Urlaubsgeld..

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    Re: Urlaubsgeld..

    Julchen - 02.05.2006, 12:38

    Urlaubsgeld..
    Weiss jemand von euch, wie das ist, wenn ich im Juni mit Urlaubsgeld bekomme..wie lange ich dann in der Firma bleiben muss um es nicht zurückzahlen zu müssen?

    Wäre ne große Hilfe wenn mir das einer sagen könnte!



    Re: Urlaubsgeld..

    satyrlittlewolf - 02.05.2006, 12:46


    .... Nachtigall, ich hör Dir trapsen... Die Melle hatte da mal nen Super Link. Allerdings bin ich der Meinung, Urlaubsgeld sollte immer anteilmässig gewährt werden. Völlig egal, wann Du das Geld bekommst. Kündigst Du zB zur Mitte des Jahres steht Dir die Hälfte bzw zum 31.12. das ganze Urlaubsgeld zu. Muss aber nicht mehr unbedingt stimmen. Vielleicht gibt Dein Arbeitsvertrag Auskunft. Zumindest wäre das fair. Aber was ist heute noch fair? stöööhhhhhhhhhn



    Re: Urlaubsgeld..

    blackno1 - 02.05.2006, 13:04


    normalerweise ist das auch so. anteilsmässig steht dir das zu. aber wer will schon vors arbeitsgericht rennen für die paar mücken :? also wenn dein chef in ordnung ist und keine linken touren versucht, dann steht es dir anteilsmässig zu. kannste dann auch genau errechnen wieviel das dann ist. kann auch sein, dass sie gar keine rückzahlung verlagen. habs auch nciht zurückzahlen müssen damals.



    Re: Urlaubsgeld..

    Anonymous - 08.05.2006, 08:36


    Uffz...bei uns im öffentlichen Dienst wird das über so ne Formel auch anteilsmäßig berechnet. WEiß nicht wies in der freien Wirtschaft ist, aber ich denke das ist genauso. Aber im Internet lässt sich da sicherlich was finden oder?



    Re: Urlaubsgeld..

    Julchen - 12.05.2006, 08:47


    Weiss jemand von euch ob ich Anspruch auf mein Urlaubsgeld ´habe wenn ich mich zum nächsten Quartal künigen lassen wurde (oder es drauf anlege?).

    Also nöchste Woche Kündigung.
    Ich dürfte gehen zum 30.06.2006.
    Lohn für Juni am 01.07.2006 mit (normal) Urlaubsgeld...

    Oder liegt das in der Entscheidung meines Chefs?



    Re: Urlaubsgeld..

    Anonymous - 12.05.2006, 08:52


    puh...da bin ich grad überfragt aber ich red später gerne mal mit meiner chefin...!



    Re: Urlaubsgeld..

    Julchen - 12.05.2006, 09:16


    Petjepuk hat folgendes geschrieben: aber ich red später gerne mal mit meiner chefin...!

    Au ja Petra, dafür wäre ich dir sehr dankbar...
    Eine Meinung aus "Chef"-Sicht wäre toll!



    Re: Urlaubsgeld..

    Anonymous - 12.05.2006, 09:20


    Ich frag sie mal, weiß allerdings nicht ob sie mir die Frage beantworten kann weil wir ja öffentlicher Dienst sind.
    Weißt du ob dazu was in deinem Vertrag steht? normalerweise müsste das dort geregelt sein...

    aber schau mal hier: http://www.arbeitsrecht.org/themen-a-z/urlaub/artikel01052.html#

    vielleicht findest du dort was...!
    ich such nochmal weiter ob ich was finde..! Mit Urlaubsgeldregelungen im öffentlichen Dienst könnt ich dich wahrscheinlich tot schlagen...! :?

    ich such weiter und wenn meine chefin heut noch aus der besprehcung rauskommt werd ich sie mal fragen....!



    Re: Urlaubsgeld..

    Anonymous - 12.05.2006, 09:20


    Ansonsten fällt mir da noch ein Bekannter von Carten ein, der Anwalt für Vertragsrecht ist. Den kann ich glaub ich auch mal fragen...der macht sowas gern neben bei mal...ein bißchen rumforschen etc. Den kann ich allerdings nur am wochenende fragen.



    Re: Urlaubsgeld..

    Anonymous - 12.05.2006, 09:25


    Urlaubsgeld
    Ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nur aufgrund tarifvertraglicher, betrieblicher oder einzelvertraglicher Regelung. Urlaubsgeld kann aber auch als freiwillige Leistung des Arbeitgebers gewährt werden.

    quelle: http://www.hans.de/fachinformationen/arbeitsrecht-lexikon-hpp-muenchen.htm

    es müsste also wohl in deinem vertrag oder einer sonderregelung stehen wie das aussieht...aber ich suche weiter



    Re: Urlaubsgeld..

    Anonymous - 12.05.2006, 09:29


    internetratgeber-recht.de:
    Urlaub - Abgeltung des...

    2. Ausnahme
    Der Urlaub ist abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, § 7 Abs. 4 BUrlG.

    Allerdings sieht es die Rechtsprechung als zulässig an, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während des Laufs der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellt und ihm so den noch offenen Resturlaub gewährt.

    Macht der Arbeitgeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so erhält der Arbeitnehmer das Urlaubsentgelt und, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, auch ein Urlaubsgeld.



    Re: Urlaubsgeld..

    Anonymous - 12.05.2006, 09:36


    Also wie das wars erst mal was ich finden konnte. Sieht aber wohl so aus, dass das mit dem Urlaubsgeld und der Kündigung in deinem Vertrag oder in einem Nebenvertrag geregelt sein muss. Werd mich aber wie gesagt hier nochmal bei meiner Chefin und bei dem Anwalt informieren.



    Re: Urlaubsgeld..

    Julchen - 12.05.2006, 09:53


    Also in meinem Vertrag ist nichts dergleichen geklärt.

    Da steht nur drin:

    Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein 13. Gehalt, welches zur einen Hälfte im Juni und zur anderen im November ausbezahlt wird.

    Beurlauben lasse ich mich vorher sicher nicht.
    Diese Genugtuung geb ich keinem und wenn ich hinterher nervlich fertig bin.

    Ich gehe immer mit Stolz aus solchen Sachen raus.



    Re: Urlaubsgeld..

    satyrlittlewolf - 12.05.2006, 10:03


    Klar, ich habs ja auch immer mit Stolz und Ehre, was manchmal aber nicht sehr sinnvoll ist. Und in Deinem Fall? Denke an Dich und lass die .... doch in ihrer Arbeit ersticken.

    Lass Dich da nicht fertigmachen.



    Re: Urlaubsgeld..

    Anonymous - 12.05.2006, 10:50


    hmmm....nach dem satz würde ich sagen, dass du ein anrecht auf urlaubsgeld hast...aber nur anteilig von januar bis juni.

    und ansonsten...JÜRGEN HAT RECHT!



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