Politik-FAQ

Willkommen im Schloß von Württemberg
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  • Forenbeschreibung: Hier ist der Rat und die Armee zu Hause
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    Re: Politik-FAQ

    Thrawn1990 - 10.03.09, 14:03

    Politik-FAQ

    Zitat:
    Der Rat
    - wird alle 60 Tage vom Volk(ab Level 1) gewählt
    - setzt sich nach Verhältniswahl aus Parteilisten zusammen
    - regiert die Grafschaft
    - verabschiedet Gesetze und regelt alles politische
    - entsendet Vertreter in den Reichstag

    Der Graf
    - Vorsitzender des Rates
    - Überwacht alle Abläufe, ist Ansprechpartner für alle Räte und Bürger
    - ernennt den Armeeführer und ist Oberbefehlshaber der Armee
    - organisiert die Feierlichkeiten für Prestige
    - Wird von den Räten mit einfacher Mehrheit gewählt
    - Belehnt Württemberger Bürger
    - Repräsentant der Grafschaft im Königreich, hat zusammen mit den anderen Regenten Vetorecht gegen Reichsgesetze, schwört dem König die Treue
    - Sitz im Reichsarmeeaufsichtsstab und in anderen Reichsgremien

    Der Hauptmann
    - Weisungsrecht in Armeedingen
    - genehmigt Banner
    - zuständig für die Bürgerwehr
    - Bindeglied zwischen Rat und Armee

    Der Vogt
    - zuständig für Tierzucht
    - Kontrolle der Bergwerke, nimmt Einstellungen der Bergwerklöhne und der Bergwerkarbeitsplätze vor
    - stellt Beamte ein
    - Verwalter des Geldes, gibt Mandate mit Geld aus
    - bezahlt Sold der Armee
    - überweist dem Marschall Geld für die Schutztruppen (Bürgerwehr)

    Der Marschall
    - zuständig für die Waffenkammer
    - leitet Geld vom Vogt an den Obersten Feldrichter weiter

    Der Oberste Feldrichter
    - schreibt die Stellen für die Schutztruppen der Rathäuser aus (Bürgerwehr)
    - zahlt Gehälter der Bürgerwehren

    Der Richter
    - fällt Urteile gemäß dem Württemberger Gesetzbuch
    - steht dem Provinzgericht vor

    Der Staatsanwalt
    - zuständig für Anklage von Straftätern
    - vertritt die Provinz im Prozess

    Der Handelsbevollmächtigte
    - Handelsmedium zwischen Provinz und Dörfern
    - treibt die Abgaben der Dörfer an die Provinz ein
    - macht Rückkäufe und Weizen- oder Maisaufkäufe
    - zuständig für Außenhandel

    Der Bergwerkskommissar
    - zuständig für Wartung/Verbesserung der Bergwerke
    - Experte für Bergwerkdinge
    - schließt und öffnet Bergwerke mit Zustimmung des Rates

    Der Wortführer
    - für Außenpolitik zuständig (Reichsbotschaft etc.)
    - Bindeglied zwischen Volk und Rat
    - zuständig für Rechenschaftsberichte

    Die Amtslosen
    - keine spezielle Funktion, oft Vertreter bei Abwesenheit von Amtspersonen



    Zitat:
    Frage: Wie werden die Positionen im Rat bestimmt? Geht das nach Pateiliste oder darf sich jeder aussuchen, was er gerne machen möchte?

    Antwort: Nach der Wahl treffen sich je 2 Vertreter jeder Fraktion miteinander und besprechen, welche Posten wem zugeteilt werden. Dabei spielen natürlich die persönlichen Interessen der Räte, aber auch deren Eignung eine vorrangige Rolle. Wenn der Graf dann bestätigt ist, setzt er die Ratsmitglieder in die entsprechenden Ämter ein.


    F: Wenn ich auf der Parteiliste stehe, habe ich dann immer die Möglichkeit in den Rat zu kommen?

    A: Nein. Je nach Wahlergebnis wird eine gewisse Anzahl an Sitzen vergeben. Wenn eine Partei 5 Sitze erhält, kommen die ersten 5 Personen von der Liste in den Rat. Die anderen kommen nur in den Rat, wenn einer der Ratsmitglieder zurück tritt.


    F: Wer wird eigentlich Regent von Württemberg? Wird das von der stärksten Partei festgelegt?

    A: Für gewöhnlich erhält die Partei mit den meisten Stimmen den Grafenposten. Wenn sich aber unter den schwächeren Parteien eine Koalition bildet, die zusammen mehr Sitze hat als die stärkste Partei, dann geht der Grafenposten an eine andere Partei. Alles weitere ist Verhandlungssache.


    F: Wie arbeiten eigentlich die Ratsmitglieder aus den verschiedenen Parteien zusammen? Behindern die sich nicht in ihren Meinungen gegenseitig?

    A: In der Regel nicht. Alle Ratsmitglieder diskutieren über ihre verschiedenen Ansichten und damit wird das Ergebnis verbessert, da verschiedene Aspekte gesehen werden. Es kommt zwar selten zu Streitereien, diese können aber meist leicht wieder abgelegt werden.


    F: Wie kann ich eigentlich auf die Parteiliste für die Ratswahl kommen? Geht das auch als "parteiloser" Bürger?

    A: Um auf die Parteiliste zu kommen muss man Mitglied einer Partei sein, die in der Provinz zur Wahl steht. Dort wird dann intern entschieden wer welchen Platz bekommt. Die Verfahren dafür sind sehr unterschiedlich.
    Die Möglichkeit, als Parteiloser in den Rat zu kommen, besteht nicht.


    F: Welche Ratsposition ist denn als "Neuling" am besten geeignet? Gibt es "einfache" Ämter?

    A: Grundsätzlich ist jedes Amt oder auch die beiden Leerplätze mit sehr viel Verantwortung gegenüber den Bürgern der Provinz verbunden. Deshalb ist eigentlich kein Amt wirklich einfach. Es gibt aber Unterschiede im Zeitaufwand, die an anderer Stelle erklärt werden.


    F: Wenn man sich an den Rat wenden möchte, gibt es einen Ansprechpartner für alles oder muss man sich an das entsprechende Ressort wenden?

    A: Sowohl als auch. Allgemeiner Ansprechpartner ist der Wortführer, aber auch der Graf. Handelt es sich um einen speziellen Fall kann man sich auch direkt an denjenigen wenden, der dafür zuständig ist.


    F: Was macht der Rat eigentlich?

    A: Der Rat ist die Regierung der Provinz. Er gibt die Gesetze und schafft somit die Rahmenbedingungen für das Leben der Bürger. Gibt es irgendwo Probleme, versucht der Rat dort eine Lösung zu finden. Die Ämter des Rates stellen außerdem das tägliche Leben sicher, z. B. durch Bereitstellung der Jungtiere oder Instandhaltung der Bergwerke. Außerdem representiert der Rat, insbesondere der Graf, die Provinz im Deutschen Königreich.


    F: Braucht man bestimmte Voraussetzungen, um in den Rat zu kommen?

    A: Eine Mitgliedschaft in einer Partei oder einem Bund ist erforderlich. Ansonsten bedarf es an Interesse an der RK-Politik, Engagement und Verantwortungsbewusstsein. Der Berufsstand ist dabei nicht entscheidend.


    F: Wie gründe ich eine Partei?

    A: Um eine Partei zu gründen braucht man 12 Leute für die Liste zur Ratswahl, ein Wahlprogramm und ein wenig Bekanntheit. Außerdem bedarf es 1.200 Taler für die Liste.



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