreichend Abstand halten: Im Kolonnenverkehr muss der viel kürzere Bremsweg des Autos einkalkuliert werden.

    * Vergewissern, dass man gesehen wird: Durch stehende Kolonnen schlängeln kann gefährlich sein. Das Vorbeifahren an einer Kolonne ist daher nur dann erlaubt, wenn die Kolonne steht, wenn man sich vor einer Kreuzung, Straßenenge, Baustelle, Eisenbahnkreuzung oder im Stau befindet und wenn ausreichend Platz ist.

    * Beim Einparken genug Abstand lassen, sodass auch ein Pkw noch leicht aus der Parklücke kommt.

    * Kein Kurvenschneiden: Das löst unnötiges Erschrecken und Angst aus und kann zu reflexartigen Reaktionen führen.

    * Motorräder haben keine Knautschzone. Unabhängig von der Schuldfrage ist ein Unfall für den Motorradfahrer oft mit schwereren Verletzungsfolgen verbunden. Daran sollten Biker immer denken. Biker sind deshalb besonders gefordert, nicht nur für sich sondern auch immer für andere mitzudenken.

    Die wichtigste Regel allerdings lautet: "Ein freundliches Miteinander und das Unterlassen von Provokationen tragen gewaltig zur Klimaverbesserung und Unfallvermeidung bei. Vorsicht, Rücksicht und Nachsicht gilt schließlich für alle Verkehrsteilnehmer", erklärt Donosa abschließend.



    Re: Biker sind die besseren Autofahrer .......

    Pierino Keller - 12.05.2006, 08:07


    Wie ist es mit dem Kolonen-Überholen? Wenn die kolone steht darf man und wenn sie fährt nicht mehr?



    Re: Biker sind die besseren Autofahrer .......

    Frehni - 12.05.2006, 11:58


    Ganz Aktuell aus einem schweizer Motorradforum Zitat: An
    Redaktion Mototreff
    per Mail

    Beitrag für Ihr Medium:
    Rechts überholen
    «Es ist ... links zu überholen» steht im Strassenverkehrsgesetz. Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen. Die Regelungen sind kompliziert. Dieser Beitrag soll eine Übersicht schaffen.

    Was heisst «Überholen»?
    Schon der Begriff «Überholen» bietet bei der Auslegung Probleme. Das Bundesgericht hat ihn in verschiedenen Entscheiden immer wieder wie folgt definiert: Ein Überholen liegt vor, wenn ein schnelleres Fahrzeug ein in gleicher Richtung langsamer voraus fahrendes einholt, an ihm vorbei fährt und vor ihm die Fahrt fortsetzt. Es braucht weder ein Ausschwenken noch ein Wiedereinbiegen; es braucht auch kein Beschleunigen. Falsch ist daher die landläufige Auffassung, das Rechtsvorbeifahren ohne Spurwechsel sei kein Überholen und daher in jedem Fall erlaubt.



    Grundsätzlich ist es verboten, ein anderes Fahrzeug rechts zu überholen. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen:

    Verschiedene Fahrziele
    Ein zum Abbiegen nach links eingespurtes Fahrzeug wird rechts überholt. Dies gilt auch in vergleichbaren Situationen: Ein geradeaus fahrendes Fahrzeug wird von einem zum rechts abbiegen eingespurten ebenfalls rechts überholt. Die Regel gilt unabhängig davon, ob das Abbiegen innerhalb oder ausserhalb einer Strassenverzweigung erfolgen soll oder ob eine Einspurstrecke markiert ist. Es ist jedoch verboten, nur zum Zweck des Überholens auf eine Abbiegeeinspurstrecke zu wechseln, um nachher wieder auf den Fahrstreifen des Überholten zurückzukehren.
    Auf Autobahnen und Autostrassen darf rechts an einem anderen Fahrzeug vorbeigefahren werden, wenn für die Fahrstreifen des überholenden und des überholten Fahrzeuges unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind. Das Manöver ist zulässig ab der Überkopftafel, welche den beiden Fahrstreifen unterschiedliche Ziele zuordnet. Es ist jedoch nur erlaubt, wenn der rechts Überholende seine Fahrt auch tatsächlich in Richtung des rechts signalisierten Fahrzieles fortsetzt. Das bewusste Falscheinspuren, um auf diese Weise rascher vorwärts zu kommen, ist nicht gestattet. Dagegen bleibt ein Lenker straffrei, wenn sein Fahrstreifen zur Einspurstrecke wird und er nicht sofort auf den anderen Fahrstreifen wechselt, sondern zuvor noch andere Fahrzeuge (links oder rechts) überholt. Es gibt keine Pflicht, bei Einspurstrecken sofort – sondern nur «frühzeitig» – richtig einzuspuren.


    Kolonnenverkehr
    Im Kolonnenverkehr ist das Rechtsvorbeifahren gestattet, sofern die überholten Fahrzeuge nicht anhalten, um fahrbahnquerenden Fussgängern den Vortritt zu lassen. Schwierigkeiten bietet die Frage, ab wann «Kolonnenverkehr» angenommen werden darf. Gemäss Bundesgericht liegt solcher vor, bei «dichtem Verkehr auf den Fahrstreifen der entsprechenden Fahrtrichtung, also bei einem längeren Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Fahrtrichtung bewegender Fahrzeugreihen; es braucht dazu kein Schritttempo oder Stocken». Es muss sich aber sowohl auf dem Fahrstreifen des Überholten als auch auf demjenigen des Überholenden eine Kolonne gebildet haben. Das Bundesgericht bestätigte im vergangenen Jahr die Verurteilung eines Motorradfahrers, der eine auf dem linken Fahrstreifen gebildete Kolonne rechts überholte, wobei sich die Fahrzeuge beider Streifen etwa gleich schnell bewegten, auf dem linken zwar der Minimalabstand, auf dem rechten aber noch das Doppelte davon eingehalten wurde. Das Gericht erklärte, solange auf dem einen der beiden Streifen noch so grosse Abstände herrschten, läge kein Kolonnenverkehr vor, weshalb das Rechtsüberholen nicht erlaubt sei. Hat es lediglich auf dem linken Fahrstreifen eine Kolonne, darf nur rechts vorbeigefahren werden, wenn sich die Kolonne bildet, weil der rechte Streifen weiter vorne abgebaut wird oder weil die Fahrzeuge auf der linken Seite vor einem auf rot geschalteten Lichtsignal warten.


    Gerät die Kolonne derart ins Stocken, dass einzelne Fahrzeuge anhalten müssen, dürfen Motorradfahrer nicht mehr überholen, sondern haben ihren Platz in der Kolonne zu wahren.

    Beschleunigungs-, Verzögerungs- und Pannenstreifen
    Auf Autobahnen und Autostrassen ist das Rechtsüberholen erlaubt auf dem Beschleunigungsstreifen von der Einfahrt bis zum Ende der Doppellinien-Markierung und auf dem Verzögerungsstreifen von Ausfahrten. Es ist indessen nicht erlaubt, zum Zweck des Überholens von der Normalspur der Autobahn auf solche Streifen auszuscheren, um weiter vorne wieder einzuschwenken. Ebenso ist es verboten, schon vor Beginn des Verzögerungsstreifens auf dem Pannenstreifen «einzuspuren», um darauf den Verkehr der Fahrstreifen zu überholen und bei der nächsten Ausfahrt die Autobahn zu verlassen.


    Innerorts
    Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in gleicher Richtung ist das Rechtsvorbeifahren innerorts gestattet, sofern das überholte Fahrzeug nicht anhält, um fahrbahnquerenden Fussgängern den Vortritt zu lassen. Es braucht keinen Kolonnenverkehr. Der Innerortsbereich beginnt unabhängig vom Siedlungscharakter bei der rechteckigen, weissen oder blauen Tafel mit der Angabe des Ortsnamens und endet bei der gleichfarbenen Tafel, auf welcher der nächste Ort angekündigt wird.

    Ausschwenken und Wiedereinbiegen
    In allen aufgeführten Ausnahmen vom Linksüberholgebot ist nur das Rechtsvorbeifahren gestattet. Das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen ist immer verboten. Das blosse Ausschwenken oder das blosse Einbiegen für sich alleine sind lediglich Spurwechsel und daher erlaubt. Verboten sind diese Spurwechsel hintereinander, wenn das Ausschwenken, das Vorbeifahren an einigen Fahrzeugen und das anschliessende Wiedereinbiegen in einem Zug erfolgen, also etwa dann, wenn ein Fahrzeuglenker die Lücken in den parallelen Kolonnen so ausnützt, dass er nur um zu überholen kurz auf den rechten Fahrstreifen fährt und gleich wieder links einbiegt. Die Abgrenzung, ab wann das Überholen «in einem Zug erfolgt», ist fliessend.



    Mit Motorfahrzeug auf Radstreifen
    Radstreifen sind für die Velofahrer bestimmt. Zwar dürfen Motorfahrzeuge – insbesondere Motorräder und Kleinmotorräder (Roller) – ohne Behinderung der Radfahrer kurz auf den Radstreifen wechseln, z.B. um einem zum Abbiegen nach links eingespurten Fahrzeug beim Rechtsüberholen auszuweichen. Im Übrigen ist der Radstreifen aber kein Fahrstreifen für Motorfahrzeuge und darf daher nicht zum Rechtsüberholen benützt werden. Es ist somit verboten, mit dem Roller oder Motorrad eine Fahrzeugkolonne auf dem Radstreifen rechts zu überholen.

    ... aber meistens braucht es zwei
    Wie ausgeführt ist das Rechtsüberholen abgesehen von den genannten Ausnahmen verboten. Bei unzulässigen Überholmanövern ist aber oft auch der Überholte nicht ganz unschuldig. Wer ausserorts, auf Autobahnen oder Autostrassen bei mehreren Fahrstreifen in derselben Richtung nicht auf dem äussersten rechts fährt, ohne ein anderes Fahrzeug zu überholen, provoziert das Rechtsüberholen durch Nachfolgende. Einem von hinten aufschliessenden Fahrzeug muss auch dann zum Überholen Platz gemacht werden, wenn das Überholmanöver nur mit Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich ist. Wie überall im Strassenverkehr gilt auch hier: Die Vernunft und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer ist gefordert, der überholenden und der überholten.

    KANTONSPOLIZEI ZÜRICH
    Chef Verkehrspolizei-Spezialabteilung
    Oblt P. Stücheli

    Quelle. Mototreff



    Re: Biker sind die besseren Autofahrer .......

    Pierino Keller - 12.05.2006, 14:09


    Das ist ja eine tiptop ausführliche Antwort.
    Aber wie steht es mit dem Überholen von Autokolonnen mit dem Töff?
    Darf an einer stehender Kolonne links überholt werden oder muss die Autokolonne leicht fahren?
    Darf man mit dem Töff auch auf der Autobahn bei links und rechts stehender Kolonne in der Mitte (Rettungsgasse) oder links am Mittelstreiffen überholt werden?
    Meine Töffprüfung liegt halt 35 Jahre zurück.
    Interssant wäre einmal für unseren Club, einen Treff (Höck) zu organisieren mit einem Töff-Fahrlehrer, wo man Fragen stellen könnte und er die neusten Änderungen im Strassenverkehr erläutern könnte.
    (z. B. Vorfahrt im Kreisel in Italien, 1.Hilfekasten in Österreich, Parkieren bei 3 verschieden farbigen Streifen in Italien). Wenn jeder 10.Fr bezahlt, kommt der Fahrlehere auch noch auf einen Stundenlohn.



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