Umweltprämie: Geld für den Gebrauchten

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    Re: Umweltprämie: Geld für den Gebrauchten

    Helmut 523 i - 02.02.2009, 11:14

    Umweltprämie: Geld für den Gebrauchten
    Die wichtigsten Punkte zum Verschrottungsbonus



    Berlin, 20. Januar 2009 – Unter der Bezeichnung „Verschrottungsprämie“ ist die Umweltprämie für Altautos seit einiger Zeit in aller Munde. Nun hat die Bundesregierung Details zu der Maßnahme bekannt gegeben, die den Absatz von Neu- und Jahreswagen ankurbeln soll.

    1,5 Milliarden stehen zur Verfügung
    Um die Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro pro Altfahrzeug zu gewährleisten, werden Finanzmittel in Höhe von 1,5 Milliarden als Obergrenze bereitgestellt. Die Mittelverteilung und die Verwaltungskosten sind aus dieser Gesamtsumme aufzubringen. Verteilt wird nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Auf deutsch: Ist die Kasse leer, gibt es die Prämie nicht mehr.

    Wer bekommt die Prämie?
    Wichtigste Voraussetzung ist ein mindestens neun Jahre altes Auto, welches vor dem 14. Januar 2000 erstmals mit Kennzeichen versehen wurde. Der Begünstigte muss Privatperson sein und das Fahrzeug bereits ein Jahr auf seinen Namen in Deutschland zugelassen haben. Zudem muss man ein Neufahrzeug oder einen Jahreswagen, der mindestens die Euro-4-Abgasnorm schafft, erwerben. Ob der Kauf durch Barzahlung, Finanzierung oder Leasing erfolgt, ist dabei nicht relevant. Wichtig ist nur: Der Halter des Altfahrzeugs und des neuen Autos beziehungsweise Jahreswagens müssen identisch sein. Dadurch ist es beispielsweise nicht möglich, Oma ihren alten Golf abzuschwatzen, um dafür das Geld einzustreichen. Ebenso wenig kann man sich auf die Schnelle einen billigen Gebrauchten kaufen und mit Gewinn gegen die Prämie eintauschen.


    Jahreswagen und EU-Importe
    Wie sieht es mit Jahreswagen aus? Im Wortlaut der Regelung heißt es, es handle sich dabei um einen Pkw, der „längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.“ Daraus ergibt sich, dass ein Kauf von privat nicht möglich ist. Indes ist dem Wortlaut der Regierungsbeschlüsse nach der Erwerb von preisgünstigen EU-Neuwagen über einen deutschen Händler möglich.

    Ich habe ein Altauto: Was muss ich tun?
    Sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie erfüllt, muss das gebrauchte Fahrzeug bis spätestens zum 31.12.2009 durch einen anerkannten Demontagebetrieb verwertet werden. Hierfür erhält man einen Verschrottungsnachweis. Als zweites Dokument muss ein Nachweis der Zulassung sowohl des alten als auch des neuen Autos auf den Antragsteller erbracht werden. Mit diesen Papieren kann die Prämie beantragt werden. Dafür muss entweder der Käufer selbst oder sein Händler einen Antrag an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schicken, wo über den Antrag entschieden wird. Das Antragsformular kann von der Internetseite www.bafa.de heruntergeladen werden können. Beim BAFA ist auch ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Sie ist zwischen 9 und 14 Uhr erreichbar unter: 06196/908470. Da die bislang vereinbarten Eckpunkte noch viele Fragen aufwerfen, sollen bis Ende Januar 2009 weitere Detailregelungen ausformuliert werden.

    Lebhafte Resonanz
    Bereits jetzt berichtet der KfZ-Verband "Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe" über eine lebhafte Resonanz auf die Umweltprämie. Immer mehr Kunden würden bei Autohäusern und Werkstätten nachfragen, wie sie die Umweltprämie beim Autokauf nutzen können. Der Kfz-Verband geht davon aus, dass durch die Prämie rund 200.000 zusätzliche Käufe neuer oder junger Pkw ausgelöst werden können.



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