Arten der Verträge (Allianz)

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    Re: Arten der Verträge (Allianz)

    M2K - 12.02.2009, 09:45

    Arten der Verträge (Allianz)
    Hier findet ihr eine kleine Erläuterung zu den Verträgen, die Allianzen untereinander abschließen können:

    1) Nicht Angriffs Pakt (NAP)
    Ist ein Vertrag, wo sich die beiden Vertragsparteien gegenseitig nichts tun.
    - Keine gegenseitige Plünderung.
    (Außer Inaktive Spieler beim jeweiligen Vertragspartner)
    - Keine zwingende militärische Unterstützung.
    - Handel kann, muss aber nicht gemacht werden.
    - Das gegenseitige ausspionieren von Mitgliedern der Vertragspartner ist strengstens untersagt. Bei Verstoß, kann der Vertrag sofort aufgelöst werden.
    (Außer Inaktive Spieler beim jeweiligen Vertragspartner)



    2) Friedensangebot (FA)
    Ist ein Vertrag, wo sich die beiden Vetragsparteien gegenseitig nichts tun.
    - Keine gegenseitige Plünderung.
    - Verpflichtung zu wirtschaftlicher Unterstützung (Handel)
    Ausnahme für Handel: Nur wenn der eigenen Allianz dadurch keine Gefahr droht oder selbst Mangel an Rohstoffen herrscht.
    - Verpflichtung zu militärischer Unterstützung (NUR Verteidigung)
    (NUR wenn eine Vertragspartei unverschuldet angegriffen wird)
    - Das gegenseitige ausspionieren von Mitgliedern der Vertragspartner ist strengstens untersagt. Bei Verstoß, kann der Vertrag sofort aufgelöst werden.



    3) Millitärabkommen (MA)
    Ist ein Vertrag, wo sich die beiden Vetragsparteien gegenseitig nichts tun.
    - Keine gegenseitige Plünderung.
    (Außer Inaktive Spieler beim jeweiligen Vertragspartner)
    - Verpflichtung zu militärischer Unterstützung.
    (Bei Verteidigung: NUR wenn eine Vertragspartei unverschuldet angegriffen wird)
    (Bei Angriff: NUR wenn beide Vertragsparteien zusammen den Angriff beschließen und planen)
    - Handel kann, muss aber nicht gemacht werden.
    - Das gegenseitige ausspionieren von Mitgliedern der Vertragspartner ist strengstens untersagt. Bei Verstoß, kann der Vertrag sofort aufgelöst werden.
    (Außer Inaktive Spieler beim jeweiligen Vertragspartner)



    4) Bündnisvertrag (BV/BÜ)
    - Damit ist gemeint, das der Vertragspartner wie die eigene Allianz oder Wing zu behandeln ist.
    - Volle Unterstützung in allen Bereichen.
    Ausnahme für Handel: Nur wenn der eigenen Allianz dadurch keine Gefahr droht oder selbst Mangel an Rohstoffen herrscht.



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